Sebastian Edathy (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Sebastian Edathy
Jahrgang
1969
Berufliche Qualifikation
Soziologe
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Nienburg II - Schaumburg
Landeslistenplatz
17, Niedersachsen
weitere Profile
(...) Mir ist durchaus bewusst, dass erhöhte Lebenshaltungskosten gerade bei kinderreichen Familien zu Einbußen geführt haben. Im Sinne einer baldigen Verabschiedung der Neuregelungen im Deutschen Bundestag wird aber in naher Zukunft eine Nachzahlung auf Sie und weitere Beamte mit mehr als zwei Kindern zukommen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Sebastian Edathy
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Finanzen
13.05.2009
Von:

Lieber Sebastian Edathy,

die Nachrichten von heute um das Bad-Bank-Modell machen mir große Sorgen. Die Regierung verschafft den Banken die Möglichkeit, ihre Schrottpapiere zu entsorgen, für die die Steuerzahler bürgen.

Welches Interesse sollte eine Bank an das weitere Bestehen ihrer Bad-Bank haben?

Warum sollten die Good-Bank die Bad-Bank mit Gewinnen füttern, wenn sie andere Möglichkeiten haben?

Ich habe dir einen Link zum Plusminusbeitrag zu diesem Thema von gestern mitgeschickt:
mediathek.daserste.de

Was muten wir unseren Kindern zu?

Herzliche Grüße
Antwort von Sebastian Edathy
12Empfehlungen
19.05.2009
Sebastian Edathy
Rehburg, 19. Mai 2009

Liebe ,
vielen Dank für die Fragen zu den so genannten Bad Banks vom 13. Mai 2009.

Ich kann Sorgen vor einer Verpflichtung des Steuerzahlers zum Ausgleich des Ausfallrisikos der Banken zwar gut nachvollziehen, halte sie aber für unbegründet. Dagegen halte ich das Konzept der "Bad Banks" aus mehreren Gründen für grundsätzlich sinnvoll. Das hinter der Diskussion stehende Problem ist, dass unverantwortliche Bankmanager die Bilanzen ihrer Institute mit hochriskanten "Wertpapieren" verdorben haben, die derzeit nicht zu verkaufen sind. Diese "toxischen" Papiere belasten die Banken, da sie gezwungen sind, nicht nur immer wieder neue Wertberichtigungen vorzunehmen, sondern auch ständig mehr Kapital zur Absicherung der "Schrottpapiere" zu hinterlegen. Dies stellt eine starke Belastung des Eigenkapitals dar, was wiederum dazu führt, dass weniger Gelder zur Kreditvergabe an die Kunden zur Verfügung stehen. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Realwirtschaft und damit insbesondere auf die Arbeitsplätze.

Um das derzeit vorhandene Misstrauen auf dem Kapitalmarkt, das vor allem für den Mittelstand belastend ist, da ihm die Mittel für Investitionen fehlen, auszuräumen, sollen – nach dem Konzept des Regierungsentwurfs – Banken eine Zweckgesellschaft ("Bad Bank") gründen können. Dieser können die Banken die "toxischen" Wertpapiere mit einem Abschlag von in der Regel 10 % auf den Wert überlassen, der im Augenblick in ihren Bilanzen steht. Im Gegenzug verpflichtet sich die "Bad Bank" durch eine Schuldverschreibung zur Zahlung einer Geldsumme in gleicher Höhe, für die der "Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung" (SoFFin) eine Garantie übernimmt.

Der Vorteil dieses Tausches liegt darin, dass die Bank die Schuldverschreibungen bei der Bundesbank für neues Geld einreichen kann, was mit den ursprünglichen Wertpapieren nicht möglich ist. Dadurch wird Eigenkapital frei, das nun für die Vergabe von neuen Krediten verwendet werden kann. Damit profitieren unmittelbar die Kunden der Banken, und ein Abbau von Arbeitsplätzen insbesondere im Mittelstand kann verhindert werden.

