Rüdiger Veit (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Rüdiger Veit
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt in Gießen
Wahlkreis
Gießen
Landeslistenplatz
4, Hessen
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(...) Aber ich will keineswegs verhehlen, dass mich eine solche Entwicklung nicht wundert, denn bereits der Slogan "gegen eine Islamisierung Europas" dient einer Konfrontationsstrategie: Er suggeriert eine Gefährdung europäischer Freiheit durch den Islam. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
08.12.2006
Von:

Was können Sie tun, um ein bundeseinheitliches Rauchverbot doch noch zu ermöglichen? Ich denke der Schutz und die Gesundheit der Bürger sind ein hohes Rechtsgut und durch die Verfassung geschützt, nicht zuletzt auch um Krankheiten bzw. Folgeschäden Krebs!! u.a., abzuwehren.

Mit freundlichen Grüßen
H.S.
Antwort von Rüdiger Veit
2Empfehlungen
14.12.2006
Rüdiger Veit
Sehr geehrter Herr ,

Ihrer Ansicht zur hohen Wertschätzung der Gesundheit stimme ich vollkommen zu - deshalb hat die SPD-Fraktion auch eine Initiative zum Rauchverbot gestartet. Es ist wichtig, dass ein solches Rauchverbot möglichst einheitlich geregelt wird. Dem Bundestag wäre eine Regelung jedoch nur auf dem Wege von Arbeitsschutz-Gesetzgebung möglich, und das Ergebnis wäre ein "Flickenteppich" an Regelungen. Deshalb müssen an dieser Stelle die Bundesländer aktiv werden - sie haben im Bundesrat die Möglichkeit, eine einheitliche Regelung zu beschließen. Den Ministerpräsidenten Wulff und Müller sollte allerdings noch einmal jemand erklären, dass es uns vor allem um den Schutz der Arbeitnehmer ging, und es sich beim Rauchverbot keineswegs um eine "Privatsache" der Konsumenten handelt.

Mit freundlichen Grüßen

Rüdiger Veit
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.12.2006
Von:

Immer mehr Buergerrechte werden mit dem Vorwand der Terrorbekaempfung beschnitten. In ganz Europa kann man den Trend zur totalen Ueberwachung erkennen. In NRW gibt es mitlerweile ein Gesetzt das die heimliche online durchsuchung von PCs ermoeglicht. Immer mehr Ueberwachungskameras werden installiert. Sie wissen mit sicherheit genau was ich meine. Verglichen mit dem derzeitigen ueberwachungs-trend in der gesamten westlichen welt sieht die Stasi rueckwirkend wie ein alberner Kindergarten aus. Osama bin Laden hatt sein Ziel erreicht als er 2001 den Terror in die USA brachte. Er hatt nicht alle Menschen getoetet, aber er hatt uns indirekt was viel wichtigeres weggenommen - unsere Freiheit! Wenn niemand handelt, werden wir uns in 10 bis 20 Jahren in einem totalitaeren polizeistaat Staat wiederfinden. In diesem Moment werden die Grundpfeiler dafuer gelegt.

Wie stehen sie dazu? Was denken sie ueber den derzeitigen Trend zur totalen Ueberwachung?

Mir ist klar das sie einem intelligenten muendigen Buerger gegenueber nicht zugeben koennen das sie den Trend unterstuetzen. Ich wollte sie vielmehr damit direkt konfrontieren.

MfG, P. B.
Antwort von Rüdiger Veit
2Empfehlungen
17.04.2007
Rüdiger Veit
Sehr geehrter Herr ,

zunächst muss ich mich gegen eine Verharmlosung Ihrerseits dringend verwahren: Bei der DDR-Staatssicherheit handelte es sich um eine totalitäre Organisation, die das staatlich kontrollierte Leben der Bürger auch noch dort überwachen sollte, wo es sich dem Blick der offiziellen Wächter zu entziehen versuchte: Im Privatleben. Den Betroffenen stand aufgrund fehlender Rechtsstaatlichkeit und Demokratie kein Mittel zur Verfügung, sich dagegen zu wehren - weder auf juristischem Wege noch durch öffentlichen Protest. Allein die Tatsache, dass Sie bei Abgeordnetenwatch jede erdenkliche Frage an mich stellen können, beweist, dass es einen grundlegenden Unterschied zur parlamentarischen Demokratie gibt, der Ihren Vergleich als Verharmlosung des Schicksals von Stasi-Opfern dastehen lässt.

