Sabine Bätzing (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Sabine Bätzing
Jahrgang
1975
Berufliche Qualifikation
Diplom-Verwaltungswirtin (FH), Beamtin im gehobenen nichttechnischen Dienst
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Neuwied
Landeslistenplatz
10, Rheinland-Pfalz
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(...) Wer daran glaubt, spürt tatsächlich etwas." Zugleich heißt es "Fachleute warnen [´Hortensien-Junkies´] allerdings vor der Gefahr einer Überdosierung. In größeren Mengen führen die Blumen-Joints zu Schwindelgefühl, Beklemmungen und Störungen des zentralen Nervensystems." (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
05.07.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing,

In Focus-Money, 27/2007, Seite 8, kann man lesen, dass der § 42 der Abgabenordnung radikal verschärft werden soll. Danach soll der Fiskus künftig alle zu einem Steuervorteil führenden rechtlichen Gestaltungen pauschal ablehnen können (sog. Gestaltungsmissbrauch). So z..B. die verbilligte Vermietung an Angehörige, Erbschafts-Sparmodelle u.a.m.
Jegliche steuerliche Gestaltung stünde unter dem Vorbehalt des Finanzamtes und jede Rechtssicherheit wäre beseitigt.

Beabsichtigen Sie, gegen das Jahressteuergesetz 2008 etwas zu unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Sabine Bätzing
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20.07.2007
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

zunächst entschuldige ich mich wegen der Verzögerung der Beantwortung bei Ihnen. Ich musste mich, da dies ansonsten nicht mein Thema ist, zunächst in die Angelegenheit einarbeiten. Ein Kabinettsentwurf zum Jahressteuergesetz 2008 liegt mir noch nicht vor, ich kenne also die konkrete Formulierung des Gesetzentwurfes noch nicht.

Zunächst:
§ 42 Abgabenordnung halte ich in seiner jetzigen Form für unabdingbar. Er sichert, dass nicht durch eine einfach Umbenennung ein gewollter Steuertatbestand umgangen werden kann. Überzeugt bin ich, dass diese Norm nicht in eine Generalklausel umgewandelt werden darf, mit der die Finanzverwaltung praktisch jeden Tatbestand erfassen kann, den sie erfassen möchte und zwar ohne hierzu die Auffassung des Gesetzgebers zu kennen. Dies geht über die Aufgaben der Exekutive hinaus. Ich sehe aber auch ein zumindest verständliches Interesse der Finanzverwaltung, eine Änderung herbeizuführen. Ein Beispiel ist auch der in dem von Ihnen genannten Artikel genannte Fall der steuerfreien Zuwendung unter Ehegatten. In diesen Fällen geht es darum, dass ein Ehepaar die Freibetragsregelungen bei der Schenkung umgehen möchte. Schenkt der eine Ehegatte dem anderen Ehegatten Vermögen, so wird diese Schenkung erst ab einer bestimmten Summe versteuert. In dem konkreten Fall haben die Eheleute die Zugewinngemeinschaft für eine logische Sekunde aufgehoben und Gütertrennung vereinbart. Dies führte dazu, dass die Hälfte des Vermögens auf den anderen Ehepartner steuerfrei übertragen werden konnte. Sofort kehrten die Eheleute in die Zugewinngemeinschaft zurück. Diese Regelung diente also letztlich der Umgehung der Versteuerung von Schenkungen über dem Freibetrag. Dies wurde von den Gerichten aber als zulässig anerkannt, weil auch andere Gründe für diese Konstruktion vorhanden waren. Dies möchte die Steuerverwaltung gerne ändern, was aber ebenfalls nicht unproblematisch ist. Die von den Eheleuten im obigen Fall gewählte Konstruktion hat auch andere -gegebenenfalls für eine Seite ungünstige- Folgen. Diese würden aber erhalten bleiben, die Steuerverwaltung würde sich nur ihren Teil herauspicken.

Im Ergebnis halte ich es für richtig, zunächst sich den Entwurf genau anzusehen, ich tendiere aber gegen eine solche Regelung.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Gesundheit
06.07.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing,

wie aus verschiedenen Quellen zu erfahren ist, wird in Zukunft mit hoher Warscheinlichkeit die Aufnahme des Stoffes "Salvinorin A" und der Pflanze "Salvia Divinorum" in die Anlage 1 des BtmG bevorstehen.

1) Ist das richtig?

2) Warum wird eine Pflanze, die erwiesenermaßen kein Suchtpotential aufweist und deren Konsum höchstens genau so schädlich ist wie der von Tabak, verboten?

3) Warum wird durch genau dieses Verbot der Anbau der o. g. Pflanze den (noch) Legalnutzern entzogen und den Drogendealern und Verbrecherbanden übergeben?

