Sabine Bätzing (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Sabine Bätzing
Jahrgang
1975
Berufliche Qualifikation
Diplom-Verwaltungswirtin (FH), Beamtin im gehobenen nichttechnischen Dienst
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Neuwied
Landeslistenplatz
10, Rheinland-Pfalz
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(...) Bei Diamorphin handelt es sich um ein standardisiertes Heroin-Präparat, das im Rahmen eines bundesweiten Modellprojektes in sieben deutschen Kommunen zur Substitutionsbehandlung Heroin-Schwerstabhängiger eingesetzt wurde. Es handelt sich dabei um einen klar eingegrenzten Kreis von schwerstopiatabhängigen Patienten, die für eine Behandlung mit Diamorphin in Frage kommen. Im Rahmen einer international anerkannten Arzneimittelstudie wurde die Wirksamkeit für diese Zielgruppe nachgewiesen (mehr unter www.heroinstudie.de ). (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
14.06.2009
Von:
van

Sehr geehrte Frau Bätzig,

schon seit einiger Zeit wundere ich mich über die Tatsache, dass Wasserpfeifentabak in Deutschland nicht als eigene Tabaksorte gilt, sondern stattdessen als "Pfeifentabak" gesehen wird.

Dies führt dazu, dass Wasserpfeifentabak in Deutschland nicht mehr als 5% Feuchtigkeit enthalten darf. Bei Pfeifen-, Zigaretten- und Zigarrentabak könnte ich mir diese Regelung noch so Erklären, dass dadurch das "strecken" des Tabaks mit Feuchtigkeit verhindert wird.

Das Problem hierbei ist jedoch, dass eine Feuchtigkeit von 25-30% einen guten Wasserpfeifentabak ausmacht.

Da man in jedem anderen Land eben diesen guten Tabak erwerben kann, habe ich schon in nicht seltenen Fällen davon gelesen, das Privatpersonen Tabak aus dem Ausland importieren.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Regierung eines Landes seine Bürger durch solch ein Gesetz dazu bringen will, illegal Tabakwaren zu importieren, da die Ware die man im eigenen Land erwerben kann schlichtweg minderwertig ist.

Meine Fragen lauten also:

Kann es in der deutschen Tabakverordnung einen Paragraphen für Wasserpfeifentabak geben?

Was kann ich tun, damit dieser Paragraph schnellstmöglich in die Tabakverordnung übernommen wird?

Würde eine Unterschriftenliste dazu beitragen, dass über dieses Thema schneller abgestimmt wird? (Ich gehe hier von 1000-3000 Unterschriften aus)

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen schoneinmal im Vorraus,
mit freundlichen Grüßen,

van
Antwort von Sabine Bätzing
1Empfehlung
03.08.2009
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr van ,

für mich als Drogenbeauftragte ist die Frage nach der Zusammensetzung und möglichen Importhemmnissen für Wasserpfeifentabak zweitrangig. Wegen der hohen Gesundheitsrisiken kann ich vor dem Konsum von Wasserpfeifentabak nur warnen. Beim Verschwelen von Wasserpfeifentabak entstehen giftige Substanzen wie Acetaldehyd, Acrolein und Benzol; auch die dem Wasserpfeifentabak zugesetzten Feuchthaltemittel gelten als giftig und krebserzeugend. Die sicherste Art, Gesundheitsrisiken durch Wasserpfeifentabak zu vermeiden, ist immer noch, keinen zu rauchen; für eine Änderung der Tabakverordnung besteht daher aus meiner Sicht auch kein Bedarf.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Gesundheit
15.06.2009
Von:

Sehr gehrte Frau Bätzing

Ich hätte einmal eine Frage, die bestimmt auch andere Kranken interesiert.
Warum müssen wir auf alle Medikamente den vollen Mehrwertsteuersatz bezahlen.
Ich lese immer die Krankenkassen müssen wieder mehr Geld für Medikamente aufwenden,
Mit der Senkung des Steuersatzes würde den Kassen und den Kranken geholfen,
oder ist es so dass der Staat dabei auch gut verdient.
Das wäre eine Sache für die sich die SPD auch einsetzen könnte, zum wohle des Bürgers.

