Sabine Bätzing (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Sabine Bätzing
Jahrgang
1975
Berufliche Qualifikation
Diplom-Verwaltungswirtin (FH), Beamtin im gehobenen nichttechnischen Dienst
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Neuwied
Landeslistenplatz
10, Rheinland-Pfalz
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(...) Sicherlich gibt es vereinzelte Beschwerden auch aus anderen Bundesländern darüber, dass bestimmte Gastwirte sich nicht an das Rauchverbot halten. Dies scheinen jedoch Einzelfälle zu sein. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
18.01.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing,

mit der Einführung der Realschule machen wir augenscheinlich einen Rückschritt und werden nicht den hinter dieser Konzeption stehenden Effekt einer hochwertigeren und qualifizierteren Schulausbildung unserer Schulabgänger erzielen. Sollte man, hinsichtlich einer stetig schrumpfenden Schülerzahl, nicht lieber auf kleiner Maßzahlen in Klassenverbänden, moderner ausgestattente Schulen und sozial-pädagosch betreute Bildungsinstitutionen, nicht nur in sozial schwachen Regionen, setzen. Mit der Abschaffung der Haupt- und Regionalschulen werden die Schulabgänger, nur weil sie jetzt Schüler einer Realschule sind, nicht unbedingt bessere Schulabgänger mit besseren Noten und einer allgemeinen Reife, die für eine handwerkliche Ausbildung qualifizieren. Die politische Landschaft und ausnahmslos alle Fraktionen und Parteien haben sich seit 1994 ausschließlich dadurch profiliert, dass sich alle zwei Jahre die Bildungsminister der Länder in Gremien und Tagungen verirrten und keine hilfreichen Ergebnisse festzustellen waren.

Glauben Sie, dass man in naher Zukunft in Rheinland-Pfalz ein Modell entwickeln kann, das nicht nur dem Haushalt des Landes gerecht wird, sondern auch den Ansprüchen unserer folgenden Generationen im Hinblick auf eine differenzierte Allgemeinbildung und eine Ausbildung, die eine sozial kompetente Generation heranwachsen lässt. Schließlich ist eine fundierte und differenzierte Bildung auch Prävention gegen Radikalismus jeglicher Art, Garant für mündige Bürger und eine sozial engagierte Bevölkerung. Die Wähler von morgen sollten sich nicht von Stammtischparolen beeindrucken lassen, sondern gebildet sein.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sabine Bätzing
2Empfehlungen
20.01.2009
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

wie schon in meiner Antwort auf die Frage von Frau Maur aus Neuwied vom 10.12.2008 dargelegt, ist Schulpolitik Landes-, nicht aber Bundesangelegenheit. Als Abgeordnete des Deutschen Bundestages steht es mir nicht zu, die Politik des Landes Rheinland-Pfalz im Schulbereich zu kommentieren. Ansprechpartner könnte für Sie der Landtagsabgeordnete Fredi Winter, Dierdorfer Straße 33, 56564 Neuwied sein, den Sie unter buergerbuero@fredi-winter.de, oder 02631 – 824 229 erreichen können.

Ihre Aussagen zur Notwendigkeit einer möglichst guten Allgemeinbildung und einer guten schulischen Ausbildung stimmen mit meinen persönlichen Auffassungen überein, man wird jedoch auch fragen müssen, was Schule zu leisten imstande ist und welche Dinge Eltern obliegen und von der Schule nicht erbracht werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
20.01.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing,

mit großer Spannung habe ich Ihre Antwort auf die Frage von Herrn vom 5.1.2009 zum Unterlaufen des Tabakwerbeverbotes erwartet. Ihre Antwort ist jedoch eine völlige Enttäuschung, weil Sie die eigentliche Frage überhaupt nicht beantwortet haben. Sie haben unbefriedigenderweise nur eine unverbindlichen Meinungsaußerung von sich gegeben, die überhaupt nicht auf das eigentliche Problem eingeht.

Deshalb möchte ich Sie an dieser Stelle noch einmal um die Beantwortung der Frage bitten, WARUM SIE NICHTS GEGEN DIESE ZURSCHAUSTELLUNG VON TABAKWAREN UNTERNEHMEN?

Noch weitaus interessanter ist für mich die Frage: was unternehmen SIE ALS BUNDESDROGENBEAUFTRAGTE konkret, um die von Ihnen angesprochene Umsetzung der WHA-Tabakrahmenkonvention in Deutschland voranzutreiben?

Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass für mich als Wähler und als verantwortungsbewusster Bürger nicht Meinungsäußerungen zählen, sondern Taten. Ich bin sehr wohl über Ihre bisherige Tätigkeit informiert, und möchte gerne etwas mehr erfahren, als Geplänkel ohne wirkliche Konsequenzen.

Vielen Dank für Ihre ernsthaften Bemühungen,

mit freundlichen Grüßen

Antwort von Sabine Bätzing
1Empfehlung
09.02.2009
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann Ihre Ungeduld durchaus nachvollziehen, gebe aber zu bedenken, dass für die Tabakpolitik wie für jeden anderen Politikbereich gilt, dass selten alle wünschenswerten Punkte gleichzeitig verwirklicht werden können. Ein schrittweises Vorgehen ist im politischen Prozess gewöhnlich erfolgreicher als das Aufstellen von Maximalforderungen, für die keine Aussicht besteht, einen Interessensausgleich zu finden. Wie bereits erläutert, liegen meine Schwerpunkte für die Tabakpolitik der Bundesregierung hinsichtlich der Tabakwerbung in der Ausweitung der Werbeverbote im Kino, der Beschränkung der Plakataußenwerbung sowie in der Einführung bildgestützter Warnhinweise auf Zigarettenpackungen. Die Veränderung der Gestaltung der Verkaufsorte ist nicht Thema der jetzt diskutierten Vorhaben.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Gesundheit
20.01.2009
Von:
Dr.

Gratulation zum Erfolg: "Krebsbilder auf Zigarettenpackungen"
Nikotinschleichwerbung im Fernsehen

Liebe Frau Bätzing,

als Sie mich vor ca. einem Jahr zum Frühstück einluden, hatte ich diesen Voschlag gemacht. Ich bin außerordentlich erfreut, dass es Ihnen gelungen, dies nun bis Ende 2009 zu realisieren. Dies wird in der Zukunft ein bleibendes und eindringliches Zeichen Ihrer Bemühungen sein. Dass laut Stat. Bundesamt der Verkauf von Zigaretten 2008 um fast 3 % zurückgegangen ist, ist Ihnen und allen gegen die Nikotinsucht Kämpfenden zu verdanken. Die entsetzlichen Krebsbilder werden dafür sorgen, dass dieser Abwärtstrend weitergehen wird.

Werbung für Nikotinprodukte sind im Fernsehen verboten, jedoch nicht die Schleichwerbung, die viel wirksamer ist. Wir finanzieren das öff.-rechtliche Fernsehen und somit viele Filme wie z. B. die Flugzeugentführung nach Mogadischu. Dort wurde fast jede Minute rauchende Schauspieler gezeigt. Ist es der Regierung nicht möglich, diese Schleichwerbung zu unterbinden?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. , Berlin
Antwort von Sabine Bätzing
2Empfehlungen
09.02.2009
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr Dr. ,

ich danke für Ihre Ermunterung, möchte aber richtigstellen, dass die geplanten bildgestützten Warnhinweise auf Zigarettenpackungen die Umsetzung der am 1.9.2003 verabschiedeten Pictogramm-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaften (2003/641/EG) zur Ergänzung der Warnhinweise um Fotos/Pictoramme auf Zigarettenschachteln darstellen. Diese Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten der EU die Richtlinie freiwillig in nationales Recht übernehmen können. Hierfür setze ich mich ein, jedoch ist die Richtlinie noch nicht in Deutsches Recht umgesetzt. Daher besteht derzeit noch keine gesetzliche Verpflichtung zum Anbringen bildgestützter Warnhinweise.

Das Rauchen in Film und Fernsehen hat Einfluss auf das Rauchverhalten von Kindern und Jugendlichen. Je mehr Rauchszenen ein Kind oder ein Jugendlicher in Filmen gesehen hat, desto höher ist seine Wahrscheinlichkeit, mit dem Rauchen zu beginnen. Besonders das Rauchverhalten der Stars schafft für Kinder und Jugendliche einen verstärkten Anreiz zur Nachahmung. Ich setze mich daher bei Film- und Fernsehschaffenden, den Filmproduzenten und den Sendeanstalten für einen freiwilligen Verzicht auf die Darstellung von Rauchereignissen ein.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Gesundheit
21.01.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing,