4) Warum wird durch das systematische Verbieten von Stoffen die Möglichkeit, einen stoffinduzieren Rausch (den es erwiesenermaßen in allen Gesellschaften gibt und gab, Gesetze hin oder her) herbeizuführen, dermaßen eingeengt?
Dazu eine kleine Ausführung: In einem, zugegebenermaßen etwas eher unkonventionellen, Umfeld kommen immer gerne Verschwörungstheorien auf. Ich möchte ihnen die Möglichkeit geben, diese zu entkräften.

Theorie 1: Durch das ständige Verbieten von Rauschmitteln sichert sich der Staat durch Alkohol- und Tabaksteuer Steuereinnahmen. Zudem sichert er der Alkohol- und Tabakindustrie das Rauschmonopol. Die Parteien werden auch durch diese Firmen via Spende mitfinanziert. Getreu dem Motto: Ihr bringt uns via Gesetz die Kunden und bekommt weiter Spenden, der Staat Steuern.

Theorie 2 (zugegebenermaßen etwas abgehoben, ich würde ihre Antwort dennoch gerne lesen): Durch das Verbot von Psychedelica wie LSD und Salvia soll das Volk daran gehindert werden, die gewohnten Gedankenbahnen zu verlassen. Das Verlassen der gewohnten Gedankenbahnen erschwert nämlich die Alltägliche Sedierung via Television und könnte der herrschenden Kaste gefährlich werden.
(Das sind nicht meine Gedanken, aber diese Gedanken kommen auf!)

5) Welche Experten wurden gehört und wo kann man die Gutachten einsehen, die zu dem Erkennen der Verbotswürdigkeit von Salvia Divinorum geführt haben?

MfG
Antwort von Sabine Bätzing
5Empfehlungen
09.07.2007
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr Holldorf,

Salvia Divinorum ist eine Droge, die in Deutschland relativ selten gebraucht wird, so dass auch wissenschaftlich belastbare Erkenntnisse rar sind. Es hat aber aus verschiedenen Bundesländern Hinweise auf Probleme im Umgang mit Salvia Divinorum gegeben. Die Arzneimittelabteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel sieht eine Abhängigkeitsgefahr beim Gebrauch. Wenn ausreichende Informationen vorliegen, wird der zuständige Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel darüber entscheiden, ob eine Unterstellung von Salvia Divinorum unter das Betäubungsmittelgesetz erfolgen oder eine Apothekenpflicht eingeführt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Gesundheit
06.07.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing,

nur eine kurze Frage an Sie.

Wie kann es sein, dass jemand Drogenbeauftragte wird, und dabei nach eigenen Worten noch niemals Drogen (auch keinen Alkohol oder Nikotin) probiert hat.

Finden Sie nicht auch, dass dies unsinnig ist?
Ich gebe ja auch keiner Person den Wirtschaftsministerposten, wenn diese noch nie im Leben gehandelt bzw eingekauft hat.

mfg
Antwort von Sabine Bätzing
1Empfehlung
19.07.2007
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

seit November 2005 übe ich das Amt der Drogenbeauftragten der Bundesregierung aus. Meine Aufgabe liegt vor allem darin, den gesellschaftlichen und politischen Konsens zur Verringerung der Suchtproblematik zu fördern. Als Drogenbeauftragte koordiniere ich die Arbeit der Bundesressorts und vertrete sie gegenüber der Öffentlichkeit. Daneben setze ich mich mit Initiativen, Aktionen und Projekten für die Weiterentwicklung der Suchtprävention und des Hilfesystems ein.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Gesundheit
06.07.2007
Von:

Guten Tag Frau Baetzing,

Ich möchte Sie - gerade als Drogenbeauftragte - darum bitten sich über folgendes Zitet ihrer selbst ein paar Gedanken zu machen, gerne auch nach Feierabend:
"Alkohol ist - im Gegensatz zu Cannabis - keine Droge."

Des weiteren möchte ich eine weitere Aussage ihres letzten Beitrages kritisieren: "Wie jede strafrechtliche Norm stellt das Betäubungsmittelgesetz solche Verhaltensweisen unter Strafe, die vom Gesetzgeber für besonders schädlich gehalten werden. Dazu gehört nun einmal der Anbau, der Besitz und der Handel von Cannabis."

...Ist schädlich für wen? Für die imaginäre Person des Gesetzgebers, der gerne Zitiert wird, obwohl "er" letztendlich aus tausenden von Personen besteht, die alle verschiedene Meinungen haben?

