Rolf Kramer (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Rolf Kramer
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Diplom Ingenieur (FH), Berufsschullehrer
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Diepholz - Nienburg I
Landeslistenplatz
24, Niedersachsen
weitere Profile
(...) Mit dem Kompromiss der "Schuldenbremse" verfolgen wir das gemeinsame Ziel, die Neuverschuldung des Staates durch das Grundgesetz in wirtschaftlich guten Zeiten stark zu begrenzen und gleichzeitig finanziellen Spielraum für wirtschaftliche Krisenzeiten zu schaffen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
NEIN
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
18.06.2009
Internetsperren
JA
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
JA
29.05.2009
Schuldenbremse
JA
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
JA
28.05.2009
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
13.05.2009
Anbauverbot von Genmais
NEIN
13.05.2009
Beratungspflicht bei Spätabtreibungen
NEIN
20.03.2009
Enteignung von Banken
JA
22.01.2009
Mindestarbeitsbedingungen
JA
22.01.2009
Mindestlohn für sechs weitere Branchen
JA
19.12.2008
Kampf gegen Piraten
JA
04.12.2008
Familienleistungsgesetz
NEIN
28.11.2008
Haushalt 2009
JA
26.11.2008
Erbschaftssteuerreform
JA
13.11.2008
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
JA
12.11.2008
BKA-Gesetz
JA
17.10.2008
Banken-Rettungspaket
JA
16.10.2008
Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF)
JA
25.09.2008
Rückkehr zur alten Pendlerpauschale
NEIN
17.09.2008
Fortsetzung des Darfur-Einsatzes
JA
17.09.2008
Verlängerung Libanon-Einsatz
JA
05.06.2008
Verlängerung Kosovo-Einsatz
nicht beteiligt
30.05.2008
Bahnprivatisierung
JA
24.04.2008
EU-Vertrag von Lissabon
JA
06.02.2008
Änderung des Stammzellgesetzes
JA
14.12.2007
Postmindestlohn
nicht beteiligt
16.11.2007
Diätenerhöhung
JA
15.11.2007
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
JA
09.11.2007
Vorratsdatenspeicherung
JA
12.10.2007
Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF, Tornado)
JA
12.09.2007
Verlängerung Libanon-Einsatz
JA
22.06.2007
Emissionshandel
JA
21.06.2007
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
14.06.2007
Aufenthalts- und Asylrecht
JA
14.06.2007
Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes in Darfur
JA
14.06.2007
Mindestlöhne (Antrag Die Linke.)
NEIN
25.05.2007
Unternehmenssteuerreform
JA
09.03.2007
Rente mit 67
JA
09.03.2007
Tornado-Einsatz
JA
02.02.2007
Gesundheitsreform
JA
10.11.2006
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
JA
26.10.2006
EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens
JA
28.09.2006
Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes (ISAF)
JA
30.06.2006
Föderalismusreform
JA
29.06.2006
Antidiskriminierungsgesetz
JA
01.06.2006
Anpassung u. Veränderung von Hartz IV
JA
01.06.2006
Bundeswehreinsatz im Kongo
JA
19.05.2006
Erhöhung der Mehrwertsteuer
JA
Fragen an Rolf Kramer
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.05.2009
Von:

Sehr geehrter Rolf Kramer,

ich hoffe, ich bin mit meiner Frage bei Ihnen richtig. Ich wüsste gerne, ob es dem Wähler bei Wahlen (z.B. aktuell bei der Europawahl) möglich ist, einen leeren Wahlzettel abzugeben, aber dennoch als Wähler gezählt zu werden. Sprich für keine Partei zu votieren, aber in die Gesamtprozentzahl der Wähler miteinberechnet zu werden, um so z. B. kleinen Parteien ein höheres Ergebnis zu erschweren.

Ich bedanke mich im Voraus für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
K.
Antwort von Rolf Kramer
bisher keineEmpfehlungen
04.06.2009
Rolf Kramer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 28. Mai 2009. Hier ist meine Antwort:

Sie haben derzeit die Möglichkeit sich bei Wahlen zu "enthalten", indem Sie Ihren Stimmzettel als ungültig versehen. Eine Stimmenthaltung und die Abgabe einer ungültigen Stimme haben beide keinerlei Einfluss auf das Wahlergebnis. Nur in einem Ausnahmefall - der Abgeordnetenhauswahl in Berlin- gilt für die Berechnung der 5 %-Hürde die Zahl der abgegebenen statt der gültigen Stimmen und könnte so einen marginalen Einfluss haben.

In der amtlichen Wahlstatistik werden ungültige Stimmen explizit aufgeführt, ohne jedoch den Grund oder die Ausführung der ungültigen Abgabe näher zu begründen. Über die Jahre kann jedoch anhand von statistischen Erhebungen sehr detailliert ausgewertet werden, ob die Anzahl der ungültigen Stimmen über ein mittleres Maß deutlich abweicht und es sich somit um Enthaltungen handelt.

Ich möchte Sie abschließend ermuntern, trotzdem zur Wahl zu gehen und von Ihrem Wahlrecht aktiv Gebrauch zu nehmen. Ihre Frage über abgeordnetenwatch zeigt mir, dass Sie ein deutliches Interesse an Politik und demokratischer Partizipation besitzen. Ihre Wahlenthaltung würde lediglich- wie von Ihnen in der Frage angesprochen- den kleinen Parteien außerhalb des demokratischen Spektrums nützen.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Kramer
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Frage zum Thema Gesundheitsreform
07.06.2009
Von:

Habe keine Wahlkarte von der Gemeinde Stuhr geschickt bekommen. Kann ich auch ohne Wahlkarte wählen gehen?
Antwort von Rolf Kramer
2Empfehlungen
11.06.2009
Rolf Kramer
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 7.Juni 2009. Hier ist meine Antwort:

Leider ist mir Ihre Frage erst am heutigen Tage seitens der Moderatoren von abgeordnetenwatch zur Beantwortung freigeschaltet worden. Ich hoffe, dass Sie im Wählerverzeichnis der Gemeinde Stuhr eingetragen waren und somit auch ohne Vorlage der Wahlbenachrichtigung die Möglichkeit wahrnehmen konnten, ihre Stimme zur Wahl des Europäischen Parlaments abzugeben.

Generell ist festzuhalten, dass ein Bürger der keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, trotzdem an der Europawahl teilnehmen kann - vorausgesetzt er ist im Wählerverzeichnis eingetragen. Die Wählerverzeichnisse zur Wahl zum Europäischen Parlament für die Wahlbezirke der Gemeinde Stuhr waren durch öffentliche Bekanntgabe in der Zeit von Montag, 18. Mai 2009, bis Freitag, 22. Mai 2009, während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 108, Blockener Straße 6 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Auch im Falle, dass der Wahlberechtigte die Wahlbenachrichtigung verlegt hat, kann er auch ohne diese wählen gehen, vorausgesetzt es liegt der Eintrag im Wählerverzeichnis vor. Zur Identifizierung muss im Wahllokal aber der Personalausweis vorgelegt werden, um die Unterlagen ausgehändigt zu bekommen.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Kramer
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Frage zum Thema Soziales
02.07.2009
Von:

Sehr geehrter herr Kramer,

Frage: Warum müssen Arbeitslose und Hartz IV Empfänger teure 0180 iger Nummern wählen wenn man die Agentur für Arbeit sprechen will?
Was soll dieser Abzug durch die Behörden??
Wer verdient daran?
Wer kam auf diese gloreiche Idee?
Finden Sie das gerechtfertigt??
Mfg
Antwort von Rolf Kramer
bisher keineEmpfehlungen
16.07.2009
Rolf Kramer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 2. Juli 2009.