Ich habe mit bedauern feststellen müssen, dass Fragen die ihre Verbote bezüglich Rauschmittel kritisieren, nicht beantwortet werden. Nun stellt sich mir die Frage, warum sie eine solche Drogenpolitik der Verbote befürworten, aber keine Studien oder Untersuchungen liefern, die zeigen dass diese Verbote einer sinnvollen Prävention und der kontrollierten Abgabe von Rauschmitteln, vorzuziehen sind? Am Beispiel Holland wird doch deutlich sichtbar das ein Verbot der Falsche weg ist, denn dort gibt es, wie Allgemein bekannt ist, prozentual gesehen, auch nicht mehr Cannabis Konsumenten als in Deutschland.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sabine Bätzing
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01.04.2009
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

zu der Legalisierung von Cannabis habe ich mich in diesem Forum schon mehrfach geäußert. Gern wiederhole ich meine Position:

Die Legalisierung von Cannabis ist meinerseits und seitens der Bundesregierung nicht geplant. Die Bundesregierung hält an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, des Anbaus und des Inverkehrbringens von Cannabis fest (§ 29 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz), weil sie Cannabis nicht als harmlose Droge ansieht. Keine der neueren Studien hat Cannabis eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" ausgestellt. Vielmehr wird zunehmend auf eine Reihe akuter und langfristiger Beeinträchtigungen durch nichtmedizinischen Cannabiskonsum hingewiesen, die zwar normalerweise gering, bei chronischem Dauerkonsum aber mit größeren Risiken, bis zur psychischen Abhängigkeit, verbunden sind. Die Untersuchungen weisen auf die "vielen Unbekannten" hin und empfehlen weitere wissenschaftliche Untersuchungen im Hinblick auf den Wirkmechanismus der Inhaltsstoffe von Cannabis.

Bei den ambulanten Drogenberatungsstellen nimmt der Anteil von Klienten zu, die wegen eines Cannabisproblems in die Behandlung kommen. Nach einem Bericht der Deutschen Referenzstelle für die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht waren 2007 bei 32,5% primär Cannabisprobleme der wegen Drogenproblemen ambulant Behandelten Anlass der Betreuung. Bei Personen, die erstmalig in suchtspezifischer Behandlung sind, steht Cannabis mit 51,2 % der Klienten als illegale Substanz deutlich an erster Stelle.

Die Bundesregierung sieht derzeit keine Veranlassung, ein Freigabesignal für eine berauschende Substanz zu geben. Sie wird darin von der internationalen Gemeinschaft, der Weltgesundheitsorganisation und dem hierfür zuständigen Internationalen Suchtstoffamt (INCB) bestärkt, die an dem obligatorischen Cannabisverbot der Suchtstoffübereinkommen der Vereinten Nationen, das die Bundesrepublik Deutschland (ebenso wie 166 weitere Staaten) ratifiziert hat, festhalten wollen. Nach Artikel 4 Buchstabe c des Einheitsübereinkommens der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Verwendung von Suchtstoffen, einschließlich Cannabis, auf ausschließlich medizinische oder wissenschaftliche Zwecke zu beschränken. Daneben verlangt Artikel 3 Abs. 2 des VN-Suchtstoffübereinkommens von 1988 von allen Vertragsparteien, "vorbehaltlich ihrer Verfassungsgrundsätze und der Grundzüge ihrer Rechtsordnung ... den Besitz, den Kauf oder den Anbau von Suchtstoffen oder psychotropen Stoffen für den persönlichen Verbrauch ... als Straftat zu umschreiben". Deshalb ist auch in Deutschland der Verkehr mit Cannabis zu anderen als medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verboten und strafbar.

Deutschland ist zur Umsetzung und Einhaltung der Internationalen Suchtstoffübereinkommen verpflichtet. Das Gleiche gilt übrigens in den Niederlanden, wo der Cannabiserwerb für den Eigenkonsum ebenfalls gesetzlich nicht erlaubt ist, sondern lediglich in sehr engen Grenzen geduldet wird. Bei den sog. Coffeeshops handelt es sich nicht um staatlich lizensierte Stellen, sondern um private Gaststättenbetriebe ohne Alkoholausschank, in denen der Verkauf der Cannabisprodukte Haschisch und Marihuana, der grundsätzlich auch in den Niederlanden strafbar ist, nicht verfolgt wird, sofern es um geringe Mengen (5 Gramm pro Person) geht und weitere Auflagen erfüllt werden.

