Ronald Pofalla (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Ronald Pofalla
© CDU-Bundesgeschäftsstelle/Chaperon
Jahrgang
1959
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt, Diplom Sozialpädagoge
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Kleve
Landeslistenplatz
4, Nordrhein-Westfalen
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(...) Die Entwicklung der Hartz-IV-Leistungen kann sich nicht nach der Preisentwicklung für einzelne Produktgruppen richten. Die Höhe der Hartz-VI-Leistungen wird ohnehin alle zwei Jahre überprüft. Die Inflationsrate liegt momentan bei lediglich 1,9%. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Wirtschaft
20.05.2008
Von:

Herr Reintjes hat in seinem Beitrag u.a. das Dogma des grenzenlosen Wirtschaftswachstums angesprochen.

Er schreibt dazu.:
"Desweiteren stellt sich mir konsequenterweise die Frage, wie ein Finanzsystem, das einem Kettenbrief gleichkommt, überhaupt irgendeine rechtliche Legitimation besitzen kann und man sich an einem ständigen Wachstumszwang zur Zinsbedienung orientiert, der auf Grund der menschlichen Eigenschaft, nicht mehr und mehr bis ins Unendliche leisten zu können, vollkommen unmöglich ist und ganz zwangsläufig irgendwann in einer Krise enden muss."

Sie sind leider gar nicht darauf eingegangen. Dabei wird diese Problematik unzweifelhaft früher oder später in den Mittelpunkt der Wirtschafts- und Finanzpolitik geraten. Und heutige Ausrede, dass die üblicherweise maximal in Legislaturperioden denkenden Berufpolitiker sich an lanfristig orientierten Debatten nicht beteiligen können, halte ich für fragwürdig. Politiker stellen auch durch Nichthandeln und Nichtthematisieren Weichen, deren Auswirkungen sich erst in Jahrzehnten klarer und umso dramatischer offenbaren werden.

Mir erläuterte mal der Chefvolkswirt der Deutschen Bank, N. Walter, warum aus seiner Sicht keinerlei Alternative zum endlosen Wachstums (incl. Ausbreitung unser Art in den Weltraum) bestünde.

Teilen Sie auch diese Ansicht?
Wenn nicht, wie sieht Ihre Vorstellung einer menschlichen Ökonomie auf dem Planeten Erde in z.B. 100 Jahren aus? Oder vertreten Sie wie die meisten Berufspolitiker diesbezüglich die realpolitische Strategie "Nach uns die Sintflut"? Halten Sie dies ernsthaft für eine seröse Wahrnehmung der durch ihr Mandat übernommenen Verantwortung (auch gegenüber zukünftigen Generationen)?

Kurz:
Müssen sich Menschen an ein System anpassen?
Oder müsste nicht vielmehr ein System bei Bedarf an die Menschen (u.a. Voraussetzungen) angepasst werden?

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Frage zum Thema Familie
20.05.2008
Von:

Sehr geehrter Hr.Pofalla

Wir sind eine typische durchschnitts Familie ,also Verheiratet mit zwei Kinder ,beide sind Wir berufstätig. Wir verdienen zusammen mit Kindergeld c.a.2500 €. Nun meine Frage : Was unterscheidet uns von einer Familie die von Hartz 4 lebt,ich glaube nur noch das wir so blöd sind und Arbeiten gehen denn wir liegen überall mit unseren Einkommen über irgendwelchen Sätzen so das wir für alles allein Aufkommen müssen,ob es z.b. Schulbücher,Energiekostenu.s.w. Wir rutschen immer mehr ab und haben für Altersvorsorge und irgendwelchen Extras kaum noch am Monatsende was übrig. Nun lese ich das besitzer alter Autos eine Strafsteuer zahlen sollen also trifft es wieder uns den kleinen Mann und so geht es immer weiter, Was tuen Sie für den kleinen Mann -nichts !!! Wir haben immer CDU gewählt doch jetzt sind auch wir soweit uns aus allen zurückzuziehen weil die Politik den einfachen Mann nur noch ausbeutet und für dumm verkauft!!!!
Antwort von Ronald Pofalla
2Empfehlungen
23.05.2008
Ronald Pofalla
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 21. Mai 2008. Es darf nicht sein, dass der Bezug des Arbeitslosengeldes II attraktiver ist als bezahlte Arbeit. Leistung muss sich lohnen.