Die Arbeitsagentur verwendet als Servicenummer eine 1801-Nummer. Hier beträgt der Preis aus dem Festnetz 3,9ct/min (Mobilfunk abweichend). Diese Gebühr entspricht in etwa dem normalen City-Tarif und steht der Telekom zu, wobei für Anrufe - außer aus dem City-Bereich - die Arbeitsagentur zwischen 2,9ct. und 5,9ct. pro Minute an die Telekom zuzahlen muss. Aus meiner Sicht kann von einer teuren Rufnummer nicht die Rede sein. Insbesondere für Anrufer, die nicht im City-Bereich der zuständigen Arbeitsagentur wohnen, ist diese Möglichkeit des Anrufes sogar kostengünstiger. Außerdem besteht immer die Möglichkeit eines Rückrufes durch den Sachbarbeiter/ die Sachbearbeiterin.
Die kommunalen ARGEn als Träger der ALG II-Leistungen sind in der Regel, so in den Kreisen Nienburg und Diepholz, über ihre normalen Telefonnummern (keine Service-Nummern) erreichbar.
Die Einführung einer gebührenfreien Servicenummer könnte ich mir zwar vorstellen. Doch weder der Deutsche Bundestag noch die Bundesregierung können die Bundesagentur für Arbeit anweisen, eine Gebührenfreiheit einzuführen. Darüber hat in erster Linie die Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit zu befinden.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Kramer
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
07.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Kramer,

wie stehen Sie zu der Bezahlung der Lehrkräfte In Integrationskursen?

Zur Info: das Mindesthonorar des Bamf von 15 € entspricht 7,367 € brutto ohne Krankheitsfall. Im Durchschnitt erhalten genannte Lehrkräfte 16,90 € Honorar, was netto ca. 5,40 € ergibt.

Warum wurden die Haushaltsmittel für Integrationskurse von 208 Millionen auf 174 Millionen gekürzt, statt uns ein der geforderten Qualifikation (abgeschlossenes Studium, etc.) und Engagement entsprechendes Angestelltenverhältnis (weisungsgebunden per IntV) zu ermöglichen?

Die Meisten von uns erhalten bei einer Vollzeitstelle ein Einkommen in Höhe von Hartz IV!

Mit freundlichen Grüßen

Roswith
Antwort von Rolf Kramer
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16.09.2009
Rolf Kramer
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 7. September zur Bezahlung von Lehrkräften in Integrationskursen.

Für mich steht außer Frage, soweit die Honorartätigkeit auch in diesem Bereich nicht als echte Nebentätigkeit erfolgt, müssen die Betroffenen von ihrer Arbeit leben können. Dies ist hier erkennbar nicht der Fall. Aus meiner Sicht darf eine Honorarkraft wirtschaftlich und sozial nicht schlechter gestellt werden als eine festangestellte Beschäftigte. Die zuständigen Arbeitsgruppen der SPD-Bundestagsfraktion, Arbeit und Soziales sowie Bildung und Forschung, haben deshalb in einem Manifest "Gute Arbeit - Gute Weiterbildung" vom 30. Juni 2009 folgende Forderungen aufgestellt, die ich unterstütze:

- Anhebung der Stundensätze auf ein Niveau, das eine vergleichbare Vergütung mit der von festangestellten Beschäftigten ermöglicht
- Erhöhung der Stundensätze um die abzuführende Mehrwertsteuer bei Auftraägen, die nicht umsatzsteuerbefreit sind
- Prüfung, inwieweit die Krankenkassenbeiträge gerechter erhoben werden können und eine Weiterzahlung im Krankheitsfall gesichert werden kann
- Verbesserung der sozialen Absicherung der Honorarkräfte insgesamt, etwa durch freiwillige Sozialversicherungsaufschläge des Auftraggebers nach dem Prinzip des "Berliner Modells"
- freie Entscheidungsmöglichkeit der Honorarkraft bei einer existierenden Abhängigkeit von einem Auftraggeber, ob sie die Tätigkeit weiter als Honorarkraft oder in Form einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit erbringen will
- Überprüfung der Beschäftigungsverhältnisse auf Scheinselbstständigkeit, wo dies sinnvoll erscheint.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Kramer
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Frage zum Thema Finanzen
17.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Kramer,

die Bundesregierung hat ein Rettungspaket in Höhe von ca 500 Milliarden Euro für Banken und Firmen zur Verfügung gestellt. Das soll der Steuerzahler aufbringen?
Frage: Wann zahlen die Institutionen das Geld zurück?
Oder ist gar keine Rückzahlung vorgesehen?

Mit freundlichem Gruß
O.

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