Sabine Bätzing (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Sabine Bätzing
Jahrgang
1975
Berufliche Qualifikation
Diplom-Verwaltungswirtin (FH), Beamtin im gehobenen nichttechnischen Dienst
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Neuwied
Landeslistenplatz
10, Rheinland-Pfalz
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(...) Wenn Sie den unvollständigen Vertragstext ansprechen, ist damit gemeint, dass den Abgeordneten Änderungen zu dem bestehenden Vertrag vorlagen. Das bedeutet, dass der Text, der abgestimmt wird, tatsächlich nicht aus sich heraus verständlich ist, weil er sich auf bestehende Regelungen bezieht, man muss also, um einen vollständigen (neuen) Vertrag zu haben, den alten Text beiziehen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
31.03.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing,

Ich möchte Ihnen eine ganz einfache Frage stellen mit der Bitte Position dazu zu beziehen. In den Niederlanden ist Cannabis in so genannten Coffeeshops frei und legal für jeden Erwachsener über 18 Jahren verfügbar. Es gibt sozusagen keine Restriktionen für den persönlich Gebrauch und Besitz. Warum sind die Raten an Cannabiskonsumenten unter den Erwachsenen deutlich niedriger als z.B. in den benachtbarten Ländern, die eine viel restriktivere Politik verfolgen?

Nach zwei unterschiedlichen Studien (Kraus, L., Augustin, R.: Repräsentativerhebungen zum Gebrauch psychoaktiver Substanzen bei Erwachsenen in Deutschland 2000, Sucht 47. Jahrgang, Sonderheft 1, September 2001 (ISBN 3-87581-224-7) sowie Kraus, L., Bauernfeind, R.: Repräsentativerhebungen zum Gebrauch psychoaktiver Substanzen bei Erwachsenen in Deutschland 1997, Sucht 44. Jahrgang, Sonderheft 1, September 1998 und www.cannabislegal.de lag beispielsweise der Antweil regelmäßiger Konsumenten (30-Tage Prävalenz) im Jahre 2000 / 2001 bei den Niederländern bei 2,5%, während er bei den (Gesamt-)Deutschen bei 2,8% und bei den Westdeutschen sogar bei 3,0% lag.

Außerdem spielt nur bei ca. 3.2% Konsumenten das Verbot eine Rolle den Konsum zu beenden (siehe gennannte Repräsentativerhebung).

Zeigen diese Beispiele nicht, dass die Drogenpolitik komplett fehlgeschlagen ist und Prohibition absolut nichts nützt bzw. sogar kontraproduktiv wirkt?!?
Warum möchten Sie (die Bundesregierung), dass Coffeeshops aus den
Niederlanden verschwinden? Sicher weil diese Aufzeigen wie nutzlos
Prohibition ist.

Sie ist nur unglaublich teuer und erzeugt immer mehr Leiden als dass sie irgendjemanden hilft. Die Bürger müssen dafür in Form von Steuern zahlen und Drogenkonsumenten, die höchstens sich selbst schädigen, wird durch die Strafverfolgung oft die ganze Existenz zerstört. Einzig allein die Mafia und andere kriminelle Organisationen profitieren von der Prohibition!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Sabine Bätzing
3Empfehlungen
07.04.2008
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

leider irren Sie in Ihrer Annahme, dass "Drogenkonsumenten höchstens sich selbst schädigen". Sie verursachen neben dem Leid, das sie ihren Angehörigen und Freunden zufügen, auch von der Gesellschaft zu tragende Kosten. Vor dem Hintergrund der mit dem Suchtmittelkonsum verbundenen gesundheitlichen Risiken erreichen mich immer wieder Briefe von Bürgern, die sich sogar dafür aussprechen, das solidarische Versicherungssystem zu entlasten, indem Kosten für die Behandlung von durch Suchtmittel verursachten Erkrankungen ausschließlich dem Behandelten auferlegt werden.

