Zu den Aufgaben des Sozialausschusses gehören die Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen an Wohlfahrtsverbände sowie die Beratung von Programmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, der Planung von sozialen Einrichtungen für Ältere, Behinderte und Wohnungslose sowie von Fachplänen aus dem Sozialbereich. Des weiteren übernimmt der Sozialausschuss die Beratung in Fragen der Hilfe für Familien und der übrigen sozialen Angelegenheiten, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Familien-, Kinder- und Jugendausschuss fallen.