Sabine Zimmermann (DIE LINKE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Sabine Zimmermann
Jahrgang
1960
Berufliche Qualifikation
Baustofftechnologin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, DGB Vorsitzende Vogtland - Plauen / Gewerkschaftssekretärin
Wahlkreis
Zwickauer Land - Zwickau
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen, Sachsen
weitere Profile
(...) Auf dem Gebiet des Wasserhaushaltes hat der Bund das Recht, Rahmenvorschriften zu erlassen. Dies bedeutet, dass der Bund den Ländern einen rechtlichen Regelungsrahmen vorgeben kann. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.12.2006
Von:

Sehr geehrte Frau Zimmermann,

die BRD hat sich gegenüber Denjenigen, die die Flucht aus der DDR nicht wagten und stattdessen die führende Rolle der Partei der Arbeiterklasse in der DDR schweigend unterstützt haben, nach dem Mauerfall bei der Rentengesetzgebung nicht vom Rachegedanken der Sozialstrafe leiten lassen. Diese Haltung der Demokraten ist beispielhaft und entspricht vollinhaltlich den Werten einer pluralistischen Gesellschaft. Die BRD hat Wissenschaftlern, Ingenieuren, Justizangehörigen, Lehrern, Volksarmisten und Volkspolizisten, Stasis, SED- Funktionären usw. im Beitrittsgebiet mit dem Rentenüberleitungsgesetz Renten oder Anwartschaften mit Orientierung am Fremdrentengesetz zuerkannt.

Wie auch im Hamburger Abendblatt - www.abendblatt.de - zu lesen ist, werden DDR-Flüchtlinge / Übersiedler (auch die mit C-Ausweis), die bis zum 9.11.89 in die BRD kamen, nachträglich praktisch wegen Ihrer Flucht / Ausreise bestraft. Man hat Ihnen ihre, durch FRG- Eingliederung und nach dem GG zugesicherte Rangstelle innerhalb der Gemeinschaft weggenommen. Ottmar Schreiner (SPD) hatte in einer Rede vor dem Bundestag sinngemäß ausgeführt, dass es das (also eine Sozialstrafe) bisher nur einmal in Deutschland gegeben hat, nämlich bei den von Deutschland nach 1933 ausgegrenzten Mitbürgern. Mit der Ausgrenzung einer Minderheit, stellt sich der Rechtsstaat selbst ein Bein, denn es sind insbesondere die Ingenieure unter den Flüchtlingen / Übersiedlern betroffen, die gut ausgebildet, nicht nur ihr Wissen u. Können, sondern mit Ihren Kindern auch Zukunft in das Gemeinwesen einbrachten.

Finden Sie es richtig, das diese Mitbürger, die sich offen gegen Willkür und Gewaltherrschaft stellten und sehr viel zurück lassen mussten, nun rentenrechtlich dafür im Rechtsstaat stillschweigend enteignet werden?

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Antwort von Sabine Zimmermann
16Empfehlungen
30.11.2007
Sabine Zimmermann
Sehr geehrter Herr ,

bitte entschuldigen Sie, dass Sie erst jetzt eine Nachricht von mir erhalten. Die Frage nach Ihrer Rente ist sehr spezifisch. Deshalb musste ich mich erst einmal mit der zuständigen Abgeordnetenkollegin konsultieren.
In der Tat kommen bei Ihnen durch die Gesetzesänderung von 1993 auch die Ungerechtigkeiten und Diskriminierungen, die 1991 mit der Überleitung der DDR-Altersansprüche in das bundesdeutsche Recht (RÜG) geschaffen wurden, zur Anwendung. Mit einem Antragspaket fordert meine Fraktion gerade, diesen Zustand 17 Jahre nach der deutschen Einheit zu beenden. Davon würden auch Sie profitieren. Ich denke, allein für diejenigen, die die DDR verlassen haben, die Abschaffung des Unrechts zu fordern, wäre unsolidarisch. Insofern können Sie sich vielleicht anschließen, auch für die Anerkennung gelebten, nicht nachträglich veränderbaren Lebens in der Altersversorgung in Ost und West zu engagieren. Näheres können Sie in den Bundestagsdrucksachen 16/7019 – 16/7035 finden.

