Sönke Rix (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Sönke Rix
Jahrgang
1975
Berufliche Qualifikation
staatlich anerkannter Erzieher, Fachkraft für Berufs- und Arbeitsförderung in der Eckernförder Werkstatt, Mitarbeitervertreter in den Werkstätten im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Rendsburg - Eckernförde
Landeslistenplatz
5, Schleswig-Holstein
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(...) Wenn Sie die Altersbezüge der Abgeordneten herangezogen hätten, würde ich Ihnen Recht geben. Ich meine, es hätte eine deutliche und gegenüber anderen Arbeitnehmern gerechtere Neuregelung der Altersversorgung der Abgeordneten geben müssen und habe deshalb dem Gesetz auch nicht zugestimmt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Schulen
26.06.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Rix , ich habe da fragen zur Schülerbeförderung.
Irgendwie kommen wir Eltern hier nicht weiter dagegen an zu kommen , wir sehen es so wir hatten hier Schulen die dann zu gemacht wurden , es wurde da gesagt zu unseren Eltern es kommen keine Fahrkosten usw. auf die Eltern zu auch wenn es 30 Jahre her ist sollte man zu dem Versprechen stehen . Wir haben 4 Kinder und ich muss Ihnen nicht sagen , was die kosten ( Klasenfahrt in der Schule hier mal .-€da mal für ein Buch usw. ) außerdem sind die Schulbusse so voll das ist für die Kinder schon Streß in die Schule bzw.aus der Schule zu kommen das können Sie sich ja mal ansehen was da abgeht , 55 Sitzplätze aber 120 Kinder dürfen in den Bus wie soll das gehen mit Schultasche Sporttasche ?
Ich glaube der Kreis geht davon aus , es wären nur Einzelkinder die sind ja noch schlechter dran wie wir mit 4 Kindern .
Da wird immer gesagt alles soll Familienfreundlich sein , was ich aber bezweifle uns Eltern wird doch immer mehrt auferlegt.Wenn man KInder hat wird man vom Staat noch bestraft wo sind wir denn hier?
Meine frage nun an Sie ; was können wir Eltern machen und was können Sie für uns machen ?
Noch mal zum Bus ist ja alles ganz gut und schön mit der Nutzung außérhalb der Schule , aber hier in unseren kleinen Dorf gibt es kein Linenbus wir müssen fahren alles was nach 13.00 Uhr weg muß oder Nachhause will wie sehen Sie das ??
Gruß
Antwort von Sönke Rix
35Empfehlungen
04.07.2007
Sönke Rix
Sehr geehrte Frau ,

ich kann Ihren Ärger über die Beteiligung der Eltern an den Kosten der Schülerbeförderung gut verstehen. Sie rennen bei mir offene Türen ein:

  • Als Kreisvorsitzender der SPD Rendsburg-Eckernförde habe ich deutlich gemacht, dass ich die Entscheidung, die Eigenbeteiligung der Eltern zu erhöhen, für falsch halte;
  • Meine Partei hat sich auf ihrem Kreisparteitag im März 2007 gegen die Erhöhung der Schülerbeförderungskosten ausgesprochen;
  • Die SPD-Kreistagsfraktion hat die Erhöhung der Schülerbeförderungskosten im Kreistag abgelehnt, konnte sich gegen die absolute Mehrheit der CDU aber nicht durchsetzen;
  • Die SPD Schleswig-Holstein hat auf einem Landesparteitag die SPD-Landtagsfraktion aufgefordert, sich für eine Rücknahme des Beschlusses einzusetzen;
  • Der SPD-Landesvorsitzende wird dies am 9. Juli im Koalitionsausschuss zur Sprache bringen.

Ich hoffe, die CDU lenkt dabei ein, so dass dieser unselige Beschluss wieder einkassiert werden kann. Wenn die CDU im Landtag nicht einlenkt und Sie noch etwas dagegen unternehmen wollen, kann ich Ihnen diese Empfehlung geben:

  • Gehen Sie in ihre Gemeindevertretung und regen Sie an, dass die Gemeinde es anderen Gemeinden nachmacht, indem sie den Eigenanteil der Eltern übernimmt.
  • Gehen Sie zur Kommunalwahl und sorgen sie dafür, dass die CDU ihre Mehrheit im Kreistag verliert. Die SPD wird sich im neuen Kreistag dafür einsetzen, dass die Beteiligung der Eltern an den Schülerbeförderungskosten im Kreis Rendsburg-Rendsburg zurückgenommen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Rix
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Frage zum Thema Familie
15.10.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Rix,
vor kurzer Zeit habe ich mich, zur weiteren Absicherung meiner Altersbezüge dazu entschlossen, die Riester-Rente abzuschließen. Auch als Beamtin scheint diese, über die später zu erwartende Pension hinausgehende Absicherung notwendig und sinnvoll.
Durch Empfehlung eines Arbeitskollegens, mit Hinweis auf die staatliche Bezuschussung dieser, in Hinblick auf die eigenen Kinder, habe ich mich für "Riester" und nicht eine private Rentenversicherung entschieden.
Die staatliche Förderung wird für die Dauer des Kindergeldbezuges geleistet.
Da bei beiden Kindern ein evtl. zu erwartendes Studium ansteht, könnte dies bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres der Fall sein.
Wie kürzlich in den Medien kursierte, würde über eine Begrenzung der Zahlung des Kindergeldes bis zum 18. Lebensjahr nachgedacht.
Da ich über den genauen Stand des "Nachdenkens" nicht im Bilde bin, wende ich mich an Sie. Dieses verbinde ich mit der Bitte, diesen, sicher für viele extrem wichtigen Aspekt der Altersvorsorge in Bezug auf "Riester", zu würdigen. Eine Begrenzung der Kindergeldzahlung auf das 18. Lebensjahr, und damit verbunden des Zuschusses zur Riester-Rente würde sich sehr nachteilig auf die Bereitschaft, diese abzuschließen auswirken. Auch Wiederausstiege und Umorientierung zu den "Privaten" sind zu befürchten.Hoffentlich bewirkt mein Schreiben ein Sensibilisieren für diese Thematik und eine Absage, an eine Begrenzung der Kindergeldzahlung auf das Erreichen des 18. Lebensjahres.

Herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sönke Rix
11Empfehlungen
18.10.2007
Sönke Rix
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nein, es ist nicht geplant, das Kindergeld nur noch bis zum 18. Lebensjahr zu zahlen. Das Höchstbezugsalter wurde gerade erst von 27 Jahren auf 25 Jahre herabgesetzt, wobei ich damit schon nicht einverstanden war.

Ende Mai dieses Jahres machte der CDU-Bundestagsabgeordnete Ole Schröder den Vorschlag, das Kindergeld künftig nur noch bis zum 18. Lebensjahr zu zahlen. Dafür sollte sich aber das Kindergeld bis zum siebten Lebensjahr des Kindes verdoppeln. Diese Regelung sollte nur für Neugeborene gelten.

Die SPD-Fraktion lehnte diesen Vorschlag ab. Einer weiteren Herabsetzung würde ich auf keinen Fall zustimmen und ich bin mir sicher, dass meine Fraktion es genauso sieht. Wir wissen, dass das Kindergeld auch in der Ausbildungsphase eines Kindes eine finanzielle Unterstützung bietet, auf die viele Eltern angewiesen sind. Zum Glück ist die Unionsspitze dem Vorschlag von Herrn Schröder ebenfalls nicht gefolgt.

Mit freundlichem Gruß

Sönke Rix
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Frage zum Thema Finanzen
13.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Rix.
Meiner Wahlpflicht bin ich immer nachgegangen, immer für Ihre Partei. Habe zuletzt als Beamter bei der Telekom im FTZ, Darmstadt gearbeitet bis zu meinem 65. Lebensjahr. Das war 1994. Seit dieser Zeit wohne ich in Damp. Seit 2002 ist mein Ruhegehalt um 3,06 % Brutto und mein Netto-Ruhegehalt um 10,66 % gesunken. (Soweit meine Unterlagen vollständig sind)
Jetzt sollen die Abgeordneten-Diäten erhöht werden. Wäre es nicht zuerst angebracht, allen, die im Zuge der Haushaltssanierungen Kürzungen ihres Einkommen hinnehmen mussten, zuerst ein Ausgkeich zukommen zu lassen, bevor die Abgeordneten sich selber eine Erhöhung ihrer Diäten genehmigen?
In diesem Falle würde ich Ihnen meine Stimme wieder geben.
Antwort von Sönke Rix
9Empfehlungen
09.01.2008
Sönke Rix
Sehr geehrter Herr ,

