Sabine Bätzing (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Sabine Bätzing
Jahrgang
1975
Berufliche Qualifikation
Diplom-Verwaltungswirtin (FH), Beamtin im gehobenen nichttechnischen Dienst
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Neuwied
Landeslistenplatz
10, Rheinland-Pfalz
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(...) Zu Ihrer Information teile ich Ihnen in Beantwortung eines Teils Ihrer Fragen mit, dass demnächst ein Artikel mit dem Titel "Schätzung der Ausgaben der öffentlichen Hand durch den Konsum illegaler Drogen in Deutschland - Estimation of public expenditures on illicit drugs in Germany" erscheinen wird. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Kultur
16.03.2008
Von:
Joe

Guten Sonntag Frau Bätzing ,

Was halten sie als Drogenbeauftragte eigentlich davon Anti Drogen Lieder mit Preisen auszuzeichnen ? Leider finden diese pädagogischen Lieder in den Charts kein Platz,obwohl die Wirkung und Aufklärung durch diese Interpreten mehr Leute erreichen als alle(s) andere .Die Jugend hört diesen Künstlern zu .

Ich selbst war 7 Jahre Cannabis abhängig und nach dem ersten mal hören des Liedes von "Tone-du brauchst mich" hab ich angefangen mir ´Gedanken zu machen und habe direkt am nächsten Morgen beschlossen direkt mit dem Gift zu stoppen.Seit 2005 bin ich clean weil das Lied mir etwas gegeben hat ,was versch. Psychologen ,Drogenberatungsstellen NIE erreicht haben

Wäre es nicht möglich diese lieder staatlich auszuzeichnen und ihnen Grösse zu geben ?


Mit freundlichen Grüssen und Danke



Hier der Link zu myspace (eine seriöse Seite ) damit Sie in das Lied reinhören können (das lied : du brauchst mich) profile.myspace.com

ps:Trotz meiner ex Cannabisabhängigkeit bin ich für eine Legaliserung (das aber nur nebenbei)
Antwort von Sabine Bätzing
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28.03.2008
Sabine Bätzing
Sehr geehrter ,

ich begrüße grundsätzlich jedes Engagement, das dazu beiträgt, über die Gefahren des Drogenkonsums aufzuklären und es freut mich, dass es Ihnen vermittels künstlerischen Engagements gelungen ist, die Initiative zur positiven Änderung Ihrer Lebensumstände zu ergreifen.

Als Drogenbeauftragte der Bundesregierung ist es meine Aufgabe, die Arbeit der Bundesressorts zu koordinieren und gegenüber der Öffentlichkeit zu vertreten. Ihr Vorschlag, bestimmte Lieder staatlich auszuzeichnen, betrifft das Spektrum konkreter präventiver Maßnahmen, für das die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zuständig ist. Daher würde ich empfehlen, sich mit Ihrer Idee direkt an die BZgA ( www.bzga.de ) zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Kultur
17.03.2008
Von:

Werte Parteigenossin,

Du hast auf die Anfrage von Herrn Manz bezüglich der Rauchverbote mit dem "Kernbegriff Gesundheitsschutz" geantwortet. Welcher nun, wenn man Dich richtig versteht, alle anderen Themen dominiert, die auch aus diesem Grunde überhaupt nicht erwähnt werden. Seit wann ist das denn so? Diese Sicht der Dinge ist in der Geschichte der Menschheit absolut einmalig und hätte er Allgemeingültigkeit, wäre das sofortige Verbot aller Militäreinsätze die Folge.

Es ist schon bezeichnend für die momentane Nicht-Diskussion, dass kulturelle Aspekte nicht einen Satz wert zu sein scheinen. Alkohol und Tabak haben Jahrhunderte lang zum Alltag der Menschen gehört und werden nun plötzlich zu den Drogen gezählt. Wofür nicht die geringste Begründung gegeben wird, außer dass man plötzlich Deinem Ressort zugeordnet ist und man in der Zeitung "Nikotinsüchtiger" genannt wird.

