Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Natürlich ändert sich faktisch, wenn auch nicht rechtlich etwas für die Erwachsenen.
Diese Änderung finde ich aber akzeptabel. In meiner Antwort an Herrn Bullert habe ich aber ausdrücklich klar gemacht, dass es nicht um ein grundsätzliches Verbot von Spielen geht, sondern darum, klarzustellen, welche Kriterien für eine Indizierung angelegt werden.
Ich finde es nicht richtig, dass auf dem Deutschen Markt Spiele vertrieben werden, bei denen das Spielziel ist, zum Beispiel durch das Zusammenschlagen von anderen Menschen und den Gewinn aus Zwangsprostitution in der Hierarchie einer Gang auf zu steigen. Ich vermag ein solches Spiel auch nicht als "Kulturgut" zu sehen. Es gibt wirklich genügend Alternativen an anderen Spielen.
Es ist daher richtig, diese Kombination von Gewalt und unmoralischem Spielziel zu verbieten. Es ist nämlich nicht streitig, dass nicht die Gewaltszene an sich, sondern deren Kontext das problematische für Kinder und Jugendliche ist. Deswegen können auch –ihr Vergleich mit den Filmen geht insofern fehl- Filme indiziert werden, die beispielsweise die Erniedrigung anderer Menschen durch Gewalt als positiv darstellen.
Ihre Argumentation, auch Erwachsene würden faktisch betroffen, weil die Spiele gar nicht anders angeboten werden würden, ist durchaus logisch. Eine Schlussfolgerung, dass man deshalb keine Jugendschutz mehr betreibt, kann ich daraus nicht ziehen. Ich kann doch nicht Jugendlichen deshalb harten Alkohol gestatten, weil sonst vielleicht ein Erwachsener, der seinen Ausweis nicht dabei hat, auch keinen Alkohol bekommt.
Letztlich ist dies doch eine Entscheidung des Handels und keine politische, dass es sich für ihn nicht lohnt, nur für die Erwachsenen unter Prüfung des Alters unzensierte Spiele vorrätig zu halten. Mir erschließt sich auch nicht, ich lasse es mir von Ihnen aber gerne erläutern, wieso es einen Unterschied im Spielvergnügen geben soll, wenn die gegnerische Spielfigur statt literweise Blut bei zerplatzenden Köpfen zu verlieren, lediglich eine grüne Substanz absondert. Ist es für Sie wichtig, dass Blut spritzt?
Ihr Hinweis auf die Nachbarländer ist sicherlich richtig, auch wenn das Argument, Erwachsene würden am Zugang absolut gehindert, Jugendliche hätten den Zugang zum Ausland, natürlich falsch ist. Ich kann als Teil des Gesetzgebers aber nur das bundesdeutsche Recht beeinflussen. Darüber hinaus sollte sich Deutschland aber auch auf EU-Ebene für einen starken einheitlichen Jugendschutz stark machen.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing, MdB