Mit freundlichen Grüße
Sabine Zimmermann
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Frage zum Thema Wirtschaft
28.03.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Zimmermann,

ich möchte auf Ihre Rede zum TOP 13 der Bundestagssitzung vom 14.12.2006 zurückkommen. Das Thema war: Mehr Wettbewerb im Schornsteinfegerwesen.

Es ist schon erstaunlich, was ein Abgeordneter des Deutschen Bundestags, der ja gemäß Art. 38 GG angeblich nur "seinem Gewissen verantwortlich ist", in der Öffentlichkeit so von sich gibt. Das passiert aber, wenn man sich über ein Thema nicht informiert oder das nachplappert, was die ausgezeichnet arbeitende Schornsteinfegerlobby vorgegeben hat.

Wenn Sie sich z. B. den Punkt 3. der "Eckpunkte zur Reform des Schornsteinfegergesetzes" (zukünftiger Tätigkeitsbereich des Fegers) durchlesen und vielleicht schon mal eine moderne Heizungsanlage gesehen haben, werden Sie feststellen, dass im Punkt 3. nur Unfug geschrieben ist.

Eine Partei, die nur auf die eigennützigen Interessen der heute zum großen Teil überflüssigen Schornsteinfeger Rücksicht nimmt, diese vertritt und deren augenscheinliche Lügen weiter verbreitet, ist für mich schlichtweg nicht mehr wählbar.

Auf der Basis dieses Eckpunktepapieres soll ja zum 01.01.2008 ein neues Gesetz in Kraft treten.

Meine Frage:
Wie konnte es zu Ihrer oben erwähnten Rede kommen, und werden Sie einem neuen Schornsteinfegergesetz zustimmen?

Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im voraus.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Sabine Zimmermann
21Empfehlungen
24.09.2007
Sabine Zimmermann
Sehr geehrte Frau ,
Liebe Leserinnen und Leser,

die von Frau angesprochene Rede können Sie auf www.linksfraktion.de finden.

Diese Rede stellt ganz und gar keine Lobbyarbeit für das Schornsteinfegerwesen dar, auch wenn ich mich selbstverständlich freue, wenn meine inhaltliche Kritik an der Reform des Schornsteinfegerwesens von einigen Schornsteinfeger/-innen geteilt wird.

In der Öffentlichkeit wird oft ausgeblendet, dass es hier nicht allein um die soziale Sicherheit eines Berufsstandes mit etwa 16.000 Arbeitsplätzen geht. Die Tätigkeiten eines Schornsteinfegers betreffen wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie Umweltschutz, Energieversorgung und Sicherheit. Dinge, die man nicht einfach dem Wettbewerb freigeben kann. Aus guten Gründen legt das Schornsteinfegergesetz Kehrbezirke fest, in denen nur ein Bezirksschornsteinfegermeister die Kehr- und Überprüfungsaufgaben vornimmt. Im Kern ist das eine hoheitliche Aufgabe. Hier soll die Einhaltung staatlich festgelegter Grenzwerte objektiv überprüft werden. Eigeninteressen von privaten Installationsfirmen bleiben hier zu Recht außen vor.

Auch die schlechten Erfahrungen anderer Länder mit einer Liberalisierung haben die ablehnende Haltung der Linken bestätigt: In der Schweiz stiegen mit der Freigabe des Schornsteinfegerhandwerks die Preise um 20 %. In Polen vertraute die Regierung 2003 dem Schornsteinfegerhandwerk die Kehr- und Kontrollpflicht den Schornsteinfegern wieder an, nachdem eine 1989 erfolgte Liberalisierung zu mehr Brandunfällen und -toten geführt hatte. Die Linke verfolgt die Novellierung des Schornsteinfegergesetzes.

