Silvana Koch-Mehrin (FDP)
Kandidatin Europawahl 2009
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Grunddaten
Silvana Koch-Mehrin
Jahrgang
1970
Berufliche Qualifikation
Volkswirtin
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Baden-Württemberg
Bundeslistenplatz
1
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(...) Für die Herausforderungen der Globalisierung, vor denen die EU steht, ist die EU mit dem Vertrag von Nizza nicht gerüstet. (...)
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Datenschutz und politische Teilhabe
24.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Koch,

ich habe zwei Fragen zum Vertrag von Lissabon, dem Sie zugestimmt haben.

Der Vertrag von Lissabon enthält ein Protokoll, durch das Bedienstete und Beamte der EU im Unterschied zu ihren nationalen Kollegen in den Mitgliedsstaaten vor Strafverfolgung geschützt sind. Art. 11 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union entlässt EU-Beamte aus der Gerichtsbarkeit bezüglich ihrer Amtshandlungen einschließlich ihrer mündlichen und schriftlichen Äußerungen. Das gilt auch nach Beendigung der Amtstätigkeit. Dieses Protokoll stammt aus dem Jahre 1965 und hat – bis auf sprachliche Anpassungen – unverändert Eingang in den Vertrag von Lissabon gefunden. Lediglich bei Streitigkeiten zwischen der Union und ihren Bediensteten sowie bei der Haftung gegenüber der Union kann dieses Prinzip durchbrochen werden, nicht aber im Verhältnis zu den Bürgern der Union.

Straffreiheit der EU-Beamten für Korruption erhält damit quasi Verfassungsrang. Ich habe deshalb zwei Fragen an Sie:

1. Ist korruptes Verhalten von EU-Beamten aus Ihrer Sicht so belanglos, dass es strafrechtlich nicht sanktioniert werden sollte und diese Straffreiheit zudem quasi Verfassungsrang erhält?
2. Wenn korruptes Verhalten von EU-Beamten aus Ihrer Sicht doch strafrechtlich sanktioniert werden sollte, wieso haben Sie dann dem Vertrag von Lissabon zugestimmt und nicht darauf bestanden haben, dass dieses Protokoll vor Ihrer Zustimmung aus dem Vertrag entfernt wird?

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Arbeitsmarktpolitik
25.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Koch-Mehrin,

Was halten Sie von Mindestlöhnen in Deutschland?
In einigen Bereichen gibt es bereits Mindestlöhne, sollte in mehr Berufsgruppen der Mindestlohn eingeführt werden?
Wie wollen Sie dies gegebenen Falls ermöglichen?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Silvana Koch-Mehrin
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15.12.2009
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 25. Mai 2009 und Ihr Interesse an unserer Arbeitsmarktpolitik.

Die FDP ist gegen die Einführung von gesetzlichen Mindestlöhnen. Sie führen zu einer Verdrängung von Arbeitsplätzen, vor allem im gering qualifizierten Bereich, und einer Abwanderung in die Schwarzarbeit. Opfer von gesetzlichen Mindestlöhnen sind in erster Linie Langzeitarbeitslose, die kaum mehr eine Aussicht auf neue Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt haben. Reichen geringe Löhne nicht aus, um den Lebensunterhalt zu gewährleisten, greift unterstützend das Bürgergeld und sichert so jedem Betroffenen das notwendige Mindesteinkommen. So wird allen die Chance gegeben, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren und zugleich immer das notwendige Mindesteinkommen zu erreichen.

Für weitere und ausführlichere Informationen bezüglich unserer Programme besuchen Sie uns doch im Internet unter: www.fdp.de . Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.

Beste Grüße aus Brüssel

Silvana Koch-Mehrin
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Frage zum Thema Bildung, Kultur, Forschung und Technologie
27.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Koch-Mehrin,

Wie interpretieren sie persönlich das Menschenrecht auf Freie Bildung gemäß Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 und gemäß Artikel 13 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, (auch bezogen auf die in Deutschland erhobenen Bildungsgebühren wie zum beispiel die Studiengebühren), welche Position nehmen sie zu diesem ein, welche Schritte können aus Ihrer Sicht auf EU-Ebene konkret getan werden, um diesem Menschenrecht uneingeschränkt Geltung zu verschaffen?
Haben Sie in diesem Zusammenhang vom bundesweiten Bildungsstreik gehört und welche Position nehmen Sie zu diesem ein?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Silvana Koch-Mehrin
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15.12.2009
Sehr geehrter Herr Mader,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28. Mai zum Thema Bildungsfreiheit und Studiengebühren.

