Sabine Bätzing (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Sabine Bätzing
Jahrgang
1975
Berufliche Qualifikation
Diplom-Verwaltungswirtin (FH), Beamtin im gehobenen nichttechnischen Dienst
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Neuwied
Landeslistenplatz
10, Rheinland-Pfalz
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(...) Die Rauchverbote in der Gastronomie müssen sich primär am Gesundheitsschutz orientieren und sind der Grund für die Landesgesetze. Damit verbundene Einschränkungen für Raucher sind notwendig und finden nach aktuellen Umfragen die Unterstützung der Mehrheit der Bevölkerung, selbst bei einem goßen Teil der Raucherinnen und Raucher. Mit einer Einschränkung der Grundrechte haben die Gesetze zum Schutz vor Passivrauchen nichts zu tun, da Gesundheitsschutz in öffentlichen Innenräumen vorgeht und Raucher auch andernorts rauchen können. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.05.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing,

ich bin etwas überrascht, weil Sie meine Frage in Bezug auf eine Änderung des § 31 b im BtMG www.abgeordnetenwatch.de nicht so ganz befriedigend beantwortet haben.

Sicherlich haben Sie sich schon mehrmals hinsichtlich des Gebrauches von Cannabis hier in diesem Forum geäußert. Aber Sie haben meine Frage vielleicht nicht so ganz verstanden?

Leider kann ich den Entwurf hier in diesem Forum nicht vollständig zitieren (dafür reicht der "Zeilenplatz" einfach nicht aus).

Aber es wäre doch durchaus möglich, dass eine Gesetzesänderung hinsichtlich des Entwurfes des § 31 b BtMG durch die Bundesregierung befürwortet werden könnte? Schließlich verabschiedet die Bundesregierung ja ständig Gesetze.

Es gibt verschiedene wissenschaftliche Studien, die belegen, dass Cannabis durchaus als Medikament bei bestimmten Krankheiten eingesetzt wird. Ein Beispiel haben Sie ja schon genannt: das Dronabinol.

Wenn Dronabinol schon längst als Medikament eingesetzt wird, warum wird der Entwurf des § 31 b nicht in einer der nächsten Sitzungen angesprochen und bearbeitet?

Was muss ein "Normalbürger" wie ich tun, damit dieser Entwurf in den Regierungskreisen vorgeschlagen wird?

Gibt es überhaupt eine Möglichkeit oder gibt es sie nicht?

Ich bin mir sicher, dass Sie, als Drogenbauftragte, die Möglichkeit haben, eine Gesetzesänderung einzubringen. Oder täusche ich mich dahingehend so sehr?

Liebe Grüsse
Antwort von Sabine Bätzing
1Empfehlung
03.06.2008
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

zu Ihrer Kernfrage, "wenn Dronabinol schon längst als Medikament eingesetzt wird, warum wird der Entwurf des § 31 b nicht in einer der nächsten Sitzungen angesprochen und bearbeitet?" verweise ich erneut in Ergänzung meiner Antworten im Abgeordnetenwatch auf die Lektüre der Antwort der Bundesregierung vom 13. November 2006 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die sich eingehend mit der "Verwendung von Cannabis zu therapeutischen Zwecken" beschäftigt (Bundestags-Drucksache 16/3393).

Der pharmazeutisch produzierte Wirkstoff Dronabinol ist ein verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Wie Sie richtig feststellen, liegen für dronabinolhaltige Arzneimittel Wirksamkeitsnachweise für spezifische Indikationen in Form klinischer Studien vor. Für eine Zulassung als Medikament erfolgte seitens der Hersteller von Dronabinol in Deutschland bisher keine Antragstellung. Bei Cannabis handelt es sich eine Pflanze, deren Exemplare den Wirkstoff THC in jeweils unterschiedlicher Konzentration enthalten. Cannabis ist nach wie vor ein nicht verschreibungsfähiges Betäubungsmittel, dessen therapeutischer Nutzen bis heute nicht hinreichend wissenschaftlich nachgewiesen ist. Es existieren zwar Hinweise auf eine Wirksamkeit bei neuropa­thischem Schmerz sowie Multipler Sklerose, die jedoch weiterer Bestätigung bedürften. Insbesondere fehlen Nachweise zur Wirksamkeit von Cannabispräparaten, die erforderlich wären, um z. B. einen Cannabis-Extrakt als Arzneimittel zulassen zu können. Eine Änderung des BtMG entspricht daher derzeit weder der Zielsetzung der Bundesregierung noch meiner persönlichen Intention.

Weiterhin teilen Sie mit, "ich bin mir sicher, dass Sie, als Drogenbeauftragte, die Möglichkeit haben, eine Gesetzesänderung einzubringen. Oder täusche ich mich dahingehend so sehr?"

Ich begrüße es, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes für politische Themen interessieren. Unser gesellschaftliches Zusammenleben wird im Wesentlichen durch Gesetze geregelt; sich für deren Zustandekommen zu interessieren, zeigt ein erfreuliches Interesse für die Wirkungsmechanismen unserer durch das Grundgesetz geschützten parlamentarischen Demokratie. Ich antworte Ihnen daher gern etwas ausführlicher:

Bundesgesetze werden vom Bundestag beschlossen (Art. 77 GG); die ihnen zugrunde liegenden "Gesetzesvorlagen werden beim Bundestage durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder durch den Bundesrat eingebracht" (Art. 76 Abs. 1 GG). Ein von der Bundesregierung einzubringender Gesetzentwurf muss zuvor durch Entscheidung des Kabinetts beschlossen werden. Auch Gesetzentwürfe des Bundesrates müssen vor ihrer Einbringung in den Deutschen Bundestag durch den Bundesrat beschlossen werden. Ich selbst bin als Drogenbeauftragte der Bundesregierung weder Mitglied des Regierungskabinetts noch des Bundesrates, sondern als Abgeordnete durch Direktwahl in meinem Wahlkreis Mitglied des Deutschen Bundestages. Die Arbeit der Mitglieder des Deutschen Bundestages wird durch die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages geregelt. Danach ist ein gemäß Grundgesetz "aus der Mitte des Bundestages" einbebrachter Gesetzentwurf durch eine Fraktion dieses Bundestages oder aber durch Abgeordnete des Bundestages mindestens in Fraktionsstärke einzubringen. Als einzelne Abgeordnete könnte ich, auch als Drogenbeauftragte der Bundesregierung, somit entgegen Ihrer Annahme keinen Gesetzentwurf zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes einbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
26.05.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing,

immer wieder weisen Sie auf die berühmt-berüchtigten "3300 Passivrauchtoten" hin. Zunehmend steht jedoch die Methodik und die Kernaussage dieser "3300er Studie" des DKFZ in der Kritik.

Nachfolgend ein Originalzitat der Berufsgenossenschaft die sich mit diesem Thema ebenfalls intensiv auseinandergesetzt hat:

"Zusammenfassend bitten wir Herrn Prof. Keil, den Verfasser der Studie, noch einmal, Transparenz in seine Berechnungen durch Offenlegung der Basis-Daten und der Rechenvorgänge herzustellen. Dies ist umso bedeutsamer, da diese Zahl für die politischen Entscheidungen massive Wirkung hatte. Wir müssen in diesem Zusammenhang wissen, ob diese Zahlen begründet sind oder ob es sich hier um einen mathematisch-statistischen
Irrtum handelt, der letztendlich mit Passivrauch-Toten überhaupt nicht in Verbindung gebracht werden kann. Wenn wir hierfür keine befriedigende Antworten bekommen können, wirft sich die Frage auf, inwieweit das zugrundeliegende Modell überhaupt eine
nachvollziehbare Beziehung zu Passivrauch-Toten herstellen lässt."

Ich gehe davon aus, dass Ihnen der Wunsch der BG und deren Kritik am DKFZ durchaus bekannt sind. In diesem Zusammenhang würde ich mir als Wähler (und Genußraucher - keine Zigaretten!) eine ehrlichere und objektivere Berichterstattung wünschen. Ganz besonders scheint mir dort auch die Finanzierung des DKFZ und der zunehmende Einfluß der Pharmalobby ein Thema zu sein, dass in der öffentlichen Wahrnehmung zulasten einer Anti-Genußfront "weggebügelt" wird.

Wie stehen Sie zu den technischen Mängeln der DKFZ-Studie?