Ist Dir eigentlich klar, was damit kaputt gehauen wird? Alle kreativen Köpfe aus unserem Lager waren Raucher, Marx, Brecht, Tucholsky, Wehner, Brandt, ich breche hier ab. Und ebenso waren hundert Prozent der Künstler, Maler und Komponisten der zwei letzten Jahrhunderte ebenfalls Raucher, was unter anderem deren Beliebtheit mit begründete. Der einzige wirklich interessante Nichtraucher war Goethe, sogar ein ziemlich militanter. Nur trank der zwei Liter Wein am Tag und gehört somit auch nicht zum Kreis der nicht rauchenden und -trinkenden Normalfälle, zu denen wir Deiner Meinung nach werden sollen. Kurzum: aufgrund bisheriger Erfahrungen ist die Wahrscheinlichkeit, dass uns diese Normalfälle mit Kunst und Kultur versorgen, gleich null. Und ein Blick auf das schon rauchfreie Amerika lässt in dieser Hinsicht fürchterliches ahnen. Und das soll in dieser ganzen Debatte keinen einzigen Satz wert sein?

Gut, so ist in Amerika verfahren worden. Aber die älteste Arbeiterpartei der Welt darf diese Fragen nicht schuldig bleiben.
Antwort von Sabine Bätzing
4Empfehlungen
07.04.2008
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

werter Parteigenosse,

ich hätte es vorgezogen, wenn in Deutschland ein allgemeines Klima gegenseitiger Rücksichtnahme und verantwortungsbewussten Handelns die Notwendigkeit für eine Gesetzgebung zum Nichtraucherschutz obsolet gemacht hätten. Die Emotionalisierung der Diskussion um den Nichtraucherschutz halte ich für bedauerlich. Tabakkonsum ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko. Nach meiner persönlichen Auffassung sollte Rücksichtnahme zu den Grundregeln menschlichen Zusammenlebens zählen. Unser Grundgesetz, das jedem "das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit" zubilligt, grenzt diese Freiheit zugleich insoweit ein, als "nicht die Rechte anderer verletzt" werden dürfen. Und zu den Grundrechten jeden Bürgers zählt "das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit".

Einen zwingenden Zusammenhang zwischen Rauchen und Kultur kann ich nicht erkennen. Helmut Schmidt, ein unbestritten kreativer Sozialdemokrat, dessen politische und persönliche Leistung ich bewundere, hat sich in einem Interview der "Zeit" folgendermaßen zum Nichtraucherschutz geäußert: "Dem Gesetz muss man gehorchen. Immerhin haben es die Parlamente beschlossen." Wer trotz des Wissens um die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken rauchen möchte, der soll es tun. Er soll aber anderen nicht zumuten, ungewollt mitrauchen zu müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Gesundheit
18.03.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Bätzing,

ich beobachte mit Sorge die zunehmende soziale Ächtung des Rauchens, was sich auch in den in meinen Augen überzogenen Rauchverboten manifestiert.
Rauchverbote in öffentlichen Einrichtungen, die von jedem betreten werden müssen, sind sicher sinnvoll. Aber warum um alles in der Welt soll es bei der Gastronomie keine Wahlfreiheit geben? In Spanien dürfen Lokale unter 100 m² selbst entscheiden ob geraucht werden darf oder nicht. Bei meinem Urlaub im Februar in Andalusien konnte ich mich selbst davon überzeugen, wie tolerant und friedlich das Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern funktioniert.
Warum muss in Deutschland alles verkompliziert werden, wenn es auch einfach geht?
Aus der Presse erfuhr ich, dass als nächstes der Alkohol an der Reihe ist und die EU Bier- und Weinflaschen mit Todesanzeigen nach dem Muster der Zigarettenschachteln verunstalten will.
Halten Sie das für richtig? Wo bleibt der mündige und selbstbestimmte Bürger? Es hiess doch mal, Bürokratie abbauen und mehr Freiheit wagen. Wie es jetzt aussieht, steuern wir aber auf einen Verbots- und Überwachungsstaat hin. Herbert Wehner und Willy Brandt würden sich im Grabe umdrehen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Sabine Bätzing
3Empfehlungen
14.04.2008
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

vor dem Hintergrund werbewirtschaftlicher Maßnahmen (im Jahr 2006 Jahr flossen fast 80 Millionen Euro in die Tabakwerbung) und angesichts des vergleichsweise begrenzten Volumens öffentlicher Haushalte (der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung standen im Jahr 2006 weniger als 13 Mio Euro zur Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben zur Verfügung) wurden die mit dem Rauchen verbundenen gesundheitlichen Risiken lange Zeit nicht in ausreichendem Maße von der Bevölkerung wahrgenommen. Es ist bedauerlich, dass der Nichtraucherschutz in Deutschland derart emotionalisiert und von beiden Seiten häufig weder "tolerant" noch "friedlich" diskutiert wird.