Ihre im Zusammenhang mit Daten aus den Jahren 1997 bzw. 2000/2001 geäußerte Annahme, Prohibition sei nutzlos, teile ich nicht. Im August 2007 habe ich mich zum Cannabisverbot in diesem Forum u.a. wie folgt positioniert: "wie ich in diesem Forum schon an anderer Stelle ausgeführt habe, halte ich Cannabis nicht für eine harmlose Droge. Es geht mir daher darum, den Konsum von Cannabis insgesamt zu reduzieren. Dazu gehören Informationen über die Gesundheitsrisiken, die Prävention, die Behandlung von Abhängigen, die Schadensreduzierung, aber auch die Angebotsreduzierung. Die Unterstellung von Cannabis unter das Betäubungsmittelgesetz dient dazu, den Konsum zu reduzieren, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen." Ergänzend möchte ich anfügen, dass die 30-Tage-Prävalenz des Cannabiskonsums in der Altersgruppe 18-64 Jahre in Deutschland nach Ergebnissen des aktuellen Epidemiologischen Suchtsurveys (der 2006 durchgeführt wurde) 2,2% beträgt. Der über die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) verfügbare Vergleichswert aus den Niederlanden (der aus einer Studie aus dem Jahr 2005 stammt) beträgt für die 15-64-Jährigen 3,3%.

Eine Antwort zu Ihrer Frage "Warum möchten Sie (die Bundesregierung), dass Coffeeshops aus den Niederlanden verschwinden?" habe ich in diesem Forum ebenfalls bereits veröffentlicht: "Sie beziehen sich auch auf das Beispiel der Niederlande, wo der Cannabiserwerb für den Eigenkonsum zwar gesetzlich nicht erlaubt ist, aber in sehr engen Grenzen geduldet wird. Gerade der liberale Ansatz der Niederlande stößt EU-weit und auch innerhalb der internationalen Gemeinschaft mehr und mehr auf Kritik. So hat der Rat der Europäischen Union am 25. Oktober 2004 - nach langjährigem Widerstand der Niederlande - einen Rahmenbeschluss zur Festlegung von Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels angenommen (ABl. L 335 vom 11.11.2004, S. 8). Danach ist in den einschlägigen Gesetzen der Mitgliedstaaten u.a. für den Handel mit geringen Mengen von weniger gefährlichen ("weichen") Drogen eine Mindesthöchststrafe von 1 bis 3 Jahren vorzusehen."

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Kultur
07.04.2008
Von:

Guten Tag,
Vielen Dank für ihre Antwort.
Das Hauptproblem ist doch das mit zweierlei Maß gemessen wird wenn es um Computerspiele geht. Es ist kein Problem wenn im ZDF Filme über Auftragskiller oder Gangster zeigt aber wenn Computerspiele solche Themen aufgreifen ist das nicht in Ordnung. Es ist Ordnung wenn sich im ZDF die Leute im Boxkampf die Köpfe einschlagen aber im Computerspiel ist es dann nicht OK. Das solche brutalen Spiele nicht in Kindeshand gehören ist natürlich unstreitig aber Spiele ab 18 dürfen schon Heute! nicht an Jugendliche verkauft werden.
Das solche Spiele dennoch teilweise in Kindeshand kommen ist bedauerlich aber das liegt in Verantwortung der Eltern und in Verantwortung der Länder (die die Einhaltung der Gesetze halt mal überprüfen müssten… was sie halt nicht machen).
Ihr Beispiel vom starken Alkohol hinkt etwas. Es geht im Gesetz ja nicht darum plötzlich den Jugendlichen zu erlauben Spiele ab 18 zu kaufen. Es geht darum die Anzahl der indizierten Spiele zu erhöhen und das ist wieder mit zweierlei Maß gemessen. Ihr starker Alkohol ist nämlich in jedem Supermarkt offen in den Regalen, obwohl auch Jugendliche diesen sich besorgen können. (und der Alkohol richtet doch unbestreitbar mehr Schaden an). Beim Alkohol gibt es auch keine Gesetzesinitiative wo gefordert wird dass dieser nur noch unter der Ladentheke zu kaufen gibt.

Ihre Frage warum es rotes Blut spritzen muss, will ich mit einer Gegenfrage "beantworten". Warum spritzt in Filmen rotes Blut? Die Filmemache könnten sich viel Arbeit ersparen wenn sie das Blutspritzen sein ließen. Was glauben sie was die Zuschauer sagen würden, wenn plötzlich in einem Gladiator Film grünes Blut anstatt rotes fließen würde? Ich glaube solche Filme kämen beim Zuschauer nicht sehr gut an.
Ich frage sie also: messen Sie mit zweierlei Maß?
Oder bringen sie bald eine Gesetzesinitiative ein in der starken Alkohol nur noch unter der Ladentheke verkauft werden darf.
Mit freundlichen Grüßen P.
Antwort von Sabine Bätzing
2Empfehlungen
11.04.2008
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Meiner Auffassung nach ist es unrichtig, dass mit zweierlei Maß gemessen wird (abgesehen davon, dass ich auch nicht jeden Gewaltfilm wirklich sehenswert finde). Auch Filme, beispielsweise C-Produktionen, bei denen die Handlung einzig daraus besteht, dass Zombies Menschen und Menschen Zombies abschlachten, können nach Einzelfallprüfung für die Abgabe an Jugendliche oder grundsätzlich verboten werden. Gleiches gilt für Filme, wo die Gewalt in einen unmoralischen Kontext gestellt wird.