Die Strafbarkeit des Besitzes von Cannabis bedeutet keineswegs, dass in Deutschland alle Cannabiskonsumenten bestraft werden. Unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. Eigenverbrauch in geringer Menge) kann von der Strafverfolgung bzw. von der Bestrafung abgesehen werden (§§ 29 Abs. 5, 31a BtMG).

Bei der gesetzlichen Regelung des Umgangs mit Cannabis geht es letztlich darum, einen verfassungskonformen Ausgleich zwischen dem notwendigen Gesundheitsschutz für den Einzelnen und die Allgemeinheit einerseits und den Einschränkungen der persönlichen Handlungsfreiheit infolge des strafbewehrten Cannabisverbots andererseits zu finden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seiner bekannten "Haschisch-Entscheidung" vom 9. März 1994 ausdrücklich anerkannt und u.a. aus diesem Grund die Rechtmäßigkeit der Cannabisverbote festgestellt. Mit seinen Beschlüssen vom 29.06.2004 (Az: BVerfG, 2 BvL 8/02) und 30.06.2005 (Az: BVerfG, 2 BvR 1772/02) hat das Bundesverfassungsgericht seine früheren Beschlüsse zur Strafbarkeit bestätigt und damit die Position der Bundesregierung ausdrücklich bekräftigt. Nach dem einstimmigen Gerichtsbeschluss liegen derzeit keine neuen Erkenntnisse vor, die die frühere Einschätzung zur Gefährlichkeit von Cannabis-Produkten erschüttern würde.

Als Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 1994 regte die Bundesregierung seinerzeit bei den Landesjustizministerien die Festlegung von einheitlichen Kriterien für die Einstellungspraxis nach § 31a BtMG - insbesondere die Bestimmung der "geringen Menge" für den Eigenkonsum von Cannabis im Sinne dieser Vorschrift - an. Es kam dann allerdings nicht zu einer ländereinheitlichen Festlegung, vielmehr haben die Justizverwaltungen der Länder nach und nach in Einzelerlassen bzw. Richtlinien unterschiedliche Kriterien und Mengen für die Anwendung des § 31a BtMG festgelegt. Zunächst ergab eine rechtstatsächliche Untersuchung im Jahr 1997, dass beim Umgang mit beispielsweise Haschisch und Marihuana, hinsichtlich der Mengen, bei denen die Vorschrift des § 31a BtMG regelmäßig zur Anwendung kommt, bundesweit ein hohes Maß an Übereinstimmung in der strafrechtlichen Praxis vorliege. So konnte im Wesentlichen von einer einheitlichen Rechtsprechung, wie sie das Bundesverfassungsgericht gefordert hatte, ausgegangen werden.

2002 wurde vom damaligen Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung beim "Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht" (MPI) in Freiburg erneut eine rechtsvergleichende Studie zum Thema "Drogenkonsum und Strafverfolgungspraxis" in Auftrag gegeben, die 2006 veröffentlicht wurde. Durch die Studie wurde die gegenwärtige Rechtspraxis der Staatsanwaltschaften bei der Anwendung des § 31a BtMG – die Möglichkeit des Absehens von der Strafverfolgung – im Kontext anderer Einstellungsvorschriften evaluiert. Im Ergebnis stellt das MPI fest, dass § 31a BtMG in den Bundesländern eine unterschiedliche Anwendung erfahre. Die Studie des MPI löste in den Bundesländern einen Angleichungsprozess aus. Danach gehen die Justizministerinnen und -minister der Länder nun von einer im Wesentlichen einheitlichen Rechtsanwendung aus.

Häufig wird gefordert, Cannabis zur Heilbehandlung zuzulassen. Die Bundesregierung befürwortet alle Anstrengungen, die dazu führen, dass wirksame Arzneimittel auf der Basis von Cannabis in den Verkehr gebracht werden können. Wie bei allen Arzneimitteln kann dies jedoch im Interesse der Patienten nur auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes und des BtMG erfolgen. Danach müssen insbesondere reproduzierbare Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Arzneimittels wissenschaftlich nachgewiesen werden. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können die entsprechenden Wirkstoffe verschreibungsfähig gemacht und in die Anlage III des BtMG (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel) aufgenommen werden. Dies ist bislang aufgrund klinischer Prüfungen nur für die Cannabis-Wirkstoffe Nabilon und Dronabinol erfolgt. Dagegen sind diese Voraussetzungen bei natürlichen Gemischen (z. B. Cannabisextrakt) derzeit noch nicht erfüllt: Bei Haschisch, Marihuana und anderen illegalen Hanfzubereitungen sind derzeit weder der Wirkstoffgehalt noch Art und Umfang schädlicher Beimengungen bekannt. Die Aufnahme dieser Zubereitungen in die Anlage III des BtMG ist deshalb angesichts fehlender wissenschaftlicher Erkenntnisse derzeit nicht zu verantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Gesundheit
22.01.2009
Von:

