Sonja Amalie Steffen (SPD)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Sonja Amalie Steffen
© spdfraktion.de
Geburtstag
22.10.1963
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Stralsund
Wahlkreis
Stralsund - Nordvorpommern - Rügen
Ergebnis
12,0%
Landeslistenplatz
2, Mecklenburg-Vorpommern
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(...) In diesem Gesetzentwurf geht es um die Chancengleichheit von Männern und Frauen, die durch eine geschlechtergerechte Besetzung von Führungspositionen verbessert werden soll. Wir fordern für Aufsichtsräte und Vorstände von börsennotierten und mitbestimmten Wirtschaftsunternehmen die stufenweise Einführung einer Mindestquote von 40 % bis 2015 für Frauen und Männer. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Steffen,

der Presseberichterstattung nach haben Sie als Mitglied des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung dafür gestimmt, dass Bundestagsabgeordnete keine freies Rederecht mehr besitzen, sondern nur noch dann reden dürfen, wenn ihre Fraktion es erlaubt. Ich beziehe mich folgende Presseberichterstattung darüber:

Rederecht im Bundestag: Fraktionen planen Maulkorb für Abgeordnete
Quelle: www.sueddeutsche.de

Bundestag: Fraktionen wollen Rederecht der Parlamentarier einschränken
Quelle: www.spiegel.de

Wie begründen Sie Ihre Entscheidung, sich selbst und ihren Bundestagsabgeordnetenkollegen einen Maulkorb verpassen zu wollen? Degradieren Sie sich dadurch nicht selbst zum Stimmvieh?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Sonja Amalie Steffen
bisher keineEmpfehlungen
18.04.2012
Sonja Amalie Steffen
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.

Die Empfehlungen des Geschäftsordnungsausschusses über eine Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) wurden zurückgezogen und die Fraktionen werden sich in den kommenden Wochen erneut mit der Problematik beschäftigen.

Es geht in erster Linie darum, eine Verfahrensregelung zu schaffen, die sowohl die Funktionsfähigkeit des Parlaments als auch das Rederecht jedes einzelnen Abgeordneten sicherstellt. Das Rederecht der Abgeordneten soll auf keinen Fall beschnitten werden.

Hintergrund für die Empfehlungen des Geschäftsordnungsausschusses war, dass der Bundestagspräsident bei einer Debatte zur Euro-Rettung erstmals zwei Abgeordneten der Koalitionsfraktionen zusätzliche Redezeit in der Aussprache eingeräumt hatte, damit sie ihre abweichende Meinung darstellen konnten. Dieses Vorgehen ist im Gegensatz zu der persönlichen Erklärung zur Abstimmung und der Kurzintervention, die von jedem Abgeordneten während der Debatte zur Stellungnahme genutzt werden kann, in der Geschäftsordnung nicht geregelt.

Die von der Fraktionsmeinung abweichenden Abgeordneten sollen auch weiterhin zu Wort kommen und das Rederecht der Abgeordneten wird auch in Zukunft nicht von der Zustimmung der Fraktionen abhängen. Leider sind hier die vom Geschäftsordnungsausschuss vorgeschlagenen Regelungen in der Presse teilweise falsch wiedergegeben worden.

Mögliche Änderungen der Geschäftsordnung werden in den nächsten Wochen ausführlich beraten werden. Ich hoffe, dass wir diese Diskussion nutzen können, um die Debattenkultur im Deutschen Bundestag zu stärken.


Mit freundlichen Grüßen

Sonja Steffen
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Frage zum Thema Frauen
27.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Steffen,

ich beziehe mich auf dem Ihren Vorabgesetzentwurf in Bezug auf "Frauenförderung": www.sonja-steffen.de

Dort plädieren Sie für Quoten. Allerdings war ich sehr verwundert darüber dass es sehr viele Berufe gibt, wo es ebenfalls wenig Frauen gibt z.B. KFZ-Handwerk, Baubranche, Bergwerke etc. wären da nicht ebenfalls Quoten angebracht? Ein Teil der Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen wird genau dadurch erklärt.

Ein anderer Teil der Lohndifferenz ergibt sich aus der Teilzeitbeschäftigung und individuell schlecht ausgehandelten Löhnen. Die Änderung des Aktienrechts verletzen meines Wissens noch weitere Artikel des Grundgesetzes. Die einseitige Einführung von Frauen- und keinen Männerquoten noch dazu in ausgewählten Branchen, wie stehen Sie dazu? Ist dies nicht ebenfalls Diskriminierung nach Artikel 3 des GG?