Die Gesetzgebung zum Nichtraucherschutz stellt nicht die von Ihnen vermutete "unnötige Verkomplizierung" dar. Sie wurde erforderlich, nachdem eine im März 2005 mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) geschlossene Zielvereinbarung zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes in der Hotellerie und Gastronomie an der fehlenden Umsetzung seitens der betroffenen Speisebetriebe gescheitert war. Die Vereinbarung hatte betont, dass nur bei einer erfolgreichen Umsetzung eines Stufenplanes eine gesetzliche Regelung zum Nichtraucherschutz vermieden werden kann und zeigte im Ergebnis, dass ein erforderlicher Nichtraucherschutz durch freiwillige Regelungen nicht gewährleistet werden konnte. Im Interesse der Nichtraucher und Beschäftigten in der Gastronomie wurden bundesweit einheitliche gesetzliche Rauchverbote in Gaststätten auf Bundes- und Landesebene unverzichtbar. Die Zielvereinbarung sah diesen Schluss ausdrücklich vor und kündigte gesetzliche Regelungen an, wenn die vereinbarten Vorgaben nicht eingehalten werden.

Auch ich begrüße den Ansatz, "Bürokratie ab(zu)bauen und mehr Freiheit (zu)wagen". Dazu bildet es für mich keinen Widerspruch, wenn potentielle Konsumenten beim Kauf eines Produktes, seien es Alkohol, Tabak oder auch Lebensmittel, erfahren, was sie zu verzehren beabsichtigen bzw. welchen Risiken sie sich möglicherweise aussetzen. Der "mündige und selbstbestimmte Bürger" sollte die Möglichkeit haben, seiner Kaufentscheidung eine möglichst umfassende Informationen zugrunde zu legen. Gerade vor dem Hintergrund, dass etwa 10.000 Kinder pro Jahr in Deutschland an den gesundheitlichen Folgen des Alkoholkonsums ihrer Mütter während der Schwangerschaft leiden, begrüße ich eine entsprechende Kennzeichnungen von Alkoholika als Möglichkeit zur Prävention und kann darin keine "unnötige Verkomplizierung" erkennen.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing
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Frage zum Thema Kultur
20.03.2008
Von:

Guten Tag,

Ich habe mit Verwunderung Ihre Antwort zu Herr Bullert gelesen. Sind Sie wirklich der Meinung, dass eine Änderung des Jugendschutzgesetztes keine Auswirkungen für die Erwachsenen Spieler hätte? Der Jugendschutz ist schon heute zum großen Teil ein Erwachsenenschutz und wird mit der Gesetzesänderung sich noch weiter verschärfen. Schon heute kommen viele Spiele wegen unseres strengen (der strengste in der ganzen EU) Jugendschutzes nur zensiert auf den Deutschen Markt. Andere Spiele werden indiziert und sind damit praktisch für Erwachsene in Deutschland nicht mehr erhältlich. Jeder 16 jährige kann (legal) in unseren Nachbarländern Spiele kaufen die ein 30 jähriger bei uns in Deutschland nicht kaufen kann wegen unserem Jugend! - Schutzgesetztes. Und jetzt sollen noch gewaltbeherrschende Spiele für Erwachsene faktisch vom Markt verschwinden. Erstens ist der Begriff so schwammig, dass fast jedes Spiel davon betroffen ist, und zweitens können Sie mir sagen, welcher Action-Film ist denn nicht "gewaltbeherrschend", werden diese Filme jetzt auch verboten? Natürlich sind Erwachsene stark von dem "Jugendschutzgesetz" betroffen, deshalb regen sich ja viele Erwachsene auf, wenn sie im Namen des Jugendschutzes viele Kulturgüter bei uns in Deutschland nicht kaufen können und diese im EU Ausland kaufen müssen.
Also werden Sie mit Nein stimmen, da die Begriffe im Gesetzt so schwammig sind und es eben auch ein Erwachsenenschutzgesetz ist.

Mit freundlichen Grüßen
P.
Antwort von Sabine Bätzing
bisher keineEmpfehlungen
07.04.2008
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Natürlich ändert sich faktisch, wenn auch nicht rechtlich etwas für die Erwachsenen.
Diese Änderung finde ich aber akzeptabel. In meiner Antwort an Herrn Bullert habe ich aber ausdrücklich klar gemacht, dass es nicht um ein grundsätzliches Verbot von Spielen geht, sondern darum, klarzustellen, welche Kriterien für eine Indizierung angelegt werden.