Die Fraktion hat bisher noch keinen Entwurf des neuen Gesetzes erhalten. Die in der Presse vermeldete Einigung zwischen der Europäischen Kommission und der Bundesregierung sieht die Linke kritisch. Zu befürchten ist, dass dies nur der Anfang einer weitergehenden Liberalisierung ist. In keinem Fall sollte der angekündigte Gesetzesentwurf über den vermeldeten Stand hinausgehen. Mein Abstimmungsverhalten für das neue Gesetz werde ich folglich am Inhalt des Gesetzes ausrichten. Wichtige Kriterien sind hierbei die oben erwähnten Fragen von Sicherheit, Umweltschutz und Energieversorgung.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Zimmermann
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
12.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Zimmermann,

kürzlich ist die sächsische CDU-Landtagsabgeordnete aus dem Zwickauer Land, Frau Kerstin Nicolaus wegen Betruges strafrechtlich verurteilt worden. Erst Anfang diesen Jahres war es der Bundestagsabgeordnete Andreas Weigel von SPD (ebenfalls aus dem Zwickauer Land), der - ausgerechnet - wegen Betruges zu Lasten der Bundesanstalt für Arbeit in Höhe von gut 10.000 Euro verurteilt wurde. Entspricht es nach Ihrer Einschätzung der Gepflogenheiten unter den Parteien der großen Koalition im Raum Zwickau, Betrügereien zu begehen? Haben Sie Informationen über weitere solche Fälle von Abgeordneten aus den beiden Parteien, die eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und eine Mehrheit auch im sächsischen Landtag haben und sich deshalb offensichtlich an Recht und Gesetz nicht mehr gebunden fühlen? Teilen Sie den Eindruck, dass es offenbar gewisser kleinkrimineller Abgebrühtheit bedarf, um im Raum Zwickau in der CDU oder SPD Karriere zu machen? Darf man hoffen, dass für den Fall, dass Frau Nicolaus oder Herr Weigel erneut kandidieren solltem, die Linkspartei die kriminellen Umtriebe der beiden genannten Abgeordneten thematisieren wird und damit der Wähler Gelegenheit bekommt, seine Bewertung dieser Machenschaften an der Wahlurne zu äußern?

Frau Zimmermann, ich bedaure Sie für solch schlechte Gesellschaft, in der Sie sich im Raum Zwickau befinden und hoffe, dass diese Personen bald durch integerere Politiker ersetzt werden.
Mit der Bitte um eine Antwort auf meine Fragen und freundlichen Grüßen

Antwort von Sabine Zimmermann
18Empfehlungen
16.11.2007
Sabine Zimmermann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage via abgeordnetenwatch.de

Zu den beiden von Ihnen angesprochenen konkreten Fällen möchte ich mich nicht ausführlich äußern, da ich zu wenig Einblick in die Fragen habe, um die es in beiden Verfahren ging. Ich habe den Gang der Geschehnisse nur in der Zeitung verfolgt.

Aber etwas Grundsätzliches ist mir aufgefallen. In beiden Fällen lagen zwischen dem ersten Verdacht und dem Urteil über vier Jahre.

Meiner Meinung nach ist dies eine zu lange Zeit und bestätigt die Meinung, die bei vielen Menschen verbreitet ist:
Die Justiz arbeitet viel zu langsam. In Bezug auf die beiden von Ihnen angesprochenen Fälle heißt dies konkret: Bei zügigerer Arbeit der Justiz hätten die Wähler schon bei der Landtagswahl 2004 und bei der Bundestagswahl 2005 ihre Meinung über die Vorgänge kundtun können.

Wir Linke werden dies vor Ort in den nächsten Wahlkämpfen nicht thematisieren.

Da sind bei der Nominierung ihrer Kandidaten zuallererst einmal die Mitglieder von CDU und SPD selbst gefordert. Wir Linke wollen Wahlen mit unseren politischen Inhalten gewinnen und nicht gewählt werden, weil die politischen Konkurrenten Fehler begangen haben.

Bleiben Sie weiter kritisch!

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Zimmermann
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Frage zum Thema Umwelt
25.01.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Zimmermann,

das Bundeskabinett hat Eckpunkte zur Umstellung auf eine CO2-bezogene Kraftfahrzeugsteuer ab 1. Januar 2009 beschlossen. Bereits vor Beginn des eigentlichen Gesetzgebungsverfahrens will die Bundesregierung auf der Basis dieser Eckpunkte eine Verständigung mit den Ländern herbeiführen.

