Sören Bartol (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Sören Bartol
Jahrgang
1974
Berufliche Qualifikation
Diplom Politologe
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Marburg
Landeslistenplatz
12, Hessen
weitere Profile
(...) Die Union will das allerdings nicht, sie setzt nur auf den Markt. Wir wissen aber, dass der Markt nicht sicherstellen wird, dass jeder - insbesondere in ländlichen Gegenden - sein Internet bekommt, und halten daher die Änderung des Telelkommunikationsgesetzes für erforderlich. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
NEIN
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
18.06.2009
Internetsperren
JA
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
JA
29.05.2009
Schuldenbremse
JA
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
JA
28.05.2009
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
13.05.2009
Anbauverbot von Genmais
nicht beteiligt
13.05.2009
Beratungspflicht bei Spätabtreibungen
NEIN
20.03.2009
Enteignung von Banken
JA
22.01.2009
Mindestarbeitsbedingungen
JA
22.01.2009
Mindestlohn für sechs weitere Branchen
JA
19.12.2008
Kampf gegen Piraten
JA
04.12.2008
Familienleistungsgesetz
NEIN
28.11.2008
Haushalt 2009
JA
26.11.2008
Erbschaftssteuerreform
JA
13.11.2008
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
NEIN
12.11.2008
BKA-Gesetz
JA
17.10.2008
Banken-Rettungspaket
JA
16.10.2008
Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF)
JA
25.09.2008
Rückkehr zur alten Pendlerpauschale
NEIN
17.09.2008
Fortsetzung des Darfur-Einsatzes
JA
17.09.2008
Verlängerung Libanon-Einsatz
JA
05.06.2008
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
30.05.2008
Bahnprivatisierung
JA
24.04.2008
EU-Vertrag von Lissabon
JA
06.02.2008
Änderung des Stammzellgesetzes
JA
14.12.2007
Postmindestlohn
JA
16.11.2007
Diätenerhöhung
JA
15.11.2007
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
JA
09.11.2007
Vorratsdatenspeicherung
JA
12.10.2007
Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF, Tornado)
JA
12.09.2007
Verlängerung Libanon-Einsatz
JA
22.06.2007
Emissionshandel
nicht beteiligt
21.06.2007
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
14.06.2007
Aufenthalts- und Asylrecht
JA
14.06.2007
Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes in Darfur
JA
14.06.2007
Mindestlöhne (Antrag Die Linke.)
NEIN
25.05.2007
Unternehmenssteuerreform
JA
09.03.2007
Rente mit 67
JA
09.03.2007
Tornado-Einsatz
JA
02.02.2007
Gesundheitsreform
JA
10.11.2006
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
JA
26.10.2006
EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens
JA
28.09.2006
Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes (ISAF)
JA
30.06.2006
Föderalismusreform
JA
29.06.2006
Antidiskriminierungsgesetz
JA
01.06.2006
Anpassung u. Veränderung von Hartz IV
JA
01.06.2006
Bundeswehreinsatz im Kongo
JA
19.05.2006
Erhöhung der Mehrwertsteuer
JA
Fragen an Sören Bartol
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.06.2009
Von:

Sehr geehrter Sören Bartol,

wie ich gelesen habe hat der Parteivorstand der SPD beschlossen, dass sich die SPD nicht gegen Internetsperren und damit für Freiheit im Internet einsetzen wird. Da Sie in meinem Wahlkreis antreten stellen sich mir zwei Fragen, um zu überprüfen ob Sie für mich ein wählbarer Kandidat sind:

