Sören Bartol (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Sören Bartol
Jahrgang
1974
Berufliche Qualifikation
Diplom Politologe
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Marburg
Landeslistenplatz
12, Hessen
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Die Teil-Kapitalprivatisierung der Deutschen Bahn AG ist nicht nur die Vorstellung einzelner Kabinettsmitglieder. Vielmehr ist der Gesetzenwurf bereits im Bundeskabinett beschlossen und nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht worden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Familie
01.06.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Bartol,

finden Sie es nicht seltsam, dass die SPD nun - nachdem Familienministerin von der Leyen die Kinderbetreuung auf die Agenda gebracht hat - in eine Art Wettbewerb treten möchte und versucht, Frau Ministerin von der Leyen als unwissend und traumtänzerisch ("gute Idee, aber leider keine Ahnung von der Finanzierung") darzustellen, obwohl doch SPD und Grüne 7 Jahre Zeit hatten, das Thema auf ihre eigene Art und Weise anzustoßen?

Meine zweite Frage: Sie schreiben, dass sie gegen die Sicherheitsgesetz von Minister Schäuble sind, da Sie nicht um der Freiheit willen die Unfreiheit wählen wollen. Ist es nicht so, dass Herr Schäuble zB in Bezug auf die Online-Durchsuchung nur versucht, einen von Minister a. D. Schily vor 2 Jahren angeordneten Rechtsbruch zu legalisieren? Ist es nicht besser, die Menschen wissen um die Möglichkeit, wie sie überwacht werden können, als sie unwissend zu überwachen?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

MfG

Antwort von Sören Bartol
bisher keineEmpfehlungen
18.06.2007
Sören Bartol
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Familienpolitik und zur Inneren Sicherheit.

Zu Ihren ersten Frage: Wir als SPD freuen uns, wenn Familienministerin Ursula von der Leyen sich für einen Ausbau der Kinderbetreuung stark macht und sie hat darin unsere volle Unterstützung auch gegen andere Stimmen aus ihrer eigenen Partei.

Die SPD-geführte Vorgängerregierung hat eine Familienpolitik eingeleitet, die sowohl Kindern als auch beiden Elternteilen gleiche Teilhabechancen gewährt. Dazu gehören das Tagesbetreuungsausbaugesetz, das 4-Milliarden-Euro-Investitionsprogramm zum Ausbau von Ganztagsschulen und die Initiativen "Lokale Bündnisse" und "Allianz für Familie". Unter Rot-Grün ist das Kindergeld von 220 DM 1998 auf rund 300 DM bzw. 154 Euro erhöht worden. Hinzu kam 2005 der Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern als erster Schritt, um zu verhindern, dass die Geburt von Kindern für Familien mit niedrigen Erwerbseinkommen zum Einstieg in eine Armutskarriere wird. Damit haben wir den Dreiklang aus guten und bedarfsdeckenden Bildungs- und Betreuungsangeboten, einer familienfreundlichen Zeitpolitik und Geldleistungen zum Leitbild unserer Politik für Familien gemacht.

Zur Erinnerung: Die Union wollte den Startschuss für den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze für unter Dreijähre noch in der vergangenen Legislaturperiode verhindern. Sie hat die Einführung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes im Deutschen Bundestag abgelehnt. Es ist erfreulich, dass es mittlerweile gelungen ist, zumindest große Teile in der Union von der damals und heute richtigen Prioritätensetzung in der Familienpolitik - dem Ausbau der Bildungs- und Betreuungsangebote - zu überzeugen.

Auch die Einführung des Elterngeldes zum 1. Januar 2007 geht zurück auf die Initiative von Familienministerin Renate Schmidt. Das Elterngeld stand im Wahlprogramm der SPD und nicht in dem der CDU/CSU. Uns ist es gelungen, diese Forderung im Koalitionsvertrag festzuschreiben und sie auch in der Großen Koalition gegen den Widerstand der Konservativen durchzusetzen. Das Elterngeld sichert nicht nur das Einkommen von Familien im ersten Jahr nach der Geburt, sondern unterstützt auch die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit.