Wie den Medienberichten bisher zu entnehmen war, sollen demnach Kfz mit einer Erstzulassung ab Januar 2008 nach der neuen Steuer berechtet werden.(wenn günstiger als Hubraumsteuer) Erstzulassung vor 2008 werden weiter wie bisher versteuert.

Warum wird das so ungerecht geregelt? Ich besitze seit ca. 1 Jahr ein sehr sparsames und umweltfreundliches Fahrzeug. Jedoch müßte ich über 90€ mehr an KFZ Steuern zahlen als ein andere Fahrer des gleichen Fahrzeugs.. Und das nur weil ich es früher gekauft habe.

Es sollte doch eigentlich um Klima- und Umweltschutz gehen. Warum werden nun gerade die bestraft die schon in der Vergangenheit an die Umwelt gedacht haben? Wird es tatsächlich diese unlogische und absolut ungerechte Besteuerung geben?
Antwort von Sabine Zimmermann
14Empfehlungen
08.02.2008
Sabine Zimmermann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Lassen Sie mich zuerst kurz den derzeitigen Stand der Diskussion um die KfZ-Steuer skizzieren:

Die Bundesländer wollen die Kraftfahrzeugsteuer an den Bund übertragen. Die Übertragung hätte den Vorteil, dass der Bund die Umstellung der Kfz-Steuer auf den Ausstoß des Umwelt schädigenden Kohlenstoffdioxids (CO2) leichter voranbringen könnte. Die Reform wäre dann nicht mehr von der Zustimmung des Bundesrates abhängig. Vorgesehen ist ein einheitlich linearer Tarif, der mit zunehmendem Schadstoffausstoß weiter ansteigt. Für einen Ausstoß von weniger als 100 Gramm CO2 pro Kilometer soll ein Freibetrag gelten. Die Bundesregierung will in Abstimmung mit den Ländern bis Mai 2008 einen Gesetzentwurf vorlegen. Die Neuregelung könnte frühestens 2009 in Kraft treten.

Zuerst einmal ist es begrüßenswert, dass endlich etwas auf dem Gebiet des Klimaschutzes geschieht. Ihre Verärgerung über die derzeitigen Pläne kann ich aber voll nachvollziehen. Unter Gesichtspunkten der Gerechtigkeit und der Gleichbehandlung ist die Auswahl des Stichtages nicht hinnehmbar.

Sie haben sich schon für ein umweltfreundliches Auto entschieden, als der Klimaschutz noch nicht das bestimmende Thema in den Medien war. Dafür dürfen sie nicht bestraft werden. Es kann nicht sein, dass derjenige, der voraus denkt und vorsorgt, am Ende immer der Dumme ist. Bei einem anderen Thema – der Riester-Rente – konnte man ja vor wenigen Wochen sehen, dass genau die benachteiligt werden, die das tun, was die Politik immer wieder unter dem Stichwort "Eigenvorsorge" fordert.

Ob die Pläne zur KfZ-Steuer so tatsächlich auch umgesetzt werden, kann ich Ihnen derzeit nicht hundertprozentig sagen. Nach einer alten Faustregel geht kein Gesetz so raus, wie es in den Bundestag hinein gekommen ist. Daher können Sie als Bürger noch Einfluss auf die Diskussion nehmen und weitere Abgeordnete für das Thema sensibilisieren.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Zimmermann
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Frage zum Thema Umwelt
29.09.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Zimmermann,

zum Thema Umwelt ( Vollbiologische Kläranlage )habe ich folgende Frage:
Ich wohne in Crimmitschau OT Lauenhain.
Der Ort Lauenhain hat ca. 650 Einwohner.Ein Teil der Anwohner ist an die zentrale Kläranlage angeschlossen,ca.200 Personen leiten die Abwasser über eine teilbiologisch Kläranlage in den Dorfbach ein.
Werden wir per Gesetz zum Neubau bzw.Umbau zu einer Vollbiologischen Kläranlage verpflichtet oder sind es Richtlinien der EU oder ist es ein Gesetz der Wasserwerke Zwickau.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sabine Zimmermann
10Empfehlungen
10.10.2008
Sabine Zimmermann
Sehr geehrte Damen und Herren,

als kurzen Zwischenbescheid möchten wir darauf hinweisen, daß die Frage an einen kompetenten Mitarbeiter weitergeleitet wurde, der sich mit dem Thema intensiver befaßt und deshalb eine umfassendere Antwort geben kann. Daher bitten wir um etwas Geduld und Verständnis.

