Sabine Bätzing (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Sabine Bätzing
Jahrgang
1975
Berufliche Qualifikation
Diplom-Verwaltungswirtin (FH), Beamtin im gehobenen nichttechnischen Dienst
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Neuwied
Landeslistenplatz
10, Rheinland-Pfalz
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(...) In meiner Funktion als Drogenbeauftragte der Bundesregierung habe ich mich sehr dafür eingesetzt, dass die die diamorphin-gestützte Behandlung in die Regelversorgung überführt wird. Denn ich bin der Auffassung, dass diese Behandlungsform therapeutisch sinnvoll das Drogenhilfesysstem für langjährig Heroinabhängige ergänzt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
26.02.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing,

mit Interesse habe ich gestern die Sendung "hart aber fair" in der ARD gesehen.

Dazu meine Frage an Sie. Inwieweit gibt es seitens Ihres Hauses konkrete Maßnahmen in Bezug auf Werbeeinschränkungen für alkoholische Getränke vor 20:00 Uhr. Und inwieweit sind sie mit Vertretern der Alkoholindustrie übereingekommen, das Sponsoring für sportliche Aktivitäten gesetzlich zu begrenzen?

Dies würde mich als Mutter und Großmutter sehr interessieren.
Antwort von Sabine Bätzing
bisher keineEmpfehlungen
22.06.2009
Sabine Bätzing
Sehr geehrte Frau ,

es tut mir sehr leid, dass ich heute erst dazu komme, Ihnen zu antworten.

Eine Ihrer Fragen bezieht sich auf Werbeeinschränkungen für alkoholische Getränke vor 20 Uhr. Ich begrüße eine solche Werbeeinschränkung, für diesen Bereich sind jedoch die Bundesländer über den Rundfunkstaatsvertrag bzw. den Medienschutzvertrag zuständig.

Ein besserer Kinder- und Jugendschutz ist mir besonders wichtig. Deshalb setze ich auf Verbesserungen im Bereich der Selbstkontrolle der deutschen Werbewirtschaft. Denn eine funktionierende und effiziente Selbstkontrolle ist notwendig. Nach meiner Auffassung käme eine Überarbeitung der bestehende Selbstverpflichtungen und Verhaltensregeln oder eine Reform des Deutschen Werberates in Frage. Die kürzlich vorgenommenen Mini-Reformen des Deutschen Werberates reichen hingegen nicht aus. Nach wie vor ist der Deutsche Werberat nur aus Industrie-Vertretern zusammengesetzt. Zudem wird die Fernsehwerbung nicht vor der Ausstrahlung auf Übereinstimmung mit den Regeln der Selbstkontrolle überprüft.

In Deutschland sollte jegliche Werbung für Alkohol vor der Aussendung im Fernsehen durch den Deutschen Werberat auf Regelbefolgung überprüft werden. In zahlreichen Staaten wird diese Maßnahme bereits erfolgreich eingesetzt, darunter Großbritannien und Irland.

Auch Ihre Frage zum Sponsoring für sportliche Aktivitäten beantworte ich Ihnen gern:

Ich vertrete die Auffassung, dass Sport und Alkohol nicht zusammenpassen. Daher setze ich mich in Zusammenarbeit mit den Sportvereinen dafür ein, Jugendlichen und Erwachsenen einen verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol nahezubringen.

Zu dem Thema habe ich mich im August letzten Jahres mit Vertretern des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), der Deutschen Fußball Liga und des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zu einem Gespräch getroffen und eine Kooperation vereinbart. Der Fußball hat in Deutschland klare Rahmenbedingungen geschaffen. In der Jugendordnung des DFB ist ein Werbeverbot für alle Jugendspiele festgelegt. So muss etwa die Jugend eines Bundesligavereins, der eine Brauerei als Trikotpartner hat, in der A- oder B-Junioren-Bundesliga mit einem Alternativtrikot antreten.

Mit dem DFB war ich mir einig, dass der Kinder- und Jugendfußball frei von Bier-Sponsoring und -Werbung werden muss. Deshalb sollen Trikots in Kindergrößen nur ohne den Biersponsor angeboten werden.

