Sabine Bätzing (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Sabine Bätzing
Jahrgang
1975
Berufliche Qualifikation
Diplom-Verwaltungswirtin (FH), Beamtin im gehobenen nichttechnischen Dienst
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Neuwied
Landeslistenplatz
10, Rheinland-Pfalz
weitere Profile
(...) Ein uneingeschränktes Rauchverbot auch im Außenbereich gastronomischer Einrichtungen käme einem Schildbürgerstreich gleich, falls man nicht in dem unter freiem Himmel angrenzenden öffentlichen Raum das Rauchen ebenfalls verbieten würde. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
24.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing,

meine Frage an Sie betrifft die nun schon sehr häufig diskutierte Vorratsdatenspeicherung, mit welcher ich mich aktuell auch sehr beschäftige.

Sieht man sich Aufzeichnungen der Debatte vor Beschliessung des Gesetzesentwurfs an oder studiert das veröffentlichte Protokoll, so fällt mir gerade Frau Zypries auf.
Während des Vortrages entsteht für alle Hörer mehr oder minder der Eindruck, der Gesetzesentwurf sei "lediglich" (entschuldigen Sie hier bitte meine Wortwahl) ein notwendiges Mittel zur Terrorabwehr.

Tatsächlich jedoch verhält es sich so, dass der Gesetzesentwurf auch per Telekommunikation begangene Straftaten abdeckt, was ja nunmal beim illegalen Herunterladen eines Klingeltones bereits beginnt.

Ich möchte damit nicht sagen, dass der Gesetzesentwurf nicht eindeutig sei, jedoch wurde dieser Passus meiner Meinung nach bei der Debatte vernachlässigt. Frau Zypries mag mit Terrorabwehr werben, aber was hat das mit dem §113 TKG zu tun?

Die Gefahr die ich dabei sehe, ist, dass diese gespeicherten Daten eben nicht mehr nur zum Zweck der Terrorabwehr gespeichert werden und (übertrieben ausgedrückt) später von "Hinz und Kunz" eingesehen werden können. Dass ich nicht paranoid bin, zeigt folgender Heise- Artikel, in dem die Länder bereits jetzt schon nach erweitertem Zugriff auf diese Daten fordern - und zwar ohne richterlichen Beschluss:

www.heise.de

Ehrlich gesagt, Frau Bätzing, wird es wahrscheinlich so enden, dass ich es mir zukünftig zweimal überlege, bevor ich einen Telefonanruf tätige. Es gibt ja auch noch Autos....

Daher meine Frage: Denken Sie nicht auch, dass die Vorratsdatenspeicherung eventuell grosses Missbrauchspotential hat und die Bürger sich zu Recht unter "Generalverdacht" gestellt fühlen?

Haben Sie nicht auch Zweifel an der Tatsache, dass der Gesetzesentwurf viel zu weit geht? Erst recht, wenn wir den Kosten/Nutzen- Faktor berücksichtigen?

Mit freundlichen Grüssen,
Antwort von Sabine Bätzing
2Empfehlungen
26.11.2007
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Debatte im Plenum des Deutschen Bundestages kann und wird aufgrund der eingeschränkten zur Verfügung stehenden Redezeit immer nur einen Auszug der Diskussion und des Diskussionsstandes wiedergeben können. Dabei werden die verschiedenen Redner einer Fraktion auch verschiedene Schwerpunkte setzen. So hat auch Frau Zypries die Bedeutung des Gesetzentwurfes für die Terrorabwehr hervorgehoben.

Dies ist ja zumindest ein Aspekt, unter dem der Zugriff auf die Datensammlung möglich sein wird. § 113 TKG spricht ja auch von der Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der öffentlichen Ordnung. Hierzu zählt es auch, wenn die Ermittlungsbehörden einen eines Anschlages Verdächtigen ermittelt haben und nun feststellen wollen, mit wem dieser Gespräche führt.

Daneben ist aber natürlich auch bei anderen Straftaten die Anwendung möglich, so dass eine Einschränkung auf die Terrorabwehr nicht gegeben ist.