Damit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wieder mehr vom Brutto-Lohn übrig bleibt, setze ich mich dafür ein, dass der Kurs zur Senkung von Lohnzusatzkosten konsequent fortgesetzt wird: Wenn zum 1. Januar 2009 neue Spielräume für eine weitere Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages vorhanden sind, dann müssen diese genutzt werden. Ebenso ist es erforderlich, dass die rund 80 Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik einer strikten Prüfung unterzogen werden. Hier muss konsequent entrümpelt werden. Eine Halbierung der Arbeitsmarktinstrumente halte ich für möglich.

Darüber hinaus kann ich verstehen, dass es Sie ärgert, wenn Sie hören, dass es möglicherweise zu einer Sie belastenden Neuregelung der Kfz-Steuer kommt. Wir wollen, dass die Neureglung der Kfz-Steuer einen effektiven Beitrag zum Klimaschutz leistet, ohne dabei die Bürger in unangemessener Weise zu belasten.

Die Bundesregierung hat am 5. Dezember 2007 das "Integrierte Energie- und Klimaprogramm" mit zahlreichen Maßnahmen beschlossen. Mit diesem Energie- und Klimaprogramm wird es Deutschland gelingen, seinen CO2-Ausstoß bis 2020 um 40 % gegenüber 1990 zu reduzieren. Die neuesten Studien zum Klimawandel unterstreichen, dass schnelles und konkretes Handeln erforderlich ist.

Ein wichtiger Bestandteil des Energie- und Klimaprogramms ist die künftige Ausrichtung der Kfz-Steuer am CO2-Ausstoß. Bereits im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD war vereinbart worden, dass zur Senkung des Kraftstoffverbrauchs von Fahrzeugen und der Verminderung von CO2-Emissionen im gesamten Straßenverkehr wirksame Anreize für die Einführung hocheffizienter Antriebe durch eine am CO2- und Schadstoffausstoß orientierte Kfz-Steuer geschaffen werden.

Als Grundlage für das weitere Verfahren hat die Bundesregierung am 5. Dezember 2007 Eckpunkte beschlossen: Künftig soll neben der Schadstoffkomponente der CO2-Ausstoß in die Bemessung der Steuer einfließen. Die neue Kfz-Steuer soll ab 1. Januar 2009 für erstmals zugelassene Pkw gelten. Vorgesehen sind u.a. die Einführung eines einheitlichen linearen CO2-Tarifs sowie ein nicht besteuerter CO2-Freibetrag von nicht mehr als 100 g/km, der besonders verbrauchsarme Fahrzeuge begünstigt. Für Pkw mit Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2008 soll grundsätzlich die alte schadstoff- und hubraumbezogene Besteuerung weiter gelten. Dabei sehen die Eckpunkte für Euro-2- und Euro-3-Fahrzeuge sowie ggf. für Euro-4-Fahrzeuge eine angemessene Anhebung der Steuersätze vor. Für zwischen dem 5. Dezember 2007 und dem 31. Dezember 2008 erstmals zugelassene verbrauchsarme Euro-4- und Euro-5-Fahrzeuge ist eine Günstigerprüfung vorgesehen. Die Neuregelung soll insgesamt aufkommensneutral erfolgen.