Die Verbände sprachen sich allerdings gegen ein generelles Werbe- und Sponsoring-Verbot aus.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.02.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing,

mich würde interessieren wie sich Ihrer Meinung nach die Kriminalisierung und Verfolgung von Drogenabhängigen, insbesondere Heroinabhängigen, mit unserer freiheitlichen Grundordnung vereinbaren lässt. Wenn ich mir unser Grundgesetz anschaue, finde ich da Sätze wie:

§2.1 Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt [...]

und

§3.3 [...] Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Nun ist ja nach dem Stand der Wissenschaft eine Suchterkrankung keine Charakterschwäche sondern eine psychische Störung. Und wie die Studien zur heroingestützten Behandlung gezeigt haben ist es durchaus möglich gleichzeitig heroinabhängig und sozial integriert zu sein, einer geregelten Arbeit nachzugehen, etc.

Allein durch den Konsum von Heroin wird also kein Dritter in seinen Rechten und Freiheiten eingeschränkt. Es entsteht auch offenbar nicht zwangsläufig ein Schaden für den Einzelnen oder für die Gesellschaft. Dazu kommt es offenbar erst wenn Suchtkranke gezwungen sind unter den Bedingungen der Prohibition zu leben. Erst mit der Einführung der Drogenprohibition ist es zu der Verelendung und Kriminalität gekommen die heute weitläufig mit Drogenkonsum assoziiert werden.

Muss man beim heutigen Wissensstand nicht einräumen dass die Politik eine Mitschuld trägt am Leid derer die ob ihrer Erkrankung gezwungen sind ein Leben in Illegalität und Mittellosigkeit zu führen? Wie sehen Sie das?

Mit freundlichem Gruß,
Antwort von Sabine Bätzing
1Empfehlung
04.03.2009
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

es besteht für mich überhaupt kein Zweifel daran, dass eine Heroinsucht eine behandlungsbedürftige Krankheit darstellt. Heroin hat die stärkste Suchtpotenz aller im Betäubungsmittelgesetz genannten Stoffe, und das Risiko schwerster psychischer und physischer Schäden durch den Konsum von Heroin ist sehr hoch. Die Übersterblichkeit von Heroinkonsumenten verglichen mit der altersentsprechenden Gesamtbevölkerung ist bei Männern und das 12fache, bei Frauen um das 29fache erhöht. Die Bundesrepublik hat sich daher im Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe von 1961 und im Suchtstoffabkommen 1988 zusammen mit den anderen Vertragsstaaten verpflichtet, die Verwendung von Suchtstoffen auf Medizin und Wissenschaft zu beschränken. Die Existenz eines "Rechts auf Rausch", wie Sie es aus Artikel 2.1 des Grundgesetzes ableiten möchten, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Cannabisentscheidung aus dem Jahr 1994 ausdrücklich verneint (BVerfGE 90, 145 vom 9.3.1994). Die Strafbarkeit der Herstellung, des Handels und des Besitzes stellt ein starkes und wirksames Mittel dar, um das Risiko einer Suchterkrankung zu verringern. Dies richtet sich in erster Linie gegen den gewerbsmäßigen Handel, nicht gegen die einzelne Konsumentin oder den einzelnen Konsumenten. Mindestens ebenso wichtig für die Vermeidung und die Behandlung einer Heroinsucht sind aber auch die Aufklärung über die Wirkungen und das Suchtpotenzial des Heroins. Wer an einer Heroinsucht erkrankt, sollte jede Hilfe bekommen, um eine Therapie beginnen zu können (wobei die Abstinenz letztlich immer das Therapieziel sein sollte), seine gesundheitliche Situation zu erhalten und zu verbessern sowie jede Hilfe, sozial integriert zu bleiben. Ich setze mich daher auch für den medizinischen Einsatz von Diamorphin zur Substitution bei besonders schweren Fällen von Heroinsucht ein. Es ist zwar für viele psychoaktive Substanzen durchaus denkbar, langfristig durch Aufklärung und akzeptable Kontrollmechanismen weniger riskante Konsummuster zu erreichen. Aber bis dahin ist es ein sehr weiter Weg, der mit der gesamten Bevölkerung abgestimmt werden muss.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Gesundheit
28.02.2009
Von:
-

Sehr geehrte Frau Bätzing,

was unternehmen Sie als Drogenbauftragte der Bundesregierung gegen
den Mißbrauch von Ritalin? Oder sind Sie gegen die Macht der Pharmakonzerne hilflos?

