Rolf Harlinghausen (CDU)
Abgeordneter Hamburg 2004-2008
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Grunddaten
Rolf Harlinghausen
Jahrgang
1940
Berufliche Qualifikation
Pädagoge
Ausgeübte Tätigkeit
Lehrer an der Heinrich-Hertz-Schule in FHH (bis 31.07.04)
Wohnort
-
Bezirk
Hamburg-Eimsbüttel
Landeslistenplatz
13, über Liste eingezogen
(...) Für Ihre Frage danke ich und möchte Ihnen wie folgt antworten: Während seiner Sitzung vom 28.06.07 hat der Rechtsausschuss der Bürgerschaft beschlossen, eine Expertenanhörung zum Hamburgischen Strafvollzugsgesetz durchzuführen, bei der einige von den drei Fraktionen benannte Sachverständige zu hören sind. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.05.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Harlinghausen,

ich verfolge seit einiger Zeit die Diskussion um das Feierabend-Parlament in den Medien. Hamburg ist das einzige Bundesland mit einem solchen Parlament.
Sind sie dafür oder dagegen?
Nennen Sie bitte Gründe!

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Rolf Harlinghausen
bisher keineEmpfehlungen
27.06.2005
Rolf Harlinghausen
Sehr geehrte Frau ,
die Hamburger Version der Wahrnehmung der Aufgaben eines Abgeordneten nach einem Teilzeitmodell hat sich seit langer Zeit bewährt. Die Bürgerschaft kann jedem Vergleich mit anderen Landtagen Stand halten. Dabei spielen natürlich die besonderen Bedingungen eines Stadtstaates und vielleicht auch eine hanseatisch Auffassung vom Status eines Politikers eine wesentliche Rolle. Ich halte es nicht unbedingt für erstrebenswert Berufspolitiker zu schaffen, die evtl. den Bezug zur realen Arbeitswelt früher oder später verlieren und eine Repräsentanz der Vielfalt der Berufe im Parlament stark reduzieren könnten.
Vorstellbar erscheint es allerdings für mich auch, nach Einführung von und praktischer Erfahrung mit Wahlkreisen in Hamburg, das bisherige System auf den Prüfstand zu stellen und es an die neuen Erfordernisse anzupassen. Verbunden wäre dies mit sub-stanziellen strukturellen Änderungen und auch vermutlich höherem Finanzaufwand.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Harlinghausen
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Frage zum Thema Veränderung der Volksgesetzgebung
22.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Harlinghausen,

mit großer Verwunderung habe ich erneute Informationen der Initiative "Mehr Demokratie e.V. HH" zur Kenntnis genommen, wonach innerhalb der CDU geplant wird, im Zuge von Abstimmungen über die Verwaltungsreform auch über gravierende Änderungen am neuen Hamburger Wahlrecht abstimmen zu lassen.

Ich würde mich freuen, wenn Sie diese Informationen entkräften könnten und mit einer eindeutigen Stellungnahme Ihrerseits deutlich machen würden, dass Sie die Entscheidung des Wählers und Bürgers für das neue Wahlrecht respektieren und in der laufenden Legislaturperiode einer Änderung nicht zustimmen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hamburg-Eimsbüttel

P.S.: Da die Frage in erster Linie auf Ihre persönliche Meinung abzielt, habe ich die gleiche Frage auch Ihren Fraktionskollegen aus Eimsbüttel gestellt.

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Frage zum Thema Einführung von Studiengebühren
26.06.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Harlinghausen!

Sie sollen diese Woche in der Bürgerschaft über die Einführung allgemeiner Studiengebühren entscheiden. Ich habe dazu einige Fragen, die ich gerne von Ihnen persönlich beantwortet wüsste. Dass es in Ihrer Fraktion eine Arbeitsteilung gibt und Herr Beuß der hochschulpolitische Sprecher der CDU ist, ist mir bekannt. Ich frage Sie persönlich, weil es mir nicht um offizielle Parteipositionen, sondern um Ihr Verhalten als Abgeordneter geht - ich unterstelle Ihnen wohlwollend, dass Sie Ihr Abstimmungsverhalten durch eigene Überlegungen begründen. Um Sie bestmöglich bei Ihrer Entscheidung zu unterstützen, werde ich Ihnen nicht nur einige Argumente für Gebührenfreiheit vorstellen, sondern auch auf Argumente für Studiengebühren eingehen. Weiterführende Informationen finden Sie z.B. im Protokoll der öffentlichen Anhörung unter www.buergerschaft-hh.de .