Festzuhalten bleibt, dass eine Einsicht in die Daten nach geltender Gesetzeslage nicht für "Hinz und Kunz" und nur in den gesetzlich geregelten Fällen möglich ist. Eine verdachtsunabhängige Öffnung der Daten würde ich auch nicht mittragen. Aber ich kann doch nicht, um einmal in meinem Fachgebiet zu bleiben, das Rauchverbot in Räumlichkeiten des Bundes deswegen untersagen, weil jemand daraus später einmal das Verbot des Trinkens von Wasser in öffentlichen Räumen des Bundes machen könnte. Auch steht gegen eine solche Regelung, wie von Ihnen befürchtet, der Schutz des Bundesverfassungsgerichtes, welches die Regelung am Grundgesetz überprüfen könnte.

Ich habe daher bereits öfter erklärt, dass ich meine Entscheidung nicht ohne Nachdenken (auch für meinen privaten Bereich gelten die Regelungen der Vorratsdatenspeicherung), aber mit Überzeugung der Verhältnismäßigkeit zwischen Maßnahme und Eingriff in die Bürgerrechte getroffen habe.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Gesundheit
30.11.2007
Von:

30.11.2007 Antwort von Sabine Bätzing:

"Ihr Vorschlag eines "erweiterten Coffieshops" ist gut gemeint. Ich halte es allerdings derzeit für aussichtslos, eine solche Idee in unserer Gesellschaft umsetzen zu wollen."

Sehr geehrte Drogenbeauftragte,

bitte nehmen Sie Stellung zu der Aussage bzw wieso finden Sie, dass es derzeit aussichtlos erscheint diesen Gedanken weiterzuführen bzw bei einer Sitzung vorzutragen? Immerhin haben die Bürger auch ein Recht auch genannt Bürgerrechte die sie leben wollen und da sollte man sich als Politikerin auch einsetzen finde ich. Zumindest würde ich, wenn ich Drogenbeautragter währe dafür sorgen, dass beide Parteien sich einig werden um es einfach allen gerecht zu machen. Deswegen bitte ich Sie einfach die Frage zu beantworten, warum eine Coffeshop in unserer Gesellschaft NICHT gesellschaftsfähig ist, wobei es doch einige Probleme lösen könnte im Bezug Scharzmarkt, Kontrolle über Konsum, Arbeitsplätze und zum Schluss Qualitätskontrolle.

mfg
Antwort von Sabine Bätzing
3Empfehlungen
04.12.2007
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

die von Ihnen zitierte Antwort bezieht sich auf eine Anfrage von Herrn Bütner am 20.11.2007. Herr Bütner vertrat die Auffassung, dass eine geregelte Abgabe aller Drogen zu einem kontrollierten und bewussten Umgang mit diesen Drogen führen würde und sah diesbezüglich in einem Coffieshop-Prinzip für Cannabis sowie Alkohol und Nikotin einen guten Ansatz.

Die Drogen- und Suchtpolitik der Bundesregierung ist auf der Grundlage der bewährten vier Säulen - Prävention, Therapie, Hilfe und Angebotsreduzierung - darauf gerichtet, sowohl die Drogen-Nachfrage als auch das Drogen-Angebot zu senken. Der Aktionsplan Drogen und Sucht von 2003 führt die einzelnen Maßnahmen auf, um diese Ziele zu erreichen. Er stellt den gesellschaftlichen Konsens zu den Handlungsmöglichkeiten im Bereich der Sucht- und Drogenpolitik dar. Coffieshops sind in diesem Rahmen nicht vorgesehen. Die Reglementierung des Zugangs und der Kontrolle von Suchtmitteln erfolgt über eine Vielzahl anderer Maßnahmen wie dem Jugendschutzgesetz, der Beschränkung des Zigarettenverkaufs (nicht nur an Automaten) etc.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Gesundheit
19.12.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing,

halten Sie die von Ihnen heraus gegebenen Warnhinweise bezüglich der bleigestreckten Cannabischargen in Leipzig und Umgebung für ausreichend?

Personenberichten zu folge handelt es sich um sehr große Chargen, die seit den letzten Monaten und immer noch im Raum Leipzig die Gesundheit vieler Cannabiskonsumenten, ob jung oder alt, gefährden.