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Sabine Bätzing
bisher keineEmpfehlungen
18.06.2009
Sabine Bätzing
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, mit der Sie eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel fordern.

Diese Forderung ist nicht ganz neu und wiederholt erhoben worden. Ich möchte hierzu einige Argumente diskutieren, bevor ich diese werte.

Zunächst fragt sich, was alles von einer solchen Senkung der Mehrwertsteuer erfasst werden soll, alle Medikamente oder lediglich notwendige Medikamente. Will ich die Mehrwertsteuer in bestimmten Bereichen absenken, muss ich mir auch immer die Frage der Gegenfinanzierung stellen. Dass heißt, ich muss bei jeder Entscheidung berücksichtigen, wen ich auf der anderen Seite belaste. Ich fände es unangemessen, wenn ich auf der einen Seite Vitamindragees einer geringeren Mehrwertsteuer unterwerfe, auf der anderen Seite dafür aber die Einkommenssteuer erhöhe. Genauso wenig wüsste ich, wie ich eine Unterscheidung zwischen Menschen, die Kopfschmerztabletten nehmen, weil Sie sie benötigen und solchen, die damit ihren Kater bekämpfen, machen soll. Letztere würden auch von einer Mehrwertsteuersenkung profitieren, auch wenn ich dafür keinen Grund erkennen kann.

Was meiner Auffassung nach vor allem gegen eine Senkung der Mehrwertsteuer spricht, ist, dass dies nicht dem Verbraucher, sondern letztlich den Arzneimittelherstellern zu Gute kommen würde. Da die Hersteller in ihrer Preisgestaltung frei sind, gehe ich davon aus, dass Ersparungen durch die geringere Mehrwertsteuer innerhalb von höchstens einem halben Jahr durch Preissteigerungen der Hersteller aufgefangen worden wären. Die Hersteller wissen ja, dass sie ihr Produkt auch zum jetzigen Preis verkauft bekommen, sie werden daher auch versuchen diesen wieder zu erzielen.

Es kann aber nicht das Ziel sozialdemokratischer Politik sein, Bürger auf anderem Wege mehr Steuern zahlen zu lassen, um die Kassen der Arzneimittelhersteller zu füllen.

Ich denke auch, dass der Weg über die Umsatzsteuer der falsche ist, um gegen zu hohe Preise vor zu gehen. Stattdessen müssen wir prüfen, ob -auch unter Berücksichtigung der hohen Investitionen für Forschung- tatsächlich jeder Preis, den ein Arzneimittelhersteller festsetzt, angemessen ist.

Allerdings stimme ich Ihnen insoweit zu, dass nicht jeder ermäßigte Mehrwertsteuersatz gerechtfertigt ist, selbst wenn er historisch gewachsen ist. Dies kann aber nicht mit Einzeldebatten gelöst werden, irgendeine Ungerechtigkeit wird sich immer ergeben. Eine Lösung, die sich anbietet, wäre es, die Mehrwertsteuersätze auf einem Niveau zwischen 7 % und 19 % zu vereinheitlichen, so dass das Ergebnis kostenneutral ist.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Ansicht zum Mehrwertsteuersatz auf Medikamente veranschaulichen und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen


Sabine Bätzing, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
15.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing,

ich danke ihnen für die Antwort vom 12.6. auf die Frage vom 24.4.09 zum Thema CSC.

Ihrer Antwort entnehme ich, dass sie vornehmlich eine Reduktion des Konsums anstreben.

Dazu gibt es prinzipiell zwei Wege. Den ersten wenden sie erfolgreich auf Alkoholische Produkte an (Werbeverbot, Besteuerung, Kontrolle der Erzeuger etc...). In diesem Bereich kann die Bundesregierung Erfolge verbuchen. So sinkt die Konsummenge von Alkohol seit Jahren kontinuierlich.