1. Zielgerichtet auf den individuellen Vorteil
Kern der Studiengebührendebatte sind sogenannte Steuerungs- oder Lenkungseffekte. Diese hätten verheerende Folgen: Wenn (Aus-)Bildung zur Ware definiert wird, werden aus Universitäten zunehmend Dienstleistungsanbieter. Studierende sollen nicht mehr als Mitglieder an der Weiterentwicklung ihrer Hochschule beteiligt sein, sondern als Kunden gelten und das Studienangebot indirekt über ihre Nachfrage beeinflussen. Der von Befürwortern gepriesene finanzielle Druck auf die Studierenden, der ein ‚zielgerichtetes’ Studierverhalten hervorbringen soll, ist damit in doppelter Weise schädlich: Erstens führen Studierende, die ihr Studienziel zunehmend in einem schnellen Abschluss sehen, tendenziell zu einer inhaltlichen Verflachung der Studiengänge, die immer weniger am wissenschaftlichen Inhalt und immer mehr an der reinen Berufsvorbereitung orientiert wären. Als zweite Folge ist zu befürchten, dass Gebührenzahler zunehmend in Studiengänge gezwungen wären, deren Abschlüsse eine gut bezahlte oder zumindest halbwegs sichere Berufsaussicht versprechen. Die wissenschaftliche Vielfalt würde in Breite, Tiefe und kritischem, auf die Lösung menschlicher Probleme orientiertem Inhalt zunehmend eingeschränkt und der gesellschaftliche Nutzen der Hochschulen damit immer geringer.

Was ist der Sinn von Hochschulen? Wem nützen Hochschulen?
Was halten Sie von Bildung als Emanzipation?


2. Studiengebühren verschlechtern die Studienbedingungen
Oft wird behauptet, man könne mit Studiengebühren die Studienbedingungen verbessern, sodass die Studierenden letztlich von den Gebühren profitierten. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass die Studienbedingungen nicht nur aus Bibliotheksöffnungszeiten und Betreuungsrelationen bestehen. Ein sehr wesentlicher Faktor sind die sozialen Bedingungen, unter denen wir studieren. Verschärfte Hetze und gesteigerte, zunehmend existenzielle Not verschlechtern die Studienbedingungen. Insbesondere verschlechtern sie die Bedingungen für ein Studium, dessen Horizont über die individuelle Optimierung für den Arbeitsmarkt hinausgeht.

Möchten Sie in Ihrer Küche so gerne einen Induktionsherd haben, dass Sie dafür auf die Nahrungsmittel verzichten würden?

Nebenbei bemerkt würden Studiengebühren keineswegs in vollem Umfang zusätzlich für die Lehre zur Verfügung stehen, wie in dem Gesetzentwurf behauptet wird. Nach universitätsinternen Berechnungen käme etwa ein Drittel wirklich an – der Rest geht im wesentlichen für teure Akkreditierungen und die Einrichtung des Ausfallfonds drauf, denn die Hochschulen sollen das Risiko für die Studienkredite tragen und müssen dafür schon jetzt bei ihren eigentlichen Aufgaben sparen.


3. Knappe Kassen – Studiengebühren alternativlos?
Die Hochschulen werden seit vielen Jahren massiv unterfinanziert. Darunter leiden alle Mitglieder der Universität, darunter leiden Forschung und Lehre, und besonders leidet darunter das gesellschaftskritische und damit gesellschaftlich produktive Potential der Hochschulen.

Sind Studiengebühren also der einzige Ausweg? Im Vergleich zum BIP gibt kein anderes OECD-Land so wenig Geld für Hochschulbildung aus wie Deutschland. Profit scheffelnde Unternehmen werden kaum oder gar nicht besteuert. Hamburg hat bundesweit die höchste Millionärsdichte. Der gesellschaftlich vorhandene Reichtum steht in einem krassen Missverhältnis zu den aktuellen sozial- und kulturpolitischen Armutszeugnissen. Kritische Wissenschaftsinhalte erfordern öffentliche Finanzierung.

Sind Studiengebühren etwas anderes als Umverteilung von unten nach oben?

Besonders pikant finde ich die Tatsache, dass das zur "sozialen Abfederung" ersonnene Kreditmodell (dessen vertragliche Details meines Wissens nicht einmal Ihnen bekannt sind) dazu führt, dass die ärmsten Studierenden durch die mit dem Kredit verbundenen Zinsen letztlich am meisten zahlen müssen – bis zu doppelt so viel wie die, für deren Familien die Gebühren kein Problem sind.


4. Soziale Gerechtigkeit durch Studiengebühren?
Gebührenbefürworter fragen: Ist es nicht ungerecht, dass auch die wenig verdienende Krankenschwester, die nicht studiert hat, mit ihren Steuern das Studium des reichen Chefarzt-Sohnes bezahlt? Jeder Kindergartenplatz kostet Geld, und das Studium soll kostenlos sein?

