Rolf Kramer (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Rolf Kramer
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Diplom Ingenieur (FH), Berufsschullehrer
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Diepholz - Nienburg I
Landeslistenplatz
24, Niedersachsen
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(...) Ferner müssen Sie beachten, dass die Fahrzeuge, die derzeit über die Abwrackprämie verschrottet werden, nicht pauschal in die Berechnung des Gebrauchtwagenmarkts einbezogen werden können, da die Halter ohne die Prämie das Fahrzeug durchaus weitere Jahre genutzt hätten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Sicherheit
08.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Kramer,

meine Frage betrifft Sie selbst als auch den Verteidigungsausschuss , dem Sie angehören.

Sie sind von 1978 bis 2002 Berufschullehrer gewesen.

Was befähigt Sie, aber auch die andere Kollegen aus diesem Ausschuss, über Sachverhalte zu entscheiden, die die Bundeswehr betreffen. Es geht hier u.a. um die Beschaffung von hochkomplexen Systemen, die Milliardenausgaben bedingen. m.E. muss jeder, der solche Entscheidungen trifft, ein exzellenter Kenner der Materie sein, um richtig und kompetent zu entscheiden.

Ist dies nicht der Fall, muss ich mich beraten lassen, was Dritten die Tür für Einflußnahmen öffnen kann.

Wenn ich mit die Lebensläufe der anderen Ausschussmitglieder ansehe, sind diese ebenfalls nicht von tiefen Fachkenntnissen geprägt, die diesem Ausschuss dienen. Wenn dann noch PDS-Mitglieder, also mittelbare Nachfolger des SED-Regimes, in diesem Ausschuss tätig sind, bekomme ich ungute Gefühle.

Wie also wird Kompetenz in diesem Ausschuss aufgebaut, der mit über die Sicherheit unseres Landes entscheidet?

Viele Grüße aus Kirchweyhe!

A.

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Frage zum Thema Gesundheit
04.01.2007
Von:

Guten Tag, Herr Kramer!

Im Zuge der vorgesehenen Gesundheitsreform soll die Insolvenzfähigkeit der gesetzlichen Krankenkassen im Gesetzesvorhaben sanktioniert werden.

Ich gehöre als ehemaliger dienstordnungsmäßiger Angestellter (DO-Angestellter) einer AOK seit einigen Jahren zu den Versorgungsempfängern.
Meine Frage lautet: Wie wird durch die Politik gesetzlich garantiert, dass ich dauerhaft meine Versorgungsbezüge erhalte?

Mit freundlichen Grüssen

Antwort von Rolf Kramer
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18.01.2007
Rolf Kramer
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Mail vom 4. Januar 2007. Das von Ihnen geschilderte Problem ist bereits in der SPD-Bundestagsfraktion thematisiert worden. In den Gesprächen mit dem Gesundheitsministerium ist nunmehr vereinbart, dass zwar grundsätzlich an der Insolvenzfähigkeit der Krankenkassen festgehalten werden soll, die Regelung der Einzelheiten wie das Inkraftreten der Insolvenzfähigkeit aber einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren vorbehalten bleibt. Darüber hinaus werden die Krankenkassen verpflichtet, ab 1. Januar 2010 Rückstellungen für die Versorgungszusagen der DO-Angestellten zu bilden.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Kramer
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Frage zum Thema Gesundheitsreform
04.02.2007
Von:
-

Sehr geehrter Herr Kramer,

Sie haben der Gesundheitsreform zugestimmt.Sicher mit gutem Gewissen.Nun meine Frage. Wie lange konnten Sie sich mit den 81 Änderungsanträgen beschäftigen? Waren es mehr als die 30 min, die einer Abgeordneten der "Grünen" zugestanden wurden? Was halten Sie von der Stellungnahme Ihrer Kollegin Elke Ferner:
"Lassen Sie uns dieses Gesetz heute beschließen und anschließend genau schauen ,was darin steht"? Mein Demokratieverständnis ist ein anderes und nicht vom KBW geprägt. Das überlasse ich Frau Schmidt.
Antwort von Rolf Kramer
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27.02.2007
Rolf Kramer
Sehr geehrter Herr Dr. Brose,

ich habe mich vor meiner Zustimmung zur Gesundheitsreform - wie auch bei jedem anderen Gesetzgebungsvorhaben - mit den aufgeworfenen Fragen beschäftigt und mit meinen Fachkolleginnen und -kollegen diskutiert. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich ebenfalls ausführlich mit den Änderungsanträgen auseinander gesetzt. Die Fraktion hat nach dieser Diskussion mit einer sehr großen Mehrheit dem Gesetzesvorhaben zugestimmt.