Viele Grüße


Bürger aus Halle(Saale)

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Frage zum Thema Gesundheit
01.03.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing,

in einem anderen Diskussionsforum schreibt ein junges Mädchen (Julie): "meine eltern rauchen ich hab daraufhin einen ausschlag bekommen und meine augen werden rot und fangen an zu tränen"

Ich selbst bin als Kind von meinem Vater massiv beräuchert worden und habe darunter sehr gelitten. Ich konnte mich, - so wie es wohl den meisten Kindern gehen wird -, gegen meinen Vater nicht durchsetzen. - Er hat meine und die Kritik meiner Schwester einfach selbstsüchtig ignoriert und davon unbeeindruckt weiter geraucht. Heute bin ich 42 Jahre alt und weiß, das mein Vater durch sein Handeln meiner gesundheitlichen und körperlichen Entwicklung geschadet hat.

Ein Link zum Thema:
www.tabakkontrolle.de

  • Welchen Rat geben Sie Julie, die davon, wie auch viele andere Kinder in Deutschland und in der Welt, betroffen ist?
  • Was soll Julie tun, damit ihre Eltern ihrer Gesundheit keinen weiternen Schaden zufügen?
  • An wen kann sich Julie hilfesuchend wenden?
  • Wer kann ihr helfen?


Freundlich grüßt Sie
Antwort von Sabine Bätzing
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09.03.2009
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

zu Ihrem Satz aus dem Internetforum kann ich mich nicht äußern, da wir nicht sicher sein können, ob dieser Satz tatsächlich so von einem Kind geschrieben worden ist. Ziemlich sicher bin mir aber, dass Ihr Vater Sie nicht wissentlich und willentlich den Gesundheitsgefahren durch das Passivrauchen ausgesetzt haben dürfte. Ich vermute eher, dass er sich einfach der Gefahren für Ihre Gesundheit nicht bewusst war, weil dies in den sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts wenig präsent war, sonst hätte er in Ihrer Gegenwart sicher weniger geraucht. Man sieht an Ihrem Beispiel, wie wichtig es ist, Eltern über die Gesundheitsgefahren zu informieren, denen ihre Kinder durch das Passivrauchen ausgesetzt werden, und sie zu motivieren, Verantwortung zu übernehmen und in geschlossenen Räumen in Anwesenheit von Kindern nicht zu rauchen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Gesundheit
01.03.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing,

in Ihrer Antwort an Herrn Meierhauser vom 25.02.09, empfehlen Sie, "auf Cannabiskonsum ganz zu verzichten, so lange Risiken durch verunreinigtes Cannabis bestehen könnten".

Diese Empfehlung hat mich sehr verwundert. Und zwar die Einschränkung der Empfehlung auf Cannabiskonsum ganz zu verzichten, nur für die Dauer während Risiken durch verunreinigten Cannabis bestehen.

Sollten Sie als Drogenbeauftragte nicht empfehlen, illegale und gesetzeswidrige Drogen, unabhängig davon, ob diese nun durch weitere (sie sind es ja ohnehin bereits) gesundheitschädigende Substanzen verunreinigt sind, oder nicht, generell nicht zu konsumieren, will man sich nicht selbst schädigen und auch strafbar machen?

Freundlich grüßt Sie
Antwort von Sabine Bätzing
bisher keineEmpfehlungen
06.03.2009
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

hier liegt ganz offensichtlich ein Mißverständnis vor. Ich rate nachdrücklich vom Konsum gesundheitsschädigender psychoaktiver Substanzen ab. Mit "so lange" war dem Satz, der Sie irritiert hat, keine bestimmte Zeitspanne gemeint, sondern eine unbestimmte (daher das "könnte"). Ich kann Ihnen versichern, dass mir die Reduzierung des Cannabiskonsums ein wichtiges Anliegen ist, da die Gesundheitsrisiken durch den langfristigen Konsum für viele Konsumentinnen und Konsumenten erheblich sind.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing
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Ihre Frage an Sabine Bätzing
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.