Alle Maßnahmen tragen eine klare sozialdemokratische Handschrift. Ein großer Erfolg ist die Vereinbarung der Koalition vom 15.5., dass es ab 2013 einen Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder ab 1 geben wird. Natürlich muss geklärt werden, wie das finanziert werden kann. Die SPD hat dazu Vorschläge gemacht. Sie können Sie nachlesen unter: www.spd.de

Zu Ihrer zweiten Frage:

Die Möglichkeit, dass ein SPD Minister einen Sachverhalt, den ich für falsch halte, angeordnet haben sollte, ist für mich kein Grund an meiner Einschätzung eine Veränderung vorzunehmen. Wäre ich zu einer entsprechenden Planung von Minister Schily in dessen Amtszeit gefragt worden, dann hätte ich die gleiche Antwort gegeben.
Was die Frage des Wissens um die Möglichkeit der Überwachung angeht, so bin ich mit Ihnen der Meinung, dass man über Möglichkeiten und Praktiken informiert sein sollte. Das ist auf jeden Fall in einem demokratischen Rechtsstaat angesagt. Aber allein das Wissen um eine Überwachungsmöglichkeit macht noch nicht automatisch jede Überwachungsart zu einer akzeptablen Verhaltensweise des Staates.

Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.06.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Bartol,

Danke für ihre vorige Antwort, diesmal möchte ich sie gerne um eine Stellungnahme zu einem Gutachten bitten.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat heute ein Gutachten zum den Themen Vorratsdatenspeicherung, Telekommunikationsüberwachung und heimliche Ermittlungsmaßnahmen veröffentlicht (siehe www.datenschutzzentrum.de ), in dem qualifiziert beschrieben ist, was ich persönlich, viele informierte Menschen und die Datenschützer in Deutschland von obigem Themenkomplex halten. Zu viele (wenn nicht sogar alle) der angedachten Sicherheitsgesetze sind unverhältnismäßig, über alle Maßen verfassungsfeindlich und decken zudem nur Staats- und Lobbyinteressen (hier sei z.B. die Musikindustrie genannt), nicht jedoch die Interessen der Bürger. Ich frage mich regelmäßig, wieso scheinbar niemand der Entscheider in der Regierung auf so intelligente Leute, wie Herrn Peter Schaar (Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) oder andere Experten hört und einfach alle Sicherheitsgesetze gegen jegliche Vernunft und Argumentation auf den Weg gebracht werden.

Ich glaube die SPD als Partei bzw. Sie als MdB sollten sich dringend um eine Politik für ein freies und offenes Deutschland bemühen (ganz konträr zu dem, was ihr Koalitionspartner und Teile aus ihren eigenen Reihen gerade machen – Stichwort Überwachungsstaat). Wenn man aktuelle Meinungsumfragen sieht, findet bei der CDU/CSU ein reger Zulauf statt und die SPD verliert. Für Deutschland erachte ich eine alleinige CDU/CSU Regierung als extrem schädlich, wenn man betrachtet was die Politiker dieser Parteien unserem freien Rechtsstaat antun wollen.

Was ist Ihr Rat an alle mündigen Bürger, wie kann man sich dem Thema annehmen?

Es ist schlimm genug, dass es eine weit verbreitete Einstellung ist, zu sagen mich gehen solche neuen Gesetze nichts an, denn ich habe ja nichts zu verbergen…

Viele Grüße,
Antwort von Sören Bartol
6Empfehlungen
21.08.2007
Sören Bartol
Sehr geehrter Herr ,

als Sozialdemokrat stehe ich jeder Ausweitung von Sicherheitsmaßnahmen zulasten von Bürgerrechten nicht zuletzt aufgrund der geschichtlichen Erfahrung kritisch gegenüber. In einem Rechtsstaat muss die Balance von Freiheit und Sicherheit gewährleistet sein - auch bei einer veränderten Gefährdungslage, wie sie der internationale Terrorismus bedeutet.

Die Bedrohung und die damit verbundene Angst der Menschen zu instrumentalisieren, um in Richtung eines Überwachungsstaates zu marschieren, halte ich für gefährlich und falsch. Einige Äußerungen, mit denen Herr Schäuble in der Anti-Terror-Debatte für Schlagzeilen gesorgt hat, sind hier in der Tat Besorgnis erregend. Insbesondere mit Forderungen nach Verfassungsänderungen darf man nicht inflationär umgehen, mehr Zurückhaltung wäre wünschenswert gewesen. Nicht zuletzt weil Deutschland insgesamt sehr gut gegen die Terrorgefahr gerüstet ist. Es gibt nur wenige Bereiche, für die man eine Anpassung des Instrumentariums prüfen muss, etwa wenn Terroristen bei Anschlagsvorbereitungen modernste Kommunikationstechnologien nutzen.

