Siegfried Kauder (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Siegfried Kauder
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Schwarzwald-Baar
Landeslistenplatz
keinen, Baden-Württemberg
weitere Profile
(...) Sie können sicherlich nachvollziehen, dass ein solches intensives Prüfungsverfahren viel Zeit in Anspruch nimmt. Wenn die Mitglieder des Petitionsausschusses am Ende des Verfahrens mehrheitlich zur gleichen Auffassung wie der Petent gelangen, werden sie sich um das Anliegen bemühen und eine entsprechende Empfehlung aussprechen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Siegfried Kauder
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Inneres und Justiz
15.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kauder,

im europäischen Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit vom 6.XI.1997 lese ich folgendes:
Kapitel 1 Art. 2:
"...bedeutet "Staatsangehörigkeit" , das rechtliche Band zwischen einer Person und einem Staat und weist nicht auf die Volkszugehörigkeit einer Person hin."
Bitte erklären Sie mir in diesem Sinne, welcher Staat (Bezeichnung des Staates) für mich als Deutsche gemeint ist, denn eine Staatsangehörigkeit BRD gibt es nicht und im Ausweis steht unter Staatsangehörigkeit nur "deutsch". Das Wort Deutsch ist keine Bezeichnung für einen Staat und das Wort als deutsche Staatsangehörigkeit bezeichnet das Adjektiv, aber nicht den Staat, zu dem ich gehöre. In der Präambel des europäischen Übereinkommens heißt es u.a.
"...in dem Wunsch, bei Staatsangelegenheiten eine Diskriminierung zu vermeiden..."
Ich fühle mich von den eigenen Behörden diskriminiert, wenn ich nicht weiß und aufgeklärt werde, welchem Staat ich rechtlich angehöre.

Ich erbitte freundlichst von Ihnen eine umgehende Aufklärung des Sachverhaltes.
MfG
Antwort von Siegfried Kauder
4Empfehlungen
16.06.2008
Siegfried Kauder
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Email, in der Sie einige Unklarheiten zur Staatsangehörigkeit äußern und um deren Aufklärung bitten.

In Ihrer Email führen Sie an, dass Staatsangehörigkeit das rechtliche Band zwischen einer Person und einem Staat bedeute. Wie das rechtliche Band im Einzelnen aussieht und was dieses bestimmt, wird in den Gesetzen des jeweiligen Staates geregelt.

In der Bundesrepublik Deutschland sind die Bestimmungen zur deutschen Staatsangehörigkeit in Artikel 116 des Grundgesetzes verankert. Dort heißt es in Absatz 1:

"Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat."

Die Staatsangehörigkeit wird weiterhin im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Dort heißt es in § 1: "Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt." § 3 StAG regelt den Erwerb der Staatsangehörigkeit.

Sie fragen in Ihre Email, weshalb in Ihrem Pass "deutsch" und nicht "Bundesrepublik Deutschland" steht. Das Adjektiv "deutsch" bezieht sich auf das Substantiv "Staatsangehörigkeit". Das heißt: Sie haben die "deutsche Staatsangehörigkeit" und sind somit Staatsbürgerin der Bundesrepublik Deutschland.

Eine Diskriminierung, wie von Ihnen vorgetragen, kann ich nicht erkennen.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kauder, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kauder,

ich darf auf Ihre Antwort auf die Fragen von Herrn Hauber zurück- kommen, da Sie nach meinem Verständnis nicht auf die Problematik der Fragen eingegangen sind. Es ist sehr positiv, dass die Bundesregierung in der Folterfrage eine eindeutige Meinung vertritt. Bei der internationalen Ächtung von Folter könnte allerdings die Bundesregierung offensiver agieren. Aber dies geht natürlich nicht, man kann ja nicht die Weltmacht und den Hauptverbündeten, den Folterstaat USA anfgreifen. Es war bisher immer so, dass in der Öffentlichkeit nur "Schurken- staaten" als Folterstaaten präsentiert wurden. Hier war eine klare Abgrenzung zwischen gut und böse. Wobei immer klar war, dass unsere Grundordnung die einzig richtige ist. Und nun foltert die USA, das Vorbild an christlicher Humanität und an Menschen- rechten. So sehe ich die Fragen von Herrn Hauber. Daher möchte ich die Fragen etwas anders formulieren: Kommt nach Ihrer Meinung nicht das Weltgefüge durcheinander. wenn unser Vorbild USA foltert? Halten Sie die USA für einen moralischen Staat? Sind Sie der Meinung, dass die Regierung Bush die Menschen- rechte missachtet?

