Rehburg, 29.02.2008
Sehr geehrter Herr

,
vielen Dank für Ihre Frage vom 23. Februar 2008 zur öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages zur Novellierung des Waffenrechts am 13. Februar 2008.
Lassen Sie mich vorab anmerken, dass nach meiner Einschätzung das Vorführen eines Videos durch den Sachverständigen Tölle nicht ausschlaggebend für die gesetzgeberische Entscheidung zugunsten des Verbotes des öffentlichen Führens sogenannter Einhandmesser bzw. längerer Messer war.
Gleichwohl muss sich ein Bundestagsausschuss darauf verlassen können, im Rahmen einer Anhörung seitens der eingeladenen Sachverständigen zutreffende Informationen zu erhalten.
Ich habe Herrn Tölle daher um Stellungnahme zu der Behauptung gebeten, dass die im Video zu sehenden Türsteher nicht ermordet wurden, sondern diese die gezeigte Attacke überlebt haben. (Die Frage des Ortes des Geschehens halte ich allerdings für vergleichsweise unwesentlich.)
Sobald mir diese Stellungnahme vorliegt, werde ich meine heutige Antwort an Sie entsprechend ergänzen und ggf. auch die Mitglieder des Ausschusses als dessen Vorsitzender informieren.
Ihr Aussage, "dass bei anderen Anhörungen, z.B. zu der kontroversen Online-Durchsuchung, entsprechende Horror-Videos gezeigt worden sein sollen", kann ich freilich hiermit entkräften. Zur sogenannten Online-Durchsuchung hat bisher keine Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages stattgefunden. Und aus meiner bisherigen Zeit als Mitglied des Innenausschusses (seit 1998) sind mir keine "Horror-Videos" erinnerlich, die im Rahmen von Anhörungen - oder Sitzungen - gezeigt worden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
Ergänzung vom 31.03.2008
Sehr geehrter Herr

,
ich komme zurück auf meine Ankündigung vom 29.02.2008, meine Antwort auf
Ihre Fragen vom 23.02.2008 zu ergänzen.
Ich habe den Sachverständigen Oliver Tölle zwischenzeitlich um Aufklärung bezüglich des Videos gebeten, das er im Rahmen der Innenausschuss-Anhörung zum Waffenrecht am 13.02.2008 vorgeführt hat.
In seiner entsprechenden Stellungnahme verweist Herr Tölle darauf, dass ihm das Video aus den Reihen der Berliner Polizei zur Verfügung gestellt worden sei. Es handele sich um einen Gesamtzusammenschnitt zum Thema "Messerangriffe", der zur Unterstützung des Eigensicherungstrainings verwendet werde. Unmittelbar im Anschluss an die von Herrn Tölle gezeigte Sequenz erscheine ein schriftlicher Text, der darüber informiere, dass die beiden Türsteher in Folge des Angriffs verstorben seien. Im Nachhinein habe sich herausgestellt, dass diese Information falsch gewesen sei, beide Türsteher hätten den Angrifff überlebt. Zum Zeitpunkt seines Vortrages sei Herrn Tölle dies nicht bekannt gewesen. Er hätte den Film aber auch dann gezeigt, wenn ihm der tatsächliche Sachverhalt bekannt gewesen wäre. Dies deshalb, weil Zweck der Vorführung die Demonstration sein sollte, dass ein Messerangriff so schnell und verdeckt durchgeführt werden könne, dass ein Opfer kaum reale Abwehrchancen oder Fluchtmöglichkeiten habe.
Ich habe die Stellungnahme von Herrn Tölle an die Mitglieder des Innenausschusses des Deutschen Bundestages zur Kenntnis gegeben.
Ich bedauere, dass die Angaben, die zu dem gezeigten Film während der Anhörung gemacht wurden, nicht vollständig korrekt waren, habe aber keinen Grund zu der Annahme, dass der Sachverständige den Ausschuss bewusst falsch informieren wollte.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB