Sabine Bätzing (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Sabine Bätzing
Jahrgang
1975
Berufliche Qualifikation
Diplom-Verwaltungswirtin (FH), Beamtin im gehobenen nichttechnischen Dienst
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Neuwied
Landeslistenplatz
10, Rheinland-Pfalz
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(...) Ich kann nicht auf der einen Seite Soldaten in einen Konflikt schicken und auf der anderen Seite mich vor der Verantwortung für deren Familien drücken.
Grundsätzlich ist die Versorgung von Hinterbliebenen unterschiedlich geregelt, je nachdem, wie deren Status in der Bundeswehr ist. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
07.06.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing

Sie wollen eine Legaisierung von Cannabis nicht diskutieren, weil es sich um eine gefährliche Droge handele, von deren Gebrauch prinzipiell abzusehen sei.
Erkennen Sie nicht, das eine drogen- und genussmittelfreie Gesellschaft immer eine Uotopie bleiben wird?
Selbstverständlich ist die Gesundheit desjenigen, der keine Art von Drogen nimmt, tendenziell weniger gefährdet als diejenige von Leuten, die eine oder mehrere Substanzen in einem wie auch immer gearteten Muster konsumieren.
Bei einem Blick auf die Gesellschaft wird jedoch schnell klar, dass dem nicht so ist und übrigens auch nie war (schon die alten Germanen aßen gegorene Früchte, Drogen waren Teil griechischer wie römischer Kulte).
Teilweise wird dies tolleriert, teilweise nicht. Die Gesetzgebung diesbezüglich basiert jedoch nicht ausschließlich auf wissenschaftlich fundierten Fakten, sondern ist hauptsächlich Ergebnis kultureller Neigungen.
Ich bin mir beispielsweise sicher, dass Sie legale Drogen ebensowenig eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" ausstellen können wie für Marihuana oder XTC. Doch sollten Sie aufgrund dieses anscheinend schon immer menschlichen Hangs zum Rausch nicht lieber eine präventive Drogenpolitik führen?
Wenn klar ist, dass Menschen Drogen nehmen wollen (In drogen-liberalen Ländern wie den Niederlanden gibt es prozentual nicht mehr Drogenkonsumenten als in repressiven wie dem unseren), sollte der Staat seine Bürger dann nicht lieber zu einem reflektierten, verantwortungsbewussten Konsum erziehen, statt an der unrealistischen Abstinenzforderungen festzuhalten?
Werden Sie im Rahmen des kürzlich von der Suchstoffkomission (CND) in Wien ausgerufenen Jahres der Evaluierung der Drogenpolitik dafür eintreten, die derzeitige Drogenpolitik dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand (Ich verweise auf den Cannabisreport 2002 des BMG) anpassen? Wie genau planen Sie die Evaluierung?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sabine Bätzing
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17.06.2008
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

in meiner vierten zum gleichen Thema an Sie gerichteten Antwort möchte ich mich kurz fassen: Die Evaluation der internationalen Drogenpolitik geschieht in einem mehrstufigen Verfahren zunächst auf EU-Ebene und danach auf verschiedenen UN-Ebenen. Voraussichtlich im März 2009 werden die Ergebnisse dieses Verfahrens auf einem hochrangigen Treffen in Wien diskutiert und verabschiedet. Im Rahmen dieses Prozesses werden selbstverständlich von Anfang an von allen Beteiligten die aktuellen wissenschaftlichen Studien berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Gesundheit
07.06.2008
Von:

Werte Frau Bätzing,

Ihre Antwort an Herrn Benden vom 5.6.08 bringt mich erneut auf die Palme.

Ihnen müsste bekannt sein, dass das DKFZ, auf das Sie ausschliesslich vertrauen, keinen einzigen eigenen Nachweis für die angeblichen Gefahren von Tabakrauch erbracht hat.

In der meist referenzierten Publikation des DKFZ "Passivrauchen - ein unterschätztes Gesundheitsrisiko" finden Sie als einzigen Beitrag des DKFZ zum Thema die Feinstaubmessungen, die auf eigene Kosten durchgeführt wurden. Durch den stark verdünnten Tabakrauch angeblich entstehende Gefahren belegt das Institut damit nicht. Es beruft sich dazu auf selektiv ausgewählte Studien von dritter Seite. Eine Reihe von kritischen Fragen dazu zu finden Sie unter www.passiv-rauchen.de

Sie müssten außerdem wissen, dass das Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle am DKFZ satzungswidrig handelt, indem es politisch agiert, statt forscht. ( www.dkfz.de )
Das DKFZ erstellt Wirtschaftsanalysen: www.tabakkontrolle.de
und es gibt Rechtsgutachten in Auftrag: www.tabakkontrolle.de .
Das ist keine satzungsgemässe Krebsforschung.

Es hat unter anderem den Arbeitsschwerpunkt:
*** Unterstützung des Vierten Aktionsplanes für ein tabakfreies Europa ***
(Quelle: www.tabakkontrolle.de )
Steht ein tabakfreies Europa im Einklang mit der von Ihnen propagierten Toleranz gegenüber Rauchern?

Warum misstrauen Sie den Aussagen der gesetzlich für den Gesundheitsschutz der Angestellten in der Gastronomie zuständigen BGN? ( praevention.portal.bgn.de
) Warum glauben Sie statt dessen einem satzungswidrig operierenden Institut am DKFZ?

Antwort von Sabine Bätzing
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17.06.2008
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

auch Ihre fünfte in Abgeordnetenwatch an mich gerichtete Frage bezieht sich darauf, dass Sie gesundheitliche Belastungen durch Tabakrauch (und die Seriosität der dazu vom DKFZ erhobenen Daten) in Frage stellen. Da ich meine Haltung dazu in diesem Forum bereits mehrfach dargelegt habe, verzichte ich an dieser Stelle auf weitere Wiederholungen.

Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts, die satzungsgemäß ausschließlich gemeinnützigen, insbesondere wissenschaftlichen Zwecken dient und deren Stiftungszweck es ist, Krebsforschung zu betreiben. Die inhaltliche Ausrichtung und Finanzierung der nach Forschungsschwerpunkten gegliederten wissenschaftlichen Abteilungen und Arbeitsgruppen des DKFZ orientieren sich an den übergreifenden Forschungsprogrammen der Helmholtz-Gemeinschaft. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, in der sich Unternehmer des Gewerbezweiges Nahrungsmittel und Gaststätten zum Zweck der Unfallversicherung zusammengeschlossen haben.

Ich denke, dass es eine ganz normale menschliche Regung ist, seinen Mitmenschen alles Gute für ihre Gesundheit zu wünschen. Angesichts der nachweislich durch Tabakrauch verursachten gesundheitlichen Schäden kann es nicht verwundern, wenn ich in diesem Zusammenhang einen Rückgang der Zahl der Raucher begrüße. In meiner Tätigkeit als Drogenbeauftragte der Bundesregierung setze ich mich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche möglichst nicht zu rauchen beginnen und Raucherinnen und Raucher, die den individuellen Entschluss zum Rauchstopp gefasst haben, in ihrem Bemühen Unterstützung finden. Das heißt nicht, dass ich gegenüber denjenigen, die weiterhin Raucher sein oder es werden wollen, nicht tolerant wäre. Es steht jedem Menschen frei, zu entscheiden, in welcher Weise er durch sein persönliches Verhalten Einfluss auf seine Gesundheit nimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Gesundheit
08.06.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing,

Auch ich möchte noch auf ein Problem bezüglich Nichtraucherschutz hinweisen. Da das Thema Rauchen nun in aller Munde ist, scheint es Sitte geworden zu sein, daß viele Raucher ihrer Sucht im Freien nachgehen. Das heißt in unserem Fall, daß unsere Nachbarn auf dem Balkon rauchen und wir bei schönstem Wetter alle Fenster und Türen auf dieser Seite fest verschließen müssen, wenn wir nicht mitinhalieren wollen und weil der Qualm wirklich bis auch in die hintersten Räume zieht. Ein Sprechen über dieses Problem mit den Nachbarn halte ich für nicht zielführend, da diese sich auch in anderen Angelegenheiten unberührt zeigen. Unser Wohnungsverwalter, mit dem ich darüber sprach, hat es in seinem Wohnumfeld selbst versucht, aber auch ohne Erfolg.

Was kann man tun? Müssen die Bürger solches Verhalten in ihrem privatesten Umfeld hinnehmen?

Über das Thema Belästigung durch Grillen las ich vor wenigen Tagen: Er (der Qualm) dürfe "nicht regelmäßig und in konzentrierter Weise" in die Wohnräume eines Nachbarn ziehen, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg (Aktenzeichen: 13 U 53/02

Das Gleiche müßte doch auch für andere, schädliche Geruchsbelästigungen wie Tabakrauch gelten.

Für eine Stellungnahme wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Sabine Bätzing
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17.06.2008
Sabine Bätzing
Sehr geehrte Frau ,

die zum Nichtraucherschutz getroffenen gesetzlichen Regelungen, für deren konsequente Umsetzung ich mich einsetze, beziehen sich auf den öffentlichen Raum. In Privatwohnungen unterliegt das Rauchen keinerlei Beschränkung durch den Gestetzgeber. In der Vergangenheit haben sich mehrfach Bürgerinnen und Bürger an mich gewandt, die sich durch das Rauchen ihrer Nachbarn belästigt bzw. in ihrer Gesundheit beeinträchtigt sahen. Ähnlich wie bei der im nachbarschaftlichen Zusammenleben häufig beklagten Lärmbelästigung handelt es sich hier um eine privatrechtlich zu regelnde Angelegenheit, für deren Lösung ich empfehlen würde, das Gespräch mit ihren Nachbarn zu suchen und, gegebenenfalls auch unter Einbeziehung des Vermieters, nach einer für alle Beteiligten akzeptablen Lösung zu suchen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Gesundheit
09.06.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing,
Vor wenigen Tagen verbreitete das Statistische Bundesamt die Nachricht, dass in jenen Bundesländern, die Nichtraucherschutzgesetze erlassen haben, die Wirte weniger einnahmen: "Einbrüche um 14,1 Prozent in Kneipen, Diskos oder Bars mit und um nur 8,8 Prozent in solchen ohne Verbotsregelung."

Sie werden dazu in der Frankfurter Rundschau zitiert: "Die Regelungen hätten "nicht zu einer großen wirtschaftlichen Belastung für die Wirte" geführt, meint Bätzing."

Fragen: Was genau haben Sie in der Veröffentlichung der Statistiker nicht verstanden? Woher haben Sie Ihre gegenteiligen Information? Ab wieviel Prozent erachten Sie Belastungen als gross?
  • --
Weiter werden Sie zitiert: "Im übrigen setze sie auf die Erfahrungen aus Irland oder Italien, wo "nach Einführung der Rauchverbote" die Umsätze gestiegen seien und die Zahl der Gäste zugenommen habe."

In der DKFZ-Broschüre "Der irische Weg zu einer rauchfreien Gastronomie" ist zu lesen: " Zunächst sank die Anzahl der Beschäftigten um 7500 Personen, steigt inzwischen aber wieder an. Seit der Einführung der rauchfreien Gastronomie wurden rund 2000 Arbeitsplätze neu geschaffen."

Fragen: Was genau haben Sie in dieser Aussage falsch verstanden? Weshalb sank die Zahl der Beschäftigten, wenn nicht wegen Umsatzeinbussen? Wovon haben diese 7500 Arbeitslosen danach gelebt? Haben Sie Informationen darüber, ob die restlichen 5500 Arbeitslosen ihren alten Job wieder einnehmen konnten?

Sehr geehrte Frau Bätzing, Politiker müssen sich am verifizierbaren Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen messen lassen. Offenbar herrscht hier Diskrepanz, die aufzuklären ist.

Freundliche Grüsse
Antwort von Sabine Bätzing
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17.06.2008
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

mit Ihrer Fragestellung beklagen Sie einen generellen Umsatzrückgang in der Gastronomie, dessen Ursache Sie in der Gesetzgebung zum Nichtraucherschutz sehen. In Ergänzung der von Ihnen zitierten Zahl möchte ich aus der zugehörigen Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 06.06.2008 zitieren: "Im gesamten Bundesgebiet setzten im ersten Quartal 2008 - in dem zum Quartalsende Nichtraucherschutzgesetze in 14 Bundesländern galten - die Unternehmen der getränkegeprägten Gastronomie real 4,6% weniger um als im Vorjahresquartal. Hierbei ist zu beachten, dass das erste Quartal 2007 aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung ein eher schlechtes Quartal für die getränkegeprägte Gastronomie war. In der speisen-geprägten Gastronomie gingen die Umsätze im ersten Quartal 2008 um 0,8% im Vergleich zum Vorjahresquartal zurück. Vergleicht man die Entwicklung der speisengeprägten mit der getränkegeprägten Gastronomie seit 2002, dann kann man feststellen, dass die getränkegeprägte Gastronomie sich insgesamt schlechter entwickelt hat."

Im Zusammenhang mit der Gesetzgebung zum Nichtraucherschutz halte ich auch andere, kürzlich veröffentlichte Daten des Statistischen Bundesamtes, für der Erwähnung wert: "2006 starben bundesweit 42.348 Personen an Krebserkrankungen, die in Zusammenhang mit dem Konsum von Tabakprodukten gebracht werden können. Das waren 5,1% aller Sterbefälle. Das durchschnittliche Alter der an Lungen-, Kehlkopf- und Luftröhrenkrebs Gestorbenen lag 2006 mit 69,5 Jahren um sieben Jahre niedriger als das der Gestorbenen insgesamt mit 76,5 Jahren."