Auch Ihr Vergleich mit einem Boxkampf ist nicht treffend. Hier sind das Prägende die klaren Regelungen, nach denen die Gewalt angewendet werden darf, die von den Boxern im gegenseitigen Einverständnis angenommen werden. Gerade die Spiele, bei denen eine Indizierung aber gerechtfertigt ist, weichen hiervon ab. Das Spielprinzip ist hier genau das Übertreten von Regeln, die gesellschaftlich anerkannt sind. Als Beispiel: Tötet der Held in Notwehr den Bösewicht, weil der mit der Waffe auf ihn zielt, ist das akzeptabler, als wenn das Spiel einen Mörder porträtiert, der in möglichst brutaler Manier jemanden umbringen muss, um an dessen Geldbörse zu kommen. Ersteres Handeln entspricht den Rechtsnormen, letzteres nicht.

Von einer Einzelfallprüfung jedes Spiels möchte ich nicht abweichen, der Gesetzentwurf tut dies auch nicht. Er gibt lediglich Anhaltspunkte, was im Regelfall zu einer Indizierung führt,

Am 10.04.2008 führte der Ausschuss für Kultur und Medien eine öffentliche Anhörung zum Thema Onlinespielsucht durch. Hierzu waren Experten aus unterschiedlichen Bereichen aus Wissenschaft und Praxis eingeladen. Aktuell stehen wir in Deutschland vor der Problematik, dass die Onlinesucht bei Jugendlichen und vor allem jungen Erwachsenen stark zunimmt. Dies führt zu einer sozialen und psychischen Deprivation und nicht zuletzt zur Isolation der betroffenen Personen. Die Meinung, dass dem durch das Verbot bestimmter Spiele entgegen gewirkt werden kann, war unter den Experten verschiedener Fachrichtungen ziemlich einstimmig.

Wenn Sie auf den Alkohol hinweisen, so verkennen Sie, dass der von Ihnen angesprochene Unterschied eben nicht die Entscheidung der Politik, sondern des jeweiligen Handels ist. Der Lebensmittelhandel hat sich entschieden, Alkohol trotz des Verkaufsverbots an Jugendliche anzubieten. Er muss dann auch für die Jugendschutzregelungen gerade stehen. Der Spielehandel tut dies nicht, möglicherweise deshalb, weil die Jugendlichen die Hauptkäuferschicht stellen. Und um im Bild zu bleiben, wenn es ein alkoholisches Getränk gibt, das auch bei Erwachsenen zu sofortigen schweren Schädigungen führen würde, müsste auch dieses absolut verboten werden. Als Beispiel sei hier benannt, dass auch Absinth wegen der besonders schädlichen Wirkung lange verboten war.

Ich werde daher von meiner Auffassung, dass es richtig ist, die Indizierungskriterien zu präzisieren, nicht abweichen. Gleichzeitig stehe ich aber auch dafür, Gewaltspiele nicht grundsätzlich, ohne Einzelfallprüfung zu verbieten.


Mit freundlichen Grüssen

Sabine Bätzing, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
12.04.2008
Von:
-

Sehr geehrte Frau Bätzing

wie bewerten Sie die sattsam bekannten Schäden, die sich die Gesellschaft durch die Kriminalisierung und Verfolgung von Drogenmissbrauch selber zufügt? Zu nennen sind hier von Geld- und Haftstrafen ruinierte Existenzen, Beschaffungskriminalität, Beschaffungsprostitution, Erpressbarkeiten, doppelte Moral, mächtige kriminelle Strukturen und anderes mehr. Die Folgen belasten uns alle.