Ihnen ist bestimmt nicht entgangen, dass die wirtschaftliche Situation in den vergangenen Jahren so war, dass auch für die Millionen Rentnerinnen und Rentner leider keine Erhöhung ihrer Renten möglich war. Im letzten Jahr konnte erstmalig wieder die Rente um einen halben Prozentpunkt erhöht werden. Dies ist ein automatischer Prozess, der an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt ist.
Diese haben die Tarifparteien und nicht die Politik zu verantworten.
Diesen Automatismus würde ich mir auch für die Abgeordnetengehälter wünschen. Leider sind die Parlamentarier gezwungen, sich selbst mir der Höhe ihrer Entschädigung zu beschäftigen. Das führt mit schöner Regelmäßigkeit zu den bekannten Beschwerden über den "Selbstbedienungsladen". 1977 entsprachen die Entschädigungen der Abgeordneten mit damals 7.500 DM in etwa den Einkünften eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6). Seitdem haben die Abgeordneten des Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung der Bezüge verzichtet, die deshalb hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurück geblieben sind. Zurzeit erhalten Bundestagsabgeordnete 7.009 € monatlich (brutto), die ich als Lediger ganz normal nach Steuerklasse I versteuern muss, zusätzlich bin ich freiwillig gesetzlich krankenversichert. Ungefähr die Hälfte verbleibt mir also als Netto-Gehalt. Das ist nicht wenig und deshalb beschwere ich mich auch nicht.

Allerdings kann ich Ihren Ruf nach einer Erhöhung der Pensionen vor der Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung nicht nachvollziehen. Ich weiß nicht, was das eine mit dem anderen zu tun haben soll und finde es ziemlich sinnlos, Äpfel mit Birnen zu vergleichen.

Wenn Sie die Altersbezüge der Abgeordneten herangezogen hätten, würde ich Ihnen Recht geben. Ich meine, es hätte eine deutliche und gegenüber anderen Arbeitnehmern gerechtere Neuregelung der Altersversorgung der Abgeordneten geben müssen und habe deshalb dem Gesetz auch nicht zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Rix
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Frage zum Thema Familie
02.01.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Rix,

als Wähler Ihrer Person und Ihrer Partei fühle ich mich schon jetzt "düpiert". Bevor ich mein Thema "nennen" kann, werden mir Vorschläge vorgegeben, diktiert. Frechheit! Das Thema ist von mir nicht frei wählbar. Ist das gewollt???

Nun, zu dem mir wichtigen Thema: Unterhaltsrecht und Vaterschaftstest. Frage 1: Wie stehen Sie zum Thema anonymer Vaterschaftstest? Und wie haben Sie abgestimmt?

Frage 2: Unterhaltsrecht. Wie haben Sie zur Änderung des ab dem 01.01.2008 gültigen Gesetzes abgestimmt?

Warum es mich interessiert? Ganz einfach: Meine Stimme hat mit dazu beigetragen, Ihrer Stimme Wirkung zu verleihen. Also interessiert mich Ihre Entscheidung. Ich freue mich auf Ihre Antwort und wünsche uns allen ein friedliches und zufriedeneres Jahr 2008.
Antwort von Sönke Rix
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10.01.2008
Sönke Rix
Sehr geehrter Herr ,

auch ich wünsche Ihnen ein gutes, erfolgreiches und vor allem gesundes Jahr 2008. Die Plattform Abgeordnetenwatch ist ein unabhängiges Projekt des Parlamentswatch e.V. Als Abgeordnete haben wir keinen Einfluss auf die Ausgestaltung dieser Seite. Sie müssten sich also an die Redakteure von Abgeordnetenwatch wenden, um zu erfahren, warum Sie eine Kategorie wählen müssen, bevor Sie Ihre Frage stellen können.

Es ist aber auch auf anderen Wegen möglich mit mir in Kontakt zu kommen: www.soenke-rix.de

Nun zu Ihrer ersten inhaltlichen Frage:

Ich lehne anonyme Vaterschaftstests ab. Genetische Daten sind die persönlichsten Informationen, die es über einen Menschen gibt. Heimlich die Haare oder den Speichel eines Kindes in einem Labor prüfen zu lassen, stellt nach meiner Auffassung einen schwerwiegenden Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht dar.

Der vorliegende Gesetzentwurf soll das Verfahren der Vaterschaftstest lediglich erleichtern und Familienmitgliedern (rechtlicher Vater, Mutter, Kind) einen Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der Abstammung einräumen. Dieser soll – falls notwendig – in einem familiengerichtlichen Verfahren durchgesetzt werden können. Das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Kenntnis der Abstammung soll damit gesetzlich konkretisiert werden.

Allerdings gab es hierzu noch keine Abstimmung im Bundestag. Bisher hat lediglich die 1. Lesung stattgefunden, und am 12.12.2007 hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Diese Anhörung wird zurzeit ausgewertet.

Sollten Sie Kritikpunkte an dem vorliegenden Gesetzentwurf haben, wäre ich ihnen dankbar, wenn Sie mir diese mitteilen würden.

