Sabine Weiss (CDU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
26.05.1958
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Dinslaken
Wahlkreis
Wesel I
Ergebnis
38,5%
Landeslistenplatz
24, Nordrhein-Westfalen
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(...) Von der größten Einzelmaßnahme profitieren Familien mit Kindern. Zur steuerlichen Entlastung und Förderung von Familien mit Kindern werden ab 2010 die Kinderfreibeträge von 6.024 € auf 7.008 € angehoben und zugleich - um Familien in unteren und mittleren Einkommensbereichen zu fördern - auch das Kindergeld für jedes zu berücksichtigende Kind um 20 € erhöht. Das Kindergeld beträgt dann monatlich für das erste und zweite Kind jeweils 184 €, für dritte Kinder 190 € und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 215 €. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.07.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Weiss,

da Sie Abgeordnete meines Wahlkreises sind,

erhoffe ich eine Antwort zu den gleichlautenden Fragen der Frau Waltraud Schottler sowie der Frage des Herrn Manfred Bürger, die Sie leider noch nicht beantwortet haben.

Nochmals:

Wie stehen Sie zu der von ca. 60000 Bürgern dieses Landes unterzeichneten Petition "Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens" ?

mit freundlichen Grüßen

Antwort von Sabine Weiss
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15.07.2010
Sabine Weiss
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch. Ich bitte Sie jedoch um Ihr Verständnis, dass ich die öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses zum Thema bedingungsloses Grundeinkommen abwarten möchte, bevor ich mich inhaltlich zu dem Thema äußere.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Weiss MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
29.07.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Wess,

im Mai dieses Jahres wurde eine kleine Anfrage der SPD an den Bundestag gemacht. Inhalt war die Eindämmung des Abmahnmissbrauchs.

Link: www.dip21.bundestag.de

Abmahnungen wegen Copyrightverletzungen sind sicher sinnvoll um das geistige Eigentum zu schützen. Aber sie sind sicher nicht sinnvoll wenn es nur um "den schnellen Euro" für Abmahner und Anwälte geht.
Eine mir bekannte Webentwicklerin hat ein Bild aus einer gekauften Clipart-CD ins Internet gestellt. Abmahnung durch berüchtigte Anwaltskanzlei. Gebühren nach Vergleich für beide Anwaltsseiten ca 1000,- EUR und Zahlung für die Nutzung des Bildes 30,-EUR - Dies steht in keinem Verhältnis.

Ich selbst habe von einer bekannten, professionellen Webseite ein Flash-Template gekauft und eingesetzt.
Abmahnung der selben Anwaltskanzlei wegen eines Bildes welches Bestandteil des Templates ist - Der Rechtsstreit steht mir noch bevor.

Es ist doch nicht möglich, dass man als Webentwickler keine Vorlagen mehr kaufen darf ohne Gefahr zu laufen, daß man, womöglich nach Jahren, für die Verwendung eines Bestandteils des ordnungsgemäß gekauften Produkts abgmahnt wird.

Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Bedarf für eine Regelung. Wobei klar ist,, daß die zivilrechtliche Verfolgung von Wettbewerbsverstößen durch Abmahnungen in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union außer in Österreich nicht vorgesehen ist.

Gibts es keine Möglichkeit, diesem Abmahnwahnsinn einen Riegel vor zu schieben. Die grosse Klagewelle läuft durch eine amerikanische Firma mit Sitz in Irland. Die setzen Software für die Suche nach "Ihren" Bildern ein, sind aber nicht Willens, dieselbe Software auf Ihre Webseite zu stellen, damit jeder selbst prüfen kann, ob er Rechtens zumindest Im Sinne dieser Firma handelt.

mit freundlichen Grüßen

J.
Antwort von Sabine Weiss
bisher keineEmpfehlungen
16.09.2010
Sabine Weiss
Sehr geehrter Herr ,

Onlinehandel und die Nutzung des Internets sind wachsende Märkte. Durch diese rasante Entwicklung entstehen oftmals Situationen, in denen die Rechtslage nicht eindeutig ist, sowohl für den Händler wie auch für den Verbraucher.
Abmahnungen gehören zu den allgemein anerkannten Mitteln der außergerichtlichen Streitbeilegung. Sie sind Teil des zivilrechtlichen Durchsetzungssystems des gewerblichen Rechtsschutzes, das sich in Deutschland durchaus bewährt hat.