Schöne Grüße aus Düsseldorf,

.
Antwort von Sabine Bätzing
bisher keineEmpfehlungen
05.06.2008
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

dass ich mich weiterhin auf die vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) benannten Zahlen beziehe, ist Zeichen dafür, dass ich keine Zweifel an der erwiesenen Kompetenz und Integrität der dort tätigen Wissenschaftler hege. Ich habe dies, ebenso wie meine Bereitschaft, wissenschaftlich fundierte Aussagen weiterer Wissenschaftler in meiner Entscheidungsfindung zu berücksichtigen, bereits mehrfach im Abgeordnetenwatch betont und auch meinem Bedauern darüber Ausdruck gegeben, dass es manchem Raucher schwer zu fallen scheint, eine in begrenztem Umfang verordnete Rücksichtnahme auf "nicht rauchwillige" Mitmenschen zu akzeptieren. Wer rauchen will und dies als Genuss empfindet, der soll rauchen, er soll aber auch wissen, was er tut und er soll denjenigen, die das nicht wollen, nicht zumuten, seinen Tabakrauch einatmen zu müssen. Die von Bund und Ländern beschlossene Gesetzgebung zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens dient nicht der Umsetzung einer "Anti-Genussfront", sondern dem Gesundheitsschutz weiter Teile der Bevölkerung, deren Mehrheit die beschlossen Rauchverbote in Deutschland ausdrücklich begrüßt.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Gesundheit
27.05.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing,
zunächst ein "Danke" für die recht zügige Antwort. Nicht jeder Ihrer Kollegen antwortet so schnell, manche gar nicht.
Dass die AA auf Zuschüsse verzichten, ist mir bekannt. Ich bin selbst aktiv in einer SHG tätig, bin auch selbst Alkoholiker und sehe daher, dass viele Maßnahmen zwar auf dem Papier stehen, aber letztendlich nicht umgesetzt werden. Warum wird der Verkauf von Alk nicht stärker kontrolliert und warum werden nicht härtere Strafen ausgesprochen bei Missachtung der bestehenden Gesetze?
Wenn ich sehe, dass 15-16-jährige sich mit hochprozentigen Spirituosen vollschütten, brauchen wir keine strengeren Regeln oder strengere Gesetze, es müssen nur die bestehenden umgesetzt werden. Jedes Kind, jeder Jugendliche, der mit der einer Alk-Vergiftung im KH eingeliefert wird, hat einen "Dealer" gehabt. Warum wird nicht mit der gleichen Konsequenz gegen Alk-Dealer vorgegangen wie gegen Drogendealer?
Etwas anderes Thema, aber auch nicht unwichtig: Wie werden auch die Kinder von Alkoholikern und die Angehörigen (Stichwort Co-Abhängigkeit) gefördert und welche Hilfeleistungen können sie erwarten? In den meisten Fällen wird hier die "Verantwortung" für die Hilfe auf Selbsthilfegruppen "abgeschoben". Welche konkreten Maßnahmen sind hier geplant?
In letzter Zeit muss selbst die Werbung für die Teilnahme am Lotto mit einem Warnhinweis auf das Suchtpotenzial versehen werden. Werbung für Alkohol wird nach wie vor ohne den geringsten Hinweis gesendet oder gedruckt.
Bei Tabakwaren hats geklappt. Kein HB-Männchen mehr, kein Geschmack mehr nach Freiheit und Abenteuer - nur die Bacardi-Insel ist nach wie vor unantastbar....
Warum? Wehrt sich die Industrie so sehr dagegen? Bei den Tabakwaren waren es ja zum großen Teil US-amerikanische Konzerne, die betroffen waren. Spielt hier bei dem Zurückschrecken vor einem konsequenten Verbot der Werbung eine Rolle, dass die deutsche Industrie betroffen sein könnte?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Sabine Bätzing
1Empfehlung
19.06.2008
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

ich freue mich über Ihren Dank und möchte diesen gern zurückgeben, denn ich empfinde Ihre Arbeit bei den Anonymen Alkoholikern als wichtig und dankenswert!

In seiner Sitzung am 09. Juni 2008 hat der Drogen- und Suchtrat Empfehlungen für ein Nationales Aktionsprogramm zur Alkoholprävention beschlossen, das auf der Website www.drogenbeauftragte.de abrufbar ist. Zu den darin aufgeführten Maßnahmen zählen auch die von Ihnen angeregten Werbebeschränkungen oder Warnhinweise. Ob und in welchem Umfang einzelne Maßnahmen Umsetzung finden werden, ist Gegenstand eines Abstimmungsprozesses, dessen Abschluss nicht vor dem Herbst diesen Jahres zu erwarten ist.