Zu Ihrer Behauptung einer "Tendenz zum totalitären Polizeistaat" in Europa möchte ich Folgendes anmerken: Die zunehmende Ansammlung von Daten über die Kommunikation der Bürger sehe ich sehr kritisch, weil darin die Gefahr enthalten ist, dass ein Verhaltensmuster der Bürger angefertigt wird, welches eine Kontrolle oder sogar Unterbindung privater Kommunikation durch staatliche Organe ermöglicht. Wichtig ist daher einerseits, dass die Bürger wissen, wann sie wo welche Informationen preisgeben - und damit die Möglichkeit haben, ihre Privatsphäre zu schützen. Andererseits ist es die Aufgabe demokratischer Politik, die Überwachungsmöglichkeiten auf ein Mindestmaß einzuschränken.

Dieses Mindestmaß gibt es jedoch ganz unzweifelhaft: Die verschiedenen elektronischen Kommunikationsmedien werden - wie alle anderen Wege - auch für verbrecherische und totalitäre Attacken auf die zivile demokratische Gesellschaft genutzt. Als in Madrid und London verheerende Anschläge auf den Berufsverkehr verübt worden sind, befanden sich nicht hochrangige Politiker oder Wirtschaftsbosse im Visier der Täter, sondern unschuldige Bürger wie Sie. Wenn solche Anschläge in Madrid und London möglich sind, können Sie auch in Frankfurt und Dortmund stattfinden. Und solche Anschläge sind keine Spontanaktionen von Einzeltätern, sondern erfordern ein hohes Maß an verdeckter Organisation und Koordination. Das wäre zwar auch durch eine vollständige Kontrolle aller Kommunikationswege nicht zu unterbinden - aber selbstverständlich gibt es bestimmte Knotenpunkte, an denen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit solcher Machenschaften anzunehmen ist: Etwa dort, wo waffenfähiges Material gehandelt wird oder Geldwäsche möglich ist. Eine demokratische Regierung, die den Auftrag erfüllen will, ihre Bürger vor Anschlägen zu schützen, muss die Möglichkeiten zur Überwachung solcher Knotenpunkte wahrnehmen. Dabei ist immer auch private Kommunikation unbescholtener Bürger betroffen - diese müssen daher einsehen können, dass ihre Kommunikation womöglich nicht privat bleibt, um Ihnen die Möglichkeit des Ausweichens auf andere, geschützte Medien offen zu lassen.

Diese Maßnahmen der Überwachung werden jedoch von Parlamenten beschlossen, und sie werden öffentlich diskutiert - Sie und ich, wir sind ja gerade dabei! Und dieser Umstand macht den entscheidenden Aspekt aus, der es verbietet, eine Gleichsetzung mit jenen totalitären Akteuren vorzunehmen, als deren Beispiel Sie Osama bin Laden genannt haben.

Keineswegs bestreite ich, dass es bei uns Politiker gibt, deren Kontroll- und Überwachungswünsche ein demokratisch vertretbares Maß überschreiten. Aber erstens muss ich selbst diese Politiker vor einer Gleichsetzung mit einem Terroristen verwahren, der die gezielte massenhafte Tötung unschuldiger Menschen anstrebt, um seine totalitären politischen Vorstellungen zu befördern. Und ich muss Sie darauf hinweisen, dass Sie die Möglichkeit haben, mit sachlichen Argumenten in einer öffentlichen Diskussion darauf hinzuwirken, dass übermäßige Kontrollen politisch keine Mehrheit finden. Die Unterstellung von Polizeistaatstendenzen in der Bundesrepublik oder Europa ist eine unhaltbare Verzerrung der politischen Realität."

Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Veit
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Frage zum Thema Gesundheit
27.02.2007
Von:
-

Sehr geehrter Herr Veit,
nach meiner Information ist für den gesundheitlichen Schutz am Arbeitsplatz der Bund als Gesetzgeber zuständig. Wir wissen, daß Tausende Arbeitnehmer, insbesondere in der Gastronomie, krebserregendem Zigarettenrauch ausgesetzt sind. Dies ist, kaum bestreitbar, ein skandalöser Zustand.

Wer hat sich dagegen gesperrt, hier ein längst überfälliges Rauchverbot zu erlassen?

Mit freundlichen Grüßen

-
Antwort von Rüdiger Veit
bisher keineEmpfehlungen
17.04.2007
Rüdiger Veit
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Ihre erste Grundannahme - dass der Bund für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verantwortlich sei - ist nicht richtig: Zuständig ist der Bund nur für seine eigenen Arbeitsplätze und öffentlichen Gebäude sowie laut Grundgesetz für "unmittelbare" Gesundheitsgefährdungen. Da es sich bei den gesundheitsschädlichen Folgen des Rauchens um mittelbare Folgen handelt, ist der gesamtstaatliche Gesetzgeber nicht zuständig.

Daher ist die nun gewählte Lösung die richtige: Während der Bund die gesetzgeberischen Grenzen (Altersgrenze für den Erwerb von Tabakwaren etc.) und seine eigenen Kompetenzen (Bundesbehörden etc.) reguliert, haben sich die Länder auf weitestgehend übereinstimmende Regelungen verständigt.