Der zweite weg ist, den sie bei Illegalen Drogen einsetzen, der des Verbots und der Bestraftung und in geringerem Maße Prävention. Hier sind ihre Bemühungen weniger erfolgreich. Nicht nur, dass die Anzahl der Konsumenten auf hohem Niveau stagniert, sondern der Preis von Cannabis und anderen Drogen sinkt Inflationsbreinigt seit Jahren.

Die Niederlande hat mir ihrem Modell der Tolerierung eine wesentlich geringere Zahl von Drogenkonsumenten, speziell bei Cannabis. Des weiteren sind die Gesundheitsfolgen in den Niederlanden auch geringer (gemessen an den Drogentoten).

Sehen sie ihr Modell des Verbots im vergleich zum niederländischen Modell der Toleranz als effektivsten Weg den Konsum zu veringern?

Ich hoffe sie können vor der Sommerpause und somit vor der Wahl noch antworten.

MFG
Antwort von Sabine Bätzing
4Empfehlungen
24.07.2009
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

mit Ihrer Forderung nach mehr Toleranz in Deutschland beim Umgang mit Cannabis fordern Sie eine Legalisierung von Cannabis. Zu diesem Thema habe ich mich in diesem Forum schon mehrfach geäußert. Gern wiederhole ich meine Position:

Eine Legalisierung von Cannabis ist seitens der Bundesregierung nicht geplant. Die Bundesregierung hält an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, des Anbaus, der Einfuhr und des Inverkehrbringens von Cannabis fest (§ 29 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz), weil sie Cannabis nicht als harmlose Droge ansieht. Keine der neueren Studien hat Cannabis eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" ausgestellt. Vielmehr wird zunehmend auf eine Reihe akuter und langfristiger Risiken durch einen nicht ärztlich kontrollierten Cannabiskonsum hingewiesen. Danach kann Dauerkonsum zu ernsthaften körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen führen. Ursache kann u.a. die in den letzten Jahren beobachtete stetige Steigerung des THC-Gehalts bei Cannabisprodukten sein. Die Risiken des Cannabiskonsums werden deshalb in den letzten Jahren eher höher eingeschätzt als früher. Die Gesundheitsgefahren des Cannabismissbrauchs gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden sind medizinisch erwiesen. Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit wurde im vorletzten Jahr ein systematisches Review international publizierter Studien aus den letzten Jahren durchgeführt, das diese Einschätzung bestätigt.

Bei den ambulanten Drogenberatungsstellen nimmt der Anteil von Klienten zu, die wegen eines Cannabisproblems in die Behandlung kommen. Nach einem Bericht der Deutschen Referenzstelle für die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht war Cannabiskonsum im Jahre 2007 bei 32,5% der wegen Drogenproblemen ambulant Behandelten der wichtigste Anlass der Betreuung. Bei den Personen, die das erste Mal in Suchtbehandlung sind, liegt der Anteil der Cannabisfälle bei 51,2%. Im übrigen wird Cannabis häufig zusammen mit anderen Suchtmitteln (wie z.B. Ecstasy und Alkohol) konsumiert.

Wir sehen derzeit keine Veranlassung, ein Freigabesignal für eine berauschende Substanz zu geben. Wir werden darin von der internationalen Gemeinschaft, der Weltgesundheitsorganisation und dem hierfür zuständigen Internationalen Suchtstoffamt (INCB) bestärkt, die an dem obligatorischen Cannabisverbot der Suchtstoffübereinkommen der Vereinten Nationen, das die Bundesrepublik Deutschland (ebenso wie 166 weitere Staaten) ratifiziert hat, festhalten wollen. Nach Artikel 4 Buchstabe c des Einheitsübereinkommens der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Verwendung von Suchtstoffen, einschlieÃ?lich Cannabis, auf ausschließlich medizinische oder wissenschaftliche Zwecke zu beschränken. Daneben verlangt Artikel 3 Abs. 2 des VN-Suchtstoffübereinkommens von 1988 von allen Vertragsparteien, "vorbehaltlich ihrer Verfassungsgrundsätze und der Grundzüge ihrer Rechtsordnung ... den Besitz, den Kauf oder den Anbau von Suchtstoffen oder psychotropen Stoffen für den persönlichen Verbrauch ... als Straftat zu umschreiben". Deshalb ist auch in Deutschland der Verkehr mit Cannabis zu anderen als medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verboten und strafbar. Sollten Sie einen standardisierten Cannabisextrakt oder Cannabis-Pflanzenteile zu medizinischen Zwecken benötigen, so ist es möglich, sich mit einem Antrag auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BtMG an die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3 in 53175 Bonn, zu wenden.