Die in dem Gutachten des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holsteins geäußerten Einwände zu den hier vorgesehenen Maßnahmen haben einige meiner persönlichen Bedenken verstärkt. Inwieweit der darin geäußerte Vorwurf der Vefassungsfeindlichkeit auf einzelne Punkte zutrifft, wird nun innerhalb des Bundesministeriums der Justiz geprüft.

Zur Vorratsdatenpeicherung: bei dem von Bundesjustizministerin Zypries vorgelegten Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung handelt es sich um die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie. Der Entwurf bewegt sich am unteren Rand der Vorgaben dieser Richtlinie. Schon mit dem in Brüssel erzielten Kompromiss war es unter Beteiligung von Frau Zypries gelungen, ein Ergebnis zu erarbeiten, das neben der Kriminalitätsbekämpfung auch die Verpflichtung zur Wahrung der Bürgerrechte ernst nimmt und die Vorratsdatenspeicherung auf das reduziert, was erforderlich und angemessen ist. So konnte etwa die von den Initiatoren hier ursprünglich vorgehene Speicherfrist von 36 Monaten in langen Verhandlungen auf 6 reduziert werden.

Nun hat sich die EU-Generalanwältin Juliane Kokott am 18. Juli in ihrem Schlussantrag im EuGH-Verfahren "Promusicae gegen Telefónica de España SAU" für eine enge Zwecksetzung in der Vorratsdatenspeicherung und gegen eine Weitergabe erhobener Vorratsdaten an nichtstaatliche Stellen ausgesprochen. Dies folge, so der Antrag, aus den EU-Datenschutzbestimmungen. Der Schlussantrag spricht sich aber nicht gegen die Vorratsdatenspeicherung an sich aus. Diese Frage wurde sogar explizit offen gelassen (Nr. 81 d. Antr.) Ein Schlussantrag des Generalanwalts dient den Richtern in einem EuGH-Verfahren als Entscheidungsgrundlage, nimmt das Urteil jedoch noch nicht vorweg. In der Mehrheit der Fälle folgen die Richter jedoch dem Votum des Generalanwalts. Um sagen zu können, was das für den Entwurf aus dem Bundesjustizministerium bedeutet, ist jetzt das Urteil des EuGH abzuwarten.

In der Sache der Online-Durchsuchungen vertritt meine Partei die Auffassung, diese nicht in das geplante BKA-Gesetz aufzunehmen, sondern das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im kommenden Frühjahr abzuwarten. Solange ungeklärt ist, wie zur Terrorbekämpfung relevante Inhalte von der Festplatte gezogen werden können, ohne gleichzeitig in ebenfalls dort abgelegten Liebesbriefen zu stöbern, wäre es politisch unverantwortlich, Online-Durchsuchungen in die BKA-Novelle hineinzunehmen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dazu nun einen Fragenkatalog vorgelegt. Bevor dieser nicht hinreichend beantwortet ist, lehnen wir weitere Entscheidungen ab.

Sie fragen, was man als Bürger tun kann, um politische Entscheidungen zulasten von Freiheitsrechten zu verhindern. Zunächst: Demokratie braucht Partizipation. Sie braucht eine kritische Öffentlichkeit, Medien, die den Mächtigen auf die Finger schauen und Bürgerinnen und Bürger, die sich engagieren. In einer freien Gesellschaft gibt es viele Möglichkeiten politisch aktiv zu werden - in Parteien, Initiativen, Organisationen oder Vereinen. Ich kann nur jedem empfehlen, dies gemäß seiner Überzeugung zu tun.

Der Weg hin zu einer Ausweitung von Sicherheitsmaßnahmen, die eine kontinuierliche Einschränkung von Freiheitsrechten bedeuten, ist mit der SPD jedenfalls nicht zu machen. Man kann die Freiheit nicht verteidigen, indem man sie abschafft.

Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
07.09.2007
Von:
Dr.