Vielen Dank und beste Grüße aus dem

Büro
MdB Sabine Zimmermann
Ergänzung vom 16.01.2009
Sehr geehrter Herr ,

die Anforderungen an die Klärung von Abwässern gründen auf EU-Seite auf der EG - Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem Abwasser (EG-Kommunalabwasser-Richtlinie), geändert durch die Richtlinie 98/15/EG, sowie der Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL). Umgesetzt in deutsches Recht und ergänzt wurden die Richtlinien über den 7a des Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und den Anhang 1 der Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (AbwV). Zudem gelten einschlägige Länderverordnungen. Insofern gelten EU-Recht sowie deutsches Recht auf Ebene von Bund und Ländern.

Auf dem Gebiet des Wasserhaushaltes hat der Bund das Recht, Rahmenvorschriften zu erlassen. Dies bedeutet, dass der Bund den Ländern einen rechtlichen Regelungsrahmen vorgeben kann. Die Länder müssen diesen Rahmen durch eigenes Landesrecht ausfüllen und können ergänzende Regelungen erlassen.

Der Verwaltungsvollzug aller wasserrechtlichen Vorschriften einschließlich der Bundesgesetze und damit insbesondere Erteilung der behördlichen Zulassungen ist Sache der Länder. Zu den traditionellen Pflichtaufgaben der Kommunen gehören nach Maßgabe der Landeswassergesetze die Trinkwasserversorgung und die Abwasserbeseitigung.

Was die Anforderungen an die jeweilige Kläranlage betrifft, müssen die Abwässer nach dem jeweiligen Stand der Technik so behandelt werden, dass die geklärten Abwässer anschließend in Flüsse, Seen oder das Meer geleitet werden können, ohne dass dies zu Schäden an den Gewässern führt. Laut EG-Kommunalabwasser-Richtlinie brauchen Gemeinden unter 2000 Einwohnergleichwerten weder eine zentrale Kanalisation einrichten, noch eine so genannte zweite Reinigungsstufe, d.h. eine Abwasserbehandlung durch eine biologische Stufe mit einem Nachklärbecken. Die Frage ist natürlich, ob Ihr Ortsteil als eigene Gemeinde gezählt wird, oder Lauenhain mit seinen 650 Einwohnern zu Crimmitschau gehört, das 24 000 Einwohner hat. Ich nehme an, zweites ist der Fall. Dementsprechend sind für die Stadt schon seit dem Jahr 2000 Kanalisation und zweite Reinigungsstufe vorgeschrieben.

Die Kommune kann nun ihre Einwohner dazu verpflichten, sich an die zentrale Kanalisation anschließen zu lassen. Ist die Einrichtung einer Kanalisation nicht gerechtfertigt, weil sie entweder keinen Nutzen für die Umwelt mit sich bringen würde oder mit übermäßigen Kosten verbunden wäre, so sind laut EG-Kommunalabwasser-Richtlinie individuelle Systeme oder andere geeignete Maßnahmen zugelassen, die das gleiche Umweltschutzniveau gewährleisten. Dies lässt auch das deutsche Wasserhaushaltsgesetz zu.

Die Umsetzung der EU-Mindestanforderungen obliegt, wie gesagt, in Deutschland den Länder-Wassergesetzen und den Kommunalabgabengesetzen der Länder. Die letzte Umsetzungsstufe sind dann die jeweiligen kommunalen Abwasser- und Gebührensatzungen.

