Sabine Bätzing (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Sabine Bätzing
Jahrgang
1975
Berufliche Qualifikation
Diplom-Verwaltungswirtin (FH), Beamtin im gehobenen nichttechnischen Dienst
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Neuwied
Landeslistenplatz
10, Rheinland-Pfalz
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Umfragen zufolge begrüßen 71% der Deutschen das Rauchverbot in der Gastronomie, von dem im Sinne des Gesundheitsschutzes vermittels "passivrauchfreier Luft" sowohl Raucher als auch Nichtraucher profitieren. Eine Antwort auf Ihre Frage, warum ein Teil der Wirte das Rauchen in ihren Gasträumen als notwendig betrachtet, können nur die betreffenden Wirte selbst geben. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
25.08.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing,

warum antworten Sie nie?


Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Sabine Bätzing
2Empfehlungen
27.08.2007
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

Worauf bezieht sich Ihre Frage? Eine offene Frage von Ihnen habe ich nicht gefunden. Im Übrigen sind 46 von 58 Fragen beantwortet. Auch die noch offenen Fragen werde ich beantworten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass dies gelegentlich etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.
Mit direkten Fragen erreichen Sie mich auch unter sabine.baetzing@bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
25.08.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing,

Oft werde ich von Eltern angerufen oder angeschrieben, die nicht begreifen können, dass immer noch auf Schulhöfen und in Schulen geraucht werden kann, beispielsweise bei Schulfesten und auf Schulfahrten. Warum können ausgerechnet Menschen, die verantwortlich sind für die Schüler, den Gesundheitsschutz derselben außer Kraft setzen???

Hat die Vorbildfunktion der Verantwortlichen keine Bedeutung mehr???
Ist es möglich, in einem solchen Falle, die Schule zu boykottieren, um das Leben seines Kindes zu schützen??? Bei einem lebensgefährlichen Krankheitsrisiko wegen gesundheitsgefährlichen Asbeststaubes müssen die Schutzbefohlenen beispielsweise auch zu Hause bleiben.
Wo und wann und mit welcher Begründung dürfen Raucher ihren Mitmenschen erheblichen Schaden zufügen???

Sie haben bei N-TV selbst darauf hingewiesen, dass Tabakrauch überall gleich gesundheitsschädlich ist und es deshalb absurd ist, wenn der Nichtraucherschutz nicht in allen Ländern gleich ist.
Warum bleibt ausgerechnet der Schutz unserer Heranwachsenden vor dem Luftschadstoffgemisch Tabakrauch außen vor??? Warum hoffen Sie in diesem Falle, dass die rauchenden Eltern und „Pädagogen“ freiwillig die Kinder schützen wollen???

Dass Zwangsberauchung von Kindern Gewalt, Kindesmißhandlung und Folter ist, bedarf keiner Erklärung. Immerhin erkranken und sterben viele Schutzbefohlene wegen dieser Körperverletzung, Zwangsberauchung. Alle Kinder haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung und die bestmögliche Gesundheit. Wie ist das möglich in einem Raucherhaushalt oder in einer Schule, wo geraucht wird???
Rauchen schädigt das Erbgut. Warum wird der Tabak nicht genauso wie Contergan und andere Produkte, die lebensgefährlich sind, vom Markt genommen??? Mit welcher Begründung müssen die zukünftigen Generationen die Folgen der heutigen Qualmerei tragen???

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sabine Bätzing
3Empfehlungen
31.08.2007
Sabine Bätzing
Sehr geehrte Frau ,

