Sabine Bätzing (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Sabine Bätzing
Jahrgang
1975
Berufliche Qualifikation
Diplom-Verwaltungswirtin (FH), Beamtin im gehobenen nichttechnischen Dienst
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Neuwied
Landeslistenplatz
10, Rheinland-Pfalz
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(...) Tatsächlich gibt es eine Gesetzesinitiative der ehemaligen Familienministerin Renate Schmidt und anderer, ein Wahlrecht von Geburt an einzuführen. Ich sperre mich dem grundsätzlich nicht, sondern finde es einen bedenkenswerten Ansatz. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
12.01.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing,

warum darf man als normaler Bürger keinen Nutzhanf (bei dem jeglicher Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist) anbauen, ohne sich vorher eine Genehmigung holen zu müssen?

Es ist schon eine Anmaßung, einfach so eine komplette Pflanzengattung, die eine jahrtausende alte Kultur hat, zu verbieten, nur weil sie möglicherweise als Rauschmittel zu verwänden wäre. Nutzhanf aber (weniger als 0,3% THC) ist für Rauschzwecke absolut ungeeignet, und dass der Anbau von Nutzhanf (ohne Genehmigung) genauso geahndet wird, wie der von "richtigem Hanf" ist unverhältnismäßig.
Viele Cannabispflanzer wollen oft gar nichts der verbotenen Substanz konsumieren, sondern sich an der schönen (und nützlichen) Pflanze erfreuen, aus der man Gewürze, Samen usw. gewinnen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sabine Bätzing
1Empfehlung
29.01.2009
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

ob Nutzhanf eine schöne Pflanze ist, darüber kann man durchaus geteilter Meinung sein, das ist letztlich eine ästhetische Frage - aber über Geschmack soll man bekanntlich nicht streiten.
Ihre Empörung über die Erlaubnispflicht zum Nutzhanfanbau kann ich nicht nachvollziehen. Natürlich ist Hanf eine nützliche Pflanze, sofern er nicht zu Rauschzwecken missbraucht wird. Der Anbau von Nutzhanf ist daher in Deutschland auch nicht verboten, sondern erlaubnispflichtig. Nutzhanf kann von jedem Landwirt angebaut werden, sofern die Voraussetzungen vorliegen (unter anderem eine bestimmte Betriebsgröße) und der Anbau der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft in Frankfurt am Main angezeigt wird. Auch der Verkehr mit Nutzhanf zur Herstellung von Seilen und Papier, Textilien u.a. bedarf keiner Erlaubnis mehr, sofern die verwendeten Hanfsorten weniger als 0,2% THC enthalten und ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Durch die Erlaubnispflicht kann also die wirtschaftliche Nutzung des Hanfs sichergestellt werden; aber zusätzlich können wir außerdem noch alle sicher sein, dass nicht doch vielleicht die eine oder der andere Anbauende (versehentlich) Nutzhanf mit einem höheren THC-Gehalt als 0,2% anbaut oder diesen sogar (versehentlich) verkauft und anderen dadurch (versehentlich) die Möglichkeit gibt, den Nutzhanf zu Rauschzwecken zu missbrauchen und der Produzent sich damit strafbar macht. Ich bin sicher, dass Sie mir als Fürsprecher des Nutzhanfanbaus darin zustimmen, dass dies gegenüber einem ungezügelten Anbau ein Gewinn ist.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
12.01.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing,

Ihre Antwort von Heute, zu meinen Vorschlägen, daß Raucher-Schockfotos auch an Verkaufsregalen angebracht werden sollten, kann ich nicht nachvollziehen.
Die Schockfotos auf Zigarettenpackungen allein können doch durch billige Hüllen überdeckt werden. Muß denn nicht weithin sichtbar, und peinlich für Kunde und Anbieter solcher giftiger Drogen, gezeigt werden, welche fatalen Folgen dieses Gift für Raucher und Zwangsraucher hat?
Die Zwangsraucher werfen zwar beim Schlangestehen vor der Kasse auch einen Blick auf die Warnhinweise (oft vom Regal verdeckt), aber ohne ausreichende Größe und gute Sichtbarkeit für jedermann, ist die Wirkung von Schockfotos wesentlich geringer. Warum werden die Nikotindealer immer noch mit Samthandschuhen angefaßt? Die Steuereinnahmen werden doch durch die Beseitigung von Nikotinschäden bei weitem übertroffen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sabine Bätzing
bisher keineEmpfehlungen
28.01.2009
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