Bildung ist der Schlüssel zur Freiheit und zum gesellschaftlichen Aufstieg innerhalb einer Gesellschaft. Durch Bildung können sich Menschen, die nicht in eine privilegierte Schicht, Klasse, Religionsgemeinschaft oder herrschende Elite hineingeboren werden, eigene Wege zum Erfolg bahnen. Für uns Liberale ist Bildung daher Bürgerrecht und hat politische und finanzielle Priorität. Wie Sie sehen, ist uns als FDP das Recht auf Bildung ein Kernanliegen. Insofern stimmen wir mit den von Ihnen angesprochenen Artikeln der Menschenrechtserklärung sowie des Sozialpaktes überein.

Die EU hat in ihrer Grundrechte-Charta, die im Falle der von uns geforderten Inkraftsetzung des Lissabon-Vertrages für die allermeisten Mitgliedsstaaten rechtlich bindend wäre, Bildung zu den Grundrechten eines jeden Menschen gezählt. Die FDP hat dies ausdrücklich begrüßt und ebenfalls diverse EU-Projekte zur Verbesserung der Bildung in Europa, wie z.B. den Bologna-Prozess oder das Erasmus-Programm, unterstützt. Die Bildungspolitik liegt jedoch aus Achtung vor dem Subsidiaritätsprinzip weitgehend im Kompetenzbereich der Mitgliedsstaaten, sodass die Einflussmöglichkeiten der EU und ihrer Organe in diesem Politikfeld verhältnismäßig gering sind.

Die Einführung von Studienentgelten sehen wir Liberale als nicht im Widerspruch stehend zum Grundrecht auf Bildung. Ganz im Gegenteil. Zum Grundrecht auf Bildung gehört auch und gerade die Bereitstellung qualitativ hochwertiger Bildung und dafür ist ein ausfinanziertes Bildungswesen erforderlich. Angesichts der angespannten Haushaltslage und der Notwendigkeit der Konsolidierung der öffentlichen Finanzen kann die Qualität der universitären Ausbildung nur über eine angemessene finanzielle Beteiligung der Studentinnen und Studenten garantiert werden. Dies ist auch aus Gerechtigkeitsgründen angemessen, denn es sind vor allem sie, die Vorteile aus einer hochwertigen Lehre und Lehrausstattung ziehen. Akademiker sind einem vergleichsweise geringem Risiko der Arbeitslosigkeit ausgesetzt und erzielen überdurchschnittlich hohe Einkommen. Aus diesem Grund ist eine Beteiligung der Studierenden an den Kosten ihrer Ausbildung nur fair. Natürlich dürfen Studienentgelte kein Hindernis für die Aufnahme eines Studiums sein. Durch ein Modell von Studienkonten sowie den Aufbau eines flächendeckenden Stipendienwesens in Ergänzung zum BAföG-System wird soziale Exklusion verhindert. Detaillierte Informationen zu den Konzepten der FDP können Sie in den entsprechenden Beschlüssen finden, die online unter folgenden Links zur Verfügung stehen:
www.liberale.de
www.fdp-bw.de

Dass durch eine Bestreikung der Universitäten seitens der Studentinnen und Studenten dafür gesorgt wird, dass die Hochschulen finanziell besser ausgestattet werden und sich die Lehrqualität verbessert, halte ich für zweifelhaft.

Ich hoffe, ich konnte all Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten.

Mit freundlichen Grüßen,

Silvana Koch-Mehrin
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Frage zum Thema EU-Finanzpolitik / Währungsunion
01.06.2009
Von:
Tim

Sehr geehrte Frau Koch-Mehrin,

warum haben Sie einen falschen Eid abgegeben, indem Sie behaupteten bei 75% der Sitzungen im Europaparlament gewesen zu sein, statt, wie es eigentlich der Fall war, bei rund 62%? Sollten Sie nicht ein Vorbild sein und zumindest zugeben, wenn Sie das Amt, das Ihnen von den Bürgern übertragen wurde, nicht gewissenhaft ausführen?

