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Beiträge aus Kapitalleistung für vor dem 01.01.2004 abgeschlossene Verträge zu Versorgungszusagen zur Rentenversicherung
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
Im März 2003 habe ich eine "Versorgungszusage zur Rentenversicherung" bei der Allianz Pensionskasse als zusätzliches Standbein für die Altersversorgung abgeschlossen.
Diese Versicherung kam im März 2011 zur Auszahlung. Hierbei handelt es sich um Zahlungen an eine Pensionskasse die aus Gehaltsbestandteilen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung geleistet wurden und somit niemals Beitragspflichtig waren. Aus meiner Sicht lohnte sich diese betriebliche Altersversorgung primär aus Gründen der Einsparung von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Entgeltanteilen, die ich ansonsten an den Fiskus abzuführen hätte.
Mit dem zum 1. Januar 2004 in Kraft getretenen GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) wurde die Pflicht zur Zahlung von Krankenversicherungs- und Pflegebeiträgen auf die betriebliche Altersversorgung eingeführt. Diese gesetzliche Änderung wurde heimlich, still und leise beschlossen und ein Bestandsschutz für ältere Verträge nicht berücksichtigt.
Im Juni 2011 bekam ich einen Beitragsbescheid über Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus einer Kapitalleistung. Diese Maßnahme trifft nur gesetzlich versicherte, die für ihr Alter vorsorgen wollen.
Ich bin über diese Maßnahme sehr verärgert, denn damit ist das ursprüngliche Ziel, meine Altersversorgung zu verbessern, durch die fälligen Beiträge komplett hinfällig geworden. Hätte ich dieses Wissen bereits im März 2003 gehabt, hätte ich diese Vorsorgemaßnahme gar nicht abgeschlossen.
Mir ist bewusst, dass es mittlerweile hierzu diverse Gerichtsurteile gibt, die die Gesetzesänderung stützen. Trotzdem interessiert mich Ihre persönliche Meinung zu diesem Thema, womit meines Erachtens eine Unrechtbehandlung der Versicherten vorliegt.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