Die Banken können natürlich nicht zum Nulltarif von der Garantie des Bankenrettungsfonds profitieren, sie müssen gleich mehrfach dafür bezahlen. So müssen die Banken erstens eine Gebühr an den SoFFin für die übernommene Garantie bezahlen. Zweitens wird ein Ausgleichsbetrag fällig, der in gleich bleibenden Raten über die Garantielaufzeit von maximal 20 Jahren zu zahlen ist und der die Differenz zwischen reduziertem Buchwert und dem von Sachverständigen zu ermittelnden wahrscheinlichen Wert bei Fälligkeit ("Fundamentalwert") ausgleicht. Drittens müssen die Banken die Ausschüttung an die Anteilseigner, z.B. Dividenden, sperren, falls der tatsächliche Marktwert bei Fälligkeit unter dem geschätzten Fundamentalwert liegen sollte. Insofern ist gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf, insbesondere auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion, eine weitestgehende Schonung für den Steuerzahler vorgesehen.

Den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung können Sie unter www.bundesfinanzministerium.de einsehen. Anzumerken ist allerdings, dass es bislang erst einen Kabinettsbeschluss gibt und das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren noch aussteht. Trotz der Notwendigkeit der Belebung des Kreditgeschäftes ist es wichtig, genauestens die Risiken und Vorteile des Modells der "Bad Banks" zu diskutieren, diese abzuwägen und keinen "Schnellschuss" vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
19.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy,

wie ist Ihre persönlicher Standpunkt bezüglich der geplanten Sperrung von Internetseiten?
Wie ich sehe, wird die geplante Regelung auch innerhalb der SPD-Fraktion überaus kontrovers diskutiert, so finden sich auch einige SPD-Politiker auf der Online-Petition gegen Internetsperren. Mir ist vollkommen unverständlich, wie es sich ethisch, moralisch und rechtlich rechtfertigen lässt, eine bekannte Webseite mit kinderpornographischem Inhalt nicht vom Netz zu nehmen, sondern lediglich private Provider mit mehr als 10000 Kunden dazu zu verpflichten, Anfragen auf diese Webseite umzuleiten.
Eine weitere Frage: Es gab vor kurzem eine Urteil des Landesgerichts Hamburg, das die Klage eines Rechtverwerters gegen einen Internetprovider auf Sperrung einer Seite mit urheberrechtlich geschütztem Material abwies, mit der Begründung, dass dem Provider der nötige Mehraufwand für die Sperrung dieser Seiten nicht zuzumuten sei (Az.: 308 O 548/08). Ist daher nicht anzunehmen, dass, sollten Sperrmechanismen erst etabliert sein, den Internetprovidern von Rechteinhabern gerichtlich verfügt werden könnte, die Sperren auch auf Webseiten mit illegalem Inhalt auszuweiten? Wäre in diesem Kontext nicht auch eine Sperrung von gewaltverherrlichenden oder politisch extremistischen Webseiten denkbar, ohne dass dafür eine weitere Gesetzesänderung notwendig wäre?

Vielen Dank im Voraus,
C.
Antwort von Sebastian Edathy
9Empfehlungen
25.05.2009
Sebastian Edathy
Berlin, 25. Mai 2009

Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Fragen vom 19. Mai 2009 zur geplanten Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt.

Sexuelle Gewalt gegen Kinder ist ein abscheuliches Vergehen. In den vergangenen Jahren hat der Deutsche Bundestag deshalb das Herstellen, die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornographie lückenlos unter Strafe gestellt. Die Verbreitung von Kinderpornographie hat jedoch insbesondere im Internet in den letzten Jahren deutlich zugenommen.

Der Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet darf meines Erachtens nicht tatenlos zugesehen werden. Bereits nach heutiger Rechtslage werden Kinderpornographie-Seiten, die sich auf deutschen Servern befinden, von den Internprovidern heruntergenommen. Dieser direkte Zugriff ist jedoch im Ausland nicht möglich. Deshalb ist es notwendig, den Zugang zu entsprechenden kinderpornographischen Internetangeboten von Deutschland aus zu sperren.

Ich halte für eine entsprechende Internetsperre eine gesetzliche Grundlage für erforderlich, um damit rechtsstaatlichen Grundsätzen zu genügen. Wie Sie vielleicht wissen, hat es vor kurzem vertragliche Vereinbarungen mit großen Internetprovidern gegeben, die jedoch rechtlichen Zweifeln unterliegen. Dies gilt im Übrigen auch hinsichtlich der Rechtsgrundlage für die von Ihnen angesprochenen Webseiten mit gewaltverherrlichenden oder politisch extremistischen Inhalten. Eine Sperrung solcher aus dem Ausland betriebener Internetseiten wäre nicht ohne gesetzliche Grundlage möglich.

Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (Bundestagsdrucksache 16/12850) verfolgen die Koalitionsfraktionen das Ziel, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren. Mir ist bekannt, dass versierte Nutzer diese Sperrung technisch umgehen können. Es kommt aber entscheidend darauf an, die Hemmschwelle signifikant zu erhöhen. Diesem Ziel dient neben der Sperrung einzelner Seiten die Umleitung auf eine Stoppseite mit entsprechenden Informationen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat durchgesetzt, dass es zum Gesetzentwurf am 27. Mai 2009 eine öffentliche Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages geben wird. Der Gesetzentwurf wirft zahlreiche inhaltliche und rechtliche Fragen auf, die in einem transparenten parlamentarischen Verfahren erörtert werden müssen. In diesem Rahmen können auch die in Teilen der Internet-Community aufgeworfenen Kritikpunkte, die ihren Ausdruck in einer stark beachteten E-Petition gefunden haben, angemessen einbezogen und diskutiert werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion wirbt dafür, sowohl das Thema Kinderpornographie als auch die freie Internet-Nutzung mit der gebotenen Sensibilität zu behandeln. Der wichtige Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und die Rechte der Internet-Nutzer müssen sich nicht ausschließen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren ist insbesondere zu prüfen, an welchen Stellen der Gesetzentwurf in datenschutzrechtlicher und verfahrensrechtlicher Hinsicht verbessert werden kann.

Darüber hinaus sind aber auch weitere Schritte erforderlich, um Kinderpornographie effektiv zu bekämpfen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dazu mit einem Anfang Mai beschlossenen 10-Punkte-Plan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung ein umfassendes Konzept mit weiteren konkreten Maßnahmen vorgelegt. Darin werden unter anderem präventive und fördernde Ansätze beim Kinderschutz gefordert, um den Bereich der frühen Hilfe zu stärken, eine neue bundesweite Präventionskampagne aufzulegen sowie die Hilfs- und Beratungsangebote im Bereich des Opferschutzes auszubauen. Weiterhin sieht der 10-Punkte-Plan vor, die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte dauerhaft personell sowie technisch besser auszustatten und die internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden zu stärken.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
20.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy,

nach den schrecklichen Ereignissen in Winnenden wird über die Verschärfung des Waffengesetzes dabattiert. Dabei wird meist über Waffen gesprochen. Dass erst Munition eine Waffe gefährlich macht, wird offensichtlich außer Acht gelassen.
Durch die Medien wurde berichtet, dass im Falle Winnenden der Zugriff sowohl auf Waffen als auch auf Munition leicht möglich war.
Ich halte es deshalb für dringlich, dass Waffen und Munition endlich strickt getrennt gelagert und gesichert werden müssen.

Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, was der BT bei der geplanten Verschärfung des Waffengesetzes hinsichtlich der Trennung von Waffen und Munition bei der Lagerung beabsichtigt.
Antwort von Sebastian Edathy
11Empfehlungen
25.05.2009
Sebastian Edathy
Berlin, 25. Mai 2009

Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 20. Mai 2009 zum Thema Waffenrecht.

Entgegen Ihrer Auffassung entspricht es keineswegs der Tatsache, dass das Thema Munition bei der Diskussion um eine mögliche Reform des Waffenrechts außer Acht gelassen wird. Es ist freilich so, dass dieser Bereich bereits geregelt ist. § 36 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG) beinhaltet schon jetzt die grundsätzliche Verpflichtung zur getrennten Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition. Ein Verstoß hiergegen stellt nach geltendem Recht eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann (§ 53 WaffG).

In einer möglichen Reform des Waffenrechts dürfte eine Verbesserung der Kontrolle über die Verwahrung von Waffen und Munition ein zentraler Punkt sein. Ebenfalls existieren Vorschläge, dass in Zukunft der Antragsteller vor Erteilung der Waffenbesitzerlaubnis nachweisen muss, dass er Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung der Waffen getroffen hat. Die unsachgemäße Lagerung von Waffen oder Munition soll zudem in Zukunft als Straftat verfolgt werden, falls hierdurch die Gefahr des Verlustes oder des Zugriffs Unbefugter verursacht wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
20.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Edathy,

ich bin zunemhend besorg, was die Reaktion der Bundesregierung und des Bundestags auf den technischen Fortschritt bzgl Internet und Neue Medien angeht. Mit PCs, Internet und Handy bin ich aufgewachsen. Geboren wurde 1985 und bin somit 24 Jahre alt. Als Kind habe ich wesentlich mehr Computer gespielt und im Internet gesurft als fern gesehen. Daher ist die Internetfreiheit z.B. wichtiger als die Pressefreiheit. Ich habe auch weniger Probleme damit, wenn jemand meint Bücher verbrennen zu müssen oder Zeitungen zwangszuschließen, weil das Medium Buch in meinen Augen ein Auslaufmodell ist.