Sie zitieren weiterhin aus der von der DKFZ veröffentlichten Information "Der irische Weg zu einer rauchfreien Gastronomie", in der es wörtlich heißt: " Zunächst sank die Anzahl der Beschäftigten um 7.500 Personen, steigt inzwischen aber wieder an. Seit der Einführung der rauchfreien Gastronomie wurden rund 2.000 Arbeitsplätze neu geschaffen." Zugleich fragen Sie mich, "ob die restlichen 5.500 Arbeitslosen ihren alten Job wieder einnehmen konnten." Diese Frage erschließt sich mir nicht. Aus dem der Aussage der DKFZ zugrunde liegenden Datenvergleich geht hervor, dass die Zahl der irischen Beschäftigten in Restaurants und Hotels vor und nach Einführung der rauchfreien Gastronomie nicht gesunken ist.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
09.06.2008
Von:
-

Sehr geehrte Frau Bätzing,

die Republik Jemen, fürwahr keines der ganz großen Länder, hat die UN-Konvention gegen Korruption als eines der ersten Länder unterzeichnet und ratifiziert. Die Bundesrepublik Deutschland hat mich nach Jemen geschickt, um das Land bei der Bekämpfung der Korruption zu unterstützen. Warum schickt die Bundesrepublik Berater in ein Land, das dem Ziel der Korruptionsbekämpfung sehr viel näher ist als Deutschland selbst? Ich beziehe mich insbesondere auf §108e StGB.

-
Antwort von Sabine Bätzing
3Empfehlungen
20.06.2008
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,
lieber -,

über den Stand der Korruptionsbekämpfung in der Republik Jemen kann ich keinerlei Angaben machen, ich denke jedoch, dass die Bundesrepublik Deutschland auch im internationalen Vergleich bei der Korruptionsbekämpfung einen recht hohen Standard hat. Diese Auffassung vertreten auch die meisten Literaturmeinungen.

Schließlich ist Korruptionsbekämpfung ja auch mehr, als nur Bekämpfung von Korruption bei Mandatsträgern.

Ich weise auch darauf hin, dass die Fähigkeit deutscher Berater, im Ausland tätig zu sein, von deren individuellen Fähigkeiten und nicht von der Rechtslage in Deutschland abhängt. Zur Erläuterung: Ein Ingenieur, der Elektroautos bauen kann, ist nicht darauf angewiesen, dass auch Deutschland Elektroautos herstellt, um diese im Ausland zu bauen.

Was jedoch den von Ihnen konkret angesprochenen § 108e StGB angeht, so gibt es dort ohne Frage Verbesserungsbedarf. § 108e StGB bestimmt, dass der Stimmenkauf, also die Annahme einer Leistung, für ein konkretes Abstimmungsverhalten strafbar ist.

Nicht strafbar ist, wenn jemand einem Abgeordneten ohne Bezug zu einer konkreten Abstimmung etwas schenkt.

Der konkrete Bezug zwischen Leistung und Abstimmungsverhalten wird aber fast nie nachweisbar sein, zudem der Abgeordnete immer noch argumentieren könnte, er habe zwar Geld erhalten, aber hätte auch sonst genauso abgestimmt, vor allem, wenn die Fraktion eine Abstimmungsvorgabe gemacht hat.

Dies ist insbesondere ein Problem, wo Nebentätigkeiten ohne konkrete Arbeitsleistungen stattfinden.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass es vor allem aus CDU/CSU und FDP Vorbehalte gegen eine Änderung des Paragraphen gegeben hat.
Ein erster richtiger Schritt war es, Nebentätigkeiten veröffentlichungspflichtig zu machen. Auf diese Weise ist dem Wähler möglich, eigene Schlussfolgerungen zwischen einer bezahlten Tätigkeit eines Abgeordneten und dessen Abstimmungsverhalten zu ziehen.

Einen weiteren wichtigen Schritt finde ich auch den Antrag des Abgeordneten Michael Hartmann, den ich mit unterstütze, der sich für mehr Transparenz beim Einsatz externer Berater in Bundesministerien einsetzt.

Die Forderung, die bezahlte Nebentätigkeit von Abgeordneten, ohne dass diese eine Gegenleistung erbringen müssen, zu verbieten, teile ich. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass auch hier der Nachweis erbracht werden müsste, dass keine Gegenleistung seitens des Abgeordneten erfolgt ist.

Leider benötigen wir für eine entsprechende Änderung politische Mehrheiten, die sich im Moment bedauerlicherweise nicht finden lassen. Allerdings ist dies sicherlich nicht das gravierendste politische Problem, mit dem wir uns zu beschäftigen haben. Es gilt, dass die beste Kontrolle unehrlicher Politiker ein aufmerksamer Wähler ist.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing, MdB
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Ihre Frage an Sabine Bätzing
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