Deutschland ist zur Umsetzung und Einhaltung der Internationalen Suchtstoffübereinkommen verpflichtet. Das Gleiche gilt übrigens in den Niederlanden, wo der Cannabiserwerb für den Eigenkonsum ebenfalls gesetzlich nicht erlaubt ist, sondern lediglich in sehr engen Grenzen geduldet wird. Bei den sog. Coffeeshops handelt es sich nicht um staatlich lizenzierte Stellen, sondern um private Gaststättenbetriebe ohne Alkoholausschank, in denen der Verkauf sog. weicher Drogen (die Cannabisprodukte Haschisch und Marihuana), der grundsätzlich auch in den Niederlanden strafbar ist, nicht verfolgt wird, sofern es um geringe Mengen (5 Gramm pro Person) geht und weitere Auflagen erfüllt werden. Wenn ich Ihre E-Mail richtig verstanden habe, erwägen Sie auch etwas ähnliches für Deutschland.

Gerade der liberale Ansatz der Niederlande stößt aber EU-weit und auch innerhalb der internationalen Gemeinschaft mehr und mehr auf Kritik. So hat der Rat der Europäischen Union am 25. Oktober 2004 - nach langjährigem Widerstand der Niederlande - einen Rahmenbeschluss zur Festlegung von Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels angenommen (ABl. L 335 vom 11.11.2004, S. 8). Danach ist in den einschlägigen Gesetzen der Mitgliedstaaten u.a. für den Handel mit geringen Mengen von weniger gefährlichen ("weichen") Drogen eine Mindesthöchststrafe von 1 bis 3 Jahren vorzusehen.

Im übrigen hat die britische Regierung, Cannabis wegen der schwerwiegenden Auswirkungen insbesondere auf Jugendliche und Heranwachsende im britischen Betäubungsmittelgesetz von Klasse C in Klasse B umgestuft, mit der Folge, dass Besitz und Handel mit schärferen Sanktionen bestraft werden können.

Die Strafbarkeit des Besitzes von Cannabis bedeutet keineswegs, dass in Deutschland alle Cannabiskonsumenten bestraft werden. Unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. Eigenverbrauch in geringer Menge) kann von der Strafverfolgung bzw. von der Bestrafung abgesehen werden (§§ 29 Abs. 5, 31a BtMG).

Bei der gesetzlichen Regelung des Umgangs mit Cannabis geht es letztlich darum, einen verfassungskonformen Ausgleich zwischen dem notwendigen Gesundheitsschutz für den Einzelnen und die Allgemeinheit einerseits und den Einschränkungen der persönlichen Handlungsfreiheit infolge des strafbewehrten Cannabisverbots andererseits zu finden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seiner bekannten "Haschisch-Entscheidung" vom 9. März 1994 ausdrücklich anerkannt und u.a. aus diesem Grund die Rechtmäßigkeit der Cannabisverbote festgestellt. Mit seinen Beschlüssen vom 29.06.2004 (Az: BVerfG, 2 BvL 8/02) und 30.06.2005 (Az: BVerfG, 2 BvR 1772/02) hat das Bundesverfassungsgericht seine früheren Beschlüsse zur Strafbarkeit bestätigt und damit die Position der Bundesregierung ausdrücklich bekräftigt. Nach dem einstimmigen Gerichtsbeschluss liegen derzeit keine neuen Erkenntnisse vor, die die frühere Einschätzung zu den Risiken von Cannabis-Produkten erschüttern würden.