Wie bewerten Sie diese Schäden gegenüber den Schäden, den ein genereller Verzicht auf Kriminalisierung und Verfolgung von Drogenmissbrauch und ein Umstieg auf das Prinzip der Selbstverantwortung zur Folge haben könnte?

Mit freundlichen Grüßen

-
Antwort von Sabine Bätzing
bisher keineEmpfehlungen
21.04.2008
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

nach meiner Auffassung muss für die Sucht- und Drogenpolitik in Deutschland mehr berücksichtigt werden als allein ökonomische Betrachtungsweisen. Eine wichtige Rolle spielen auch die historischen, kulturellen, rechtlichen und ethischen Aspekte unserer Gesellschaft. Wir setzen in Deutschland seit langem eine Sucht- und Drogenpolitik mit einem ganzen Bündel von beschränkenden und helfenden Maßnahmen und Aktivitäten um, die all diese Facetten zur Kenntnis nimmt und berücksichtigt. Einen Überblick über die gesamten Aktivitäten der Drogen- und Suchtpolitik in Deutschland können Sie dem jährlichen Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung entnehmen.

Ich bin davon überzeugt, dass diese umfassende Politik in der Gesellschaft auf große Zustimmung stößt und deshalb auch beibehalten werden sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Gesundheit
13.04.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing,

in Ihrer Antwort an Herrn Schwab verteidigen Sie das Cannabisverbot als geeignetes Mittel, den Konsum zu unterbinden.

Wodurch allerdings kommen Sie zu dem Schluss, der scheinbare Rückgang in der 30-Tage-Prävalenz des Cannabiskonsums in der Altersgruppe 18-64 Jahre, von 2,8% (2000/2001) auf 2,2% (2006), sei durch das Cannabisverbot hervorgerufen?
Das Cannabisverbot existierte doch bereits vor und auch während des genannten Zeitraums und wurde nicht erst neu eingeführt.
Könnte es nicht auch andere mögliche Faktoren für einen Rückgang geben?

Sie äußern in der Antwort an Herrn Schwab auch, dass Sie Cannabis für keine harmlose Droge halten.
Halten Sie Alkohol für eine harmlose Droge?

Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) gibt für 2006 an, dass in der Altersgruppe 18-64 Jahre, 5,9 Mio. Bundesbürger (entspricht 11,4%) täglich in gesundheitsschädlichem Maße Alkohol tranken. 1,3 Mio. (2,4%) sind sogar abhängig vom Alkohol. Diese Abhängigen habe 6-7 Mio. direkt betroffene Angehörige. Beinahe 74.000 Menschen starben im Jahr 2003 durch übermäßigen Alkoholkonsum allein oder in Verbindung mit Tabakkonsum (Quelle: DHS). Der volkswirtschaftliche Schaden durch Alkohol beläuft sich auf ca. 40 Milliarden Euro jährlich.
Derzeit konsumieren also 2,2% der Deutschen im Alter zwischen 18 und 64 Jahren mindestens einmal im Monat Cannabis, während mindestens 18% ihrer Altersgenossen täglich(!) in riskanter Menge Alkohol trinken (Quelle: DHS).

Da Frage ich mich, welche objektiven Kriterien Sie ansetzen, um die Gefährlichkeit einer Droge zu bewerten.

Ist nicht der gesundheitliche und gesellschaftliche Schaden, der durch Alkohol verursacht wird, um ein Vielfaches Größer als der Schaden durch Cannabis?

Warum verhält sich der Gesetzgeber im Umgang mit Drogen so doppelmoralisch und wann werden Sie sich endlich für ein generelles Alkoholverbot einsetzen?

Schließlich sind Verbote doch so sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sabine Bätzing
bisher keineEmpfehlungen
21.04.2008
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

bei nochmaliger Lektüre meiner an Herrn Schwab gerichteten Antwort werden Sie feststellen, dass ich die von Ihnen vermutete Schlussfolgerung nicht gezogen habe. Leider wird in der Diskussion zu oft vergessen, dass die Drogenpolitik der Bundesregierung hinsichtlich jedes der einzelnen Suchtstoffe durch einen Policy-Mix aus Prävention, Therapie, Überlebenshilfe und Angebotsreduzierung geprägt ist.

