Berlin, 25. Mai 2009
Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Fragen vom 19. Mai 2009 zur geplanten Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt.
Sexuelle Gewalt gegen Kinder ist ein abscheuliches Vergehen. In den vergangenen Jahren hat der Deutsche Bundestag deshalb das Herstellen, die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornographie lückenlos unter Strafe gestellt. Die Verbreitung von Kinderpornographie hat jedoch insbesondere im Internet in den letzten Jahren deutlich zugenommen.
Der Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet darf meines Erachtens nicht tatenlos zugesehen werden. Bereits nach heutiger Rechtslage werden Kinderpornographie-Seiten, die sich auf deutschen Servern befinden, von den Internprovidern heruntergenommen. Dieser direkte Zugriff ist jedoch im Ausland nicht möglich. Deshalb ist es notwendig, den Zugang zu entsprechenden kinderpornographischen Internetangeboten von Deutschland aus zu sperren.
Ich halte für eine entsprechende Internetsperre eine gesetzliche Grundlage für erforderlich, um damit rechtsstaatlichen Grundsätzen zu genügen. Wie Sie vielleicht wissen, hat es vor kurzem vertragliche Vereinbarungen mit großen Internetprovidern gegeben, die jedoch rechtlichen Zweifeln unterliegen. Dies gilt im Übrigen auch hinsichtlich der Rechtsgrundlage für die von Ihnen angesprochenen Webseiten mit gewaltverherrlichenden oder politisch extremistischen Inhalten. Eine Sperrung solcher aus dem Ausland betriebener Internetseiten wäre nicht ohne gesetzliche Grundlage möglich.
Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (Bundestagsdrucksache 16/12850) verfolgen die Koalitionsfraktionen das Ziel, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren. Mir ist bekannt, dass versierte Nutzer diese Sperrung technisch umgehen können. Es kommt aber entscheidend darauf an, die Hemmschwelle signifikant zu erhöhen. Diesem Ziel dient neben der Sperrung einzelner Seiten die Umleitung auf eine Stoppseite mit entsprechenden Informationen.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat durchgesetzt, dass es zum Gesetzentwurf am 27. Mai 2009 eine öffentliche Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages geben wird. Der Gesetzentwurf wirft zahlreiche inhaltliche und rechtliche Fragen auf, die in einem transparenten parlamentarischen Verfahren erörtert werden müssen. In diesem Rahmen können auch die in Teilen der Internet-Community aufgeworfenen Kritikpunkte, die ihren Ausdruck in einer stark beachteten E-Petition gefunden haben, angemessen einbezogen und diskutiert werden.
Die SPD-Bundestagsfraktion wirbt dafür, sowohl das Thema Kinderpornographie als auch die freie Internet-Nutzung mit der gebotenen Sensibilität zu behandeln. Der wichtige Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und die Rechte der Internet-Nutzer müssen sich nicht ausschließen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren ist insbesondere zu prüfen, an welchen Stellen der Gesetzentwurf in datenschutzrechtlicher und verfahrensrechtlicher Hinsicht verbessert werden kann.
Darüber hinaus sind aber auch weitere Schritte erforderlich, um Kinderpornographie effektiv zu bekämpfen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dazu mit einem Anfang Mai beschlossenen 10-Punkte-Plan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung ein umfassendes Konzept mit weiteren konkreten Maßnahmen vorgelegt. Darin werden unter anderem präventive und fördernde Ansätze beim Kinderschutz gefordert, um den Bereich der frühen Hilfe zu stärken, eine neue bundesweite Präventionskampagne aufzulegen sowie die Hilfs- und Beratungsangebote im Bereich des Opferschutzes auszubauen. Weiterhin sieht der 10-Punkte-Plan vor, die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte dauerhaft personell sowie technisch besser auszustatten und die internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden zu stärken.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB