Schuldenbremse
Mit äußerst knapper Mehrheit haben Union und SPD eine Schuldenbremse für Bund und Länder beschlossen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen, dem Bund bleibt ab 2016 nur noch ein geringer Spielraum.
Hintergrundinformationen
Für die Einführung der sog. Schuldenbremse hatte eine Kommission von Bund und Ländern eine Grundgesetzänderung empfohlen, für die im Bundestag eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist. Mit 68,3 Prozent Zustimmung wurde diese äußerst knapp erreicht. Die FDP begrüßt grundsätzlich die Koalitionspläne, wollte Union und SPD im Bundestag aber nicht zu einer Mehrheit verhelfen und enthielt sich deshalb der Stimme. Grüne und Linke lehnen die Schuldenbremse ebenso wie ein Teil der SPD-Linken ab. Prominentester Gegner einer Grundgesetzänderung ist Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Er hält den mehrere Seiten umfassenden Gesetzentwurf, in dem überdies Jahreszahlen und Euro-Beträge aufgeführt sind, für eine Verfassung nicht angemessen. Lammert ist grundsätzlich aber für die Einführung einer Schuldenbremse.

Für die Aufnahme der sog. Schuldenbremse in die Verfassung werden insgesamt sieben Artikel geändert (Artikel 91 c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d).

Konkret geht es um folgende Regelungen:

  • Ab spätestens 2016 darf der Bund nur noch Schulden in Höhe von max. 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen. Die Schuldenbremse soll zwar schon 2011 Anwendung finden, allerdings sei die "vollständige Einhaltung ... insbesondere angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2011 noch nicht möglich," heißt es in dem Gesetzentwurf. Deswegen darf der Bund in den ersten Jahren noch von den Vorgaben abweichen.
  • Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen. Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können aufgrund ihrer schwierigen Haushaltslage für den Zeitraum 2011 bis 2019 finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern erwarten. Insgesamt belaufen sich diese Hilfen auf 800 Millionen Euro jährlich.
  • Ausnahmen von der Schuldenbremse gibt es für Bund und Länder für den Fall, dass eine "Stabilisierung der Konjunkturentwicklung" erforderlich ist. Eine Ausnahmeregelung ist auch bei Naturkatastrophen oder bei "außergewöhnlichen Notsituationen" vorgesehen. Für aufgenommene Kredite gilt dann allerdings ein verbindlicher Rückzahlungsplan.

Damit die Schuldenbremse in Kraft treten kann, muss der Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen.

(c) Foto: Henry Mühlpfordt / wikipedia


Weiterführende Links:
Antrag der Bundesregierung zur Grundgesetzänderung (pdf)
"Schuldenbremse" bei wikipedia
Kommentare von Besuchern zur Abstimmung
Kommentar #38
nicht nur für bund und länder sollte eine schuldenbremse beschlossen werden, sondern auch ganz dringend für unsere bundesregierung. genau wie dringend eine regelmäßige schuldentilgung beschlossen werden müsste. man kann nicht ständig neue schulden machen, aber nie welche abbauen.
von: durschty
am: 30.11.2011 13:17
Kommentar #37
schade, dass all die kompetenten leute wie friedrich merz u,v.a.m. von frau merkel ganz bewußt rausgemobbt wurden, ich persönlich würde mich freuen zu guttenberg mit einer neuen fähigen partei der mitte und mit all den o.g. leuten wieder auf unserer politischen bühne zu sehen. da dürften sich einige ganz warm anziehen müssen und das ist auch gut so. unser aller unterstützung ist zu guttenberg sicher!
von: DURSCHTY
am: 30.11.2011 11:48
Kommentar #36
Also ich denke dieses Gesetz sollte nur die Bevölkerung beruhigen weil erstens sind dann viele nicht mehr in der Politik von dennen und 2 stellt sich die frage wenn sich ein Land keine Schulden machen darf wie sich dann das Land Finanzieren kann das hiesse ja das es alles durch die Steuern zahlen muss.

Ich würde es klüger finden wenn sie jedes Land verpflichten einen Rat einzustellen mit Cirka 30 Mitgliedern aus Politik und Wirtschaft die das Land selber bestimmen darf oder die der Bundestag bestimmt aber Einwohner des Landes sind und das dann diese 30 Leute immer entscheiden ob ihr Land nun den Kredit denn es aufnehmen will aufnehmen darf oder nicht weil manchmahl kann Schulden machen sich auch Positiv auswirken.

Und noch nebenbei wenn sie das nicht so Burokratisch gestalten will dann eben auch für die Länder einen Minimalen Zinsatz aber nicht ganz verbieten weil sich so auch vieles nicht finanzieren lassen kann
von: Anonym
am: 14.07.2010 15:26
Kommentar #35
zu #34
Ich bin der Meinung das jeder Kommentar wertvoll ist.

Einen generalisierten Rat an vorsorglich all diejenigen zu erteilen die sich angesprochen fühlen, auf Kommentare zu verzichten, mit dem lakonischen Hinweis sich erst mal Bücher zu kaufen, halte ich eigentlich für daneben. Heute kommt man mit Büchern nicht mehr weit. Die Schuldenbremse ist Dummes Zeug, denn sonst hätte es längst eine Schuldenbremse für Bankenrettungspakete gegeben.

Immerhin sind wesentliche Prozesse und Mechanismen zwischen Staatsverschuldung, Inflation und Geldumlaufvermögen im Kommentar #34 erkannt worden, weiter so, ich habe noch Hoffnung.......(nicht ernst gemeint)

www.aep.de/wp/
von: Andreas Graefenstein
am: 25.02.2010 22:43
Kommentar #34
erschreckend, dass hier noch fragen dazu aufkommen, wie ein staat schulden machen kann und bei wem. euch werden die augen schon noch geöffnet, wenn euer erspartes wertlos wird, weil der staat die notenpresse anschmeißen muss. wir leben leider nicht nur für uns und ohne eine welt drumherum. wenn es so wäre wie ihr meint, hätten wir ja auch keine probleme jedem einfach ein schönes leben zu finanzieren. der staat kann sich ja eh verschulden wie er lustig ist...

ich hoffe vor dr nächsten mal, kauft ihr euch erstmal ein buch zur volskwirtschaftslehre und behaltet eure kommentare bis dahin bei euch.
von: Ihr Name
am: 23.11.2009 20:19
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