1. Werden Sie persönlich bei der Diskussion und Abstimmung im Bundestag anwesend sein?

2. Sollten Sie bei der Abstimmung anwesend sein, werden Sie demokratisches Rückgrat zeigen und gegen die staatliche Zensur des Internets stimmen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sören Bartol
1Empfehlung
23.07.2009
Sören Bartol
Sehr geehrter Herr ,

ja, ich war bei der Diskussion in den Fraktionsgremien und bei der Abstimmung im Bundestag anwesend und ich habe dem Kinderpornografiebekämpfungsgesetz zugestimmt. Anders als bei dem erste Entwurf - dem ich nicht zugestimmt hätte - handelt es sich dabei nun ein reines Präventionsgesetz, bei dem keine personenbezogenen Daten gespeichert werden. Es ist ein gesondertes Spezialgesetz und damit nicht Bestandteil des Telemediengesetzes. Das ist insofern wichtig, alsdass alle getroffenen Regelungen ausschließlich für den Tatbestand Kinderpornografie rechtsgültig sind, womit einer Ausweitung auf andere Bereiche ein Riegel vorgeschoben ist. Außerdem wird die Geltungsdauer des Gesetzes bis zum 31.12.2012 befristet, sodass es nur verlängert wird, falls eine Evaluierung belegt, dass die Maßnahme erfolgreich war. Die Änderungen dieser Punkte waren für mich ausschlaggebend, um dem Entwurf des Kinderpornografiebekämpfungsgesetzes zuzustimmen. Als jahrelanger Internet-User verstehe ich allerdings das in der Diskussion oft angeführte Argument nicht, warum meine Meinungsfreiheit durch eine Sperrung kinderpornografischer Seiten eingeschränkt sein soll. Vergleiche mit China oder dem Iran in diesem Zusammenhang halte ich für absurd. Selbstverständlich würde ich mich als Abgeordneter gegen jeden Versuch wehren, politische Meinungsäußerungen im Internet zu zensieren. Die freie Meinungsäußerung ist und bleibt in Deutschland geschützt, sowohl im Internet wie in den Print- und sonstigen Medien. Die Verbreitung von Kinderpornografie ist aber keine vom Grundgesetz geschützte Meinungsäußerung, sondern ein Straftatbestand. Eine ausführliche Stellungnahme finden Sie in meiner Antwort auf die Frage von Herrn Klaus Schmidt.

Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.06.2009
Von:

Sehr geehrter Bartol,

ich habe Ihnen bei der letzten Bundestagswahl meine Stimme gegeben.

Mit Entsetzen sehe ich nun, dass Sie für das Gesetz gestimmt haben, welches der Exekutiven ermöglicht, über geheime Sperrlisten Inhalte im Internet auszublenden.

Bitte erläutern Sie mir, Ihrem Wähler, welche Argumente Sie persönlich zu diesem Schritt bewogen haben.

Danke. Gruss,
Antwort von Sören Bartol
1Empfehlung
06.07.2009
Sören Bartol
Sehr geehrter Herr ,

gern erläutere ich Ihnen meine Sicht der Dinge und damit mein Abstimmungsverhalten zum Kinderpornografiebekämpfungsgesetz. Die Zusammenhänge verlangen, dass ich ein wenig aushole. Vorweg möchte ich betonen, dass ich dem Ursprungsentwurf der Gesetzesvorlage nicht zugestimmt hätte. Die von CDU und CSU eingebrachte Vorlage hätte dazu geführt, dass das individuelle Nutzerverhalten im Internet zu sehr überwacht hätte werden können. Die ursprünglich geplante Speicherung personenbezogener Daten von Nutzern, die aus Versehen bzw. durch eine Suchmaschine auf eine gesperrte Seite gelenkt werden, und die zusätzlich ebenfalls ursprünglich geplante Übermittlung dieser Daten zum Zwecke einer eventuellen Strafverfolgung, hätte ein angstfreies Surfen im Internet beeinträchtigt. Dies war für mich und meien Fraktion nicht akzeptabel. Das nun verabschiedete Gesetz ist dank des Einsatzes der SPD-Bundestagsfraktion nun ein reines Präventionsgesetz, bei dem keine personenbezogenen Daten gespeichert werden. Zudem ist es nun ein gesondertes Spezialgesetz und damit nicht Bestandteil des Telemediengesetzes. Das ist insofern wichtig, alsdass alle getroffenen Regelungen ausschließlich für den Tatbestand Kinderpornografie rechtsgültig sind. Einer Ausweitung auf andere Bereiche wurde damit ein Riegel vorgeschoben. Außerdem wird die Geltungsdauer des Gesetzes bis zum
31.12.2012 befristet, damit es nur dann verlängert wird, falls eine Evaluierung belegt, dass die Maßnahme erfolgreich war. Die Änderungen dieser Punkte waren für mich ausschlaggebend, um dem Entwurf des Kinderpornografiebekämpfungsgesetzes doch noch zuzustimmen.

Ich bin überzeugt, wir alle wollen einen effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung. Natürlich ist die Löschung und Sperrung von kinderpornografischen Seiten hierbei nur ein kleiner Baustein. Die SPD-Fraktion hat mit einem Anfang Mai beschlossenen 10-Punkte-Plan ein umfassendes Konzept mit konkreten zusätzlichen Maßnahmen vorgelegt. Eine unserer Kernforderungen lautet, dass die Strafverfolgungsbehörden dauerhaft personell und technisch gut ausgestattet sind und die internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden weiter gestärkt wird. In den vergangenen Jahren haben wir zudem bereits das Herstellen, die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornografie lückenlos unter Strafe gestellt.

Der Kampf gegen Kinderpornografie hat viele Facetten, die sich ergänzen und nicht gegeneinander ausgespielt werden sollten. Unabhängig von der Frage, ob der Missbrauch von Kindern selbst zugenommen hat, stellt sich zunehmend das Problem der Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten im Internet. Dies liegt an den Besonderheiten des Internets, in dem auch rechtswidrige Inhalte schnell verbreitet und anonym sowie ohne soziale Kontrolle konsumiert werden können. Die Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet ist deshalb ein wichtiges Thema. Das dürfte weitgehend unbestritten sein. Auch ist das Internet kein rechtsfreier Raum. Ein rechtswidriges Verhalten dort kann selbstverständlich strafbar sein oder zivilrechtlich verfolgt werden.
Fraglich ist letztlich, mit welchen Maßnahmen die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet angemessen, rechtsstaatlich und möglichst effektiv verhindert oder zumindest erschwert werden kann.

Bereits nach heutiger Rechtslage werden Kinderpornografie-Seiten, die sich auf deutschen Servern befinden, umgehend von den Internetprovidern heruntergenommen. Ein solcher direkter Zugriff ist im Ausland nicht möglich.
Zwar gilt auch hier der Grundsatz "Löschen vor Sperren", allerdings kann es hier oft Wochen oder Monate dauern, bis die entsprechenden Seiten in Kooperation mit dem jeweiligen Behörden des Landes entfernt werden - falls dies überhaupt gelingt. Nur deshalb stellt sich die Frage nach Zugangssperren. Es geht hierbei aber nicht um eine Internetzensur - es geht um die Bekämpfung krimineller Handlungen in einem ganz besonders gelagerten Fall.

Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, den Zugang zu kinderpornografischen Inhalten zu erschweren. Uns ist bekannt, dass versierte Nutzer diese Sperrung technisch umgehen können. Es kommt aber auch darauf an, die Hemmschwelle, die an dieser Stelle in den letzten Jahren deutlich gesunken ist, wieder signifikant zu erhöhen. Dem dient neben der Sperrung einzelner Seiten die Umleitung auf eine Stoppseite mit entsprechenden Informationen.
Auch wenn dadurch der Missbrauch des jeweiligen Kindes nicht mehr verhindert werden kann, gilt es auch, das Persönlichkeitsrecht des Opfers zu schützen.
Es ist nicht hinnehmbar, dass missbrauchte Kinder ohne jegliche Zugangssperre in Deutschland im Internet zur Schau gestellt werden, nur weil der Server sich im Ausland befindet.