Ich konnte als Begründung für das Gesetz den Verweis auf Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 GG lesen. Demnach stellen Sie fest das Frauen systematisch diskriminiert werden. Können Sie dazu ein individuelles Bsp. nennen? In Pflegeberufen, Kindergärten etc. finden Sie ebenfalls kaum Männer. Wie sieht es da mit gesetzlicher Quote aus?

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Antwort von Sonja Amalie Steffen
bisher keineEmpfehlungen
11.05.2012
Sonja Amalie Steffen
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage über "Abgeordnetenwatch", mit der Sie sich auf den "Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen in Wirtschaftsunternehmen (ChGlFöG)" (BT-Ds 17/8878) beziehen.

In diesem Gesetzentwurf geht es um die Chancengleichheit von Männern und Frauen, die durch eine geschlechtergerechte Besetzung von Führungspositionen verbessert werden soll. Wir fordern für Aufsichtsräte und Vorstände von börsennotierten und mitbestimmten Wirtschaftsunternehmen die stufenweise Einführung einer Mindestquote von 40 % bis 2015 für Frauen und Männer.

In unserem Gesetzentwurf geht es weder darum eine gleichhohe Besetzung von Frauen und Männern nur in bestimmten Branchen einzuführen, noch sie in allen denkbaren Berufen umzusetzen. Aus verschiedenen Gründen gibt es noch immer Berufsgruppen, die vornehmlich von Frauen oder größtenteils von Männern besetzt werden. Wir wollen Frauen oder Männer auf keinen Fall in bestimmte Berufe "zwingen".

Die Spitzenpositionen in börsennotierten Unternehmen werden jedoch fast ausschließlich von Männern besetzt. 2011 lag der Frauenanteil in den Vorständen der DAX-30-Unternehmen bei nur etwa 3 %. Die seit 10 Jahren bestehende freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft ist damit endgültig gescheitert und macht eine verbindliche gesetzliche Quotenregelung notwendig. Selbstverständlich gilt: Sollte es Unternehmen mit deutlich höherem Frauen- als Männeranteil in Führungspositionen geben, würde dieses Gesetz selbstverständlich ebenso für eine entsprechende Männerquote sorgen. Denn unser Ziel ist nicht die einseitige Besserstellung der Frauen, sondern eine ausgewogene Besetzung in diesem Bereich.

Gerne möchte ich noch auf die von Ihnen angesprochene Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern eingehen. Frauen erhalten im Durchschnitt 23% weniger Gehalt. Dies liegt unter anderem daran, dass typische Frauenberufe im Schnitt schlechter vergütet werden als klassische Männerberufe. Ein weiterer Grund liegt darin, dass es überwiegend Frauen sind, die ihre Karriere für Kinder und Familie unterbrechen und häufig anschließend Teilzeit arbeiten. Zudem arbeitet fast jede dritte Frau für einen Niedriglohn. Doch selbst bei gleicher Qualifikation und gleicher Tätigkeit bei gleichem Alter im gleichen Betrieb liegt der Durchschnittslohn von Frauen um 8-12% unter dem der Männer. Um eine solche Diskriminierung zukünftig zu verhindern, arbeitet die SPD-Bundestagsfraktion an einem Entgeltgleichheitsgesetz, das für Transparenz bei der Entlohnung sorgt und die Durchsetzbarkeit von Lohngleichheit fördert.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen meine Meinung und die Ziele meiner Fraktion näherbringen. Gerne können Sie sich mit weiteren Nachfragen direkt an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Sonja Steffen, MdB
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Frage zum Thema Euro-Rettungsschirm
10.05.2012
Von:

Sehr verehrte Frau Steffen, demnächst steht die Abstimmung zum ESM/EFSF an.

Sie wissen, worum es beim ESM/EFSF geht. Nachdem in letzter Zeit der Umfang, den dieser ESM/EFSF haben soll, immer größer wurde, geht es mir auch darum, dass
  • die Beschlussorgane des ESM/EFSF nicht demokratisch gewählt und besetzt sein sollen
  • sich diese Organe unbegrenzte Immunität garantieren lassen wollen
  • es keinen Einfluss der nationalen Parlamente, und damit keinerlei demokratische Kontrolle, des ESM/EFSF geben soll
  • der ESM/EFSF-Vertrag nach Inkrafttreten nicht kündbar sein soll, es also keinerlei Möglichkeit zum Ausstieg aus der Umverteilung von Steuergeldern zwischen den Staaten geben soll
  • der ESM/EFSF-Vertrag nach Meinung einiger Verfassungsrechtler gegen das Grundgesetz verstößt
  • in den letzten Tagen schon diskutiert wird, wie man es hin bekommen kann, dass Banken direkt auf den ESM/EFSF zugreifen können und das Geld ihnen nicht, wie ursprünglich geplant, durch die einzelnen Staaten und deren Nationalbanken zugeteilt wird