Sehr geehrter Frau Bätzing

Ich stimme Ihnen voll und ganz darin zu, dass der Handel mit gesundheitsgefährdenden Substanzen mit allen Mitteln verhindert werden muss. Genau aus diesem Grund sollten wir auch dem Handel mit Alkohol nicht zuschauen, sondern rasch reagieren, da feststeht, dass Alkohol keine harmlose Substanz ist, sondern unter anderem das Herz-, Kreislauf- und Nervensystem negativ beeinflussen kann. Es gibt außerdem Hinweise auf eine möglicherweise krebserregende Wirkung dieser Stoffgruppe. Bei Langzeitkonsum schädigt er die inneren Organe und das Immunsystem; es besteht außerdem die Gefahr der Herausbildung einer Abhängigkeit. Bei vulnerablen Personen erhöht Alkohol zusätzlich das Risiko für soziale und psychische Folgeschäden. Sie sollten daher den Handel, den Erwerb und den Besitz von Alkohol noch im Januar 2009 durch eine Unterstellung unter das Betäubungsmittelgesetz unterbinden. Das Alkoholverbot würde zusammen mit Prävention, Beratung, Behandlung und Schadensreduzierung dazu beigetragen, dass der Alkoholgebrauch in Deutschland rückläufig sein wird. Der legale Status von Alkohol verstärkt den Gebrauch und ist angesichts seiner erwiesenen Risiken nicht länger zu verantworten.

Mit dem Verbot von Spice haben Sie bewiesen das der Gesetzgeber Ihnen durchaus Werkzeuge (BtmG) an die Hand gegeben hat um schädliche Substanzen sehr schnell aus dem Verkehr ziehen zu können. Ich möchte Sie hiermit fragen wann diese bei der Droge Alkohol angewendet werden?

Sollten Ihnen hierfür noch Unterlagen wie Forschungsberichte etc. fehlen bin ich gerne bereit Ihnen diese zur Verfügung zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen
R.
Antwort von Sabine Bätzing
5Empfehlungen
25.02.2009
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

selbst wenn ein Alkoholverbot gesundheitspolitisch sinnvoll wäre, macht eine ausgezeichnete logische Argumentation wie die Ihre aus einer seit langem konsumierten und weit verbreiteten legalen psychoaktiven Substanz wie Alkohol allein so schnell noch keine illegale Droge. Hier wären, selbst wenn eine Prohibition sinnvoll wäre und sich die politischen Mehrheiten dafür finden ließen, ganz andere und viel stärkere Widerstände zu überwinden als bei Spice, das wahrscheinlich nur von einer geringen Zahl von Konsumenten über einen kurzen Zeitraum gebraucht wurde.

Wie die historischen Erfahrungen mit der Alkoholprohibition in den USA und in Finnland zeigen, ist ein totales Alkoholverbot für das drogenpolitische Ziel der Reduzierung von gesundheitlichen und sozialen Schäden durch den Konsum nicht zielführend: Der Konsum verlagerte sich ins Private, die Schwarzbrennerei und somit eine schlechtere Produktqualität nahmen zu, und die Entstehung von (organisierter) Kriminalität wurde begünstigt. In der Alkoholpolitik verfolgt die Bundesregierung keine Verbotspolitik, sondern das Ziel eines verantwortungsvollen Konsums qualitativ einwandfreier alkoholhaltiger Getränke.

Ich darf vorsorglich wiederholen, dass ich den gerne angestellten Vergleich von Alkohol und Cannabis mit dem Ziel der Verharmlosung der Risiken eines langjährigen Cannabisgebrauchs für bedenklich halte. Die Bundesregierung hält Cannabis nicht für eine harmlose Droge und sieht daher auch keine Veranlassung, ein Freigabesignal für eine weitere berauschende Substanz zu geben.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing
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