Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
26.07.1951
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Bundesjustizministerin
Wohnort
Feldafing
Wahlkreis
Starnberg
Ergebnis
14,6%
Landeslistenplatz
1, Bayern
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(...) Wir haben im Koalitionsvertrag festgehalten, dass wir uns bei den Verhandlungen zum SWIFT-Abkommen für ein hohes Datenschutzniveau, also strikte Zweckbindung, Löschung der Daten, klare Regelungen bezüglich Weitergabe an Drittstaaten, und einen effektiven Rechtsschutz einsetzen. Ein automatisierter Zugriff auf SWIFT von außen wollen wir ausschließen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
29.11.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

ich hätte eine Frage bezüglich der Vereinbarkeit von Kirchenarbeitsrecht und zentralen Kernen unseres Grundgesetzes. Wie Sie sicherlich wissen, weicht das Kirchenarbeitsrecht in grundlegenden Punkten stark von unserem Grundgesetz ab ( de.wikipedia.org ). Gerechtfertigt wird dieser Umstand mit dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, allerdings frage ich mich, mit welchem Recht (ich verwende dieses Wort bewusst) dies geschieht. Wie kann es sein, dass die Kirchen sowie die von ihnen kontrollierten Organisationen wie Caritas und Diakonie mit zusammen fast einer Million Angestellten nicht dem deutschen Arbeitsrecht unterworfen sind und in vielfältiger Weise diskriminiert werden? Sie dürfen weder Gewerkschaften gründen noch streiken, sind nicht an Tarifverträge gebunden sowie dürfen nicht vor unabhängigen Arbeitsgerichten klagen, sondern nur vor kirchlichen Arbeitsgerichten ( www.spiegel.de . oder jungle-world.com ) Selbst einer der elementarsten Pfeiler der Menschenrechte, und der selbstverständlichste noch dazu, nämlich dass alle Menschen gleich sind, und nicht aufgrund Geschlecht, Religion usw. diskriminiert werden dürfen, gilt für Mitarbeiter in kirchlichen Gesellschaften nicht! (siehe wikipedialink) Wie ist diese haarsträubende Ungleichbehandlung mit Bundesrecht, EU-Recht oder auch nur der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu vereinbaren? Wieso wird der Selbstbestimmung von Religionsgemeinschaften eine höhere Bedeutung eingeräumt als den allgemeinen Menschenrechten bzw. Artikel 3 GG? Ich sehe hier eine total einseitige Bevorzugung von Religionsgemeinschaften, die ich keinesfalls nachvollziehen geschweigedenn akzeptieren kann. Was soll das für ein Rechtsstaat sein, in dem Kirchenrecht vor Menschenrecht geht?
Vielen Dank schon im Voraus für ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen,

Standard-Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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21.12.2009
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.

Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder Sie, als den Fragenden, noch mich, als die Antwortende, vollkommen zufrieden stellt.

Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen ( www.leutheusser-schnarrenberger.de ). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro ( sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de ) oder an mein Büro im Wahlkreis ( sabine.leutheusser-schnarrenberger.wk@bundestag.de ) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.

Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.11.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger, Frau Minister

Mit blankem Entsetzen habe ich in der online Presse heute nachmittag die Enthaltung der Bundesregierung in der EU Abstimmung zum Austausch persönlicher Bankdaten (Swiftdaten) von EU Bürgern an amerikanische Geheim- und Sicherheitsdienste zur Kenntniss genommen. Die Tatsache, dass persönliche Bankdaten, Adressen und Personalausweisnummern, ohne Vorliegen jeglichen Verdachtsmoments, auf Verlangen amerikanischer Dienste von der EU und den EU Mitgliedsstaaten weitergeleitet werden, ist nicht nur unglaublich, sondern treibt mir auch die Zornesröte ins Gesicht. Diese Befugnisse stehen gemäss Deutschem Datenschutzrecht noch nicht einmal Deutschen Sicherheitsbehörden (Polizei etc) zu.
Umso schwerer wiegt, dass, obwohl die Mehrheit der bundesdeutschen Länder gegen den EU Beschluss waren, ein "liberaler Aussenminister und die "liberale" Justizministerin" Im Namen der Bundesregierung sich bei der entscheidenden EU Abstimmung in Brüssel der Stimme enthalten, wo sonst für jeden Zuckerrübenpreis ein Veto eingelegt wird. Ein Veto hätte den EU Beschluss verhindert. Was wiegt für die FDP schwerer, Bürgerrechte oder Zuckerrübenpreise?

MfG
Standard-Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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21.12.2009
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.

Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder Sie, als den Fragenden, noch mich, als die Antwortende, vollkommen zufrieden stellt.

Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen ( www.leutheusser-schnarrenberger.de ). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro ( sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de ) oder an mein Büro im Wahlkreis ( sabine.leutheusser-schnarrenberger.wk@bundestag.de ) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.

Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage zum Thema Finanzen
01.12.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Abgeordnete und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger,

am 10.11.2009 fand ich auf der Website des Bundesfinanzministeriums den Entwurf des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes. Danach sollte der Kinderfreibetrag in § 32 Abs. 6 EStG durch die Angaben "2244" und "1260" ersetzt werden und dementsprechend die Angaben in § 51 a Abs. 2a EStG durch "4488" und 2520". Das war ersichtlich die Zusasmmensetzung des Kinderfreibetrages von 7008 € nach dem Kabinettsbeschluss.

In der Bundestagsdrucksache 17/15 sieht es anders aus. In § 32 Abs. 6 EStG wird der Kinderfreibetrag durch die Angaben "2184" und "1320" ersetzt und dementsprechend in § 51 a EStG durch die Beträge "4368" und "2640".

Das sind zusammen auch wieder 7008€. Können Sie mir bitte erklären, welche Überlegung dieser Änderung der Zusammensetzung zu Grunde liegt?
Können Sie mir bitte weiter erklären,
a) welcher Betrag von den 4368 € des sächlichen Existenzminimums auf den Regelsatz und welcher auf den Wohnbedarf entfällt
b) welcher Betrag von den 2640 € des Freibetrages für Betreuung und Erziehung auf den Betreuungsbedarf und welcher auf den Erziehungsbedarf entfällt.

Danke,
Standard-Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
1Empfehlung
18.12.2009
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich werde Ihnen diese allerdings nicht über Abgeordnetenwatch beantworten und möchte Ihnen dies auch kurz erklären. Abgeordnetenwatch ist eine Plattform, die als selbsternannter Mittler zwischen Abgeordneten und Bürgern auftritt.

Ich möchte aber mit den Bürgerinnen und Bürgern direkt, transparent und ohne Umwege über Dritte kommunizieren. Meine bislang gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass die weitgehend anonyme Kommunikation über eine Plattform weder den Fragenden noch den Antwortenden vollkommen zufrieden stellt.

Der direkte Kontakt auf den vielen Veranstaltungen im Wahlkreis, per Brief oder auch per E-Mail ist wesentlich konstruktiver, als der Umweg über "Abgeordnetenwatch". Und ich lade Sie herzlich dazu ein, diese Gelegenheiten auch zu nutzen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich auf meiner Internetseite über meine politischen Initiativen zu informieren und auch dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen.

Eine schnellstmögliche Beantwortung von schriftlichen Bürgeranfragen aus meinem Wahlkreis sowie die Beantwortung von Fragen zu rechtspolitischen Themen sind für mich selbstverständlich. Schicken Sie Ihre Anfrage bitte an mein Berliner Büro, an mein Büro im Wahlkreis oder per E-Mail (sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de) unter Angabe Ihrer postalischen oder virtuellen Adresse, damit ich Ihnen direkt antworten kann.

Angesichts der verschiedenen direkten Kontaktmöglichkeiten bitte ich Sie um Verständnis, dass ich auf Anfragen über Abgeordnetenwatch mit diesem standardisierten Schreiben antworte.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
02.12.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,
ich sehe mich als "Opfer" des umstrittenen Swift-Abkommens.
Meine Tochter ist mit einem US-Bürger verheiratet. Ich habe in unregelmäßigen Abständen Auslandsüberweisungen auf das US-Konto meines Schwiegersohnes vorgenommen. Eine dieser Überweisungen im Gegenwert vbn 300 Euro wurde wohl zufällig von den US-Behörden herausgefischt und kontrolliert, wie mir seinerzeit meine Bank mitteilte. Ich mußte daraufhin der Bank eine Menge persönlicher Daten zur Verfügung stellen. Was mich jedoch am meisten verärgert hat war die Tatsache, dass mir die Bank für diese "Dienstleistung" 60 Euro Gebühren in Rechnung gestellt und auch trotz erheblicher Proteste nicht erstattet hat.
Die Diskussionen, die ich verfolge, befassen sich "nur" mit dem Datenschutz. Wie sieht es mit dem Verbraucherschutz aus. Ist diese Vorgehensweise rechtens.

Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören.

Mit freundlichem Gruß
Standard-Antwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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21.12.2009
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.

Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder Sie, als den Fragenden, noch mich, als die Antwortende, vollkommen zufrieden stellt.

Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen ( www.leutheusser-schnarrenberger.de ). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro ( sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de ) oder an mein Büro im Wahlkreis ( sabine.leutheusser-schnarrenberger.wk@bundestag.de ) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.

Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage zum Thema Familie
03.12.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat heute geurteilt, dass die deutsche Gesetzeslage, die Vätern unehelicher Kinder kein Sorgerecht ohne Zustimmung der Mutter zugesteht, gegen das Diskriminierungsverbot verstößt.

Sehen Sie nun Änderungsbedarf beim §1626a des BGB? Bisher war das ja nicht der Fall, nach Ihrer Antwort an Herrn Stiefel vom 4.11.2009 www.abgeordnetenwatch.de

Mit freundlichem Gruß

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21.12.2009
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.

Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder Sie, als den Fragenden, noch mich, als die Antwortende, vollkommen zufrieden stellt.

Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen ( www.leutheusser-schnarrenberger.de ). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro ( sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de ) oder an mein Büro im Wahlkreis ( sabine.leutheusser-schnarrenberger.wk@bundestag.de ) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.

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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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