Sabine Bätzing (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Sabine Bätzing
Jahrgang
1975
Berufliche Qualifikation
Diplom-Verwaltungswirtin (FH), Beamtin im gehobenen nichttechnischen Dienst
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Neuwied
Landeslistenplatz
10, Rheinland-Pfalz
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(...) Wegen der hohen Gesundheitsrisiken kann ich vor dem Konsum von Wasserpfeifentabak nur warnen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
10.07.2007
Von:
Kay

Sehr geehrte Frau Bätzing,

in der Welt Kompakt vom 09.07.2007 ist zu lesen, dass sie ein Rauchverbot im Freien, speziell in Biergärten, ablehnen. Sie sind der Meinung, dass dies kein Passivrauchen ist. Meine Frage: Was ist es dann? Wenn ich in einem Biergarten oder einer Bar draußen sitze, ist es so gut wie unmöglich, einen Platz mit frischer Luft zu bekommen. Ich bin also gezwungen, Nikotin und andere Gifte einzuatmen, weshalb ich leider sehr oft darauf verzichten muss.
Raucher nehmen absolut keine Rücksicht auf andere Personen in ihrer unmittelbaren Umgebung. Die Freiheit des Einzelnen hört da auf, wo die Rechte anderer beeinträchtigt wird.

Mit freundlichen Grüßen,
Kay P.
Antwort von Sabine Bätzing
1Empfehlung
03.08.2007
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

ein umfassender Nichtraucherschutz ist mir ein besonderes Anliegen. Im Dezember 2006 haben sich Bund und Länder darauf verständigt, umfassende Rauchverbote in ihrem unmittelbaren Kompetenzbereich umzusetzen. Mit dem am 25. Mai 2007 vom Bundestag und am 06. Juli 2007 vom Bundesrat beschlossenen Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens gilt ab 01. September 2007 ein grundsätzliches Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen des Bundes, im öffentlichen Personenverkehr und in Bahnhöfen. Zugleich erfolgt dadurch im Jugendschutzgesetz eine Anhebung der Altersgrenze für das Rauchen auf 18 Jahre. Es fällt den Ländern zu, den Bereich der Gastronomie zu regeln und entsprechende Gesetze zu erlassen.
Viele Bürgerinnen und Bürger üben an den zum Nichtraucherschutz beschlossenen Gesetzen Kritik. Dabei werden die gesetzlichen Regelungen entweder als zu restriktiv oder aber als nicht ausreichend restriktiv bewertet.
Sie treten für eine Regelung ein, nach der das Rauchen auch in Biergärten verboten wird. Ich kann mich diesem Wunsch nach einem Rauchverbot unter freiem Himmel nicht anschließen. Uns geht es um den Schutz von Nichtrauchern vor dem Passivrauchern, nicht um die Ächtung von Rauchern.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Gesundheit
18.07.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzig,

Vorweg, Ich finde es toll das sie sich hier ihren Wählern stellen, da gehört Mut dazu. Auch ich hätte da gern zwei kurze Fragen:

1.: Ist ihrer Meinung nach - wie beim Bier - auch ein verantwortungsvoller Konsum von Cannabis-Produkten möglich? Oder ist jeder Gebrauch auch ein Missbrauch? (Ich meine mit "auch" z.B.: einen volljährigen, im Leben integrierten, Bürger mit Arbeit, Kind und Hund und einem Konsum von 2 - 3 Joints im Jahr?)

2.: In der BILD-Zeitung (vom 03.05.2007) sagen sie: "Ein 17-Jähriger kann durchaus mal ein Glas Bier trinken". Gilt das ihrer Meinung nach so auch für Cannabis-Produkte? Wenn ja - warum, falls nicht - warum nicht?