ich beziehe mich auf meine Antwort vom 12. Januar 2009 und betone nochmals, dass ich der Auffassung bin, dass Warnhinweise über die Gefahren des Rauchens auf Zigarettenpackungen richtig platziert sind. Auf jeder einzelnen Zigarettenpackung sind Warnhinweise die beste Gegenwerbung.

Damit die Warnhinweise auch beim Erwerb immer sichtbar sind, wird in den neuen Leitlinien der Framework Convention on Tobacco Control (FCTC) empfohlen, die Warnhinweise oben auf den Zigarettenpackungen zu platzieren, damit Sie in den Verkaufsregalen nicht verdeckt werden können.

Sicherlich gibt es die Möglichkeit, die Warnhinweise auch durch Hüllen zu verdecken. Zum einen macht dies jedoch nicht jede Raucherin und jeder Raucher zwangsläufig. Zum anderen wäre bei Ihrem Vorschlag, die Warnungen an den Verkaufsregalen anzubringen, nachteilig, dass die Warnhinweise nur beim Erwerb der Zigaretten sichtbar wären, nicht aber beim Konsum jeder einzelnen Zigarette.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Gesundheit
13.01.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing,

Es gibt eine Studie über Cannabiskonsum die sehr Interessant ist! Und zwar die Studie vom Verein für Drogenpolitik e.V.! Sie behaupten "ständig" Cannabis sei ein Suchtmittel! Dazu folgendes:

Laut einer offizielle Studie entwickelt folgender Anteil unter den Probierern folgender Drogen später irgendwann eine Abhängigkeit:19 Nikotin: 32%, Heroin: 23%, Kokain: 17%, Alkohol: 15%, Cannabis: 9%

Das Cannabisverbot funktioniert nicht: 3 Millionen Deutsche verwenden Cannabis, prozentual nicht weniger als in den Niederlanden, wo es seit 25 Jahren toleriert wird. Internationale wissenschaftliche Studien zeigen, dass Repression nicht funktioniert. Das Verbot verhindert keine Probleme sondern schafft nur zusätzliche Probleme.
Das Cannabisverbot schützt die Jugend nicht: Dank Verbot existiert ein riesiger Schwarzmarkt ohne Alterskontrollen. Der Anteil minderjähriger Konsumenten steigt seit Jahren. Die Jugend braucht Prävention statt Kriminalisierung.
Das Cannabisverbot kostet Milliarden: Weit über 130.000 Ermittlungsverfahren kosten Sie als Steuerzahler mehrere Hundert Millionen Euro pro Jahr. Alkohol, Tabak und Benzin werden besteuert aber Cannabiskonsumenten zahlen nicht einmal Mehrwert-steuer. Eine Cannabissteuer könnte zwischen 500 Millionen und 3,5 Milliarden Euro pro Jahr einbringen. Heute fließen diese Gelder in die Taschen von Schwarzhändlern und einigen wenigen Kriminellen. Die Rechnung zahlen Sie!

Frau Bätzing,
Cannabis ist nicht völlig harmlos, aber es ist weniger schädlich als Alkohol und Nikotin die weiterhin legal sind. Der Staat hat zwei Möglichkeiten. Er kann entweder alle diese Drogen gleichermaßen verbieten, oder aber er kann auch Cannabis legalisieren. Ein Verbot nur von Cannabis ist nicht nachvollziehbar, schadet der staatlichen Glaubwürdigkeit und untergräbt die Autorität des Staates. Ein unglaubwürdiger Staat kann keine wirksame Drogenpolitik betreiben!!!

Nun meine Frage: Was halten sie von dieser Studie??