Auf Basis der beschlossenen Eckpunkte wird sich die Bundesregierung vor Beginn des Gesetzgebungsverfahrens mit den Ländern verständigen, da es sich bei der Kfz-Steuer um eine Ländersteuer handelt. Im weiteren Verfahren werden wir sämtliche Maßnahmen eingehend prüfen und kritisch hinterfragen. Wir werden dafür Sorge tragen, dass die Neuregelung sowohl einen Beitrag zum Klimaschutz leistet, als auch die Interessen der Autofahrer angemessen berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen
Ronald Pofalla MdB
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Frage zum Thema Soziales
20.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Pofalla,

ich muss auf Ihre heutige Antwort auf die Fragen von Herrn König zurückkommen. Ich habe verstanden, dass die Schweiz ein intelligenteres Renten- system haben, da betriebliche Altersversorgung und private Altersvorsorge eine wichtigere Rolle spielen. Die gesetzliche Rente ist nur als Grundsicherung gedacht und wird durch die o.g. Ansprüche ergänzt. Ja die Schweiz ist halt cleverer! Hätte nur die BRD viel früher mit diesen Instrumenten angefangen, viele Probleme wären dadurch vermieden worden. Was ist nicht verstanden habe, ist der Vergleich mit der Renten- erhöhung in der Schweiz und bei uns. Sie schreiben: "der Vorschlag das Rentensystem der Schweiz zu übernehmen. verkennt außer- dem, dass dort nur alle zwei Jahre eine Rentenanpassung vor- genommen wird, die zudem nur dem Durchschnitt aus Inflationsrate und Nettolohnentwicklung entspricht. Dadurch erklärt es sich auch, dass die Rentner in der Schweiz weit weniger an der Wohlstands- entwicklung ihres Landes teilnehmen als in der Vergangenheit die Rentner in Deutschland. Beispielsweise wurden zwischen 1986 und 1996 die Renten um 37,7 Prozent angehoben, während die Lohn- und Gehaltserhöhung in diesem Zeitraum 37,7 Prozent betrugen". Soweit Ihre Ausführungen. Ihnen dürfte doch nicht entgangen sein, dass die Rentenentwicklung bei uns viel niedriger ausfällt. Der deutsche Rentner kann nur davon träumen, alle 2 Jahre eine Erhöhung der Inflationsrate zu bekommen. Täusche ich mich, oder entspricht es de Wahrheit, dass der gesetzliche Rentner bei uns in diesem Jahr 1,1 %, letztes Jahr 0,54 % und einige Jahre zuvor gar keine Erhöhung erhalten hat? Warum schreiben Sie, dass der arme Schweizer Rentner nur im Schnitt weniger als 4 % jährlich Erhöhung erhält? Warum kann er nach Ihrer Auffassung nicht mit der Rentenentwicklung des deutschen Rentners mithalten? Bei den Zahlen, die Sie vorrechnen. Wieviel Rentenerhöhung hat der deutschen Rentner in den letzten 10, 20 Jahren erhalten? Wollen Sie dem Leser Sand in die Augen streuen?
Mfg

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Pofalla,

mit großem Interesse warten Millionen von Unternehmer auf Ihre Antwort auf die Frage von Herrn Werner Pickers vom 25.9.2007 hier im Abgeordnetenwach zur Zwangsmitgliedschaft bei der IHK.
Im Internet ist unter Kammerwatch.de nachzulesen wo den Unternehmern der Schuh drückt.
Meine konkrete Frage: aus welchem Grund antworten Sie nicht Ihre Meinung zu dem Thema Zwangsmitgliedschaft? interessiert mich und Millionen von Unternehmern.

Viele Grüße aus Bayern


Antwort von Ronald Pofalla
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09.06.2008
Ronald Pofalla
Sehr geehrter Herr ,
Sehr geehrter Herr Pickers,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 22. Mai 2008 bzw. vom 25. September
vergangenen Jahres zur Pflichtmitgliedschaft bei der IHK.