Ich selbst bin jahrelanger Internet-User und verstehe das Argument nicht, warum meine Meinungsfreiheit durch eine Sperrung derartiger kinderpornografischer Seiten eingeschränkt sein soll. Ich halte die Vergleiche mit China und Iran in diesem Zusammenhang für absurd.
Selbstverständlich würde ich mich als Abgeordneter gegen jeden Versuch wehren, politische Meinungsäußerungen im Internet zu zensieren. Die freie Meinungsäußerung ist und bleibt in Deutschland geschützt, sowohl im Internet wie in den Print- und sonstigen Medien. Die Verbreitung von Kinderpornografie ist aber keine vom Grundgesetz geschützte Meinungsäußerung, sondern ein Straftatbestand.

Mit dem nun beschlossenen Gesetz wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf ganz wesentlich überarbeitet und verbessert, wobei die SPD-Bundestagsfraktion ihre wichtigsten Änderungsvorschläge in den Verhandlungen mit der Unionsfraktion durchsetzen konnte. Wir haben damit auch die wesentlichen Kritikpunkte, die sich aus der Bundestagsanhörung und der Stellungnahme des Bundesrates ergeben haben, positiv aufgegriffen.
Der endgültige Beschluss hat insbesondere folgende Änderungen gebracht.
1. "Löschen vor Sperren":
Die Regelung kodifiziert den Grundsatz "Löschen vor Sperren". Danach kommt eine Sperrung durch die nicht verantwortlichen Internet-Zugangsvermittler nur dann in Betracht, wenn eine Verhinderung der Verbreitung der kinderpornografischen Inhalte durch Maßnahmen gegenüber dem Verantwortlichen nicht möglich oder nicht in angemessener Zeit Erfolg versprechend ist.
2. Kontrolle der BKA-Liste:
Die Neuregelung nimmt den Wunsch nach mehr Transparenz auf und etabliert ein unabhängiges Expertengremium beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Mit Blick auf die vornehmlich juristischen Aufgaben, nämlich zu bewerten, ob Inhalte die Voraussetzungen des § 184 b StGB erfüllen, muss die Mehrheit der Mitglieder des fünfköpfigen Gremiums die Befähigung zum Richteramt haben. Die Mitglieder sind berechtigt, die Sperrliste jederzeit einzusehen und zu überprüfen. Mindestens einmal im Quartal erfolgt zudem zusätzlich auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben eine Prüfung, ob die Einträge auf der Sperrliste den Voraussetzungen des Paragraphen 1 Satz 1 erfüllen. Sollte die Mehrheit des Gremiums zu der Auffassung kommen, dies sei nicht der Fall, hat das Bundeskriminalamt den Eintrag bei der nächsten Aktualisierung von der Liste zu streichen. Das Expertengremium wird vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für die Dauer der Geltung des Gesetzes (31. Dezember 2012) bestellt.
3. Datenschutz:
Das Gesetz dient ausschließlich der Prävention. Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden.
Damit wird auch ausgeschlossen, dass sich durch Spam-Mails fehlgeleitete Nutzer/innen einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen könnten. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen.
4. Spezialgesetzliche Regelung:
Die im Gesetzentwurf bisher für das Telemediengesetz vorgeschlagenen Regelungen zur Zugangserschwerung werden in eine spezialgesetzliche Regelung überführt. Ausschließliches Ziel des Gesetzes ist die Erschwerung des Internetzugangs zu kinderpornografischen Inhalten. Mit dem neuen Regelungsstandort in einem besonderen Gesetz soll noch deutlicher werden, dass eine Zugangserschwerung auf weitere Inhalte ausgeschlossen bleiben soll. Der Änderungsantrag geht damit auf die vielfach geäußerten Befürchtungen ein, die Zugangserschwerung könnte mittelfristig weiter ausgedehnt werden.
5. Befristung:
Die Geltungsdauer des Gesetzes ist bis zum 31.12.2012 befristet. Auf der Grundlage der nach zwei Jahren vorzunehmenden Evaluierung wird der Gesetzgeber in die Lage versetzt, zu prüfen und zu bewerten, ob die Maßnahme erfolgreich war, um endgültig zu entscheiden.