Der Bund der Steuerzahler hat den Vertrag dankenswerter Weise übersetzt, einer juristischen Prüfung unterzogen und kommentiert. Unter dem Titel "Blendwerk für leichtgläubige Bundestagsabgeordnete" heißt es hier u.a.: "Die Kündigung des Fiskalpaktes oder des ESM ist nicht möglich. Kein vernünftiger Bürger unterschreibt in Gelddingen, speziell bei Bürgschaften und Garantien, einen Vertrag auf Ewigkeit, verzichtet auf Rechenschaft, überlässt die Honorarfestsetzung seines Beauftragten diesem selbst und gewährt ihm zusätzlich, gewissermaßen als Sahnehäubchen, umfassende Immunität gegen Strafverfolgung auch bei Veruntreuung und Geldverdummung. Wer dies im normalen Leben tut, wird üblicherweise als nachweislich unzurechnungsfähig entmündigt. Und dabei geht es beim ESM sogar um Hunderte Milliarden, wenn nicht Billionen".

Ich denke, Sie sollten diesem Werk nicht zustimmen. Wie stehen Sie dazu? Auf Ihre Antwort bin ich gespannt.

Ihr

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Frage zum Thema Wirtschaft
12.05.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Steffen,

vielen Dank für Ihre Antwort am 11.05.2012.

Ofengesagt war ich etwas verwundert über Ihre Aussage dass Sie in dem genannten Gesetzesentwurf Frauen- und Männerquoten einführen wollen. Ich will Ihnen nichts unterstellen, aber könnten Sie mir die Passage nennen?

Sie schreiben dass Sie nicht in einer bestimmten Branche Quoten einführen wollen, aber meines Wissens könnten die 15 DAX-Unternehmen, bzw. nur deren Aufsichtsräte als Branche bezeichnet werden oder wie sehen Sie das? Zu diesem Thema gibt es eine Mckinsey-Studie, werden diese Ergebnisse in irgendeiner Form berücksichtigt?

Sie sagten das Frauen bei gleicher Qualifikation 8-12% schlechte bezahlt werden, könnten Sie mir ein Unternehmen oder Behörde nennen, das Frauen aufgrund ihres Geschlechts schlechter bezahlt. Mich würden in diesen Zusammenhang die Gründe interessieren.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Antwort von Sonja Amalie Steffen
bisher keineEmpfehlungen
22.05.2012
Sonja Amalie Steffen
Sehr geehrter Herr ,
gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage zu meiner Antwort vom 11. Mai 2012.

Zunächst bitten Sie um die Passage, die belegt, dass die Quote für Männer und Frauen gleichermaßen gelten soll. Der Gesetzentwurf spricht bei jeder Gelegenheit von "Frauen und Männern" oder "beiden Geschlechtern". So heißt es beispielsweise in der Erklärung zum Gesetzentwurf auf Seite 1 unter "B. Lösung": "Der Gesetzentwurf sieht eine Mindestquote von 40 Prozent für Frauen und Männer in Aufsichtsräten und Vorständen ab 2015 vor. Die Quote wird stufenweise umgesetzt (…)". Dies setzt sich so dann auch bei den konkreten Änderungsentwürfen fort. Alle Passagen zu zitieren, würde hier den Rahmen sprengen.

Diese Quotenregelung soll, wie ich Ihnen bereits schrieb, nicht in bestimmten Branchen eingeführt werden. Es geht allein um die Vorstände und Aufsichtsräte der Dax-30-Unternehmen, also der 30 größten an der Frankfurter Börse notierten deutschen Unternehmen. Diese oder deren Aufsichtsräte würde ich nicht als eine gemeinsame "Branche" bezeichnen: Eine Branche – ein Wirtschaftszweig – zeichnet sich dadurch aus, dass die Unternehmen ähnliche Produkte herstellen, mit ähnlichen Sortimenten handeln oder ähnliche Dienstleistungen erbringen. Zu den Dax 30 gehören beispielsweise Adidas, Lufthansa, BMW, Commerzbank, Henkel, e.on und Siemens, die sehr unterschiedliche Wirtschaftszweige repräsentieren und damit nicht als eine Branche zu bezeichnen sind.

Bezüglich der unterschiedlichen Bezahlung von Frauen und Männern möchte ich Sie beispielsweise auf die OECD-Studie vom März diesen Jahres verweisen.

Weitere Anfragen zu diesem Thema richten Sie bitte direkt an sonja.steffen@bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen
Sonja Steffen, MdB
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