In meinen Augen sind gerade die Jugendlichen dadurch einer unvorstellbaren Gefahr ausgesetzt. Denn befindet sich diese Konsumentengruppe in einer Entwicklungsphase, wo sie besonders durch die toxische Wirkung von inhalativ aufgenommenem Blei großen Schaden nehmen kann.
So nimmt schon eine Konzentration von 10-20 µg/L Blei im Blut Einfluss auf die Lernfähigkeit und den IQ von Jugendlichen. Und ab einer Konzentration von 50-60 µg/L tritt bei Heranwachsenden chronische Encephalophatie auf.

Es ist noch nicht abzuschätzen wieviele junge Konsumenten durch das Unwesen der kriminellen Drogenhändler in Leipzig für den Rest ihres Lebens geschädigt sind.

Was halten Sie von dem Vorschlag des Deutschen Hanf Verbands, den Eigenanbau von Hanf für Erwachsene in einem geregelten Rahmen zu legalisieren?
Gleichzeitig könnte man für alle Konsumenten ohne "Grünen Daumen" eine kontrollierte Abgabe einrichten.
Damit könnte der Schwarzmarkt für Cannabisprodukte stark zurück gedrängt werden und würde somit eine verringerte Gefahr für drogeninteressierte Jugendliche darstellen.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Sabine Bätzing
1Empfehlung
07.01.2008
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

ich teile Ihre Sorge um die Gesundheit insbesondere jugendlicher Drogenkonsumenten. Bereits seit einiger Zeit weise ich auf meiner Homepage und in zahlreichen Antworten auf Bürgeranfragen auf mögliche Verunreinigungen von Cannabis und ihre Auswirkungen auf die Gesundheit hin. Die bekannt gewordenen Fälle von mit Blei verunreinigtem Cannabis in Leipzig stellen eine neue Dimension der Gesundheitsgefährdung beim Konsum von Cannabis dar. Die in Leipzig gewählte umsichtige Vorgehensweise der Stadt und der Polizei sowie ihre Empfehlungen an potenziell gefährdete Personen begrüße ich ausdrücklich.

Der Vorschlag, den Eigenanbau von Hanf in einem geregelten Rahmen zu legalisieren oder eine kontrollierte Abgabe einzurichten, findet meinerseits keine Unterstützung. Eine "verbesserte" Erreichbarkeit der Droge, birgt eine umso größere Gefahr wachsender Konsumentenkreise, steigender Intensität des Konsums und wachsender Abhängigkeit "drogeninteressierter Jugendlicher". Die Bundesrepublik Deutschland ist nach Artikel 4 Buchstabe c des Einheitsübereinkommens der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961 verpflichtet, die Verwendung von Suchtstoffen, einschließlich Cannabis, auf ausschließlich medizinische oder wissenschaftliche Zwecke zu beschränken. Gemäß § 29 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz unterfällt Cannabis deshalb der grundsätzlichen Strafbarkeit des unerlaubten Besitzes, des Anbaus und des unerlaubten Handels.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.12.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing,

in Ihrer Antwort an A. Schmidt vom 9.11.07 beziehen Sie sich auf eine "aktuelle Studie aus Neuseeland (2007)". Ich gehe davon aus, dass Sie die Studie des Teams um R. Beasley meinen. Sie behaupten, diese Studie habe "eine 2,5 bis 5mal höhere Belastung der Atemwegsfunktionen bei Cannabiskonsumenten im Vergleich zu Tabakrauchern ergeben".

Das ist nicht richtig.

Die Studie ergab vielmehr, ähnlich wie frühere Untersuchungen auch, dass ein Purjoint die Atemwege in etwa so schädigt wie 2,5 bis 6 Zigaretten. Um auf die von Ihnen behauptete Belastung zu kommen muss ein Cannabisraucher also genauso viele Purjoints rauchen wie ein Tabakraucher Zigaretten. Dies ist äußerst selten der Fall.

Lungenemphyseme (Absterben von Lungengewebe) wurden bei 1,3% der reinen Cannabiskonsumenten festgestellt, bei den Tabakrauchern waren es 18,9% und bei denen, die beides rauchten waren es 16,3%.
Wie kann man daraus eine höhere Belastung bei Cannabiskonsumenten ableiten?