Die Bundesregierung befürwortet alle Anstrengungen, die dazu führen, dass wirksame zugelassene Arzneimittel auf der Basis von Cannabis in den Verkehr gebracht werden können. Wie bei allen Arzneimitteln kann dies jedoch im Interesse der Patienten nur auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes und des BtMG erfolgen. Dazu müssen die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Arzneimittels wissenschaftlich nachgewiesen sein. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können die entsprechenden Wirkstoffe verschreibungsfähig gemacht und in die Anlage III des BtMG (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel) aufgenommen werden. Dies ist bislang aufgrund klinischer Prüfungen nur für die Cannabis-Wirkstoffe Nabilon und Dronabinol, für die im Ausland zugelassene Arzneimittel verfügbar sind, erfolgt. Dagegen sind diese Voraussetzungen bei natürlichen Gemischen (z.B. Cannabis-Extrakt, Cannabis-Blüten) derzeit noch nicht erfüllt: Bei Haschisch, Marihuana und anderen illegalen Hanfzubereitungen sind weder der Wirkstoffgehalt noch Art und Umfang schädlicher Beimengungen bekannt. Eine Umstufung dieser Zubereitungen von Anlage I (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) in die Anlage III des BtMG ist nicht zu verantworten.

Am 15. Oktober 2008 fand eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages zu den Anträgen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE "Medizinische Anwendung von Cannabis erleichtern" und "Cannabis zur medizinischen Behandlung freigeben" (BT-Drucksachen 16/7285 und 16/9749) statt. Basierend auf den Erkenntnissen der Anhörung lässt sich ein aktueller betäubungsmittelrechtlicher Handlungsbedarf im Sinne einer Umstufung von Cannabis-Zubereitungen in Anlage III des BtMG nicht ableiten, zumal das Betäubungsmittel Dronabinol als Substanz dieser Anlage bereits verkehrs- und verschreibungsfähig ist.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Internetsperren
16.06.2009
Von:

Wie werden Sie sich am Donnerstag bei der Abstimmung zum Gesetz zu Web-Sperren fühlen bzw. verhalten?
Das die bisher erfolgreichste Online-Petition mit mehr als 130.000 Stimmen im Bundestag mehr oder weniger ignoriert bzw. übergangen wird ist für mich unverständlich.
Wir sind alle gegen Kinderpornografie, doch deswegen eine Internet-Zensur einzuführen, ist nutzlos und gefährlich.
Wenn die Infrastruktur für Internet-Sperren erst einmal eingeführt ist, kann sie auch auf alle anderen Themenbereiche ausgeweitet werden.
Warum soll trotz großer Bedenken ein Gesetzt innerhalb kürzester vom Zaun gebrochen werden, wo wir uns für andere Gesetze bzw. Gesetzesänderungen Jahrelang zeit lassen?
Antwort von Sabine Bätzing
3Empfehlungen
22.06.2009
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich habe am Donnerstag, den 18.06.2009, den Sperren für Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt zugestimmt. Dabei habe ich sowohl die an mich gerichteten Briefe vieler Bürger, als auch verschiedene Auffassungen in der Presse gelesen. Ich denke auch meine Kolleginnen und Kollegen haben sich mit der Thematik umfassend beschäftigt. Es gibt aber einen Unterschied zwischen der Kenntnisnahme einer Petition und der Entscheidung dieser zu folgen.

Die Argumente der Gegner der Sperren haben mich nicht überzeugt. Zunächst halte ich es für falsch, von einer Zensur zu sprechen. Gerade wer keine Zensur möchte -und das schließt mich ein-, sollte mit diesem Begriff vorsichtig umgehen. Kinderpornographie ist strafbar. Den Zugang zu strafbaren Material zu verhindern, ist online genau wie bei körperlichem keine Zensur. Es gibt keinen Anspruch auf Zugang zu strafbarem Material.

Hinter der Behauptung, es handele sich um Zensur steht ja der Gedanke, aufgrund des Gesetzesänderung werde es möglich sein, alle Internetseiten zu sperren. Der Unterschied zwischen den Bundesrepublik Deutschland und einem Staat, in dem es Zensur gibt, ist jedoch der, sich gegen falsche, weil gesetzeswidrige Maßnahmen des Staates mit Hilfe des Rechtsweges wehren zu können. Wenn wirklich eine Seite gesperrt würde, die mit Kinderpornographie nichts zu tun hat, steht dem Betreiber der Rechtsweg hiergegen offen. Auch einer gesetzlichen Ausweitung der Sperrung sind in Deutschland Grenzen gesetzt. Die Sperrung von Seiten, die keinen strafbaren Inhalt haben, wäre rechtlich auch kaum möglich.