Die Bundesregierung ist sich allerdings auch bewusst, dass mit Abmahnungen Missbrauch getrieben werden kann. Um diesem entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber – zuletzt im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vom 7. Juli 2008 (BGBl. I S. 1191 ff.), das am 1. September 2008 in Kraft getreten ist – eine Reihe von Maßnahmen erlassen. Das soeben zitierte Gesetz enthält in der Gestalt des neuen § 97a Absatz 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) eine Regelung, mit der im Fall der Verletzung eines im UrhG geschützten Rechts die finanzielle Belastung bei Abmahnungen begrenzt wird. Danach ist bei einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung auf 100 Euro beschränkt. So wird zum einen der Nutzer, der ein Urheberrecht verletzt hat, in Bagatellfällen nicht übermäßig mit Kosten belastet. Zum anderen wird durch die Deckelung der erstattungsfähigen Kosten der Anreiz für missbräuchliche Abmahnungen erheblich verringert.

Aber auch in anderen Rechtsbereichen bestehen Regelungen, die missbräuchlichen Abmahnungen entgegenwirken. So können die Kosten für eine Abmahnung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dem Betroffenen nur dann auferlegt werden, wenn die Abmahnung auch berechtigt ist (§ 12 Absatz 1 Satz 2 UWG).

Des Weiteren sind bei berechtigten Abmahnungen selbstverständlich nur die wirklich erforderlichen Aufwendungen zu erstatten. Zu den erforderlichen Aufwendungen dürften nicht in jedem Fall auch die Kosten für einen Rechtsanwalt gehören.

Darüber hinaus findet sich in § 8 Absatz 4 UWG eine weitere Regelung, die dem Ausgleich der Interessen und Risiken dient. Danach können Rechtsinhaber, auch wenn eine Abmahnung berechtigt ist, d. h. eine Rechtsverletzung stattgefunden hat, keine Ansprüche geltend machen, wenn dies unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich wäre. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Abmahnung vorwiegend dazu dient, einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.

Die Bundesregierung ist sich allerdings bewusst, dass im Bereich der Abmahnungen auch gewisse Missstände auftreten, denen mit Hilfe der geltenden Rechtsvorschriften nicht immer wirksam begegnet werden kann. Dies betrifft vor allem auch Abmahnungen wegen geringfügiger Rechtsverstöße, die bei der Einschaltung eines Rechtsanwalts zu unter Umständen sehr hohen Aufwendungen führen, die der Abgemahnte dem Abmahnenden nach § 12 Absatz 1 Satz 2 UWG zu ersetzen hat.

Zwar ist es bei der Festlegung des Kostenstreitwerts, nach dem sich auch die Kosten für eine Abmahnung berechnen, nach § 12 Absatz 4 UWG, § 142 des Markengesetzes und § 144 des Patentgesetzes jeweils wertmindernd zu berücksichtigen, wenn entweder die Sache nach Art und Umfang einfach gelagert ist oder angesichts der Vermögens- und Einkommensverhältnisse die Belastung mit dem vollen Streitwert nicht tragbar erscheint. Jedoch wird von dieser den Gerichten eingeräumten Möglichkeit der Streitwertherabsetzung in der Praxis anscheinend nicht hinreichend Gebrauch gemacht.

Da es auch aus anderen Gründen immer wieder Beschwerden wegen Abmahnungen gibt, prüft das Bundesministerium der Justiz derzeit gesetzgeberische Schritte. Dazu gehört unter anderem die Überlegung, im Gerichtskostengesetz eine eigenständige Wertvorschrift zu schaffen, die stärker auf das wirtschaftliche Interesse des Abmahnenden und des Abgemahnten im Einzelfall abstellt und sich damit insgesamt kostendämpfend auswirken würde. Außerdem gehört dazu die Überlegung, den Anspruch auf Ersatz "erforderlicher" Aufwendungen im Sinne des § 12 Absatz 1 Satz 2 UWG unter einer doppelten Voraussetzung zu präzisieren: Danach soll kein Kostenersatz geschuldet sein für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienste, wenn es sich um einen einfach gelagerten Fall handelt und wenn die Interessen des Abmahnenden durch die abgemahnte(n) Handlung(en) nicht schwerwiegend beeinträchtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Weiss, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
17.09.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Weiss,

bzgl. Abmahnungen habe ich noch eine Frage, die in der c´t 19/10 unter der Überschrift "Schwierige Gegenwehr" behandelt wurde ( www.heise.de ).
Insbesondere zu Ihrer Ausführung mit der Kostendeckelung steht in diesem Artikel:

In diesem Artikel wird explizit herausgehoben, daß es diese Deckelung, die Sie in der vorausgegangenen Antwort ebenfalls erwähnen gibt, diese aber wohl eher selten oder gar nicht angewendet wird (warum nicht?).
Außerdem wird ebenfalls erwähnt, daß die Ermitlungsergebnisse seitens der Abmahner "alles andere als hieb- und stichfest sind" und dennoch ist man, wenn man zu unrecht Abgemahnte wurde in der Situation, seine Unschuld beweisen zu müssen.

Meines Erachtens müssen hier nicht nur an den entstehenden Kosten für die Abgemahnten etwas getan werden, sondern auch generell gegen Abmahnungen, die auf Ermittlungsergebnissen beruhen, die "alles andere als hieb- und stichfest sind".

mit freundlichem Gruß,


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Frage zum Thema Soziales
16.10.2010
Von:
Dr.

Sehr geehrte Frau Weiss,

HINTERGRUND: Am 8. November dieses Jahres sind Sie Mitglied des Petitionsausschusses, wenn die Petition zum bedingungslosen Grundeinkommen behandelt werden wird. Ich habe ohne Erfolg versucht, im Internet Ihre Meinung zum Grundeinkommen zu erfahren. Auf entsprechende öffentliche Fragen von Bürgern haben Sie inhaltlich nicht geantwortet.

BITTE: Bitte sagen Sie doch den Bürgern (und den CDU/CSU-Wählern), wie Sie sich auf das Thema Grundeinkommen vorbereitet haben, welche persönliche Meinung Sie dazu haben, und, ob Sie zumindest den Basis-Film Grundeinkommen, Kulturimpuls von Daniel Häni und Enno Schmidt (z.B. www.kultkino.ch angesehen haben, der die wesentlichen Argumente und Kritikpunkte zusammenfasst.

Es grüsst Sie

Schleifer Ring 20
96317 Kronach
Antwort von Sabine Weiss
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21.12.2010
Sabine Weiss
Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Meine Einschätzung zum bedingungslosen Grundeinkommen können Sie der Antwort an Frau entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Weiss
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.10.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Weiss,

die Mehrheit der Bundesbürger hält Volksentscheide auch auf Bundesebene für sinnvoll.

Ich unterstütze die Vorschläge des Vereins Mehr Demokratie e. V. zur Einführung der Volksabstimmung in Deutschland.

Die Vorschläge sehen ein dreistufiges Verfahren vor:
  • Volksinitiative: Mit 100.000 Unterschriften kann dem Bundestag ein Gesetzentwurf vorgelegt werden.
  • Volksbegehren: Lehnt der Bundestag die Volksinitiative ab, kann ein Volksbegehren eingeleitet werden. Für dessen Erfolg müssen in sechs Monaten eine Million Unterschriften zusammenkommen.
  • Volksabstimmung: Hier entscheidet - wie bei Wahlen - die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Jeder Haushalt bekommt im Vorfeld eine Abstimmungsbroschüre mit wichtigen Informationen und allen Pro- und Kontra-Argumenten.
Zusätzlich sollen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, eine Volksabstimmung gegen Beschlüsse des Bundestages einzuleiten (fakultatives Referendum) und bei wichtigen EU-Reformen und Grundgesetzänderungen mitzuentscheiden (obligatorisches Referendum).

Sehr geehrte Frau Weiss, bitte teilen Sie mir Ihre Ansicht zu dieser Frage mit.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sabine Weiss
bisher keineEmpfehlungen
03.12.2010
Sabine Weiss
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch und die gleichzeitig bei mir eingegangene Postkarte zur gleichen Thematik. Sie erhalten in den nächsten Tagen ein Schreiben von mir, in dem ich Ihnen meine Auffassung zu Volksentscheiden darlege.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Weiss
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