Aber absolut nicht tolerieren kann ich die Einschränkung der Freiheit des Internets und der Neuen Medien .

Wie haben Sie und Ihre Kollegen im Bundestag vor mit diesen Gesellschaftlichen Problemen umzugehen?
Es erscheint mir nämlich so, dass Politiker altersbedingt keinen natürlichen Zugang zur Technikkultur der Jungen Menschen haben.
(Hier ein Link, der zeigt wie unverstanden sich große Teile der deutschen Jugend fühlen: dubistterrorist.de )
Antwort von Sebastian Edathy
15Empfehlungen
25.05.2009
Sebastian Edathy
Berlin, 25. Mai 2009

Sehr geehrter Herr ,
Ihre Frage vom 20. Mai 2009 habe ich gelesen. Selbst wenn für Sie persönlich die "Internetfreiheit" wichtiger ist als die Pressefreiheit, so bedeutet das noch lange nicht, dass dies auch so ist. Die Presse unterliegt aus guten historischen Gründen einem besonderen Grundrechtsschutz, den das Bundesverfassungsgericht als für eine Demokratie "schlechthin konstitutiv" bezeichnet hat. Selbstverständlich ist auch die "Freiheit des Internet" grundrechtsrelevant. Dennoch empfinde ich es als empörend, wenn Sie der Meinung sind, dass eine Internetsperre, die das legitime Ziel hat, Kinderpornographie im Internet zu bekämpfen, schlimmer sei als eine Bücherverbrennung oder eine Zwangsschließung von Zeitungen.

Das hat nichts damit zu tun, dass Politiker "keinen natürlichen Zugang zur Technikkultur der jungen Menschen" hätten, sondern schlicht damit, dass es für Ihre Allgemeinbildung erheblich besser gewesen wäre, wenn Sie häufiger mal in ein (Geschichts-)Buch anstatt in einen Computerbildschirm gesehen hätten.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
20.05.2009
Von:
Tim

Sehr geehrter Herr Edathy,

als Reaktion auf den Amoklauf von Winnenden soll das deutsche Waffengesetz in diesem Jahr erneut novelliert und verschärft werden.

Das deutsche Waffenrecht ist - hinter dem von Großbritannien - das restriktivste Waffengesetz in Europa. Zuletzt wurde es in den Jahren 2003 und 2008 überarbeitet und stellenweise verschärft.

MdB Hartfrid Wolff (FDP) sagte in der Bundestagsdebatte vom 23.04.2009, dass die Waffengesetzänderungen von 2003 und 2008 bisher in keinster Weise evaluiert seien.

Meine Fragen in diesem Kontext: Stimmt es, dass die WaffG-Änderungen von 2003 und 2008 bisher noch nicht evaluiert wurden? Falls das nicht stimmt: Wo kann ich die Ergebnisse der Evaluierung(en) einsehen? Und falls es stimmt: Sind noch Evaluierungen vorgesehen und falls ja wann?

Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Mühe bei der Beantwortung meiner Anfrage!

Mit freundlichen Grüßen,

Tim
Antwort von Sebastian Edathy
14Empfehlungen
25.05.2009
Sebastian Edathy
Berlin, 25. Mai 2009

Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Fragen vom 20. Mai 2009 zum Thema Waffenrecht.

Meines Wissens erfolgte bislang keine Evaluierung der Waffengesetz-Änderungen aus den Jahren 2003 und 2008, für letzteres wäre es auch noch zu früh. Hinsichtlich der Waffenrechtsnovelle aus dem Jahr 2003 hat die Bundesregierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage vom 31. Oktober 2007 (Bundestagsdrucksache 16/6889) mitgeteilt, dass aus ihrer Sicht eine Evaluierung durch die Wissenschaft nicht notwendig erscheine. Die fehlende (externe) Bewertung einer Gesetzesänderung ist nicht außergewöhnlich. Lediglich in Ausnahmefällen sieht ein Gesetz eine Evaluierung vor.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Sebastian Edathy
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.