Rolf Kramer (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Rolf Kramer
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Diplom Ingenieur (FH), Berufsschullehrer
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Diepholz - Nienburg I
Landeslistenplatz
24, Niedersachsen
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(...) Für mich steht außer Frage, soweit die Honorartätigkeit auch in diesem Bereich nicht als echte Nebentätigkeit erfolgt, müssen die Betroffenen von ihrer Arbeit leben können. Dies ist hier erkennbar nicht der Fall. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
17.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Krsmer,

das IQWIG und der GBA -besonders Herr Sawicki - arbeiten innerhalb der BRD entschieden gegen die Interessen der Diabetker und gegenein würdevolles Leben, indem -europa- und weltweit einmalig- die Insulinanaloga als schnellwirsamen Insulineaus dem Verordnungskatalog gestrichen wurden für Typ 2 Diabetiker und werden sollen für Typ 1 Diabetiker. Das ist ein einschneidender Eingriff in die Selbstbestimmung der Diabetiker und in die Verodnungsfähigkeit der Ärzte und ein Rückschritt in die Behandlungsmöglichkeit. Ein Kind, das kein kurzwirksames Insulin mehr spritzen darf, ist z.B.in der Schule nicht in der Lage, ein zweites Frühstück einzunehmen, da es nach dem Spritzen 20-30 Minuten mit der Mahlzeit warten muß. Ähnliches gilt für Schichtarbeiter. Es ist ein Rückschritt in alte Zeiten - und wird im Ausland als unverständlich hingenommen - Müssen wir uns auf noch mehr Einschränkungen einlassen und alle gewonnen Vorteile durch neue Medikamente wieder umgeben? Also Medizin 5. Klasse?



Bezirksvorsitzender DDB Syke
mit 3c Selbsthilfegruppen im Landkreis Diepholz
Antwort von Rolf Kramer
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22.04.2008
Rolf Kramer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 17. April 2008. Hier ist meine Antwort:

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 21. Februar 2008 entschieden, dass kurzwirksame Insulinanaloga zur Behandlung von Diabetes Typ 1 grundsätzlich nur dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig bleiben, wenn sie nicht teurer sind als vergleichbare Humaninsuline. Diese Entscheidung wird dem Bundesministerium für Gesundheit, welches die Rechtsaufsicht über den Gemeinsamen Bundesausschuss hat, verfahrensgemäß zur Überprüfung zugeleitet. Nach Ablauf der maximal 8-wöchigen Einspruchsfrist tritt die Regelung nach erfolgter Nichtbeanstandung nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Hintergrund des Beschlusses war eine wissenschaftliche Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Dieses hat festgestellt, dass kurzwirksame Insulinanaloga bei Typ-1-Diabetikern keinen therapeutischen Zusatznutzen aufweisen, der den deutlich höheren Preis rechtfertigen würde. Es handelt sich nach Auffassung des Instituts bei Humaninsulinen und Insulinanaloga um zwei gleichermaßen zur Behandlung des Diabetes Typ 1 geeignete Arzneimittelgruppen ( www.iqwig.de/index.449.html ).

Um jedoch unzumutbare Risiken für die in Ihrer Frage hervorgehobenen Betroffenen auszuschließen, können in begründeten Ausnahmen durch den Vertragsarzt kurzwirksame Insulinanaloga allerdings weiterhin zu Lasten der GKV verordnet werden. Dies ist dann zulässig, wenn Patientinnen oder Patienten allergisch auf Humaninsulin reagieren oder eine stabile adäquate Stoffwechsellage mit Humaninsulin bereits in der Vergangenheit nicht erreicht werden konnte, dies mit kurzwirksamen Insulinanaloga aber nachweislich gelingt. Diese Ausnahmen gelten ohne Einschränkung für alle Patientinnen und Patienten, also auch für Kinder und Jugendliche sowie für Erwachsene aller Altersgruppen. Ich bitte Sie dabei zu beachten, dass aus diesen Motiven auch die Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss keine Einwände gegen den Beschluss vorgebracht haben.

Ich verweise weiter auf die Stellungnahme des G-BA, in dem verdeutlicht wird, dass Insulinanaloga ohne weiteren Beschluss voll zu Lasten der GKV verordnungsfähig würde, sofern die pharmazeutische Industrie zukünftig die Preise auf das Niveau von Humaninsulin senken würde. Ein identischer Beschluss des G-BA vom Juli 2006 zur Behandlung von Diabetes mellitus Typ 2 führte bereits zu ersten Preissenkungen der Preise von Insulinanaloga auf das Niveau von Humaninsulin. Des Weiteren haben einige Krankenkassen die Möglichkeit genutzt, mit pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge für kurzfristige Insulinanaloga zu vereinbaren.

Aus meiner Sicht wäre es wünschenswert, wenn die pharmazeutische Industrie und die Krankenkassen diese Möglichkeiten auch bei kurzwirksamen Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 1 in Anspruch nehmen würden.

Mit freundlichen Grüßen,

Rolf Kramer
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
27.04.2008
Von:

Re: Position der SPD re Entschädigung ehemaliger Heimkinder

Sehr geehrter Herr Kramer

Ich sehe Ihre Antwort vom 22.04.2008 auf meine Frage vom 12.04.2008 als nichts anderes als ein geschicktes Ausweichmanöver Ihrerseits und seitens der SPD an; und jeder der diese Ihre Antwort ließt, kann dies ebenfalls sofort erkennen.

Die SPD, als Partei auf Bundesebene sitzt weiterhin auf dem Zaun in dieser Sache – sie hat keine eigene politische Meinung dazu oder ist nicht bereit ihre Meinung dazu öffentlich zu deklarieren und dazu zu stehen.

Die SPD hat eines gemeinsam mit der CDU/CSU: sie hat, bisher, nirgens Transparenz gezeigt in dieser Sache. Die SPD sowie die CDU/CSU hat keine Position in dieser Sache und will sich nicht dazu äußern. Die SPD sowie die CDU/CSU sagt weder "ja” noch "nein”, sie sagt einfach: "Ich weigere mich zu sagen welche Meinung ich diesbetreffend vertrete.”

Von der CDU/CSU war ja schon immer nicht viel zu erwarten in solchen Sachen. Was die SPD betraf, jedoch, dachte ich immer sie sei eine selbstbestimmende politische Partei. Ich scheine mich geirrt zu haben.

Weder die SPD-Mitglieder im Petitionsausschuss (dessen Anhörungen hinter verschlossenen Türen stattfinden) haben, noch der Petitionsausschuss selbst (in dem ALLE im Bundestag vertretenen Parteien durch eine bestimmte Mitgliederzahl vertreten sind) hat, etwas mit diesen an Sie persönlich und an die SPD-Partei gerichteten Fragen zu tun.

Und auch der Bundestag – das Deutsche Bundesparlament, das sich aus Migliedern ALLER Parteien zusammensetzt, hat etwas mit den an Sie persönlich und an die SPD-Partei gerichteten Fragen zu tun.

Auch kann ich aus Ihrer Antwort nicht nachvollziehen, welche "zuständigen Berichterstatter" Sie meinen, es sei denn Sie meinen die für SPD-Policy, die politische Position der SPD in dieser Sache "zuständigen Berichterstatter". Wer sind denn die für die Bekanntgabe von SPD-Policy in dieser Sache "zuständigen Berichterstatter", wenn Sie es nicht sind?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Rolf Kramer
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03.06.2008
Rolf Kramer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 15. Mai 2008. Hier ist meine Antwort:

Meines Erachtens wurde Ihre Frage bezüglich der Position der SPD zur Entschädigung ehemaliger Heimkinder mit meinem Antwortschreiben vom 22. April deutlich beantwortet. Die Behauptung, die SPD besitze keine Meinung zu diesem Thema oder scheue sich diese öffentlich zu deklarieren muss ich entschieden zurückweisen. Gerade die Mitglieder der SPD-Fraktion setzen sich im Petitionsausschuss konstruktiv für die Behandlung der Petition "Ehemaliger Heimkinder" ein. Dieses Engagement verdeutlicht sich durch den Einsatz für eine frühzeitige Ansetzung der Anhörungen und deren Ergänzung durch die offene Beteiligung der Betroffenen, denen Zeit und Raum gewährt wurde die Thematik aus Ihrer Perspektive zu erläutern.

Ich bitte Sie zu beachten, dass es sich bei dem Deutschen Bundestag, um ein arbeitsteiliges Parlament handelt. Es liegt auch in Ihrem Interesse, dass ich mich zur Beantwortung Ihrer Frage mit den Berichterstattern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Arbeitsgruppe in diesem Kontext austausche.
Den Stand des derzeitigen parlamentarischen Verfahrens habe ich Ihnen mitgeteilt und ferner mit den zuständigen Berichterstattern vereinbart, dass Sie über das fortlaufende Verfahren weiter informiert werden. Dass Sie sich mit diesen bereits seit längerer Zeit in Kontakt befinden, ist u.a. auf Ihrer Homepage dokumentiert. In diesem Sinne kann ich auch Ihre Frage auf welche zuständigen Berichterstatter ich mich in meinem Antwortschreiben an Sie beziehe nicht ganz nachvollziehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Rolf Kramer
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
15.05.2008
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Kramer,

als Angehörige eines Berufstands (wenn auch jetzt i. Ruhestand), der mir hinsichtlich Leistungsbereitschaft und Übernahme von Verantwortung oft mehr abgefordert hat, als ich meinte, erbringen zu können, fühle ichmich sehr berechtigt, Ihnen - im Zuge der Diätenerhöhungen - eine Frage nach Ihren Privilegien zu stellen:
Erhalten im Falle Ihres Todes Ihre Angehörigen nach wie vor "Sterbegeld", getarnt zwar als "Übergangsgeld", ausgezahlt aber erst nach Ihrem Ableben?
Auch "bereinigt" um die Summe von 1050,00€ , bekämen Sie dann immer noch ein Sterbegeld, während dem Bürger die gesamte Summe gestrichen wurde!

Ich bin sehr gespannt auf Ihre Antwort -
Mit freundlichen Grüßen,
Dr.
Antwort von Rolf Kramer
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02.06.2008
Rolf Kramer
Sehr geehrte Frau Dr. ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 15. Mai 2008. Hier ist meine Antwort:

Ich kann Ihnen bestätigen, dass die Hinterbliebenen von Abgeordneten Anspruch auf ein Überbrückungsgeld geltend machen können, dass Ihnen finanziell unterstützend bei der Umstellung auf die sich ergebende neue Lebenssituation helfen soll. Das Überbrückungsgeld beträgt bei einer Dauer der Mitgliedschaft der/des Abgeordneten von mehr als 8 Jahren oder mehr als zwei Wahlperioden das Eineinhalbfache der Abgeordnetenentschädigung. Gemeinhin wird für diese Unterstützungsleistung weiter der Begriff "Sterbegeld" verwendet, da es vordergründig zur Abdeckung von Bestattungskosten diente. Von einer bewussten Tarnung, wie Sie es in Ihrer Frage formulieren, würde ich nicht sprechen.

Das Sterbegeld selbst wurde bis 2003 von den gesetzlichen Krankenkassen an diejenigen Hinterbliebenen eines gesetzlich Versicherten gezahlt, der auch die Bestattungskosten trägt. Anspruch auf Sterbegeld bestand nur dann, wenn der Verstorbene am Stichtag 1. Januar 1989 bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war, insofern handelte es sich beim Sterbegeld um eine auslaufende Leistung, die 2004 mit Verabschiedung der Gesundheitsreform aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen herausgenommen wurde. Mit dem gänzlichen Entfallen des Sterbegeldes für die gesetzlich Versicherten ist auch das Überbrückungsgeld für die Abgeordneten entsprechend um 1.050 Euro gekürzt worden, wie Sie bereits richtig in Ihrer Frage angedeutet haben.

Ähnliche Leistungen wie das Überbrückungsgeld für Abgeordnete gibt es heute ebenso bei Rentnern oder Beamtenpensionären, deren Witwen- oder Witwerrente z.B. für ein Vierteljahr nach Ableben des Versicherten zu 100 Prozent weiter ausgezahlt werden. Und auch die meisten Tarifverträge (insbesondere im öffentlichen Dienst) sehen beim Tod eines Betriebsangehörigen eine Sterbebeihilfe vor.

Zusammenfassend muss konstatiert werden, dass das Überbrückungsgeld für Abgeordnete keine privilegierte Leistung darstellt, sondern in ähnlicher Form als Sterbebeihilfe in Tarifverträgen oder der gesetzlichen Rentenversicherung existiert. Die Abgeordneten der SPD-Fraktion sind sich jedoch sehr wohl der Wirkung des gänzlichen Entfallens des Sterbegeldes bei der GKV bewusst und begrüßen die Entscheidung das Überbrückungsgeld in diesem Kontext um 1.050 Euro zu kürzen.

Mit freundlichen Grüßen,

Rolf Kramer
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Frage zum Thema Soziales
21.05.2008
Von:

1947 - 1967 Gewalt im Johanna-Helenen-Heim

Auf der Homepage
www.gewalt-im-jhh.de
wird ein besonderes Kapitel bundesdeutscher Geschichte dokumentiert. Diese Homepage dokumentiert einen Teil Kirchengeschichte und einen Teil Heimgeschichte. Sie dokumentiert einen Zeitraum zwischen etwa 1947 und 1970. Es ist ein Zeitraum, den viele Menschen, die mit dieser Zeit nicht konfrontiert werden möchten, gern in die Nachkriegszeit verschieben wollen und damit eine Rechtfertigung suchen, die den Tenor hat: "Damals, - nach dem Krieg war es eben so".
Auf dieser Homepage werden Verbrechen dokumentiert. Verbrechen an Kindern. Und, was ganz besonders schlimm ist, Verbrechen an den Hilflosesten von ihnen, nämlich an körper- und geistigbehinderten Kleinkindern und Kindern.
Ort des Geschehens sind die damaligen Orthopädischen Heil-, Lehr- und Pflegeanstalten in Volmarstein. Dies ist ein Ort auf einem Hügel an der Ruhr, heute ein Vorort der Stadt Wetter.
Im ersten Haus dieser Anstalten - quasi das zweite Haus des Anstaltsgründers - im Johanna-Helenen-Haus befand und befindet sich auch heute noch eine Etage für behinderte Kinder. Diese Etage war aufgeteilt in drei Zonen: Ein Trakt für behinderte Mädchen, ein Trakt für behinderte Jungen und ein Trakt für behinderte Kleinkinder gemischten Geschlechtes.
Auf dieser Etage und in den drei Klassenräumen zwei Etagen tiefer haben sich in den Jahren von 1947 bis etwa 1970 unheimliche Gewaltorgien an Kindern abgespielt. Etwa vierzig bis sechzig Kinder haben alle Facetten der Gewalt erlebt. An ihnen wurde physische, aber auch psychische und auch, was sich erst in dem letzten Jahr herausgestellt hat, sexuelle Gewalt ausgeübt. Die Akte der Gewalt finden Sie auf den nachfolgenden Seiten aufgeführt.

Ich frage Sie, ob Sie sich an die Spitze der Politiker einreihen werden, die einen Opferentschädigungsfond fordern, damit die ehemaligen Kinder und Kleinkinder wenigstens im Alter für die Verbrechen symbolhaft entschädigt werden?

Freundliche Grüße,
Antwort von Rolf Kramer
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03.06.2008
Rolf Kramer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 21. Mai 2008. Hier ist meine Antwort:

Wie ich bereits Herrn Mitchell auf eine ähnlich lautende Frage in diesem Forum erklärt habe, setzt sich die SPD im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sehr intensiv mit dem Schicksal ehemaliger Heimkinder auseinander. Seit Beginn des Petitionsverfahrens im Dezember 2006 fanden mittlerweile drei Anhörungen statt, bei denen neben einer wissenschaftlichen Aufarbeitung auch mehrere Betroffene zu Wort kamen. Ich habe Ihr Schreiben an die zuständige Berichterstatterin der SPD-Fraktion weitergeleitet, mit der Bitte, Sie über das weitere Verfahren der Anhörung in Kenntnis zu setzen.
Das von Ihnen erwähnte Johanna-Helene-Heim in Volmarstein liegt außerhalb meines Wahlkreises Diepholz/Nienburg I. Daher liegen mir wenige Erkenntnisse über diese Anstalt vor und ich hatte bisher nicht die Möglichkeit einen persönlichen Eindruck zu gewinnen. Ich bitte Sie zu akzeptieren, dass es mir aus den genannten Gründen schwierig erscheint, eine Stellungnahme zu den Vorgängen im Johanna-Helene-Heim zu formulieren. Sollten sich die von Ihnen dokumentierten Misshandlungen an ehemaligen im Johanna-Helene-Heim untergebrachten Kindern als zutreffend erweisen, stellen diese Gewalthandlungen in meinen Augen einen unerträglichen Vorgang dar, der einer offenen und lückenlosen Aufklärung bedarf.

Mit freundlichen Grüßen,

Rolf Kramer
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Frage zum Thema Finanzen
30.05.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Gabriel,

meine Frage bezieht sich auf die Preisgestaltung der Mineralökonzerne (Worauf die Politik bekanntermaßen keinen Einfluss hat) und die entsprechende Besteuerungspolitik:
Wie ist es gerechtfertigt, das ein Dieselfahrzeug, welches bekanntermaßen weniger Treibstoff verbraucht, immer noch so hoch besteuert wird, obwohl die Preise für Diesel momentan über dem von Benzin liegt? Ein Dieselfahrzeug stößt ebenso weniger CO2 aus. Warum wird ein Bürger, der weniger CO2 erzeugt und Mineralöl verbraucht, doppelt bestraft? Wäre es nicht an der Zeit, die Steuer für Dieselfahrzeuge zu senken? Ich sehe keine reale Möglichkeit, die Preispolitik der Konzerne zu ändern. Da für viele Berufspendler ein Umstieg auf die Bahn im ländlichen Bereich nicht möglich ist, sind sie auf ihr Fahrzeug angewiesen. Und die Kürzung der Pendlerpauschale tut ihr übriges....

mfG
F.
Antwort von Rolf Kramer
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12.06.2008
Rolf Kramer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Mail vom 30. Mai, die Sie anscheinend - ich entnehme es der falschen Anrede - an Bundesumweltminister Gabriel schicken wollten, es aber dann doch nicht getan haben.

Die höhere Kfz-Steuer für Dieselfahrzeuge liegt in der Tatsache begründet, dass die Sätze der Mineralölsteuer - heute Energiesteuer - für Diesel niedriger sind als die für Benzin. An dieser Tatsache hat sich bis heute nichts verändert. Aber leider findet sich diese niedrigere Energiesteuer nicht mehr an den Tanksäulen wieder. Die Verdienstspanne der Mineralölkonzerne ist bei Diesel also noch höher als bei Benzin. Aktuell sehe ich allerdings keine Möglichkeit zu einer Veränderung bei der Höhe der Kfz-Steuer für Dieselfahrzeuge. Die Diskussion um eine Umstellung auf einen reinen Schadstoffausstoß (CO2-Steuer) ist ja leider am Widerstand der Länder, denen die Einnahmen aus der Kfz-Steuer alleine zustehen, gescheitert. Eine Veränderung wird es insoweit erst im Jahre 2010 geben, falls die Länder einer Übertragung der Steuer auf den Bund zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Kramer
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