Von:


Sehr geehrte Frau Bätzing,
gestern beantwortete die Bundesregierung eine kleine Anfrage bezüglich Drugcheckings. Grundaussage dieser Antwort war, dass die Bundesregierung Drugcheckingmaßnahmen ablehnt, weil negative Testergebnis als Aufruf wirken könnten. Außerdem sei aufgrund der fehlenden pharmazeutischen Qualität illegal hergestellter Drogen nicht gesichert, dass einzelne Tests kleiner Proben grundsätzlich Aufschluss über die Qualität einer ganzen "Charge" geben. Der gewünschte Effekt, Vergiftungen zu verhindern, würde somit verkehrt.
Dazu meine Fragen:
1. Denken Sie, der Verzicht auf Drugcheckingmaßnahmen verhindert
den Konsum illegalisierter Rauschmittel?
2. a) Gehen Sie davon aus, dass der Verzicht auf Drugchecking-
maßnahmen den Konsum verunreinigter Substanzen verhindert?
b) Wenn ja, woraus schließen Sie diese Wirkung?
c) Wenn nicht, wie bedeutend kann dann die angeführte Verkehrung
des gewünschten Effekts tatsächlich sein?
3. Halten Sie es für möglich, dass nachgewiesene Verunreinigungen
und eine entsprechende Warnung dazu beitragen könnten, dass
ganze "Chargen", also auch ihre nicht verunreinigten Teile, nicht
konsumiert werden?
In Ihren Antworten an Herrn Di Nauta (24.04.09) und Herrn Schneider (30.03.09) schrieben Sie im Zusammenhang mit Warnungen vor mit Blei verunreinigtem Marihuana:
"Viele Landesapothekerkammern haben die Möglichkeit geschaffen, Rauschmittelverdachtsproben bei einer Apotheke abzugeben und gegen eine Unkostengebühr von 30-50 Euro qualitativ und anonym beim Zentrallaboratorium deutscher Apotheker (ZLA) in Eschborn untersuchen zu lassen. "
Die Bundesregierung wies jedoch in ihrer gestrigen Antwort darauf hin:
"Derzeit gibt es keine Erlaubnisse nach §3 BtMG, die die Entgegennahme und Analyse rauschgiftverdächtiger Proben zum Zwecke des Drugchecking im Sinne einer Maßnahme des Gesundheitsschutzes von Konsumenten illegaler Drogen gestatten."
Bitte erläutern Sie Ihre Antworten.
Freundliche Grüße