Mit freundlichen Grüßen
Tim
Antwort von Silvana Koch-Mehrin
3Empfehlungen
03.06.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 1.6.2009.

Mit Daten, die sich auf meine Tätigkeit im Europäischen Parlament beziehen, gehe ich transparent um. Deswegen lege ich gerne offen, wann ich an den Plenarsitzungen des Europäischen Parlaments in der laufenden Legislaturperiode im Zeitraum vom 20. Juli 2004 bis 26. März 2009 als anwesend registriert war.

Ich habe den Auftrag, im Namen meiner Wählerinnen und Wähler im Europäischen Parlament als Volksvertreterin tätig zu sein, verantwortungsvoll ausgeübt.

An 154 Tagen der Plenarsitzungen war ich im Parlament anwesend. Hinzu kommen 59 Tage Mutterschutz, da ich 2005 und 2008 mein zweites und drittes Kind bekommen habe. Aufgrund der EU-Regularien ergibt sich so eine Präsenz von 213 Tagen. Berechnet man 213 Tage auf die insgesamt 282 Tage Plenarsitzungen, die sich aus den offiziellen Sitzungskalendern des Europäischen Parlaments ergeben, so ergibt sich ein Prozentsatz von 75,53 % Präsenz.

Detaillierte Erläuterungen können Sie auf meiner Internetseite nachlesen:
www.koch-mehrin.de

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Silvana Koch-Mehrin MEP
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Datenschutz und politische Teilhabe
01.06.2009
Von:
Goy

Guten Tag Frau Koch-Mehrin,

Sie stellen sich für die FDP zur Europawahl.
Der Presse ist zu entnehmen, daß bezüglich Ihrer bisherigen Tätigkeit im Europaparlament einige Fragen offen sind. Nämlich wie oft sie denn nun tatsächlich anwesend waren. Zahlen zwischen 38 und 62% werden genannt. Da sie auch bei diesen Wahlen für die FDP wieder ins Europaparlament einziehen wollen, werden Sie sicher verstehen, daß ich diesbezüglich nachfrage. Meine Fragen sind also:
1. Welche Zahlen stimmen (ohne Schwangerschaftsschönrechnerei).
2. Steht Ihre Anwensenheitshäufigkeit nach Ihrem Ermessen in Relation zur Verantwortung der Aufgabe und der damit verbundenen Entlohnung?
3. Haben Sie diesbezüglich eine falsche eidestattliche Versicherung abgelegt?
Ich möchte Sie bitten, als Antwort auf meine Fragen nicht einfach auf Ihre Stellungsnahme auf Ihrer Webseite hinzuweisen sondern auf die neuen Entwicklungen ( zB die Aussagen von Herrn Daniel Caspary) einzugehen.
Antwort von Silvana Koch-Mehrin
4Empfehlungen
03.06.2009
Sehr geehrter Herr Goy,

vielen Dank für Ihre Frage vom 1.6.2009.

Mit Daten, die sich auf meine Tätigkeit im Europäischen Parlament beziehen, gehe ich transparent um. Deswegen lege ich gerne offen, wann ich an den Plenarsitzungen des Europäischen Parlaments in der laufenden Legislaturperiode im Zeitraum vom 20. Juli 2004 bis 26. März 2009 als anwesend registriert war. Ich habe den Auftrag, im Namen meiner Wählerinnen und Wähler im Europäischen Parlament als Volksvertreterin tätig zu sein, verantwortungsvoll ausgeübt.

An 154 Tagen der Plenarsitzungen war ich im Parlament anwesend. Hinzu kommen 59 Tage Mutterschutz, da ich 2005 und 2008 mein zweites und drittes Kind bekommen habe. Aufgrund der EU-Regularien ergibt sich so eine Präsenz von 213 Tagen. Berechnet man 213 Tage auf die insgesamt 282 Tage Plenarsitzungen, die sich aus den offiziellen Sitzungskalendern des Europäischen Parlaments ergeben, so ergibt sich ein Prozentsatz von 75,53 % Präsenz.

Detaillierte Erläuterungen können Sie auf meiner Internetseite nachlesen: www.koch-mehrin.de

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Silvana Koch-Mehrin MEP
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