Wissenschaft und Hochschulbildung haben einen hohen gesamtgesellschaftlichen Wert, der entsprechend auch gesamtgesellschaftlich – d.h. durch Steuern – zu finanzieren ist. Für etwa 99,99% der Menschen in diesem Land ist es faktisch unmöglich, keinen Nutzen aus der Existenz von Hochschulen und Wissenschaften zu ziehen.
Ferner ergibt sich ein direkter Nutzen für Unternehmen, die Absolventen anstellen und Forschungsergebnisse verwerten. Diese Unternehmen wären nach meinem Dafürhalten entsprechend ihrer Profite am Steueraufkommen zu beteiligen.
Drittens tragen bei einer progressiven Einkommenssteuer alle überdurchschnittlich gut verdienenden Hochschulabsolventen auch überdurchschnittlich zur Finanzierung der Bildungsinstitutionen bei.

Die Krankenschwester muss häufig als Argument für Studiengebühren herhalten. Dabei würden im Zweifel ihre Kinder, und nicht die des Besserverdienenden durch Gebühren vom Studieren abgehalten.

Auch das habe ich schon gehört: Weil ohnehin hauptsächlich Kinder wohlhabender Eltern studieren, könne man auch getrost Studiengebühren erheben. Ich nenne das Zynismus, wenn soziale Ungleichheit und ein extrem selektives Bildungssystem zur Begründung für weitere soziale Selektion herhalten soll. Zum Vergleich mit Kita-Gebühren und Schul- bzw. Büchergeld kann ich nur sagen: Ich bin durchaus dafür, auch diese Bildungs- und Gleichheitshemmnisse abzuschaffen.

Glauben Sie an die Herstellung sozialer Gerechtigkeit durch Studiengebühren?
Was ist mit dem Weihnachtsmann?


5. Weniger Selektion durch mehr Selektion?
Wenn Senator Dräger einen besonderes guten Tag hat, kann er Studiengebühren auch als Mittel gegen die soziale Selektion im Bildungswesen verkaufen. Das geht dann etwa so: In Deutschland ist "die Chance, ein Hochschulstudium aufzunehmen, für Kinder der Herkunftsgruppe "hoch" mehr als sieben Mal größer als für Kinder, deren Vater der Herkunftsgruppe "niedrig" angehört." (17. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks)
Bildungschancen werden vererbt. In Deutschland sind die staatlichen Hochschulen gebührenfrei. In manchen Ländern, die Studiengebühren erheben, ist die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder von Nichtakademikern an einer Hochschule landen, höher als in Deutschland. Daraus wird gefolgert, man könne der sozialen Selektion mit Studiengebühren entgegenwirken, oder ihre Wirkung sei zumindest neutral.

Kommt das auch Ihnen komisch vor?

Der Trick besteht darin, alle anderen Faktoren (wie z.B. das Schulsystem) auszublenden und Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Selbstverständlich sind Studiengebühren nicht das einzige Problem für gleiche Bildungschancen. Es ist allerdings reichlich abenteuerlich, ihre ausgrenzende Wirkung zu leugnen. "Rund ein Viertel der Studierenden bestreitet den Lebensunterhalt mit Einnahmen, die geringer sind als der Bedarfssatz, der von der Rechtsprechung oder nach dem BAföG als angemessen angesehen wird." – Auch das ist in der 17. Sozialerhebung des DSW zu lesen.

Welche Wirkung hätte in diesem Zusammenhang die Einführung von Studiengebühren?


6. "Der Akademische Senat der Universität Hamburg bekräftigt angesichts des Senats-Entwurfs für ein `Studienfinanzierungsgesetz` seine mehrfach beschlossene Ablehnung von Studiengebühren. Der Akademische Senat fordert daher den politischen Senat auf, den Entwurf zurückzunehmen, die Privatisierung von Bildungskosten zu beenden und den Weg einer bedarfsgerechten, öffentlichen Finanzierung der Bildungseinrichtungen und des Lernens einzuschlagen.”

Der Beschluss ist wörtlich zu nehmen.


7. Mut zur Menschlichkeit
Studiengebühren sind falsch, Ihre Zustimmung wäre fatal. Gebührenfreiheit, soziale Absicherung, öffentliche Hochschulfinanzierung und kritische Wissenschaft sind richtig. Wenn Sie gegen das "Studienfinanzierungsgesetz" stimmen, wird das sicher einen Teil Ihrer Fraktionskollegen gegen Sie aufbringen. Es erfordert einigen Charakter, sich so grundlegend mit seiner Partei anzulegen. Andererseits frage ich Sie: Welchen Wert hat es, sich mit einer Partei in Übereinstimmung zu befinden, die eine so unmenschliche Politik vertritt?

Ich wünsche Ihnen den Mut zur Menschlichkeit und grüße Sie erwartungsvoll!


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Frage zum Thema CDU-Wahlrecht
02.10.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Harlinghausen,

am 27.09.2006 haben Sie in der Hamburgischen Bürgerschaft für das "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahl zur hamburgischen Bürgerschaft, des Gesetzes über die Wahl zu den Bezirksversammlungen und des Bezirksverwaltungsgesetzes" gestimmt.

Ich würde von Ihnen gerne wissen, wodurch Sie Ihrer Meinung nach hierzu legitimiert sind.

Die letzten Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft, aus der sich Ihr Mandat ableitet, wurden am 29. Februar 2004 durchgeführt. Knapp 3 1/2 später wurde paralell zur Europawahl der Volksentscheid "Mehr Bürgerrechte - Ein neues Wahlrecht für Hamburg" durchgeführt.
Mit 66,5% wurde der Gesetzentwurf des Volksbegehrens von den Hamburger Wählern angenommen. Der Gesetzentwurf der Bürgerschaft bekam 12,7% weniger an Stimmen (53,8%) und unterlag damit klar.

Womit begründen Sie, dass Sie wesentliche Elemente des per Volksentscheid eingeführten Wahlrechts ändern und die direkte Einflussnahme des Bügers beschneiden?

Bedenken Sie:

Nach Artikel 7, Abs. 1, der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg sind Abgeordnete Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes und nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden.

  • Sie sollen das ganze Volk vertreten!

Und nach Artikel 21, Abs. 1, Satz 1, Grundgesetz wirken die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.

  • Die Mitwirkung bei der politischen Willenbildung durch Parteien findet ihre Grenze dort, wo das Volk seinen politischen Willen eindeutig bekundet hat.

Ich ersuche Sie eindringlich Ihr Gewissen zu prüfen, Ihre Ansicht zur Wahlrechtsänderung zu überdenken und bei der zweiten Lesung des Änderungsgesetzes am 11. Oktober 2006 im Sinne der Volksabstimmung abzustimmen.

Haben Sie Mut und zeigen Sie Charakter. Machen Sie es Ihrem Fraktionskollegen Bruno Claußen gleich.

Vertreten Sie das Volk!

Mit freundlichen Grüßen

gez. - -
Antwort von Rolf Harlinghausen
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08.10.2006
Rolf Harlinghausen
Sehr geehrter Herr ,

hiermit möchte ich Ihnen den Eingang einer Kopie Ihres Massenschreiben auch bei mir bestätigen und Sie zugleich auf die detaillierte und Ihnen zugegangene Antwort des CDU-Fraktionsvorsitzenden Bernd Reinert verweisen, die sich inhaltlich voll mit den Gründen für mein Abstimmungsverhalten deckt.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Harlinghausen
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
27.06.2007
Von:

Sehr geerhter Herr Harlinghausen,

Es geht mir -als MItglied im Hamburger Fürsorgeverein- um die aktuelle Novellierung des Hamburgischen Strafvollzugsgesetz.
Leider fehlen bei der Gesetzvorlage die Experten (auch Fürsogeverein)!!
Es geht um langfristige Verbesserung der Situation Straftäter zu Resozialisieren.
Ich frage Sie daher sehr geerhter Herr Harlinghausen, was Sie tun können, damit mit der nötigen Sorgfalt auch Experten und Sachverständigen zu der Vorlage angehört werden?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Rolf Harlinghausen
2Empfehlungen
30.06.2007
Rolf Harlinghausen
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Frage danke ich und möchte Ihnen wie folgt antworten: Während seiner Sitzung vom 28.06.07 hat der Rechtsausschuss der Bürgerschaft beschlossen, eine Expertenanhörung zum Hamburgischen Strafvollzugsgesetz durchzuführen, bei der einige von den drei Fraktionen benannte Sachverständige zu hören sind.

Bereits während der Erarbeitung des Gesetzesentwurfs wurden eine Reihe von Verbänden und Institutionen beteiligt, die mit der Arbeit des Strafvollzuges in Verbindung stehen.

Der Entwurf wurde z.B. dem Weißen Ring, den Berufsverbänden der Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, dem Landesverband Hamburgischer Strafvollzugsbediensteter, den Kirchen, der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe Regionalgruppe Nord, der Agentur für Arbeit, den Freien Wohlfahrtsverbänden (ASB,AWO,Caritas,DRK,Diakonisches Werk), den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften (DGB und DBB) sowie dem Forum Hamburger Straffälligenhilfe mit der Gelegenheit zur Stellungnahme übersandt.

Naturgemäß fielen die abgegebenen Stellungnahmen -in Abhängigkeit von den jeweiligen eigenen Interessen und Standpunkten- unterschiedlich aus.

Wenn auch, im Hinblick auf die Schwerpunkte des Gesetzesentwurfs, nicht allen Wünschen und Vorschlägen gefolgt werden konnte, fanden jedoch eine Reihe von Anregungen Eingang in den Entwurf.

Mit den besten Grüßen

Rolf Harlinghausen
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