Rio Reiser wünschte sich schon 1975 "König von Deutschland" zu sein. Die aktuelle Version müsste eher heissen "Gesetzgeber von Deutschland," weil man als dieser um einiges mehr Macht haette, alleine dadurch, dass man sich auf etwas imaginäres, etwas konstruiertes berufen kann und damit recht hat. Man könnte es beinahe auf eine Stufe stellen mit einem Gott... ein konstruierter Gott... irgendwie paradox, nicht?

Ich bin sicher, dass diese Diskussion um einiges menschlicher, oder auch irdischer sein würde, wenn auch Sie sich auf Ihre eigene Meinung beziehen würden. Diese Meinung würde ich gerne mal hören... auf unserer gemeinsamen Augenhöhe, mit der selben, die mir auch empfohlen wurde als ich hier meinen Namen eingetragen habe.

Auf dieser Basis würde ich die Diskussion gerne weiterführen und bin sicher, dass es auch hier eine sinnvolle, menschliche Einigung geben würde...

...wenn wir den Gesetzgeber einfach mal eine Stunde vor der Tür warten lassen...


in diesem Sinne,

mit freundlichen Grüssen,
Antwort von Sabine Bätzing
bisher keineEmpfehlungen
19.07.2007
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

ich entnehme Ihren Zeilen, dass Sie für eine Legalisierung von Cannabis in Deutschland eintreten. Dieses Anliegen teile ich nicht. Cannabis kann nicht als "harmlose Droge" angesehen werden. Keine der neueren Studien hat Cannabis eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" ausgestellt. Im Interesse des notwendigen Gesundheitsschutzes für den Einzelnen und die Allgemeinheit besteht also derzeit keine Veranlassung, ein Freigabesignal für eine berauschende Substanz zu geben.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Gesundheit
08.07.2007
Von:

1) Am 14.06.2007 schreiben sie folgendes: "Die niederländische Regierung plant übrigens, wie Deutschland ebenfalls ein Zeichen für den Nichtraucherschutz zu setzen und ab Juli 2008 ein Rauchverbot auch in Coffeeshops einzuführen."
Natürlich vercshwiegen Sie dabei, dass dies kein "Plan", sondern ein Vorschlag war, um die ANGESTELLTEN vor Schäden zu bewahren. In diesem Fall hätten die Coffee Shop Betreiber ganz einfach eine Trennscheibe zwischen dem Verkaufsraum und dem Rest des Etablissements aufstellen gemusst.

2) Sie beschrieben die beste Möglichkeit sich vor verunreinigtem Cannabis zu schützen als "Konsumverzicht" ... Ist denn die beste Methode sich vor Autounfällen zu schützen ein "Fahrverzicht"? Geht man sobald Wolken am Himmel aufziehen nicht mehr nach draußen, um einen Blitzschlag zu vermeiden?
Mit Sicherheit nicht. Aus Ihrer Antwort ("Konsumverzicht") lässt sich aber schließen, dass Sie gegen "Homegrower" nichts einzuwenden haben ... Sehe ich das richtig? Oder können Sie ein gutes Argument hiergegen aufbringen (Bitte nicht: "Blabla es ist verboten!")?

Ich schreibe das hier nur, weil ich es traurig finde, wie lapsig Sie auf die Fragen Ihrer Mitbürger antworten - Ihre Antworten sind undurchdacht und vermitteln falsche Informationen. Wenn Sie möchten kann ich diese Liste auch noch Erweitern ...

MfG
Antwort von Sabine Bätzing
1Empfehlung
31.07.2007
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr Holldorf,

ich möchte daran erinnern, dass es gute Gründe für einen Cannabisverzicht gibt, ganz gleich, woher das Cannabis stammt. Es ist wissenschaftlich gesichert, dass häufiger Cannabiskonsum mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Gesundheitsstörungen führt. Cannabis schwächt die Immunfunktion der Lunge, macht so anfällig für Infektionskrankheiten und verringert die Fähigkeit der Lunge zur Tumorbekämpfung. Das Risiko für Mund- und Rachenkarzinome ist bei Cannabiskonsumenten deutlich erhöht. Früher Cannabis­konsum erhöht das Risiko für den späteren Konsum weiterer Drogen, für die Entwicklung psychotischer und depressiver Störungen, Suizidalität und vorzeitigen Schulabbruch. Auch die sozialen Folgen können erheblich sein: Einbrüche der schulischen Leistungen bis hin zum Schulabbruch, nachlassende Leistungsfähigkeit bei der bei der Arbeit bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes, ein nachlassendes Interesse an sozialen Kontakten. Das Internetprojekt www.drugcom.de bietet mit dem Cannabisausstiegsprogramm "Quit the shit" eine gute Möglichkeit, den eigenen Cannabiskonsum kritisch zu reflektieren.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing
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