Die Beschwerde gegen unzureichenden Nichtraucherschutz muss also an die Landesinstitutionen gerichtet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rüdiger Veit
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
19.05.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Veit,

gerne möchte auch ich die Online-Möglichkeit nutzen, Ihnen eine Frage zu stellen:

Wie kann es sein, dass wir im Strafgesetzbuch fast jeden Tatbestand wiederfinden, nur nicht den der Steuerverschwendung/Amtsuntreue?
Im Jahre 2005 nahm ich an einer Online-Petition des Deutschen Bundestages teil. In dieser forderte ich, neben über 3400 anderen Mitbürgern die Einführung dieses Straftatbestandes. Leider wurde die Petition bis heute nicht abgeschlossen.

Trügt mich das Gefühl, dass es Teile in der Bevölkerung gibt, die für ihr unerträgliches, asoziales Verhalten keiner Strafverfolgung ausgesetzt sind?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und einen sonnigen Gruss aus Ihrem Wahlkreis!
Antwort von Rüdiger Veit
1Empfehlung
13.11.2007
Rüdiger Veit
Sehr geehrter Herr ,

der Deutsche Bundestag hat sich mit der Petition mittlerweile abschließend befasst und Sie abgelehnt.
Die ausführliche Begründung können Sie in der Bundestags-Drucksache 16/5261 oder unter
www.bundestag.de
nachlesen.
Die Argumentation - dass bei Amtsmissbrauch der Rechtsbehelf das richtige Mittel darstellt - entspricht auch meiner persönlichen Auffassung.

Mit freundlichen Grüßen

Rüdiger Veit
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Frage zum Thema Internationales
27.05.2007
Von:

Mich würde interessieren wieso Deutschland bis jetzt noch keinen Friedensvertrag hatt, und sozusagen nur ein Waffenstillstand herrscht. Ferner wäre es für mich von sehr hoher Bedeutung zu erfahren wesshalb die sogenannte Feindstaatenklausel gegen deutsche Soldaten (die sich ja im Rahmen mehrerer Missionen ua. im Kosovo,Afghanistan im Einsatz befinden ) noch nicht abgeschafft wurde.Halten Sie die BRD als genauso souverän wie zb. Frankreich , oder ist die Sachlage in Bezugnahme auf die BRD etwas komplizierter ? Über ihre Antwort wäre ich sehr dankbar. R.KARES
Antwort von Rüdiger Veit
7Empfehlungen
12.06.2007
Rüdiger Veit
Sehr geehrter Herr ,

zu Ihren Fragen im einzelnen:

1. Die Bundesrepublik ist ein in vollem Umfang souveräner Staat. Eines Friedensvertrags bedurfte es nicht, weil das Deutsche Reich am 8. Mai 1945 bedingungslos kapituliert hatte - es hörte also auf zu existieren. Dass die Bundesrepublik unter anderem in den Grundgesetzartikeln 116, 120 und 133 die so genannte "Rechtsnachfolge" des Deutschen Reiches übernahm, hat ja genau in dieser Selbstauslöschung des Vorgängerstaates seinen Grund. Seit dem 5. Mai 1955 ist die Bundesrepublik ein vollständig souveräner Staat, dies wurde im Generalvertrag (der auch "Deutschlandvertrag" genannt wird) bereits 1952 so ausgehandelt. Es war die Vorbedingung für die Bewaffnung der Bundeswehr und den NATO-Beitritt. Die einzigen Einschränkungen galten danach für den Bereich Westberlins, was aus der Zweistaatlichkeit Deutschlands und dem Kalten Krieg resultierte. Doch auch diese Beschränkungen fielen mit dem 15. März 1991 durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag weg. Die Bundesrepblik Deutschland ist ein völkerrechtlich uneingeschränkt souveräner Staat.

2. Die sogenannte Feindstaaten-Klausel der UN-Charta ermächtigte die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs, im Falle eines Rückfalls in aggressive totalitäre Politiken ohne Sonderbeschluss gegen Japan und Deutschland aktiv zu werden: Gegen einen solchen Vorbehalt ist in historischer Perspektive nach nichts einzuwenden, denn es gab 1945 keine Garantie dafür, dass hier wie dort einmal demokratische Gesellschaftsformen entstehen würden. Einen Anlass zur Anwendung der Klausel hat die Bundesrepublik zum Glück nie gegeben. So wurde der Artikel 1995 auf der 50. UN-Generalversammlung denn auch für obsolet erklärt, er soll im Rahmen einer umfassenden Überarbeitung der UN-Charta entfernt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rüdiger Veit
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