Mit der neuen gesetzlichen Regelung bekämpfen wir nicht nur die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet, sondern schützen zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsätze und ermöglichen ein transparentes Verfahren.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesem Schreiben meine Position verständlich machen konnte und Sie mein Abstimmungsverhalten verstehen.

Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Bartol , Frau Nahles schrieb mir auf dieser Seiter, ich solle Ihnen meine Fragen stellen - Dann los:,

Das GG garantiert den Schutz der Menschenwürde und das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Es gibt ein Buch von V. Coleman " Wie Sie Ihren Arzt davon abhalten , Sie umzubringen"

Das Bundeskabinett hat nunmehr die neue Schallschutzverordnung zum Fluglärmschutzgesetz verabschiedet. In dieser Verordnung spiegelt sich nicht der Stand der Technik (VDI 4700) und auch nicht die Empfehlung der WHO wieder.

Eine Studie von Prof. Greiser kommt zu dem Ergebnis, dass ab einem Wert von 40 dB(A) jedes weitere Dezibel das Schlaganfallrisiko um 6,7%, das Risiko für Herzerkrankungen um 4,8% und das Brustkrebsrisiko um 7% erhöht.

Sehr geehrter Herr Bartol, stimmen Sie mit mir überein, dass Gesundheit nicht verhandelbar ist ? Sehen Sie, dass betroffene Bürgerinnen und Bürger hinter den Interessen der Luftverkehrslobby zurücktreten müssen.? Ist der Stand der Technik kein Maßstab für die BRD ?

Herr Tiefensee spricht immer von ausgeurteilten Entscheidungen bei Flughafenprobelmatiken - hat die Politik das Recht die Existenz und die Gesundheit von Menschen in Frage zu stellen ?

Wie kann man die Politik davon abhalten, einen durch Fluglärm umzubringen ?

Wer ist für die schlechte Verkehrspolitik in diesem Land verantwortlich, dass sich keiner mehr eine Bahnfahrkarte- aber dafür ein Flugticket kaufen kann ? Verstehen Sie diese Preisgestaltung die bei den Kosten für Entschädigung und Lärmschutz spart - als sozialpolitische Maßnahme an ?
Erklärung :

Der Verursacher will für unsere Heimat 4000 € einmalig eine Abfindung zahlen, da unserer Grundstück unbrauchbar beim Betrieb BBI ist. Die Abwarkprämie für ein bißchen Schrott beträgt 2500 €, die Dität eines Abgeordneten dürfte für einen höheren Betrag reichen. Bei den Zuschüssen für Lärmfenster sind wie bei 30 % des Verkehrswertes zugedacht , Betriebskosten Fehlanzeige..

Vielen Dank für über Ihre Antwort von Menschen, die leben wollen
Antwort von Sören Bartol
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21.07.2009
Sören Bartol
Sehr geehrter Herr ,

man mag das bedauern, aber Politik ist immer ein Kompromiss. Das gilt auch für den vom Bundeskabinett beschlossenen und dem Bundesrat beschlossenen Entwurf einer 2. FlugLSV. Die Regelungen basieren auf den Vorgaben des Bundesgesetzgebers durch das Fluglärmgesetz. Mit der Flugplatz- Schallschutzmaßnahmenverordnung (2. FlugLSV) werden Anforderungen an die Qualität des baulichen Schallschutzes von Wohnungen und schutzbedürftigen Einrichtungen in dem von Fluglärm belasteten Umland der größeren Flugplätze in Deutschland festgesetzt. Ziel der neuen Schallschutzverordnung ist es, die Bürgerinnen und Bürger im Umland der Flughäfen besser vor Fluglärm zu schützen. Sie schafft für alle Beteiligten Klarheit über den erforderlichen Schallschutz von Gebäuden. Nach den Vorgaben des im Jahr 2007 grundlegend novellierten Fluglärmgesetzes werden von den Ländern neue Lärmschutzbereiche für etwa 50 größere zivile und militärische Flugplätze in Deutschland festgelegt.