Im Rahmen einer Neuorientierung der Förderpolitik im ländlichen Raum hat Sachsen im Jahr 2007 begonnen, auch Kleinkläranlagen "gleichberechtigt" zu fördern. Hierzu erklärte der damalige Dresdener Umwelt- und Landwirtschaftsminister Stanislaw Tillich (CDU) am 15.12.06: "Die wirtschaftlichste Lösung zählt." Ferner teilte der Minister mit, dass die Entscheidungen zwischen dezentralen und zentralen Varianten der Abwasserentsorgung künftig "vor Ort getroffen" werden sollen, "also bei der Kommune oder dem Abwasserzweckverband".

Nun konkret zu Ihrem Fall:
In teilbiologischen Kläranlagen - auch Mehrkammer-Ausfaulgruben genannt - wird das häusliche Abwasser zu etwa 35 % gereinigt. Eingeleitete Feststoffe setzen sich ab und durch einen natürlichen Faul-Prozess wird das Abwasser gereinigt. In vollbiologischen Kläranlagen wird das häusliche Abwasser dagegen durch Mikroorganismen zu etwa 95 % gereinigt.

Zum Neubau bzw. Umbau der ihrer teilbiologischen Kläranlagen zu einer vollbiologischen Kläranlage könnten Sie beispielsweise durch die Landesbehörden bzw. Kommunen verpflichtet werden, wenn Ihr Bach als Einleiter durch eine lediglich teilbiologische Behandlung zu stark belastet würde. Denn es gibt nicht nur einzuhaltende Einleitewerte der Kläranlagen nach dem oben genannten Anhang 1 der AbwV. Parallel dürfen die jeweiligen Gewässer auch durch die Summe der Einleitungen nicht überfrachtet werden - selbst wenn jede einzelne die geltenden Grenzwerte einhält. Dementsprechend können die Behörden strengere Einleitewerte festlegen, wenn ein Ökosystem droht Schaden zu nehmen. Ob dies in Ihrem Fall gerechtfertigt ist, kann ich nicht beurteilen. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit einem kommunalen Abgeordneten der LINKEN in Verbindung.

Ohnehin müssen sämtliche Kläranlagen dem so genannten "Stand der Technik" entsprechen. Und tun sie das nicht, sind sie in angemessener Frist umzurüsten. Diese Pflicht nach § 7 a des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit der Abwasserverordnung, welche eine biologische Reinigung auch bei Kleinkläranlagen fordert, soll in Sachsen bis spätestens Ende 2015 erfüllt sein. Denn bis zu diesem Datum fordert die EU-Wasserrahmenrichtlinie für alle Gewässer u. a. einen guten chemischen und guten ökologischen Zustand.

Die Sächsische Staatsregierung sieht deshalb vor, dass bis 2015 alle Kleinkläranlagen mit einer vollbiologischen Reinigungsstufe auszurüsten sind. Sie hat dafür ein Förderprogramm aufgelegt. Siehe: www.sab.sachsen.de

Aus Ihrer Anfrage wird im Übrigen nicht ersichtlich, ob die 200 Einwohner jeweils separate Hauskläranlagen haben oder es schon eine Ortskanalisation mit angeschlossener teilbiologischer Ortsteilkläranlage gibt. Sollte letzteres zutreffen, dann sollte man eine Variantenuntersuchung vorschlagen, welches Verfahren gleichermaßen preisgünstig wie ökologisch verantwortbar ist. Wenn im Anschluss an eine möglicherweise vorhandene teilbiologische Ortsteilkläranlage genügend ebenes Gelände zur Verfügung stehen würde, wäre dies vermutlich eine Pflanzenkläranlage. Das Ergebnis der Variantenuntersuchung hängt aber auch von dem Fremdwasserzufluss in der Ortskanalisation und in den Grundstücksentwässerungsanlagen sowie vor allem auch davon ab, ob es eine Mischwasser- oder eine Trennkanalisation gibt. Bei einer Mischwasserkanalisation würde eine Pflanzenkläranlage vermutlich bei größeren Niederschlagsereignissen mit zu viel verdünntem Abwasser beaufschlagt.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Zimmermann
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