Das Zitat von Frau Ferner ist mir nicht bekannt, insofern kann ich dazu auch keine Stellung nehmen. Und dem KBW habe ich nie angehört.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Kramer
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Frage zum Thema Gesundheit
22.02.2007
Von:

Hallo Rolf Kramer,
es geht um die leidige Sache mit dem Rauchverbot in Gaststätten.
Es muß eine gesetzliche Regelung her, die das Rauchen in allen gastronomischen Bereichen (von der Großraumdisko bis zur kleinsten Pommesbude an der Ecke) ohne jegliche Ausnahmen verbietet. Ich habe während der Fußball-WM mit vielen Einschränkungen leben müssen, weil ich mir nichts aus Fuball mache und der Meinung bin, daß ein Fernseher nicht in die Kneipe gehört. Aber da ging es um 4 Wochen und ich habe in der Zeit einen neuen Tresen bekommen und ein Alternativ-Programm gefahren. Aber allein eine Nichtraucherkneipe zu eröffnen, ist existenziell nicht zu machen. Das geht nur, wenn überall nicht geraucht werden darf; sonst gehen die rauchenden Gästen dorthin, wo der Wirt selbst raucht. Ich bin selbst Nichtraucher und meine MitarbeiterInnen sind es zu 85%. Wir müssen ständig passiv mitrauchen! Der Ministerpräsident von Nds. und die DEHOGA wollen nicht ran ans Rauchverbot und machen Ausflüchte und Ausnahmen. Wir sollten dagegensteuern, es geht in anderen Ländern besser, als man es sich zuerst ausgemalt hatte. Meine Kollegen Wirte haben dort zu 63% selbst mit dem Rauchen aufgehört und wenn dort die einzelnen Raucher nach draußen gehen, um ihrer Sucht zu frönen, lernen sie neue Menschen kennen, die sich um den großen Aschenbecher scharen - eine neue Form der Kommunikation. Ich bitte um Hilfe bei der Durchsetzung des gesetzlichen Rauchverbots in allen Gasthäusern! Danke
Antwort von Rolf Kramer
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27.02.2007
Rolf Kramer
Sehr geehrter Herr ,

ich gehöre zu den Unterzeichnern des Ende letzten Jahres parteiübergreifend eingebrachten Antrags zum Nichtraucherschutz, der zunächst zurückgestellt worden ist, um die Beratungen der Bundes- und Landesminister abzuwarten. Insofern sehen Sie mich beim Nichtraucherschutz an Ihrer Seite.

Die in der letzten Woche erreichte Einigung der Gesundheitsminister in Hannover ist im Grunde ein Erfolg, den ich so nicht erwartet hatte. Ich hoffe sehr, dass die Ministerpräsidenten Ende März diesen Beschluss bestätigen und die entsprechenden Gesetzesvorhaben auf den Weg bringen werden. Vielleicht besinnt sich dann ja auch der niedersächsische Ministerpräsident Wulff eines Besseren. Seine Haltung ist für mich nicht nachvollziehbar.

Sollten die Ministerpräsidenten hinter den Beschluss in Hannover zurückfallen, muss aus meiner Sicht der Bund doch aktiv werden. Der von mir unterstützte Antrag wäre dann der richtige Weg.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Kramer
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Frage zum Thema Tornado-Einsatz
23.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Kramer,

Haben Sie eigentlich dem "Hartz-IV-Gesetz" zugestimmt? Werden Sie der Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre zustimmen? Werden Sie dem Tornado-Einsatz in Afghanistan sowie der Entsendung weiterer 500 Bundeswehrsoldaten nach Afghanistan zustimmen? Inwieweit stimmen Sie dabei nach Ihrem Gewissen und Ihrer persönlichen Überzeugung? Beugen Sie sich manchmal (insbesondere bei den von mir angesprochenen Themen) dem Fraktionszwang und stimmen auch gegen Ihr Gewissen und gegen Ihre persönliche Überzeugung?

Freundliche Grüße aus Diepholz von
Antwort von Rolf Kramer
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28.02.2007
Rolf Kramer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail vom 23. Februar 2007, in der Sie mich nach meiner Abstimmungshaltung zu bestimmten kontrovers diskutierten Themen fragen.

Ja, ich habe dem sogenannten "Hartz IV-Gesetz" zugestimmt, ich werde auch der Anhebung des Renteneinttrittsalters auf 67 zustimmen, wenn, wie vorgesehen, die vorgeschlagenen Begleitmaßnahmen umgesetzt werden. Und ich werde auch, aus Überzeugung, dem Einsatz der Aufklärungstornados in Afghanistan zustimmen. Von der Notwendigkeit des Einsatzes habe ich mich gerade in der letzten Woche bei meinem Besuch bei den deutschen Einsatztruppen im Norden von Afghanistan und in Kabul überzeugen können.

Die von Ihnen angesprochenen Fragen sind aus meiner Sicht - mit Ausnahme des Tornado-Einsatzes - keine Gewissensfragen. Es ging und geht dabei um die Handlungsfähigkeit der jeweilig amtierenden Regierung. Dabei ist und wird es immer wieder vorkommen, dass ich einem Gesetz zustimme, von dem ich nicht zu 100% überzeugt bin. Kompromisse- auch mit der eigenen Überzeugung - sind aber in einer Demokratie unerlässlich. Nur so funktioniert sie.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Kramer
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