Zu Frage 2: Ich habe der Reform des Unterhaltsrechts zugestimmt. Ich halte die Reform für einen familienpolitischen Durchbruch, der gegen massive Widerstände aus den Reihen der Unionsfraktion durchgesetzt werden musste. Von dem neuen Unterhaltsrecht profitieren in erster Linie die Kinder. Sie sind bei einer Trennung ihrer Eltern besonders schutzbedürftig und haben keinen Einfluss darauf, ob ihre Eltern verheiratet sind oder nicht, getrennt leben oder als Familie. Deshalb sollen sie auch im Falle einer Trennung zumindest beim Unterhalt keine Nachteile durch die Entscheidungen der Eltern haben und künftig beim Unterhalt an erster Stelle stehen. Ist nicht genügend Geld vorhanden, sollen Kinder Vorrang vor allen anderen Unterhaltsberechtigten haben. Damit wird der Unterhalt minderjähriger Kinder sehr viel häufiger auch tatsächlich geleistet werden.

Bei beiden Fragen ist für meine Voten das Kindeswohl das wichtigste Argument.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Rix
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.01.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Rix,

Unsere Bundeskanzlerin hatte die Ministerpräsidenten zu einem Kindergipfel eingeladen. Ich finde es sehr schade, dass die Ergebnisse ungenügend waren. Über die konkreten Maßnahmen, die zu begrüßen sind, aber alleine nicht ausreichen, wäre die vorgeschlagene Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz wünschenswert gewesen.
Warum ist eine Einigung hierüber derzeit nicht möglich ?
Der Schutz unserer Kinder hat auf Landesebene in Schleswig-Holstein Verfassungsrang. Da ist aus meiner Sicht die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz nur folgerichtig. Außerdem befürchte ich, dass die Rechte der Kinder anerkannte Grundrechte sein müssen, damit sie nicht der Beliebigkeit der Kassenlage ausgesetzt sind und unter Kostenaspekten gegebenenfalls angepasst bzw. beschränkt werden.
Ich bitte darum, dass Sie sich für eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz einsetzten.
Das neue Kinderschutzgesetz in Schleswig-Holstein zeigt, dass ein Konsens über Parteigrenzen hinweg möglich ist.
Sprechen Sie deshalb auch mit den Abgeordneten der anderen Parteien hierüber.
Die Rechte der Kinder sind von höchster Bedeutung. Werden Sie sich hierfür engagieren ?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sönke Rix
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10.01.2008
Sönke Rix
Sehr geehrter Herr ,

ich habe und werde mich weiterhin für eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz einsetzen. Ich bedauere genau wie Sie, dass sich auf dem Kindergipfel keine Mehrheit für diese Position ausgesprochen hat. Jedes Kind hat das Recht auf eine positive Entwicklung und Entfaltung sowie auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit. Es ist das Recht und die besondere Pflicht der Eltern, hierfür Sorge zu tragen. Das ist ein hohes Gut. Darüber wacht die staatliche Gemeinschaft. Dies hätte mit der Grundgesetzänderung noch deutlicher gemacht werden können. Zwar halte ich die auf dem Kindergipfel verabredeten konkreten Maßnahmen für notwendig, doch mit einer Grundgesetzänderung hätte hier ein deutliches Signal gesendet werden können. Insgesamt würde der Staat stärker in die Pflicht genommen werden, wenn es um die Wahrnehmung seiner Verantwortung für kindgerechte Lebensverhältnisse und um gleiche Entwicklungschancen für alle Kinder und Jugendlichen geht. Angesichts der aktuellen Debatte über wachsende Kinderarmut, unterschiedliche Bildungschancen, ein Auseinanderdriften der Gesellschaft in Reich und Arm und häufige Fälle von Vernachlässigung halte ich dies dringend notwendig.

Deshalb freue ich mich, dass Schleswig-Holstein eine Vorreiterrolle eingenommen und dem Kinderschutz Verfassungsrang eingeräumt hat. Warum sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die Kanzlerin sich dagegen sträuben, kann ich Ihnen nicht sagen. Das müsste Ihnen ein Kollege oder eine Kollegin von der Union beantworten. Ich kann Ihnen aber versichern, dass meine Fraktion und ich uns zusammen mit den Wohlfahrtsverbänden, Unicef und den Kinderschutzverbänden weiter für dieses Anliegen einsetzen werden. Bei dieser grundlegenden Entscheidung würde ich es begrüßen, wenn wir eine fraktionsübergreifende Einigung erzielen. Deshalb setze ich mich gegenüber meinen Kollegen von den anderen Parteien stets für dieses Anliegen ein.

Mit freundlichen Grüßen

Sönke Rix
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