Mit freundlichen Grüßen,
der volljährige joan
Antwort von Sabine Bätzing
1Empfehlung
26.07.2007
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr Müllers,

nach meiner Auffassung kann es aus rechtlichen und sachlichen Gründen keinen "verantwortungsvollen Konsum von Cannabis-Produkten" geben.
Cannabis zählt zu den nicht verkehrsfähigen Betäubungsmitteln, deren Anbau, Handel und Besitz nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten sind. Keine der neueren Studien hat Cannabis eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" ausgestellt. Es kann nicht als harmlose Droge angesehen werden. Im Gegenteil, viele junge Menschen suchen wegen ihres Cannabiskonsums Hilfe in Beratungsstellen. Der Konsum von Cannabis, vor allem der regelmäßige und dauerhafte Gebrauch, hat negative Effekte auf die Hirnleistung. Auch sind nach der Einnahme von Cannabis psychotische Symptome, wie Halluzinationen oder Wahnvorstellungen, möglich.
Aus diesen Gründen sehe ich einen deutlichen Unterschied zwischen einem einmaligen Glas Bier, das dem 17-Jährigen gesetzlich nicht verwehrt ist, und dem Konsum illegal erworbener Cannabis-Produkte mit unkontrollierbarer Wirkung.

Da sich Ihre Fragestellung auch auf einen fiktiven Cannabis-Konsumenten bezog, möchte ich Sie auf die Möglichkeit aufmerksam machen, auf der Website www.drugcom.de an einem anonymen Selbsttest zum Cannabiskonsum teilzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Gesundheit
19.07.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing,

ich zitiere Sie in Bezug auf eine Antwort, die Sie auf die Frage eines Herrn Meyer (01.03.07) am 25.05.07 gaben:

"Sehr geehrter Herr Meyer,

leider sind die Probleme des Tabak- und des problematischen Alkoholkonsums auf dem Verbotsweg nicht befriedigend zu lösen. Ein Verbot des Tabakanbaus und der Alkoholherstellung würde nicht automatisch dazu führen, dass kein Tabak und kein Alkohol mehr konsumiert würden. So lange eine Nachfrage nach diesen Produkten besteht, wird es auch immer Hersteller und Händler geben. Die Erfahrungen z.B. der USA mit der Alkoholprohibition in den zwanziger Jahren zeigen, dass ein Verbot nichts nützt, wenn die Nachfrage da ist. Es kommt vielmehr darauf an, durch geeignete Präventionsmaßnahmen, Aufklärung und Hilfsangebote die gesundheitsschädliche Nachfrage nach Tabak und Alkohol zu senken.

Mit freundlichen Grüßen,
Sabine Bätzing"

Wenn Sie dies auf Cannabis beziehen, warum würden Sie nicht folgendes antworten?

"Sehr geehrter Herr Meyer,

leider sind die Probleme des `Cannabiskonsums` auf dem Verbotsweg nicht befriedigend zu lösen. Ein Verbot des `Cannabisanbaus` wird nicht automatisch dazu führen, dass keine `Cannabisprodukte` mehr konsumiert würden. So lange eine Nachfrage nach diesen Produkten besteht, wird es auch immer Hersteller und Händler geben. Die Erfahrungen z.B. der USA mit der Alkoholprohibition in den zwanziger Jahren zeigen, dass ein Verbot nichts nützt, wenn die Nachfrage da ist. Es kommt vielmehr darauf an, durch geeignete Präventionsmaßnahmen, Aufklärung und Hilfsangebote die gesundheitsschädliche Nachfrage nach `Cannabis` zu senken.

Mit freundlichen Grüßen,
Sabine Bätzing"

Diese Aussage entspräche doch absolut der Wahrheit. Oder gibt es keine Nachfrage nach Cannabis (bei Millionen Konsumenten) bzw. sind für Sie die Probleme des Cannabiskonsums durch ein Verbot zufriedenstellend gelöst?

PS: Bitte das Wort Gesetzgeber möglichst nicht bzw. wenig verwenden.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Gruss
K.
Antwort von Sabine Bätzing
2Empfehlungen
26.07.2007
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

ich freue mich, dass Sie als aufmerksamer Leser von "Abgeordnetenwatch" auf eine meiner Antworten Bezug nehmen. Sicher ist Ihnen bei der Lektüre der Antworten aufgefallen, dass die Frage einer unterschiedlichen rechtlichen Beurteilung von Alkohol oder Tabak und Cannabis viele Interessenten findet.

