Rückkehr zur alten Pendlerpauschale
Mit den Stimmen von Union, SPD und Grüne hat der Bundestag einen Antrag der Linken zur Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale abgelehnt. Die FDP dagegen unterstützte den Antrag ebenso wie ein SPD-Abgeordneter. Das Thema Entfernungspauschale war eines der bestimmenden Themen im bayerischen Landtagswahlkampf.
Hintergrundinformationen
Seit dem 1. Januar 2007 gilt eine eingeschränkte Entfernungspauschale, bei der die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz nicht mehr vollständig ab dem 1. Kilometer, sondern nur noch für "Härtefalle" ab einer Entfernung von 21 Kilometern steuerlich absetzbar sind.

In der Begründung ihres Antrags verweist Die Linke auf das CSU-Steuerkonzept vom Mai 2008, das ebenfalls eine Rückkehr zur alten Pendlerpauschale fordert. Im bayerischen Landtagswahlkampf war neben der CSU auch die bayerische SPD für die Rückkehr zur Pendlerpauschale ab dem 1. Kilometer eingetreten. Beide Parteien hatten diese allerdings im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2007 abgeschafft und das sog. "Werkstorprinzip" eingeführt, wonach der Weg zur Arbeit eine Privatangelegenheit sei.

Die Linke argumentiert, dass im deutschen Einkommensrecht das objektive Nettoprinzip gelte. Danach sind "alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen von Einkommen der Steuerpflichtigen" - also auch der Weg zur Arbeitsstätte - abzuziehen. Derzeit verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Pendlerpauschale. Ein Urteil wird Ende des Jahres erwartet.

Bereits im Vorfeld der Abstimmung hatte die CSU ihr "Nein" angekündigt. "Wir werden den Antrag der Linken ablehnen, weil es der Partei nicht um die Sache, sondern um ein durchsichtiges politisches Manöver geht. Dieses politische Spektakel machen wir nicht mit", so Hartmut Koschyk, parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag.

© Foto: Rainer Sturm / www.pixelio.de

Weiterführende Links zum Thema
Antrag der Linken "Entfernungspauschale sofort vollständig anerkennen – Verfassungsmäßigkeit und Steuergerechtigkeit herstellen" (pdf)
"Enterferungspauschale" bei Wikipedia
Antworten auf abgeordnetenwatch.de und kandidatenwatch.de zum Thema "Pendlerpauschale"
Kommentare von Besuchern zur Abstimmung
Kommentar #78
So sind halt unsere Politiker, uns Wasser predigen und selber Wein saufen!
Kilometerpauschale ablehnen, aber einen überteuerten Dienstwagen von Berlin nach Spanien beordern und sich dann auch noch klauen lassen.
Aber was solls, zahlt ja alles der DUMME ,EHRLICHE deutsche Steuerzahler.
von: Hubertus
am: 27.07.2009 15:32
Kommentar #77
Es stimmt mich bedenklich, das auch am 25.09.2008 noch so viele gegen die Rückkehr zur alten Pendlerpauschale gestimmt haben. Potentiell haben all diese Politiker doch eine Verfassungsfeindliche Einstellung und das mindeste ist doch, das sie nicht wieder gewählt werden!
von: Mario Meier
am: 30.03.2009 11:49
Kommentar #76
Die Kürzung der Pendlerpauschale war also verfassungswidrig. Die zur "Entlastung der Bürger" stilisierte Rückzahlung also nur die Wiedergutmachung. Verfassungswidrig heißt doch sicher: Verstoß gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Tatbestand wäre also: Betrug am deutsche Steuerzahler in einer Höhe von ca. 3 Mrd. €.
Sagt der Bankräuber zum Polizist: OK, OK, ich geb's ja zurück..... und geht nach Hause!
von: Hartmut
am: 01.03.2009 23:48
Kommentar #75
Herzlichen Dank an die weitsichtigen Richter in Karlsruhe.
Diese haben den Dilettanten in Berlin wieder einmal ein Gesetz um die Ohren gehauen und gekippt.
Nicht zum ersten Mal.
Aber führende Figuren in Berlin erdreisten sich jetzt doch tatsächlich zu behaupten,das Geld, welches die Bürger zurück erhalten, diene ja schließlich auch dem Anschub der Konjunktur.
Allen voran die ehemalige FDJ - Sekretärin für Agitation und Propaganda.
Für wie dumm halten dieser Figuren uns eigentlich und ich mache mir ernsthaft Sorgen, wann man diese weitsichtigen und bürgerfreundlichen Richter ablöst, weil sie politisch nicht mehr genehm sind.
von: Wolfgang
am: 27.02.2009 14:21
Kommentar #74
Es ist ungeheuerlich, dass immer noch Abgeordnete versuchen, die Absetzung zu rechtfertigen und auch beteuern, sie sei rechtens. Wo bleibt da der Gleichheitsgrundsatz, wenn auf der einen Seite freiberuflich Tätige alles absetzen können, die Werktätigen jedoch noch nicht einmal die gefahrenen Kilometer zur Arbeitsstelle abetzen können.
von: Willi
am: 27.02.2009 12:21
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