Mit Ihrer Frage zu Co-Abhängigkeit von Kindern aus suchtbelasteten Familien sprechen Sie ein auch für mich sehr wichtiges Thema an. In Deutschland wachsen etwa 2,7 Millionen Kinder in suchtbelasteten Familien auf. Nach heutigem Kenntnisstand tragen diese Kinder, deren Kindheit häufig von psychischen Störungen überschattet ist, auch ein großes Risiko, selbst später eine Suchtstörung zu entwickeln. Bisher sind die Vorgehensweisen der in verschiedensten Bereichen, wie Familien-, Jugend- oder Suchthilfe angesiedelten Hilfen zur Unterstützung dieser Kinder sehr heterogen.

Bereits im Dezember 2003 wurden auf einer in Kooperation des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) organisierten Fachtagung "Familiengeheimnisse - wenn Eltern suchtkrank sind und die Kinder leiden" Eckpunkte zur Verbesserung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien definiert. Eine vom BMG geförderte und im vergangenen Jahr veröffentlichten Metastudie "Arbeit mit Kindern und deren suchtkranken Eltern" diente der Übersicht über Erfolg versprechende Arbeitsansätze und Standards für unterstützende Maßnahmen, die sich an Kinder aus suchtbelasteten Familien richten. Darauf aufbauend hat das BMG in einem Interessenbekundungsverfahren zum Thema "Modulares Präventionskonzept für Kinder aus suchtbelasteten Familien" Fördermittel zur Erarbeitung eines praktikablen Präventionskonzepts für "Kinder suchtkranker Eltern" bereitgestellt. Besonders hervorzuheben sind die erforderliche Anpassung des zu erarbeitenden Konzeptes an unterschiedliche Rahmenbedingungen in der Praxis sowie die Berücksichtigung verschiedener Altersgruppen von Kindern. Auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit www.bmg.de www.bmg.de haben Sie Gelegenheit, sich näher zu den einzelnen Studien zu informieren.

Nicht weniger wichtig als das fachlich getragene Engagement der mit und für unsere Kinder tätigen Erzieher, Lehrer, Ärzte, Sozialarbeiter oder Psychologen ist aus meiner Sicht das zwischenmenschliche Engagement durch Freunde oder Nachbarn im sozialen Umfeld problembelasteter Familien. Als die schwächsten Glieder der Gesellschaft bedürfen Kinder unserer besonderen Fürsorge und Zuwendung, gerade für sie ist unser "Hinsehen" besonders wichtig. Ein wichtiger Teil unserer dem Wohl der Kinder dienenden Bemühungen sollte auch in der Ermutigung und Unterstützung suchtkranker Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Elternverantwortung liegen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Soziales
28.05.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing,

Folgend ein paar fragen an Sie bezüglich der aktuellen Drogenpolitik:

1. Weist pflanzliches Cannabis nach wissenschaftlichen Kriterien das gleiche gesundheitliche Gefährdungspotential wie Heroin/Diamorfin auf? Falls ja, warum wird Heroin-Substitution in Deutschland geduldet und gefördert, aber eine Vergabe von Cannabis an Schwerkranke nicht?

2. Liegen den politischen Entscheidungsträgern für den staatlich geduldeten und mit Steuern belegten Handel von Alkohol, Nikotin und abhängigkeitserzeugenden Medikamenten ebenfalls Positivzeugnisse im Sinne sogenannter Unbedenklichkeitsbescheinigungen vor?

3. Werden wegen Verstoßes gegen das BtM - Gesetz vorbestrafte Patienten mit ärztlicher Indikation auf Cannabis mit der nicht–medizinischen Begründung einer "Unzuverlässigkeit" seitens des BfArM quasi zu Kranken zweiter Klasse erklärt und bis zum Versterben von palliativmedizinischer Betreuung ausgenommen, indem ihnen der aus ethisch-moralisch und karitativen Gründen unkomplizierte Zugang zum Therapiemittel ihrer Wahl unmöglich gemacht wird?

4. Verfügt das BfArM über hinreichende Verwaltungsvorschriften zur im Sinne der Patienten befriedigenden Lösung der Problematiken von medizinisch begründeter Cannabis-Bedürftigkeit und wo können diese zur Schaffung von Rechtssicherheit unter den Betroffenen eingesehen werden?