Zunächst darf mit dem Verweis auf die Gesundheitsrisiken durch Tabak oder Alkohol nicht von den Risiken des Cannabiskonsums abgelenkt werden: 240.000 Menschen in Deutschland sind cannabisabhängig, d.h. sie haben Ihren Cannabiskonsum nicht mehr unter Kontrolle, 140.000 Menschen betreiben Missbrauch und 14.300 meist junge Menschen sind in Behandlung, weil sie unter vielfältigen, meist psychischen Problemen leiden. Das sind entschieden zu viele. Sie haben Anspruch auf Hilfe. Unter der Telefonnummer 01805 - 31 30 31 bietet die Sucht- und Drogenhotline der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Hilfe und Beratung an.

Hinsichtlich Alkohol liegt die gesundheitspolitische Zielsetzung in einer Konsumverringerung, beim Tabak bei der Aufgabe des Rauchens. In erkennbar gesundheitsgefährdenden Situationen und für besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen, wie Jugendliche oder Kinder, beschränken gesetzliche Rahmenbedingungen die Möglichkeiten des Konsums von Alkohol oder Tabak. Ich selbst dränge auf die Einhaltung dieser rechtlichen Rahmenbedingungen. Ebenso liegt mir ein grundsätzlich verantwortungsvoller Umgang aller Bürgerinnen und Bürger mit den "legalen Drogen" Alkohol und Tabak am Herzen.

Cannabis zählt zu den nicht verkehrsfähigen Betäubungsmitteln, deren Anbau, Handel und Besitz nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten sind. Keine der neueren Studien hat Cannabis eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" ausgestellt, es ist nicht als harmlose Droge anzusehen. Im Gegenteil, viele junge Menschen suchen wegen ihres Cannabiskonsums Hilfe in Beratungsstellen. Mit jedem Cannabiskonsum sind hohe gesundheitliche Risiken verbunden. Nach der Einnahme von Cannabis sind psychotische Symptome, wie Halluzinationen oder Wahnvorstellungen, möglich. Eine Legalisierung von Cannabis kommt daher für mich nicht in Betracht.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
23.07.2007
Von:

Guten Tag ,

ich möchte auf diesem Weg keine Grundsatzdiskussion führen, ich weis sie sind gegen ein freie Abgabe von Cannabis. Das ist ja auch akzeptabel. Jedem seine Meinung. Meine Frage bezieht sich nicht auf die Legalisierung sondern auf eine Entkriminalisierung.

Ist es denn wirklich erforderlich erwachsene Mitbürger wegen des Konsums von Cannabis zu kriminalisieren ?

Hier in Bayern ist es an der Tagesordnung das wegen des Konsums bzw. des Erwerbs von geringen Mengen Strafverfahren eingeleitet werden. Ein großteil der Verfahren wird wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Das heißt das der Gesetzgeber (das Wort lieben sie ja so) keine Repressionen mehr bei solchen Taten will !? Trotsdem, auch bei einer Einstellung des Verfahrens hat der Bürger massive Schädigung erlitten. Die Kriminalpolizei muss sich mit solchen Lappalien stundenlang beschäftigen und macht meistens eine Hausdurchsuchung was den Ruf in der Nachbarschaft sehr schadet. Oft ist sogar das der auslöser für eine Abkapselung aus der Gesellschaft.

Könnte man den Besitz von "geringen" mengen Cannabis nicht auf die Ebene von kleinen Verkehrsdelikten setzen ? Quasi als Ordnungswidrigkeit. Das hätte erstens den Vorteil das die Kripo ihre Kräfte, die ja eh schon nicht ausreichend sind, auf wirkliche Straftaten konzentrieren könnte.

Genauso würden die Gerichte massiv entlastet, die ja auch so schon genug Arbeit haben.

Sie haben vollkommen recht Cannabis ist keine "Harmlose" Droge.
Leider gibt es gar keine "Harmlosen" Drogen.
Nicht die Droge ist gefährlich sondern das konsumverhalten. Das Konsumverhalten von Menschen können sie auf dem Weg des totalen Verbotes aber nicht im geringsten Steuern. Besser mit ehrlicher Aufklärung

Darin muss aber auch betont werden das auch das Bier oder das Glas Wein zum Mittagessen Drogen konsum ist.

Man sieht doch an der häufigkeit der Anfragen zur Legalisierung das ein großer Prozentsatz ein weiteres Kriminalisieren von Konsumenten nicht hinnehmen will.