leider teilen Sie in Ihrer Frage nicht mit, in welcher Funktion Sie von Eltern angerufen oder angeschrieben werden. In jedem Fall sollten Sie die Rat suchenden Eltern auf Ihre Möglichkeiten hinweisen, im Rahmen des kollektiven Elternrechts in organisierter Form in der Schule mitzuwirken. Zudem besteht im konkreten Einzelfall bei einer Verletzung des Jugendschutzgesetzes immer die Möglichkeit, die zuständigen Behörden zu informieren. Die von Ihnen angefragte Maßnahme, "die Schule zu boykottieren, um das Leben des Kindes zu schützen", weil auf dem Schulgelände geraucht wurde, widerspricht aus meiner Sicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Ich bin Nichtraucherin und setze mich für den Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens ein. Und ich pflichte Ihnen bei, dass Menschen, die in Anwesenheit anderer in geschlossenen Räumen rauchen, diesen durch den Zwang zum Passivrauchen Schaden zufügen. Ihrer Feststellung, "Dass Zwangsberauchung von Kindern Gewalt, Kindesmißhandlung und Folter ist, bedarf keiner Erklärung." muss ich jedoch widersprechen. Im Zusammenhang mit dem Passivrauchen von Folter zu sprechen mag einer Konfliktzuspitzung dienlich sein. Ob eine solche Konfliktzuspitzung aber im Interesse der Nichtraucher liegt, ist aus meiner Sicht fraglich. Es ist seitens der Bundesregierung nicht geplant, das Rauchen generell gesetzlich zu untersagen. Vielmehr sieht es die Bundesregierung als ihre Aufgabe an, mit der Förderung von Modellprojekten zur Rauchentwöhnung oder speziellen Aufklärungskampagnen die Raucher für die Folgen ihres Verhaltens zu sensibilisieren und zu einem Umdenken zu bewegen.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Gesundheit
25.08.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing,

seit drei Wochen ist mein Kind eingeschult.
Obwohl wir in meinem Bundesland ein Rauchverbot im Schulgesetz stehen haben, kümmert sich der Schulleiter nicht darum.
Nach Einschultag und Elterntag habe ich heute beim Sportfest zum dritten Mal selber rauchende Eltern darum bitten müssen, auf dem Schulgelände nicht zu rauchen.

Meine Frage an Sie: Warum haben wir nicht schon längst bundesweit ein generelles Rauchverbot auf Schulgelände und bei Schulveranstaltungen, bzw. warum werden bestehende Verbote nicht konsequent durchgesetzt?
Antwort von Sabine Bätzing
3Empfehlungen
31.08.2007
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

ein bundesweit generelles Rauchverbot auf Schulgelände und bei Schulveranstaltungen kann von der Bundesregierung aufgrund der föderalen Struktur unseres Landes nicht erlassen werden. Bei der Ministerkonferenz der Länder zum Nichtraucherschutz im Februar diesen Jahres stimmten die Länder darin überein, dass zum Schutz der Bevölkerung vor den schwerwiegenden gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens gesetzliche Regelungen im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten und Gesetzgebungskompetenzen erforderlich sind. Ihre Frage, warum bestehende Verbote nicht konsequent durchgesetzt werden, kann nur von den zuständigen Landesbehörden beantwortet werden.



Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Gesundheit
28.08.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing,

ich stimme Ihnen zu: Artikel 13 Absatz 1 sagt: "Die Wohnung ist unverletzlich."

Artikel 13 Absatz 7 schränkt diese Unverletzlichkeit ein:
"Eingriffe und Beschränkungen dürfen … nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen … oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden."

Verstehe ich Sie richtig, dass Sie der Ansicht sind, dass durch Artikel 13 Absatz 1

der Artikel 1 Absatz 1
"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt …"

und Artikel 2 Absatz 2 Satz 1
"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."

außer Kraft gesetzt werden?
Verstehe ich Sie richtig, dass Sie meinen, in Artikel 13 gilt ausschließlich der Absatz 1, Absatz 7 ist dermaßen nachgeordnet, dass er keinerlei Aussagekraft besitzt?

Und verstehe ich Sie richtig, dass Sie meinen, Artikel 13 Absatz 1 ist hoheitsvoller als die Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes?

Oder meinen Sie, dass Raucher außerhalb aller Gesetze stehen und für sie Sondergesetze gelten (wenn ja, welche), die das Körperverletzen und Töten erlauben, zumindest in der privaten Wohnung?
Oder sind Sie der Meinung, dass private Wohnungen grundsätzlich rechtsfreie Räume sind, in der körperverletzt, getötet und andere kriminelle Handlungen begangen werden dürfen?

Frau Bätzing, ich bin Ihnen wirklich dankbar, wenn Sie mir Ihre Ansicht hierzu darlegen, damit ich verstehen kann, warum in privaten Wohnungen Rauchern erlaubt sein soll, ihren Kindern und anderen die Atemluft mit dem hochtoxischen Tabakrauch zu vergiften, was schlimmstenfalls den Tod zur Folge hat.