Mit freundlichen Grüßen
D.
Antwort von Sabine Bätzing
2Empfehlungen
29.01.2009
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

es wäre schön gewesen, wenn Sie die in Ihrem Schreiben Studie genau bezeichnet und Ihre Behauptung damit überprüfbar gemacht hätten; aber selbst wenn, würde
eine Schwalbe noch keinen Sommer machen - oder anders gesagt: Eine einzelne Studie stellt noch kein evidenzbasierte, ausgewogene wissenschaftiche Aussage über das Suchtpotenzial einer psychoaktiven Substanz dar. Natürlich gilt als gesichert, dass nur ein Teil der Cannabisprobierer bei wiederholtem, regelmäßigen Konsum später ein Suchtproblem bekommt. Aber selbst wenn wir einmal davon ausgehen, dass Ihre Zahlen zutreffen, würden bei 3 Millionen Usern von Cannabis immer noch 27.000 eine Abhängigkeit entwickeln! Das wären ziemlich viele, finde ich - viel zu viele. Sie weisen in Ihrem Schreiben ja auch selbst völlig zu Recht darauf hin, dass Cannabis nicht völlig harmlos ist.

Mir fällt auf, dass sehr häufig Cannabis mit Alkohol oder Nikotin verglichen wird, um seine relative Harmlosigkeit zu suggerieren. Ich halte solche Vergleiche für problematisch, weil damit von den mit dem langanhaltenden Konsum von Cannabis verbundenen gesundheitlichen und sozialen Risiken abgelenkt wird. Für mich haben die Gesundheit und das soziale Miteinander einen hohen Stellenwert. Ich setze ich mich daher dafür ein, dass die Anreize zum Konsum aller gesundheitlich bedenklichen Substanzen nachlässt - und damit auch die mit dem Konsum verbundenen Schäden. Wie ich schon an anderer Stelle ausgeführt habe, setzen wir hierzu in der Drogen- und Suchtpolitik auf einen Policy-Mix aus Prävention, Schadensminderung, Behandlung und Angebotsreduzierung. Das Verbot des Besitzes, des Anbaus und des Handels von Cannabis ist Teil dieses Policy-Mix und hat sich zur Angebotsreduzierung bewährt. Und auch in Deutschland kann bei geringen Mengen von einer Strafverfolgung abgesehen werden.

So lange Cannabis nicht als gesundheitlich unbedenklich angesehen werden kann, gibt es keine Veranlassung, den bestehenden Gesundheitsrisiken durch Tabak und Alkohol durch die Freigabe von Cannabis ein weiteres hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Gesundheit
16.01.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing,
ich habe einige Fragen bzgl. des nahenden Verbotes des Produkts Spice. Zunächst einmal begrüße ich das Engagement vor allem junge Konsumenten vor nicht erforschten Substanzen zu schützen. Damit dies auch wirklich geschieht müssen meiner Meinung nach jedoch viele Schritte im Voraus geplant werden.
Zunächst soll ja per Eilverordnung das Produkt Spice aus dem Handel genommen werden. Betrifft dies auch ähnliche Produkte, die unter anderem Namen vertrieben werden? Denn hier gibt es noch eine ganze Palette an Rächermischungen, die sogar zum Teil noch stärker wirken. Oder soll das Verbot des Produkts Spice vor allem medienwirksam sein, da der Name scheinbar als pars pro toto für alle Räuchermischungen steht? Sollte dies so sein, dann wird wohl niemand wirklich geschützt, sondern das Verbot ist gute publicity für ihr Ministerium.
Wie will man unabhängig davon mit neuen Markennamen umgehen?
Die Eilverordnung muss dann nach spätestens einem Jahr in einem Verbot EINER Substanz einhergehen. An welche Substanz denken Sie dabei? In Spice wurde bisher das synthetische Cannabinoid JWH-018 nachgewiesen. Es ist nicht geklärt ob noch weitere Cannabinoide in Spice vorhanden sind. Es gibt jedoch zweifelsfrei noch etliche weitere Cannabinoide, die geeignet wären. Ich beziehe mich hierbei auf eine Anfrage an Prof. John W. Huffman, den Entwickler von JWH-018. Die Antwort, sowie die deutsche Übersetzung findet sich auf folgendem Link:

www.pierre-markuse.de

Wie will man dieser drohenden Flut von weiteren Cannabinoiden entgegenwirken? Das mindestens ein weiteres Cannabinoid in einer anderen Mischung gefunden wurde ist jetzt schon Realität. Nachzulesen in einem Artikel der FAZ:

www.faz.net

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Sabine Bätzing
bisher keineEmpfehlungen
13.03.2009
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

wie Sie möglicherweise bereits meinen Antworten in diesem Forum entnommen haben, wurde nicht das Produkt "Spice" sondern die synthetischen Cannabinoide "CP- 47.497" und "JWH-018" durch eine Eilverordnung dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstellt. Damit ist seit dem 22.Januar 2009 jede Form von unerlaubter Herstellung, Handel und Besitz von Kräutermischungen, die diese Bestandteile enthalten, nach den BtMG untersagt. Da die Kräutermischung "Spice" und vergleichbare Produkte wie beispielsweise "Smoke" und "Sence" einen dieser Wirkstoffe enthalten, sind diese automatisch seit dem 22. Januar 2009 verboten. Die Regelung gilt zunächst für ein Jahr, sie wird innerhalb dieses Jahres durch ein dauerhafte Regelung abgelöst werden.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat zudem auf Antrag einer Landesbehörde zwei Spice-Mischungen ("SMOKE Aromatherapy Incense" und "Genie Enjoy Genie Blend") als zulassungspflichtige Arzneimittel eingestuft. Damit ist das Inverkehrbringen dieser Produkte auch nach dem Arzneimittelgesetz verboten.

Was die künftige Entwicklung hinsichtlich der Kräutermischungen angeht, werde ich die Entwicklung auf diesem Gebiet zusammen mit den zuständigen Behörden aufmerksam verfolgen, um hier weiter für Klarheit zu sorgen. Nach den mir vorliegenden Informationen wurde Spice im Internet und in den Headshops inzwischen weitgehend aus dem Handel genommen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Gesundheit
17.01.2009
Von:

Guten Tag Frau Bätzing,

mich würde interessieren warum ein Verbot für die Modedroge Spice so schnell zustande kommt. Wie man aus den Medien erfährt soll sie bis Ende Januar verboten sein.

Finde ich gut!

Doch parallel spiegelt das ein sehr Negatives Bild auf die Politik wieder, denn der medizinische Gebrauch von Cannabis bei induzierten Fällen geht ja trotz Sitzung am 15.10.08 (die durchschnittlich positive für eine Nutzung von Cannabis als Medizin sprach!) die Regierung mit einem NEIN gegen den Gebrauch und es laufen weitere Forschungen...

Nur was ist mit den Rechten der Patienten auf eine vernünftige Behandlung?
Es sollte doch eine Vereinfachung für Patienten geben?

Spice innerhalb von 2 Monaten zu verbieten aber den medizinischen Gebrauch von Cannabis nach 3 Monaten für Patienten nicht vereinfacht zu haben ist ungerecht!

Mit freundlichem
Antwort von Sabine Bätzing
bisher keineEmpfehlungen
30.03.2009
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage zum Thema Cannabis als Medizin.

Sie kritisieren, dass seit Herbst letzten Jahres keine Verbesserungen für den medizinischen Gebrauch von Cannabis erzielt wurden. Dies stimmt so nicht, denn das Antragsverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) wurde beschleunigt und vereinfacht. Dies hat zu einer entsprechend größeren Anzahl von erteilten Erlaubnissen geführt. Für die größtenteils an chronischen Krankheiten leidenden Patienten werden jetzt die Erlaubnisse unbefristet erteilt.

Ich habe mich gemeinsam mit der Bundesregierung dafür eingesetzt, dass die Hinweise des BfArM zur Antragstellung und der einzureichenden Unterlagen überarbeitet und für die Unterlagen des Arztes vereinfacht und präzisiert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing
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Ihre Frage an Sabine Bätzing
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