5. Verstößt die aktuelle Haltung der Bundesregierung und ihrer gesundheitspolitischen Entscheidungsträger zur medizinischen Verwendung von pflanzlichem Cannabis aufgrund der bis dato ergangenen deutschen Rechtsprechung gegen die Menschenrechts-Charta und gegen das Grundgesetz, Artikel 2 ?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

mit freundlichen Grüßen.

Antwort von Sabine Bätzing
2Empfehlungen
05.06.2008
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

da ich mich im Abgeordnetenwatch bereits hinreichend zum Thema der therapeutischen Verwendung von Cannabis geäußert habe, verzichte ich an dieser Stelle bei der Beantwortung Ihrer Fragen auf weitere Wiederholungen.

zu1) Cannabis weist ein sich von Heroin unterscheidendes gesundheitliches Gefährdungspotential auf. Bei Diamorphin handelt es sich um ein standardisiertes Heroin-Präparat, das im Rahmen eines bundesweiten Modellprojektes in sieben deutschen Kommunen zur Substitutionsbehandlung Heroin-Schwerstabhängiger eingesetzt wurde. Es handelt sich dabei um einen klar eingegrenzten Kreis von schwerstopiatabhängigen Patienten, die für eine Behandlung mit Diamorphin in Frage kommen. Im Rahmen einer international anerkannten Arzneimittelstudie wurde die Wirksamkeit für diese Zielgruppe nachgewiesen (mehr unter www.heroinstudie.de ). Eine solche Studie gibt es derzeit für Behandlungen mit Cannabis nicht.

zu2) Das Schädigungspotential jeglicher Suchtstoffe ist unbestritten. Selbst Medikamente mit wissenschaftlich nachgewiesenem therapeutischen Nutzen können bei missbräuchlicher Verwendung im Einzelfall statt zu nutzen auch Schaden verursachen.

zu3) Nein, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte teilt Kranke weder in solche erster und zweiter Klasse ein, noch verwehrt es Sterbenden eine aus palliativmedizinischer Sicht erforderliche Behandlung.

zu4) Ihre Frage zum Vorhandensein von Verwaltungsvorschriften bzw. der Möglichkeit einer Einsichtnahme in diese bitte ich im unmittelbaren Kontakt mit der betreffenden Behörde zu klären.

zu5) Ich bin nicht der Meinung, dass die aktuelle Haltung der Bundesregierung ... zur medizinischen Verwendung von Cannabis ... gegen die Menschenrechts-Charta und gegen Artikel 2 des Grundgesetzes verstößt.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Bahnprivatisierung
30.05.2008
Von:

Warum um Himmels Willen haben Sie dafür gestimmt? Weite Teile der Bevölkerung sind dagegen, es gibt keine wirkliche Notwendigkeit in meinen Augen dafür.

Viele potentielle Wähler der SPD sind darüber verbittert, dass heute so abgestimmt wurde.

Warum haben Sie dafür abgestimmt?
Antwort von Sabine Bätzing
1Empfehlung
10.11.2008
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen, dass Sie so lange auf die Antwort warten mussten.

Ich habe der Teilkapitalprivatisierung der Deutschen Bahn AG zugestimmt, weil ich davon überzeugt bin, dass notwendige Investitionen das Unternehmen nicht aus eigener Kraft und vor allem nicht aus Steuermittel des Bundes finanziert werden können. Mit der Öffnung für privates Kapital kann sichergestellt werden, dass Mittel für ein verlässliches, bezahlbares und umweltfreundliches Verkehrsangebot zur Verfügung stehen.

Weiterhin muss jedem klar sein, dass sich die Deutsche Bahn AG auch gegenüber europäischer Konkurrenz behaupten muss. Seit dem Jahr 2007 ist der Markt für Güterverkehr in Europa liberalisiert -- 2010 soll dann auch der Markt für den Personennahverkehr gesamteuropäisch liberalisiert werden.

Die SPD hat in ihrem Strukturmodell immer betont, dass maximal 24,9% privatisiert werde dürfen. Damit wird sichergestellt, dass der Einfluss von privaten Investoren auf strategische Unternehmensfragen verhindert wird. Diese Beschränkung wird durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages gesichert.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing, MdB
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Ihre Frage an Sabine Bätzing
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