Mit der 2. FlugLSV werden entsprechend der Verordnungsermächtigung im Fluglärmgesetz die Anforderungen an die Qualität des baulichen Schallschutzes unter Beachtung des Standes der Schallschutztechnik im Hochbau festgelegt. Die Verordnung unterscheidet 3 Fallkonstellationen, für die jeweils spezifische Anforderungen gelten: Bei der Neuerrichtung von Wohnungen in einem Lärmschutzbereich müssen die Bauwilligen erhöhte Schallschutzanforderungen für das Gebäude einhalten. Daneben regelt die Verordnung auch Art und Umfang der erstattungsfähigen Aufwendungen für die schallschutztechnische Nachrüstung des Wohnungsbestands und von schutzbedürftigen Einrichtungen, wenn diese von einem neuen Lärmschutzbereich erfasst werden. Die Kosten für den baulichen Schallschutz, vor allem für den Einbau von Schallschutzfenstern, sind vom Flugplatzhalter zu tragen. Schließlich wird für die Anerkennung bislang durchgeführter freiwilliger Schallschutzprogramme der Flughäfen eine spezifische Anerkennungsmarge eingeführt. Zusätzlich ist eine Höchstgrenze für die Kostenerstattung bei baulichen Schallschutzmaßnahmen festgesetzt worden.

Wegen des Fluglärms gelten in den Lärmschutzbereichen Baubeschränkungen für Wohnungen und schutzbedürftige Einrichtungen. Für bereits vorhandene Wohnungen und Einrichtungen besteht ein Anspruch auf Kostenerstattung für die Durchführung von baulichen Schallschutzmaßnahmen. In der neuen Verordnung werden die Schallschutzanforderungen unter Beachtung des Standes der Schallschutztechnik im Hochbau geregelt. Bei der Neuerrichtung von Wohnungen in einem Lärmschutzbereich müssen erhöhte Schallschutzanforderungen für das Gebäude eingehalten werden. Entsprechendes gilt für bestehende schutzbedürftige Einrichtungen wie Krankenhäuser, Altenheime oder Schulen. Das Schutzniveau der Verordnung für die Nachrüstung des Wohnungsbestandes entspricht dem Niveau, das auch bei anderen Lärmquellen – etwa beim Neu- und Ausbau von Straße und Schiene – verbindlich ist. Die Schallschutzmaßnahmen führen zu einer Minderung des Fluglärms in der Wohnung und gewährleisten dort angemessene Wohnverhältnisse. Bereits früher durchgeführte freiwillige Schallschutzprogramme der Flughäfen werden anerkannt, es darf sich aber nur ein um 5 Dezibel höherer Innenpegel ergeben. Ein Austausch bereits vorhandener Schallschutzfenster ist hingegen vorgesehen, wenn eine deutliche Verbesserung des baulichen Schallschutzes erforderlich ist. Die technischen Normen, auf die die neue Verordnung verweist, gewährleisten eine reproduzierbare und ermessensfreie Bestimmung des baulichen Schallschutzes. Zugleich wird der Vollzugsaufwand begrenzt. Die neue Verordnung löst die Schallschutzverordnung 1974 und die Schallschutzerstattungsverordnung 1977 ab, die noch auf der alten Fassung des Fluglärmgesetzes basieren. Auch dadurch ergibt sich eine Vereinheitlichung und Vereinfachung.