Das von Ihnen mit so eindrucksvollen Zahlen illustrierte Problem riskanten Alkoholkonsums schätze auch ich als hoch brisant ein. Ich habe es daher in den Fokus meiner Tätigkeit als Drogenbeauftragte der Bundesregierung gestellt. So war die letzte Jahrestagung der Drogenbeauftragten dem Thema "Voll drauf - neue Formen jugendlichen Alkoholkonsums?" gewidmet und mit der unter meiner Schirmherrschaft stehenden Suchtwoche "Alkohol - Verantwortung setzt die Grenze!" wurde ein wirksames Zeichen gesetzt, für dessen Fortführung ich mich engagiere. Sicher werden auch Sie es begrüßen, wenn erfolgreiche Modellprojekte wie "FreD - Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten" oder "HaLT - Hart am LimiT" eine erfolgreiche bundesweite Implementierung erfahren.

Der Drogenkonsum insbesondere durch Jugendliche stellt ein ernst zu nehmendes gesellschaftspolitisches Problem dar. Um aus einer meiner Antworten zu zitieren: "Man sollte mit dem Verweis auf die Gesundheitsrisiken durch Tabak oder Alkohol nicht von den Risiken des Cannabiskonsums ablenken."

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Gesundheit
14.04.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing,

Sie schrieben an "Raucherwirt" als abschließenden Satz, dass Sie "offenkundlich unterschiedliche Standpunkte vertreten". Denken Sie nicht, dass Sie in der Pflicht sind, nicht Ihren Standpunkt durchzupauken, sondern als Politikerin "und Gerechtigkeit gegen jedermann üben" (aus dem Amtseid deutscher Politiker) sollten?

Finden Sie es "gerecht gegen jedermann", dass durch Ihr striktes Festhalten am Rauchverbot Existenzen vernichtet werden? Dass ein Stück Lebensgefühl verloren geht?

Sie sind bisher die Antwort auf die Frage schuldig geblieben, wieso Sie ein Gesetz vertreten, was auf reinen Spekulationen beruht (Stichwort: "Studie der angeblich 3301 Passivrauchtote im Jahr, erstellt von der Antiraucherlobby DKFZ und mehrfach faktisch widerlegt).

Im Hinblick auf die Studien, die das DKFZ-Papier mit den angeblich 3301 Passivrauchtoten als "Farce", manche sogar als "Lüge" bezeichnen, wie begründen Sie ein Gesetz, was sich ausschließlich auf dieses Papier stützt?

Warum ist für Sie nur die Freiheit einer kleinen militanten Antirauchergruppe wichtig? Ein Schutz vor Passivrauch ist im Vergleich zu den diversen anderen, weit höher einzuschätzenden Schädigungen die uns pausenlos umgeben zu vernachlässigen. Eine Studie hat beispielsweise festgestellt, dass der Schadstoffausstoss von Kerzen während eines Gottesdienstes um ein vielfaches höher ist als der in einer Raucherkneipe (Quelle: Jugend forscht: Kerzen unter die Lupe genommen, Purenature: Kerzen und Schadstoffbelastung u. a.). Werden Sie Gottesdienste verbieten? Müssten Sie das mit Ihrem Argument des Rechts auf "Leben und körperliche Unversehrtheit" nicht tun?

Mit freundlichen Grüßen,

W.
Antwort von Sabine Bätzing
4Empfehlungen
18.04.2008
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

"Gerechtigkeit gegen jedermann" bedeutet für mich nicht, der am lautesten oder aggressivsten vorgetragenen Argumentation Folge zu leisten. Vielmehr sehe ich mich in der Pflicht, die Interessen aller Bürger zu berücksichtigen und deren oftmals widerstreitende Argumente gegeneinander abzuwägen. Nicht umsonst sieht das Grundgesetz in Abgeordneten "Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."

Sie scheinen anzunehmen, dass die von Bund und Ländern beschlossene Gesetzgebung zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ausschließlich im Interesse der "Freiheit einer kleinen militanten Antirauchergruppe" liegt. Diversen Umfrageergebnissen zufolge befinden Sie sich mit dieser Annahme im Irrtum, die Mehrheit der Bevölkerung (zwischen 56% und 71% der Befragten) begrüßen das Rauchverbot.

Im Übrigen möchte ich nochmals betonen, dass es jedem Raucher freisteht, weiterhin zur Zigarette zu greifen. Neu ist lediglich, dass Rücksichtnahme gegenüber denjenigen, die weder aktiv noch passiv zu rauchen wünschen, nicht mehr ausschließlich in das persönliche Ermessen des einzelnen Rauchers gestellt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing
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