(...) Dabei ist es völlig unerheblich, welches Rauschmittel dem Drogenkonsumenten zu seiner Flucht aus der Realität in einen Rausch gedient hat, im Übrigen hat auch das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 9. März 1994 festgestellt: "Für den Umgang mit Drogen gelten die Schranken des Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz. Ein ´Recht auf Rausch´, das diesen Beschränkungen entzogen wäre, gibt es nicht." (...)
Sabine Bätzing (SPD)
Angaben zur Person
Jahrgang
1975
Berufliche Qualifikation
Diplom-Verwaltungswirtin (FH), Beamtin im gehobenen nichttechnischen Dienst
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Neuwied
Landeslistenplatz
10, Rheinland-Pfalz
weitere Profile
- Bundestag
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13 Fragen / 13 Antworten
zum Thema "Soziales"