Die Diskussion in den Bundesratsausschüssen hat gezeigt, dass der Beschluss des Bundeskabinetts ein guter Kompromiss ist. Bezüglich möglicher weitergehender Empfehlungen der WHO sollte auf den Beschluss des Gesetzgebers im Rahmen des Fluglärmgesetzes verwiesen werden. Die dortigen Vorgaben sind ausschlaggebend.

Aus Sicht der SPD stellt der vorgelegte Entwurf der 2. FlugLSV einen angemessenen Ausgleich zwischen den Belangen der Luftverkehrswirtschaft einerseits und den berechtigten Belangen der von Fluglärm Betroffenen andererseits dar und kommt damit den Vorgaben des Fluglärmgesetzes nach. Die Fassung der Verordnung stellt einen dauerhaft tragfähigen Kompromiss dar, der beiden Belangen gerecht wird. In der Form hat das das federführende Bundesumweltministerium auch gegenüber dem Bundesrat bisher vertreten. Die Bundesregierung hätte sowohl einer Verschärfung als auch einer Abschwächung der Verordnung nicht zugestimmt und entsprechend ihrer Stellungnahme zum Beschluss des Bundesrates abgelehnt. Damit wäre die VO gescheitert und keinem der von Fluglärm betroffenen Bürger/innen geholfen gewesen.

Warum die Bahn Mineralöl-, Strom-, Mehrwertsteuer, und Ökosteuer bezahlen muss und damit gegenüber dem Flugverkehr benachteiligt ist, ist in der Tat nicht ersichtlich. Unser verkehrspolitisches Ziel ist die gerechte Anlastung der Kosten - auch externer Kosten wie Umweltbelastungen - bei den einzelnen Verkehrsträgern. Deswegen gilt es die Begünstigungen des Flugverkehrs abzubauen; d.h. Kerosinsteuer einführen, aber nicht im deutschen Alleingang und die Einbeziehung des Flugverkehrs in den EU- Emissionshandel ab 2012.

Um den umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene zu stärken, hat der Bund viel getan: für den Aus-, Neubau und Erhalt der Schieneninfrastruktur hat er zwischen 1994 und 2007 rund 52 Milliarden Euro investiert, nach der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung ab 2009 werden es 2,5 Mrd. € jährlich für die Schieneninfrastruktur sein. In den Konjunkturprogrammen sind 2009 und 2010 insgesamt 1.320 Mio. € zusätzlich für Investitionen in Bahnanlagen, für die Modernisierung von Personenbahnhöfen und innovative technische Lösungen vorgesehen.

Wir wollen mehr Verkehr von der Straße und aus der Luft auf die umweltfreundliche Schiene. Um die Attraktivität des Schienenverkehrs weiter zu erhöhen, setzen wir auf ein leistungsfähiges Schienennetz, attraktive, barrierefreie Bahnhöfe, eine gute Vertaktung der unterschiedlichen Angebote und ein kundengerechtes, leicht verständliches Tarifsystem. Auch in den Lärmschutz wird erheblich investiert: die Mittel für das Lärmsanierungsprogramm wurden auf 100 Mio. Euro/ Jahr aufgestockt. Durch die Konjunkturpakete I+II sind weitere 100 Mio € bereitgestellt, um Lärmsanierungsprogramm schneller umzusetzen Darüber hinaus kann an den Güterwagen selbst ein wesentlicher Minderungsbeitrag durch Umrüstung mit Verbundstoffsohlen (LL-Sohlen) geleistet werden, wozu Ende 2007 in der Bundesregierung ein Maßnahmenpaket abgestimmt worden ist. Ein erheblicher Pluspunkt dieses Vorhabens liegt darin, dass das Lärmproblem an der Wurzel gepackt wird und nicht durch "End-of-Pipe" Ansätze, wie das aufwendige Errichten von Lärmschutzwällen, gelöst wird.