Hallo Sören Bartol,

bitte teilen Sie mit, ob und wie Sie dazu beitragen, eine für uns Alle verhängnisvolle Privatisierung der Bahn verhindern zu wollen.
So long,

Antwort von Sören Bartol
1Empfehlung
11.09.2007
Sören Bartol
Sehr geehrte Frau Dr. ,

der Auschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, dem ich angehöre, beschäftigt sich seit eineinhalb Jahren intensiv mit dem Thema. Im Dezember letzten Jahres hat der Bundestag einen Antrag verabschiedet, der Eckpunkte für die Kapitalprivatisierung festlegt, auf die sich SPD- und CDU/CSU-Fraktion geeinigt haben.Wesentliche Punkte dabei waren, dass die Eisenbahninfrastruktur zu 100% im Eigentum des Bundes bleibt, das der Bund das Mehrheitseigentum an der DB AG behält und das in einer Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung Qualitätsstandards für die Infrastruktur festgelegt werden, die bei Nichteinhaltung empfindliche Sanktionen nach sich ziehen. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf erfüllt diese Punkte.
Die Teilkapitalprivatisierung ist für mich die Konsequenz aus der Bahnreform von 1993. Damals wurde die neu geschaffene DB AG formell privatisiert. Diese privatrechtliche Betriebsorganisation hat in den vergangenen 15 Jahren zu einer insgesamt positiven Bilanz geführt: es gibt einen Anstieg der Verkehrsleistungen im Personen- und Güterverkehr, das Reisen mit der Bahn ist komfortabler geworden, viele Fahrzeiten haben sich verkürzt. Natürlich muss die DB AG in einigen Bereichen besser werden, z.B. was die Pünktlichkeit und die Wartung des Netzes angeht.

Durch die Marktöffnung im Schienengüterverkehr in Europa in diesem Jahr und die Marktöffnung im Personenverkehr 2010 steht die Bahn vor neuen Herausforderungen. Um den immens wachsenden Güterverkehr zu bewältigen und den umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene zu stärken, brauchen wir eine starke und innovative DB AG, die ihre Chancen auch international sucht, um ihren nationalen Anforderungen nachkommen zu können. Durch die Teilprivatisierung bekommt die DB AG die erforderliche unternehmerische Flexibilität und die finanziellen Spielräume, um in neue Züge und die Erweiterung des Leistungsangebotes zu investieren. Wir brauchen dazu private Investoren, wenn wir die Steuerzahler nicht weiter belasten wollen.

Unser Ziel ist eine Bahnreform, die der DB AG Planungssicherheit und eine gute Zukunftsperspektive in Schienenverkehr in Europa verschafft, die Arbeitsplätze der Eisenbahnerinnen und Eisenbahner sichert und gleichzeitig die Instrumente des Bundes zur Durchsetzung seiner grundgesetzlichen Infrastrukturverantwortung deutlich verbessert. In den kommenden Wochen beginnen die parlamentarischen Beratungen, in denen wir den Gesetzentwurf noch einmal auf Herz und Nieren prüfen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
08.09.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Bartol,

auch mich würde es interessieren, wie Sie zu den Privatisierungsvorstellungen einzelner Kabinettsmitglieder der SPD stehen.

Sind Sie für oder gegen eine Privatisierung?
Müsste im Fall einer Privatisierung der Bund tatsächlich für viele (15?!) Jahre weiterhin jährliche Milliarden "zuschießen"?
Wenn ja, warum wird dann für "ein paar Miliarden € (4-8 Mrd.) privatisiert?
Auf die Summe käme es dann auch nicht mehr an.

In gespannter Erwartung einer Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Antwort von Sören Bartol
2Empfehlungen
11.09.2007
Sören Bartol
Sehr geehrter Herr ,

die Teil-Kapitalprivatisierung der Deutschen Bahn AG ist nicht nur die Vorstellung einzelner Kabinettsmitglieder. Vielmehr ist der Gesetzenwurf bereits im Bundeskabinett beschlossen und nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht worden. Der Auschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, dem ich angehöre, beschäftigt sich seit eineinhalb Jahren intensiv mit dem Thema. Im Dezember letzten Jahres hat der Bundestag einen Antrag verabschiedet, der Eckpunkte für die Kapitalprivatisierung festlegt, auf die sich SPD- und CDU/CSU-Fraktion geeinigt haben.Wesentliche Punkte dabei waren, dass die Eisenbahninfrastruktur zu 100% im Eigentum des Bundes bleibt, das der Bund das Mehrheitseigentum an der DB AG behält und das in einer Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung Qualitätsstandards für die Infrastruktur festgelegt werden, die bei Nichteinhaltung empfindliche Sanktionen nach sich ziehen. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf erfüllt diese Punkte.