Frau Bätzing, Sie schreiben in derselben Antwort, Legalisierungsmaßnahmen von Cannabis seien das falsche Zeichen.

Was meinen Sie damit?

Ich denke, Gesetze werden geändert um die Gesamtsituation zu verbessern und Ungerechtigkeiten zu beseitigen und nicht um Zeichen zu setzen.

Als was für ein Zeichen darf die Drogenpolitik der derzeitigen Bundesregierung verstanden werden, die Tabak und Alkohol einerseits und fast alle anderen Drogen andererseits offensichtlich an zweierlei Maßstäben misst?

(Diese Frage bezieht sich auf Rechtsstaatlichkeit, wiederspruchsfreies Recht)

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sabine Bätzing
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07.01.2008
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

die von mir zitierte Studie "Effects of cannabis on pulmonary structure, function and symptoms" (Sarah Aldington, Mathew Williams, Mike Nowitz, Mark Weatherall, Alison Pritchard, Amanda McNaughton, Geoffrey Robinson und Richard Beasley) entstand vor dem Hintergrund, dass Cannabis als die am weitesten verbreitete illegale Droge weltweit gilt. Die Ergebnisse der Studie basieren auf einem Vergleich von vier Gruppen mit insgesamt 339 Personen im Alter zwischen 25 und 75 Jahren, die alle mindestens 5 Jahre lang regelmäßige Tabak- und/oder Cannabiskonsumenten waren. Die von Ihnen bezweifelte Schlussfolgerung aus den Studienergebnissen stammt von den Autoren selbst; sie formulieren im Wortlaut: "The 1:2.5-5 dose equivalence between cannabis joints and tobacco cigarettes for adverse effects on lung function is of major public health significance."

Herr Andreas Schmidt erwog in seiner am 01.10.2007 gestellten Frage Maßnahmen zur Legalisierung von Cannabis. Dazu habe ich ausgeführt, dass unter dem Begriff der Entkriminalisierung firmierende Legalisierungsmaßnahmen von Cannabis nicht nur den Internationalen Drogenkontrollrat (INCB) permanent auf den Plan rufen, sondern im Hinblick auf die gesundheitsschädlichen Wirkungen des Cannabiskonsums generell das falsche Zeichen sind. Die Bundesrepublik Deutschland ist nach Artikel 4 Buchstabe c des Einheitsübereinkommens der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961 verpflichtet, die Verwendung von Suchtstoffen, einschließlich Cannabis, auf ausschließlich medizinische oder wissenschaftliche Zwecke zu beschränken. Gemäß § 29 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz unterfällt Cannabis deshalb der grundsätzlichen Strafbarkeit des unerlaubten Besitzes, des Anbaus und des unerlaubten Handels.

Die Drogenpolitik der Bundesregierung, nach der Sie fragen, ist nicht auf eine "Bevorzugung" einzelner Suchtmittel ausgerichtet. Sie basiert vielmehr auf den vier Säulen von Prävention, Beratung und Behandlung, Überlebenshilfen und Schadensreduzierung sowie Angebotsreduzierung und repressiven Maßnahmen. Ziel der Prävention ist, den gesundheitsschädlichen Konsum von Suchtmitteln von vornherein zu verhindern. Für die Behandlung von Suchterkrankungen werden sehr vielfältige Möglichkeiten geboten. Sie reichen von der ambulanten Beratung bis hin zur stationären Rehabilitation. Die Überlebenshilfen (z. B. Drogenkonsumräume, Notfallhilfe) richten sich an schwerstabhängige Menschen, deren Überleben es zunächst zu sichern gilt, bevor sie eine effektive Behandlung aufnehmen können. Angebotsreduzierung und repressive Maßnahmen tragen dazu bei, dass das Ausmaß an Suchterkrankungen durch eine verminderte Verfügbarkeit der Suchtmittel reduziert wird. Die Ausgestaltung der einzelnen Maßnahmen der Drogenpolitik der Bundesregierung berücksichtigt den legalen Status der einzelnen Suchtmittel.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Gesundheit
03.01.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Bärzing,

Ich wende mich an sie weil sie zur Zeit den Posten der Drogenbeauftragten haben.