Mit freundlichen Grüßen

Sören Bartol, MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
11.09.2009
Von:
Nau

Sehr geehrter Herr Bartol,

seit vielen Jahren keimte jetzt ein wenig Hoffnung, dass nun auch bei uns, in der ländlichen Region, Breitband-Festnetzverbindungen realisiert werden Die Bundesregierung hat bei der Ankündigung, den bisher, bei der Versorgung, Benachteiligten, durch die Veröffentlichung des Konjunkturprogramms 2, glaubhaft gemacht, dass diese Wirtschaftlichkeitslücke endlich geschlossen wird. Eine Anfrage zur flächendeckender Versorgung von DSL-Verbindungen übers Festnetz, beim Magistrat der Stadt Kirchhain, die solche Vorhaben für ihre Bürger in Abstimmung mit der T-Com umsetzt, ließ erkennen, dass die Kommune mit einem Eigenanteil von 40% an den Gesamtkosten, für die notwendige technische Einrichtung, beteiligt ist. Unsere Stadt hat dafür kein Geld, weil andere Projekte wohl wichtiger sind. Stellt sich die Frage: warum scheitern solch vollmundig angekündigte Vorhaben an Teilfinanzierungen und warum werden sie nicht so in die Tat umgesetzt, wie das jeder einzelne von uns in seinem Wirtschaftsbereich organisiert, nämlich aus einem Portemonnaie? Wir sind zwar hier durch ein recht teures DSL-Verbindungsangebot grundsätzlich versorgt, welches von Wirtschaftsbetrieben auch angenommen werden muss, jedoch für viele durchschnittliche Haushalte ist diese Verbindungsmöglichkeit vollkommen unattraktiv. Alle Informationen, die zwingen nur mit einer Breitbandverbindung auf den heimischen PC geholt werden können, sind daher nicht verfügbar.
Setzen Sie sich künftig dafür ein, dass solche Finanzierungsklippen(anteilige Beteiligungen von verschiedenen Institutionen an einem Projekt) verschwinden, oder zumindest, dass man den auf der Brust schwachen Kommunen aus Berlin stärker hilft?

Mit freundlichen Grüßen

Nau
Antwort von Sören Bartol
bisher keineEmpfehlungen
24.09.2009
Sören Bartol
Sehr geehrter Herr Nau,

es tut mir leid, dass Kirchhain seine Prioritäten hier ganz offensichtlich anders gesetzt hat. Ihre Enttäuschung kann ich gut verstehen. Breitband-Festnetzvberbindungen sollten im 21. Jahrhundert selbstverständlich sein - auch im ländlichen Raum.
In den letzten Jahren hat die Regulierung der Breitbandkommunikation zwar einerseits dazu beigetragen, Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation erst zu ermöglichen und damit positive Wirkungen auf die Investitionstätigkeit der neuen Marktteilnehmer gehabt. Andererseits hat der Wettbewerb auch zu einem niedrigen Preisniveau geführt, das sich negativ auf die Investitionstätigkeit der Unternehmen auswirkt. Dies gilt es bei der Frage, ob und wie in den einzelnen Märkten (weiter) reguliert werden sollte, zu berücksichtigen. Die SPD will in der nächsten Wahlperiode die Regulierung so ändern, dass investierende Unternehmen eine höhere Refinanzierungssicherheit bekommen. Somit wäre eine Kooperation mit der Kommune für die Realisierung von Breitband-Festnetzverbindungen nicht mehr notwendig, sodass die Frage von Breitband-Festnetzverbindungen unabhängig von der Prioritätensetzung der Kommune beantwortet werden kann. Dazu muss aber das Telekommunikationsgesetz geändert werden. Die Union will das allerdings nicht, sie setzt nur auf den Markt. Wir wissen aber, dass der Markt nicht sicherstellen wird, dass jeder - insbesondere in ländlichen Gegenden - sein Internet bekommt, und halten daher die Änderung des Telelkommunikationsgesetzes für erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Sören Bartol
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