Als Nichtjuristin ist es für mich gar nicht so einfach, den Gesetzesdschungel zu durchblicken. Helfen Sie mir bitte, Ihre Ansicht zu verstehen.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Sabine Bätzing
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06.09.2007
Sabine Bätzing
Sehr geehrte Frau ,

ich halte ein gesetzliches Rauchverbot in privaten Wohnungen nicht für angebracht und im Hinblick auf den Eingriff in die Privatsphäre der betroffenen Menschen für zu weitgehend. Darüber hinaus wäre ein solches Verbot auch politisch nicht durchsetzbar und im übrigen auch praktisch nicht umsetzbar. Wie sollte so etwas praktisch von den Behörden kontrolliert werden?
Ich sehe es als meine Aufgabe an, Raucher für das Gesundheitsrisiko zu sensibilisieren, das der Tabakrauch für sie und für ihre Mitmenschen mit sich bringt, und ich hoffe, möglichst viele zu einem Umdenken zu bewegen. Ganz besonders gilt das natürlich für Eltern, die in Gegenwart ihrer Kinder rauchen, sei es in ihrer Privatwohnung oder in ihrem privaten PKW oder andernorts.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Gesundheit
28.08.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing,
Es gehört zur guten Praxis, dass man Massnahmen ergreift, um Ziele zu erreichen und dass man den Erfolg der Massnahmen überprüft. Ich habe in diesem Zusammenhang konkrete Fragen betreffend das Rauchverbot in Gastbetrieben.

Kontext: Sie zitieren häufig das Papier des WHO-Kollaborationszentrum und die Zahl von 3301 Passivrauchopfern. Diese Zahl wurde durch Hochrechnung auf der Grundlage vorwiegend epidemiologischer Studien aus den USA ermittelt. Diese Studien haben versucht, das relative Risiko von Nichtrauchern zu ermitteln, die während Jahrzehnten in häuslicher Gemeinschaft mit Rauchern lebten. Abgesehen davon, dass epidemiologische Studien nur für die untersuchten Gruppen gültig sind und sich nicht in andere ethnische und soziökonomische Umfelder übertragen lassen, sind die Ergebnisse dieser Studien nicht geeignet, die Risiken des Passivrauchs bei sporadischen Gaststättenbesuchen abzuschätzen.
Es gibt aber eine Reihe von Studien, die die Risiken im sozialen Umfeld (Gaststätten, öffentliche Verkehrsmittel) untersucht haben (darunter auch die Studie der WHO) und einhellig zu keinem erhöhten Risiko kommen.

Mein Fragen:
1. Welche Ziele haben Sie für das Rauchverbot in Gaststätten gesetzt. Konkret, um wieviel muss sich die Zahl der Passivrauchopfer (heute 3301) verringern, damit Sie von einer erfolgreichen Massnahme sprechen können?
2. Mit welchen Mitteln und Methoden werden Sie den Erfolg des Rauchverbots in Gastbetrieben messen? Werden Sie die entsprechenden Ergebnisse laufend veröffentlichen?
3. Sind Sie bereit, das Rauchverbot in Gastbetrieben wieder aufzuheben und die Entscheidung darüber den Gastwirten zurückzugeben, falls sich herausstellen sollte, dass die Massnahme den gewünschten Erfolg nicht oder gar keinen messbaren Erfolg verzeichnet?

Verweise auf Studien zu den Risiken im sozialen Umfeld verfügbar aber aus Platzgründen weggelassen.
Antwort von Sabine Bätzing
2Empfehlungen
06.09.2007
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

Sie haben in diesem Forum mit Ihren Beiträgen vom 15.08.2007 und vom 20.08.2007 mehrfach zum Thema "Rauchen" nachgefragt. Nachfolgend meine Antwort zu Ihren aktuellen Fragen: Die Einschätzung, ob es sich beim Rauchverbot in Gaststätten um eine erfolgreiche Maßnahme handelt, möchte ich nicht von einer "Rauchopfer-Zahl" abhängig machen. Ein Erfolg des Rauchverbots in Gastbetrieben ist für mich solcherart nicht meßbar. Die öffentliche Zustimmung vieler Bürger zu den Ländergesetzen zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens zeugt davon, dass viele Bürger, sowohl Raucher als auch Nichtraucher, diese Gesetze begrüßen. Die Gesetzgebung zum Nichtraucherschutz in Gaststätten erfolgt durch die Bundesländer in eigener Kompetenz. Ihre Frage nach meiner Bereitschaft zur Aufhebung der Rauchverbote in Gastbetrieben ist daher gegenstandslos.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing
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