Die Teilkapitalprivatisierung ist für mich die Konsequenz aus der Bahnreform von 1993. Damals wurde die neu geschaffene DB AG formell privatisiert. Diese privatrechtliche Betriebsorganisation hat in den vergangenen 15 Jahren zu einer insgesamt positiven Bilanz geführt: es gibt einen Anstieg der Verkehrsleistungen im Personen- und Güterverkehr, das Reisen mit der Bahn ist komfortabler geworden, viele Fahrzeiten haben sich verkürzt. Natürlich muss die DB AG in einigen Bereichen besser werden, z.B. was die Pünktlichkeit und die Wartung des Netzes angeht.

Durch die Marktöffnung im Schienengüterverkehr in Europa in diesem Jahr und die Marktöffnung im Personenverkehr 2010 steht die Bahn vor neuen Herausforderungen. Um den immens wachsenden Güterverkehr zu bewältigen und den umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene zu stärken, brauchen wir eine starke und innovative DB AG, die ihre Chancen auch international sucht, um ihren nationalen Anforderungen nachkommen zu können. Durch die Teilprivatisierung bekommt die DB AG die erforderliche unternehmerische Flexibilität und die finanziellen Spielräume, um in neue Züge und die Erweiterung des Leistungsangebotes zu investieren. Wir brauchen dazu private Investoren, wenn wir die Steuerzahler nicht weiter belasten wollen.

Mit der - grundgesetzlich festgeschriebenen - Veranwortung des Bundes für die Schieneninfrastruktur, an der wir festhalten, sind natürlich auch finanzielle Verpflichtungen verbunden. Der Bundestag beschließt weiterhin über Neu- und Ausbaumaßnahmen. In der noch abzuschließenden Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung verpflichtet sich die DB AG zur Einhaltung von Qualitätsvorgaben und zu einem Eigenbetrag bei Infrastrukturinvestitionen, während der Bund im Gegenzug jährlich 2,5 Milliarden Euro jährlich für Investitionen bereitstellt. Dieser Zuschuss soll allmählich abgesenkt werden.

Unser Ziel ist eine Bahnreform, die der DB AG Planungssicherheit und eine gute Zukunftsperspektive in Schienenverkehr in Europa verschafft, die Arbeitsplätze der Eisenbahnerinnen und Eisenbahner sichert und gleichzeitig die Instrumente des Bundes zur Durchsetzung seiner grundgesetzlichen Infrastrukturverantwortung deutlich verbessert. In den kommenden Wochen beginnen die parlamentarischen Beratungen, in denen wir den Gesetzentwurf noch einmal auf Herz und Nieren prüfen werden.

Mit freundlichen Grrüßen
Sören Bartol
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Frage zum Thema Wirtschaft
03.10.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Bartol,

ist es richtig, dass die Landesfinanzverwaltung ein Verfahren auf Aberkennung der Steuerbefreiung des zweitgrößten Arbeitgebertverbandes von Hessen (Bauindustrieverband Hesse-Thüringen) wegen zahlreicher Verstösse gegen die AO eingeleitet hat?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sören Bartol
2Empfehlungen
08.10.2007
Sören Bartol
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Da ich die Beantwortung nicht aus eigenem Kenntnisstand geben konnte, habe ich in der Sache nachgefragt, um das Zutreffen oder Nicht-Zutreffen Ihrer Anfrage zu beurteilen.

Meine Nachfrage beim Arbeitgeberverband der Bauindustrie Hessen-Thüringen wurden von dem Leiter der Finanzbuchhaltung mit einem klaren Nein beantwortet. Zudem sei die Frage der Steuerbefreiung durch das Vereinsrecht abschließend geregelt.

Meine Nachfrage im Hessischen Ministerium für Finanzen wurde dahingehend abschlägig beschieden, dass eine Auskunft dazu aus Gründen des Datenschutzes in Steuerangelegenheiten auf keinen Fall möglich sei - weder positiv noch negativ.

Damit ergibt sich für mich insgesamt, dass ich nach meinen Kenntnissen Ihre Frage verneinen muss: Ein solches Verfahren scheint nicht am Laufen zu sein.

Ich hoffe, dass Sie mit dieser Antwort zufrieden sein können, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Sören Bartol, MdB
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