Kurz zu mir :
Ich bin 27 jahre alt, arbeite in einer Rechtsanwaltskanzlei und habe eine 2 jährige Tochter. Mein Mann ist 30 Jahre alt und ist ebenfalls Berufstätig (im öffentlichen Amt).

Mein Mann und ich konsumieren gelegentlich Cannabis aus ideologischen Gründen. Der Konsum von Cannabis ist in Deutschland nicht verboten, das wissen sie. Wir haben nie was erworben denn das kann sich weder mein Mann noch ich aus beruflichen gründen leisten.

Ich wende mich an sie da mein Mann einer von den 90 betroffenen ist die im leipziger Krankenhaus behandelt werden. Mein Mann hat eine schwere Bleivergiftung. Man kann davon ausgehen das er schwere Folgeschäden davon tragen wird.

Sie wissen seit fast einem halben Jahr das kontaminiertes Gras im Umlauf ist und haben es ihren Mitbürgern verschwiegen. Es gab keine öffentlichen Warnungen wie in England, Niederlande und Frankreich. Da der Konsum von Cannabis nicht strafbar ist verstehe ich nicht das sie untätig geblieben sind.

Sie sind als Drogenbeaufragte dafür verantwortlich das die Schäden die Drogen anrichten so gering wie möglich bleiben und nicht um ihre Ideologie von einer Drogenfreien Welt zu träumen.

Im besten Fall wird mein Mann lebenslang Medikamente nehmen müssen, im schlimmsten Fall wird er bald sterben. Was soll ich unserer Tochter irgendwann erzählen ?

Das unsere Regierung es kontraproduktiv findet, Warnungen die das Volk schützen, rauszugeben ?

Ich persönlich bin so verbittert das wir in unserer Demokratischen Welt so was passiert und das ganze ohne eine Reue der Politiker.

Am Gammelfleischskandal ist keiner gestorben und trotsdem war der tumult groß. Da es aber hier nur um 4 Mio. gelegentliche Cannabiskonsumenten geht ist das zu vernachlässigen ?

mit verbitterten Grüssen

Antwort von Sabine Bätzing
4Empfehlungen
17.01.2008
Sabine Bätzing
Sehr geehrte Frau ,

für die von Ihnen geschilderte persönliche Tragödie möchte ich Ihnen mein Mitgefühl aussprechen. Ich hoffe mit Ihnen auf eine Genesung Ihres Mannes. Die in Leipzig bekannt gewordenen Fälle von mit Blei verunreinigtem Cannabis stellen eine neue Dimension der Gesundheitsgefährdung beim Konsum von Cannabis dar, die mir große Sorgen bereitet. Jede durch den Konsum von Drogen verursachte individuelle physische oder psychische Beeinträchtigung bis hin zu den jährlich mit dem Drogenkonsum in Zusammenhang stehenden Todesfällen ist nicht nur eine Zahl, sondern Teil eines persönlichen Leids, das sich im Umfeld der Betroffenen fortsetzt. Gerade darum ist es mir in meiner Arbeit als Drogenbeauftragte der Bundesregierung besonders wichtig, die Prävention zu stärken und durch Aufklärung zu einer langfristig wirksamen gesellschaftlichen Bewusstseinsänderung im Umgang mit Suchtmitteln beizutragen.

Nicht immer ist es dem Einzelnen möglich, sein Leben bewusst so zu gestalten, dass weder ihm selbst noch anderen Schaden zugefügt wird. Hier ist es Aufgabe des Staates, so wie aktuell mit dem Jugendschutzgesetz oder der Gesetzgebung zum Nichtraucherschutz geschehen, regulierend einzugreifen. Für die Verwendung vieler Substanzen mit Suchtpotential wurden Restriktionen festgelegt. So sind unerlaubter Besitz, Anbau sowie Inverkehrbringen und Erwerb von Cannabis grundsätzlich strafbar (§ 29 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz). Diese Einschränkungen beruhen auf weltweit einheitlichen Einschätzungen zu den Gefahren des Cannabiskonsums, die auch in den drei Internationalen Suchtstoffübereinkommen zum Ausdruck kommen.