Ich sehe die Internetsperren nicht als Allheilmittel gegen Kinderpornographie an, ich halte sie aber für einen ersten Schritt, dem die Strafe für die Täter folgen muss.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing, MdB
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Frage zum Thema Bahnprivatisierung
18.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing,

auch wenn der Zeitabstand Ihrer Antwort auf meine Frage zu Bahnprivatisierung und Bonuszahlungen mit einem halben Jahr recht lang war, hat sich doch der Sachverhalt durch den Wechsel im Vorstand der DB AG anders als Sie es darstellen nicht verändert. In der Hoffnung, diesmal zeitnäher eine Antwort zu bekommen:

Wissen Sie, ob die neuen Verträge mit Bahnvorständen wieder so eine Regelung enthalten, und wenn ja, wie stehen Sie dazu? Werden Sie sich für eine Aufhebung der Bonus-Regelung in den weiterhin gültigen Bestandsverträgen einsetzen?
Die SPD schliesst die Bahnprivatisierung nur bis 2013 aus. Bis dahin darf der Bahnvorstand (Bonus-motiviert) weiter auf Börsenkurs bleiben, mit allen bekannten Folgen für den Abbau der Bahn in der Fläche und den zunehmend bekannt werdenden Risiken wie Achsbrüchen. Auch der Bundestagsbeschluss zum Holding-Modell von vergangenen Jahr gilt in der neuen Legislaturperiode weiter, verkauft werden darf also, SPD-Wahlprogramm hin oder her, ohne weitere Befragung des Parlaments. Werden Sie sich für eine Aufhebung des Beschlusses vom 30.05.08 einsetzen?

mit freundlichen Grüßen

Antwort von Sabine Bätzing
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29.06.2009
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage zum Thema.

Mir ist nicht bekannt, ob in den neu geschlossenen Verträgen zwischen einzelnen Mitarbeitern und der Deutschen Bahn AG Bonus-Zahlungen enthalten sind.

Grundsätzlich muss man bei Bonus-Zahlungen, so denke ich, unterscheiden , ob es um Unternehmen mit oder ohne Bundesbeteiligung handelt.

Bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung (bspw. DB AG) sollte sicherlich geprüft werden, ob Bonuszahlungen in hohem Ausmaß gerechtfertigt sind. Gleichzeitig sollten "Maluszahlungen" ebenfalls eingeführt werden, damit Missmanagement verhindert wird. Fakt ist, dass Anreizsysteme sinnvoll sind, sofern sie fair, gerecht und transparent sind und für alle gelten. Unternehmen, an denen der Bund nicht beteiligt ist, wird man nur schwerlich Bonuszahlungen verbieten können.

Ihr Argument, dass bei einer möglichen Privatisierung oder einer weiteren Profitorientierung der DB AG gerade die Versorgung in der Fläche gefährdet ist, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Seit der Bahnreform 1993 sind die Bundesländer selbst verantwortlich, auf welchen Strecken eine Bahnverbindung existieren soll. Dafür erhalten die Länder rund 6,7 Mrd. Euro sog. Regionalisierungsmittel, die ständig erhöht werden. Somit sind die Länder für die Versorgung in der Fläche hier in der Verantwortung.

Die SPD hat sich deutlich in ihrem Regierungsprogramm festgelegt. Ich gehe daher davon aus, dass in der kommenden Legislaturperiode, sofern die SPD an der Regierung beteiligt ist, es zu keiner Veräußerung kommen wird. Sollte dies dennoch der Fall sein, so werde ich mich für die Einhaltung des Regierungsprogramms und der gemachten Aussagen einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing, MdB
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Ihre Frage an Sabine Bätzing
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