Mit freundlichen Grüssen
Vater eines kriminalisierten Bürgers
Antwort von Sabine Bätzing
bisher keineEmpfehlungen
27.07.2007
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage! Abschnitt 6 des Betäubungsmittelgesetzes unterscheidet im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln bereits zwischen Straftaten und Odnungswidrigkeiten. Der Besitz von Cannabis ist in der Bundesrepublik nach dem Betäubungsmittelgesetz grundsätzlich strafbar. Dies bedeutet aber nicht, dass in Deutschland alle Cannabiskonsumenten einer Verurteilung entgegensehen müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. Eigenverbrauch in geringer Menge) kann von der Strafverfolgung nach § 35a BtMG abgesehen werden. Eine solche Entscheidung kann nur von der Staatsanwaltschaft (§ 31a BtMG) oder vom Gericht (§ 29 Abs. 5 BtMG) getroffen werden und setzt die vorherige Klärung der spezifischen Sachlage durch die zuständigen Behörden voraus.


Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Gesundheit
25.07.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing,

ich bin ein zur Zeit ein ZVDL, habe in der Vergangenheit mein Abitur absolviert und plane ein Mathemtikstudium in Bremen oder Braunschweig. Ich möchte sie fragen, welche die wahren Gründe für das Cannabisverbot seien. Zunächst stoße ich bei dieser Frage auf Antworten wie: "es diene Prävention" und "Drogen können Instrument der Arbeitsmarktpolitk sein". Allerdings ist Realität, dass ich kaum Personen in meinem Alter kenne, die es nicht konsumieren. Für mich zeigt das Verbot keinerlei Wirkung. Ja sicher ich halte im falschen Freundeskreis auf ?! Nein es ist eher die Art von Mensch mit dem man sich hinsetzen, lernen und diskutieren kann. Es gibt in Sachen Drogen ebenfalls die andere Seite der Legalität; es wir Tabak geraucht und Alkoholgetrunken bis der Arzt kommt und das meine ich wörtlich. Gesundheitlich sähe es besser aus, wenn die Menschheit Cannabis statt Tabak rauchen würde, dafür gibt es bereits Studien als Beweis.

Einer meiner Lehrer legte mir nahe Folgendes: "Prove your position".

www.acmed.org

Im Internet befinden sich zweifellos unzählige Seiten, die die positiven Seiten der Pflanze hervorheben. Dies soll ein Beispiel sein.

Ich möchte sie also direkt nach den Gründen für das Cannabisverbot fragen.

Besteht dieses aus gesundheitlichen psychischen als auch physischen Gründen bringt mich das nicht zur Überzeugung, denn Cannabis ist nie der Auslöser höchstens ein Symptom, meine Erfahrung hält mich außerdem davon ab.

Wirtschaftlich gesehen findet das Cannabisverbot auch keinen Halt.

Jugendschutz ?! Nein auch nicht, denn zum Dealer kann auch mein kleiner Bruder gehen. In einem nach Gesetzen geführten "Shop" hingegen nicht.
Antwort von Sabine Bätzing
1Empfehlung
01.08.2007
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

eine große Zahl der in diesem Forum an mich gerichteten Fragen zielt auf eine Freigabe von Cannabis. Diese Forderung kann ich nicht unterstützen. Ich muss es wiederholen: keine der neueren Studien hat Cannabis eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" ausgestellt. Cannabis ist eine psychoaktive Droge, die keinesfalls harmlos ist. Erst kürzlich haben britische Wissenschaftler einen Zusammenhang zwischen Cannabis-Konsum im Jugendalter und späteren Psychosen festgestellt. Gerade im Bereich des Denkens und Urteilens können sich bei Dauerkonsum von Cannabis erhebliche Einschränkungen bemerkbar machen, die subjektiv vom Konsumierenden nicht wahrgenommen werden.
Die Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung www.drugcom.de bietet Ihnen die Möglichkeit, sich zu den unterschiedlichen Risiken und Nebenwirkungen von Tabak, Alkohol und Cannabis zu informieren und in einem Selbsttest den eigenen Drogenkonsum zu überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing
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