Obwohl ich für Ihre Verbitterung Verständnis habe, weise ich darauf hin, dass Ihr Vorwurf unzutreffend ist, "dass unsere Regierung es kontraproduktiv findet, Warnungen die das Volk schützen, rauszugeben". Die Bundesregierung warnt permanent vor den Folgen des Cannabiskonsums. Ich selbst weise bereits seit einiger Zeit auf meiner Homepage und in zahlreichen Antworten auf Bürgeranfragen zusätzlich auf mögliche Verunreinigungen von Cannabis und ihre Auswirkungen auf die Gesundheit hin. Auch in Leipzig haben Stadt und Polizei Warnungen vor kontaminiertem Cannabis ausgesprochen. Wie das britische Department of Health vertritt auch die Bundesregierung die Auffassung, dass eine geeignete Strategie, die gesundheitlichen Risiken des Konsums von verunreinigtem Cannabis zu vermeiden, darin besteht, auf den Konsum von Cannabis überhaupt zu verzichten. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung berät im Internet unter www.drugcom.de anonym und bietet dort eine Online-Begleitung während der Cannabisentwöhnung oder -reduzierung an (Ausstiegsprogramm: Quit the shit).

Es macht mir Sorge, dass viele Bürgerinnen und Bürger unseres Landes in Cannabis noch immer eine "harmlose" Droge sehen und sich für dessen Legalisierung einsetzen. Nach dem Epidemiologischen Suchtsurvey 2006 sind in Deutschland ca. 600.000 Menschen im Alter zwischen 19 und 64 Jahren gemäß den Diagnosekriterien der DSM IV entweder cannabisabhängig oder haben gravierende Probleme durch den Cannabiskonsum (Missbraucher). Damit im Zusammenhang steht, dass die Beratungs- und Behandlungsangebote im ambulanten Bereich zunehmend wahrgenommen werden. Allein bei den Sucht- und Drogenberatungsstellen stieg die Zahl derer, die wegen ihres Cannabiskonsums Hilfe suchten, von 2001 bis 2005 um mehr als 120%. auf nun etwa 18.000 Personen jährlich. Hochgerechnet befinden sich bundesweit bereits ca. 28.000 Cannabiskonsumenten in Behandlung. Darüber hinaus besteht unverändert der begründete Verdacht, dass der Konsum von Cannabis dazu beiträgt, Psychosen auszulösen. Unklar ist, ob dazu bereits ein einmaliger Konsum von Cannabis ausreicht. Mich erreichen zahlreiche Schreiben von Eltern und Angehörigen von Cannabiskonsumenten, die durch den Konsum von Cannabis gravierende und langfristig wirkende psychische Beeinträchtigungen erlitten haben. Aus all diesen Gründen warne ich als Drogenbeauftragte der Bundesregierung grundsätzlich vor dem Konsum von Cannabis und engagiere ich mich dazu für die Förderung einer Reihe von Modellprojekten zur Beratung und Behandlung von Cannabisabhängigen und -missbrauchern (Fred, Incant, Realize it, Candis, etc.).

Als Drogenbeauftragte ist es mir wichtig, durch Aufklärung unterstützend zu individueller Bewusstseinsänderung beizutragen. Gerade was den Konsum von Cannabis angeht, haben sowohl ich als auch meine Vorgängerin, Frau Caspers-Merk, frühzeitig auf die mit dem Konsum einhergehende Gefahren hingewiesen. Grundsätzlich vertraue ich auf die Fähigkeit jedes Einzelnen, im Rahmen seiner persönlichen Freiheitsrechte sein Leben bewusst so zu gestalten, dass er weder sich selbst noch anderen Schaden zufügt. Letztlich aber trägt jeder Einzelne die Verantwortung für sein Leben selbst. Nicht allein der Staat oder die Drogenbeauftragte sind "dafür verantwortlich, dass die Schäden, die Drogen anrichten, so gering wie möglich bleiben".

Suchtprobleme bedeuten individuelle Tragödien für die Betroffenen und deren Angehörige, zugleich belasten sie die Gesellschaft und deren Sozialsysteme als Ganzes. Die Bekämpfung der Drogenproblematik ist daher sowohl eine Herausforderung für den suchtkranken Menschen als auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Mit freundlichen Grüßen

Bätzing
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