Ich finde es nicht richtig, dass auf dem Deutschen Markt Spiele vertrieben werden, bei denen das Spielziel ist, zum Beispiel durch das Zusammenschlagen von anderen Menschen und den Gewinn aus Zwangsprostitution in der Hierarchie einer Gang auf zu steigen. Ich vermag ein solches Spiel auch nicht als "Kulturgut" zu sehen. Es gibt wirklich genügend Alternativen an anderen Spielen.

Es ist daher richtig, diese Kombination von Gewalt und unmoralischem Spielziel zu verbieten. Es ist nämlich nicht streitig, dass nicht die Gewaltszene an sich, sondern deren Kontext das problematische für Kinder und Jugendliche ist. Deswegen können auch –ihr Vergleich mit den Filmen geht insofern fehl- Filme indiziert werden, die beispielsweise die Erniedrigung anderer Menschen durch Gewalt als positiv darstellen.

Ihre Argumentation, auch Erwachsene würden faktisch betroffen, weil die Spiele gar nicht anders angeboten werden würden, ist durchaus logisch. Eine Schlussfolgerung, dass man deshalb keine Jugendschutz mehr betreibt, kann ich daraus nicht ziehen. Ich kann doch nicht Jugendlichen deshalb harten Alkohol gestatten, weil sonst vielleicht ein Erwachsener, der seinen Ausweis nicht dabei hat, auch keinen Alkohol bekommt.

Letztlich ist dies doch eine Entscheidung des Handels und keine politische, dass es sich für ihn nicht lohnt, nur für die Erwachsenen unter Prüfung des Alters unzensierte Spiele vorrätig zu halten. Mir erschließt sich auch nicht, ich lasse es mir von Ihnen aber gerne erläutern, wieso es einen Unterschied im Spielvergnügen geben soll, wenn die gegnerische Spielfigur statt literweise Blut bei zerplatzenden Köpfen zu verlieren, lediglich eine grüne Substanz absondert. Ist es für Sie wichtig, dass Blut spritzt?

Ihr Hinweis auf die Nachbarländer ist sicherlich richtig, auch wenn das Argument, Erwachsene würden am Zugang absolut gehindert, Jugendliche hätten den Zugang zum Ausland, natürlich falsch ist. Ich kann als Teil des Gesetzgebers aber nur das bundesdeutsche Recht beeinflussen. Darüber hinaus sollte sich Deutschland aber auch auf EU-Ebene für einen starken einheitlichen Jugendschutz stark machen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
30.03.2008
Von:

Hallo Frau Bätzing!

Sie haben jetzt also endlich diesen "Zaubersalbei" verboten. Erst war ich erfreut über diese Nachricht. Aber dann bemerkte ich, dass sie "Pflanzen- und Pflanzenteile" verboten hatten... Aber was ist mit den gefährlichen Wirkstoffen?? Wie ich durch ihre pflichtbewusste Aufklärungsarbeit mitbekommen habe, sind diese Inhaltsstoffe stark süchtig machend und gefährden die Gesundheit des Konsumenten in hohem Maße (man muss sich nur Berichte über anderes Halluzinationsgewächs anschauen..).
Das finde ich schrecklich.
Warum konnten sie diese gefärhlichen Stoffe nicht direkt verbieten?

Ich male mir mit Schrecken aus, wie junge Hobbychemiker diese Stoffe mit ihren Baukästen selber herstellen.

Warum gibt es so eine Gesetzeslücke?!

viele Grüße,

M.
Antwort von Sabine Bätzing
bisher keineEmpfehlungen
18.04.2008
Sabine Bätzing
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Zustimmung zur mit der 21. Betäubungsmittelrechts- Änderungsverordnung vorgenommenen Unterstellung von Salvia divinorum ins Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Ihre Sorge einer "Gesetzeslücke" ist unbegründet. Aufgrund der Definition des Stoffbegriffes im BtMG umfasst das unterstellte Betäubungsmittel auch sämtliche Zubereitungen, wie zum Beispiel Gemische, Tees oder Extrakte. Jeglicher Verkehr mit Salvia divinorum und damit auch die Herstellung von Zubereitungen ist verboten. Auch die Herstellung der Inhaltsstoffe ist unter Strafe gestellt, da als Ausgangsstoffe letztendlich Bestandteile von Salvia divinorum benutzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing
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