Mit landsmännischem Gruß
Antwort von Siegfried Kauder
3Empfehlungen
03.07.2008
Siegfried Kauder
Sehr geehrter Herr ,

ich halte es für wenig hilfreich, wenn deutsche Politiker vom "hohen Ross" über die USA urteilen oder gar Werturteile über die Moralität oder Amoralität der Vereinigten Staaten von Amerika abgeben. Dies bringt uns nicht weiter. Selbstverständlich gibt es Bereiche, in denen Deutsche und Amerikaner unterschiedliche Meinungen vertreten. Die Todesstrafe ist ein solcher Fall. Auch die Anwendung der umstrittenen Verhörmethode des sog. "waterboarding" zähle ich dazu. Deutsche und Amerikaner haben aber den großen Vorteil, dass unsere Werte die gleichen sind. Unsere Demokratien stehen für Rechtsstaat, Menschenrechte, den Schutz von Minderheiten, Religions-, Presse- und Meinungsfreiheit. Wir haben in den vergangenen Jahren unbestreitbar auch manche Methoden auf US-amerikanischer Seite im Kampf gegen den Terrorismus feststellen müssen, die mit den deutschen Vorstellungen nicht vereinbar sind. Es zeigt sich aber auch an den jüngsten Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten von Amerika zu Guantánamo, dass der amerikanische Rechtsstaat funktioniert.

Mit freundlichen Grüßen
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
11.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kauder!

Ihre Antwort auf meine letzte Frage war insofern für mich unbefriedigend, weil Sie - und das dürfte auch die Position der Bundesregierung sein - sich dahingegehend äußerten, daß man die Bereitstellung von Primärenergie den Konzernen (EXXON, TEXACO und GAZPROM werden´s gerne hören). überlassen werde, obwohl wir in Deutschland über genügend Stein- und Braunkohle verfügen, und man erstere zu Benzin und Heizgas unter Schaffung vieler inländischer Arbeitsplätze umwandeln könnte.

Doch ist diesesmal meine Frage eine andere:

1990 erklärte der damalige Bundeskanzler der CDU/CSU Helmut Kohl nach der (kleinen) Wiedervereinigung, daß die BRD nunmehr ein freier und souveräner Staat sei. Und was diese für unser ganzes Volk äußerst wichtige Aussage betrifft, so wird er sie nicht einfach so dahergeredet haben.
Jetzt stellen sich mir z. B. folgende Fragen:
a) Warum sind immer noch US-Streitkräfte auf deutschem Boden und wann werden diese von der Regierung eines freien Landes - der BRD lt. BK Helmut Kohl - endlich aufgefordert unser Land zu verlassen? (Schließlich zog die damalige Sowjetarmee auch aus der damaligen DDR ab, und ein Land kann nicht gleichzeitig frei und besetzt sein)
b) Warum wird noch immer nicht das 1945 als Kriegsbeute der US-Armee einbehaltende (gestohlene) sbankgold zurückgefordert?
c) Warum lagert immer noch das - unser - Bundesbankgold in den USA und nicht auf deutschem Boden, als ob wir Deutschen nicht in der Lager wären selbst auf unsere Goldreserven aufpassen zu können? Diese Goldreserven sind von allergrößter Wichtigkeit, wenn es zum Zusammenbruch des Weltwährungssystems käme, und es mehren sich die Zeichen an der Wand!.

Verstehen Sie mich recht: Entweder sagte BK Kohl damals die Wahrheit, und dann müßte die Erfüllung der Punkte a) bis c) umgehend eingefordert werden.
Oder wir sind eine Art Vasallenstaat der USA, dann sollte man dies auch zugeben und öffentlich vor dem Bundestag verkünden, daß seinerzeit BK Hemut Kohl gelogen habe.
Antwort von Siegfried Kauder
3Empfehlungen
03.07.2008
Siegfried Kauder
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Frage, weshalb auch nach der Wiedervereinigung noch US-Streitkräfte in Deutschland stationiert sind, beantworte ich wie folgt: Deutschland und die USA sind Partner in der NATO. Die Stationierung von US-Truppen in Deutschland ist Ausdruck der gewachsenen Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern. Mit einer eingeschränkten Souveränität Deutschlands hat dies nichts zu tun. Mit dem 2+4-Vertrag hat Deutschland im Jahr 1990 die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten wiedererlangt.

Um den Verbleib des sbankgoldes ranken sich zahlreiche Spekulationen, an denen ich mich nicht beteilige.

Die Deutsche Bundesbank ist zuständig für die Verwaltung der Währungsreserven der Bundesrepublik Deutschland. Darunter fällt auch die Entscheidung, an welchen Orten die Goldreserven verwahrt werden. Gemäß § 12 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank ist die Bundesbank bei der Ausübung ihrer Befugnisse unabhängig von Weisungen der Bundesregierung.

Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Kauder, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
19.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Kauder,

am 11. März 2008 haben Deutschland und die USA ein Abkommen paraphiert, das in der Öffentlichkeit kaum Beachtung fand. Das Abkommen sieht vor, dass personenbezogene Daten übermittelt werden können, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Personen terroristische Straftaten oder Straftaten, die hiermit in Zusammenhang stehen, begehen werden.

Selbst persönliche Daten über ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse oder sonstige Überzeugungen oder die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft sowie intime Daten über das Sexualleben der Bürger sollen den US-Behörden zugänglich gemacht werden.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, und die Datenschutzbeaufragten der Länder kritisieren das Abkommen scharf: Die Datenschutzvorkehrungen blieben weit unter dem europäischen Niveau. So fehle eine unabhängige Datenschutzkontrolle. Bemerkenswert sei auch, dass die Betroffenen weder ein Auskunftsrecht hätten noch die Verwendung ihrer Daten in den USA gerichtlich überprüfen lassen könnten. Unklar bleibe zudem, in welchen Fällen Daten abgerufen werden können. In den USA würden Datenschutzrechte ausschließlich US-Bürgern gewährt. Anderen hätten keinen Ansprüche auf Auskunft über die Verarbeitung der eigenen Daten, Löschung unzulässig erhobener oder Berichtigung unrichtiger Daten.
Bundesinnenminister Schäuble (CDU) setzt damit seine Vorstellungen einer lückenlosen Überwachung weiter durch. Um immer neue Maßnahmen zu rechtfertigen, werden die Bürger mit aufgebauschten Nachrichten über die Bedrohung durch den Terrorismus in Angst und Schrecken versetzt. Widersinnig ist, dass damit ein Abbau von Freiheiten einhergeht.

Der Bundestag wurde bisher in dieser Sache übergangen. Wie sehen Sie diesen Vorgang? Ich appelliere an Sie, Herr Dr. Kauder, der Ratifizierung des Abkommens nicht zuzustimmen.

(Quellen: z. B. Die Zeit, 11.4.2008; Erklärung Schaars vom 11.3.2008)

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Siegfried Kauder
2Empfehlungen
03.07.2008
Siegfried Kauder
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zu dem paraphierten Abkommen zwischen Deutschland und den USA über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität.

Zunächst möchte ich festhalten, dass es Aufgabe der Bundesregierung ist, völkerrechtliche Verträge auszuhandeln. Der Bundestag wurde im konkreten Fall nicht übergangen. Im Vorfeld wurde er am 28. Februar über die Aufnahme der Gespräche informiert und am 9. März fand ein sog. Berichterstattergespräch mit den zuständigen Innenpolitikern statt, in dem das Bundesinnenministerium über den Vertrag informiert hat. Die Ratifizierung steht noch aus.

Die Übermittlung von Daten bringt immer das Problem mit sich, dass in dem anderen Staat das dortige Datenschutzniveau gilt und der übermittelnde Staat nur noch wenig Einfluss darauf hat. Deutschland kann es sich im Kampf gegen den internationalen Terrorismus jedoch nicht leisten, auf einen Datenaustausch mit unserem wichtigsten Verbündeten -- den USA -- zu verzichten. Die entscheidenden Hinweise auf die Sauerland-Gruppe, die im Sommer vergangenen Jahres in Deutschland Terroranschläge vorbereitet hatte, kamen von den USA. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesinnenminister, Dr. Christoph Bergner MdB, hat in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag am 5. Juni 2008 darauf hingewiesen, dass mit dem Abkommen ein deutlich besseres Datenschutzniveau geschaffen werde als dies nach bisheriger Rechtslage der Fall ist. Er hat auch zu der von Ihnen angesprochenen fehlenden gerichtlichen Überprüfbarkeit der Verwendung der übermittelten Daten in den USA Stellung genommen. Ein solches subjektives Recht für deutsche Bürger haben die USA strikt abgelehnt.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kauder, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Kauder,

ich habe mir erlaubt, Ihnen am 22.04.08 ein paar kleine Fragen zu stellen.
Darf ich noch mit einer Antwort rechnen?
Auch andere Interessierte warten auf Ihre Antwort. Denken Sie auch an den Bürger.

Mit freundlichem, landsmännischem Gruß
Antwort von Siegfried Kauder
3Empfehlungen
03.07.2008
Siegfried Kauder
Sehr geehrter Herr ,

ich verweise auf meine Antwort auf Ihre Frage vom 22.04.2008.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Kauder, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Siegfried Kauder
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.