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Sicherstellung des Elternwahlrechts bei Ganztagsschulen
Sicherstellung des Elternwahlrechts bei Ganztagsschulen
Eltern haben künftig einen Anspruch auf Halbtagsangebote "in zumutbarer Entfernung" zu ihrem Wohnort. Das hat die Bürgerschaft beschlossen.
Hintergrundinformationen
Zur Abstimmung
Abstimmungsverhalten
Ab dem Schuljahr 2013/2014 werden voraussichtlich 197 von 204 Grundschulen in Hamburg Ganztagsangebote machen.
Doch längst nicht alle Eltern, so die FDP-Fraktion, möchten, "dass ihre Kinder bis zum späten Nachmittag in der Schule sind." Deshalb müsse es ein ausreichendes, wohnortnahes und ausgewogenes Angebot an Ganztags-, aber auch an Halbtagsbeschulung geben. Ohne ein solches regional ausgewogenes Angebot bestände die Wahlfreiheit der Eltern de facto nicht mehr.
Die Bürgerschaft hat deswegen mit den Stimmen von FDP, SPD und CDU beschlossen, das Hamburgische Schulgesetz um folgenden Satz zu ergänzen:
"Die Behörde stellt sicher, dass ein regional ausgewogenes Angebot Halbtagsbeschulung in zumutbarer Entfernung zum Wohnort besteht."
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Abstimmungsergebnis
zugestimmt
73,55 % / 89 Stimmen
dagegen gestimmt
17,36 % / 21 Stimmen
nicht beteiligt
9,09 % / 11 Stimmen
CDU
zugestimmt
71,43 % / 20 Stimmen
nicht beteiligt
28,57 % / 8 Stimmen
DIE LINKE
dagegen gestimmt
100,00 % / 8 Stimmen
FDP
zugestimmt
100,00 % / 9 Stimmen
GRÜNE
dagegen gestimmt
92,86 % / 13 Stimmen
nicht beteiligt
7,14 % / Eine Stimme
SPD
zugestimmt
96,77 % / 60 Stimmen
nicht beteiligt
3,23 % / 2 Stimmen
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