Den Kammern gehören in Deutschland kraft Gesetz seit langem alle natürlichen und juristischen Personen an, die im Kammerbezirk eine gewerbliche Niederlassung, eine Betriebsstätte oder Verkaufsstelle unterhalten, sofern sie zur Gewerbesteuer veranlagt werden (Pflichtmitgliedschaft). Pflichtmitglieder sind auch Kleinunternehmer und Nebenerwerbsbetriebe, falls der gewerbliche Charakter dieser Betriebe nicht fraglich ist. Diese Pflichtmitgliedschaft ist vom Bundesverfassungsgericht für verfassungskonform erklärt worden. Auch nach Ansicht des Gerichts ist die Pflichtmitgliedschaft hinnehmbar, weil sie für die Kammerzugehörigen eine Chance zur Beteiligung und Mitwirkung an staatlichen Entscheidungsprozessen eröffnet. Die Pflichtmitgliedschaft hat überdies nach den Ausführungen des Gerichts eine freiheitssichernde und legitimatorische Funktion, weil sie auch dort, wo das Allgemeininteresse einen gesetzlichen Zwang verlangt, die unmittelbare Staatsverwaltung vermeidet und stattdessen auf die Mitwirkung der Betroffenen setzt. Das Gericht hat allerdings auch herausgestellt, dass die Industrie- und Handelskammern die Grenzen ihrer Aufgaben beachten müssen.

Auch kleine und mittelständische Betriebe profitieren von einer Mitgliedschaft bei den Industrie- und Handelskammern. Die Kammern bieten ihnen zahlreiche Dienstleistungen, wie z. B. Starthilfen und Existenzgründungsberatung, Beratung in/zu Finanzierungs- und Steuerfragen, Suche nach Gesprächspartnern im In- und Ausland, Hilfe und Unterstützung bei Verkehrsproblemen und bei Kontakten mit der öffentlichen Verwaltung. Ebenso kommt die hoheitliche wirtschaftsverwaltende Tätigkeit der Kammern den kleinen und mittelständischen Betrieben zugute (u. a. Sachkundeprüfungen, Aus- und Fortbildung, Berufsbildungszentren, Vermittlungsstellen).

Aus der Pflichtmitgliedschaft folgt nach unserer Rechtsordnung die Beitragspflicht der Kammerzugehörigen. Der Beitrag ist eine Gegenleistung für den Vorteil des Mitgliedes aus der Kammertätigkeit. Dieser Vorteil besteht vor allem darin, dass die Kammer ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllt, insbesondere das Gesamtinteresse der ihr zugehörigen Gewerbetreibenden wahrnimmt und für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft arbeitet/eintritt. Der Vorteil dieser Interessenvertretung kommt allen Mitgliedern zugute. Dies entspricht dem Äquivalenzprinzip. Es ist nicht erforderlich, dass der Beitrag einen unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil bewirkt, der sich bei den einzelnen Kammerzugehörigen messbar niederschlägt.

Die Bundesregierung hält an der IHK-Pflichtmitgliedschaft fest. Dies hat sie in dem Bericht für den Deutschen Bundestag (Bundestagsdrucksache 14/9175 - Bericht der Bundesregierung über Beiträge, Aufgaben und Effizienz der Industrie- und Handelskammern) festgestellt, sie hat aber auch erklärt, dass sie die Problematik weiter beobachten wird. In der Koalitionsvereinbarung der derzeitigen Bundesregierung ist eine Aufhebung der IHK-Pflichtmitgliedschaft nicht vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen
Ronald Pofalla MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Pofalla,

soeben habe ich vom Vorschlag Hr. Ludewigs (RCDS) erfahren. Demnach ist in der Diskussion, die Wahlrechte von Arbeitslosen und Rentnern zu reduzieren. Er begründet dies damit, dass Leistungsträger stärker gefördert werden müssen.

1.) Wie stehen Sie dieser Thematik gegenüber?

2.) Wie realistisch sehen Sie die evtl. Durchsetzung ?

Freundliche Grüße

Antwort von Ronald Pofalla
2Empfehlungen
04.06.2008
Ronald Pofalla
Berlin, 4. Juni 2008

Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23. Mai 2008. Das Konzept von Herrn Gottfried Ludewig, Leistungsträger dadurch zu belohnen, indem ihre Stimmen bei einer Wahl etwa durch eine Mehrfachabgabe ein mehr an Gewicht bekommen, halte ich für abwegig. Es widerspricht Artikel 38 des Grundgesetzes, dass Abgeordneten des Deutschen Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ronald Pofalla MdB
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