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Sehr geehrter Herr Heintze,
Sie sind als Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH tätig. Zudem sorgen Sie sich wohl (Pressemeldung vom 13. März 2011) in Hinblick auf Klarheit zum Etat der Wissenschaftsbehörde. Laut Angaben auf
www.cdu-hamburg.de haben Sie sich seit einiger Zeit mit einer Doktorarbeit beschäftigt. Zudem sind Sie kürzlich stellvertretender Vorsitzender der CDU-Bürgerschaftsfraktion geworden.
Nun ist ja die Thematik "Doktor" in Hinblick auf den ehemaligen Bundesminister Herrn zu Guttenberg kürzlich besonders aktuell geworden. Vor diesem Hintergrund wende ich mich nun an Sie.
Die Bezeichnung "Dr." dürfte für Herrn Dräger erst zutreffend geworden sein, als er nicht mehr Senator war - so nach einigen rechtlichen Änderungen. Jedoch fand sich die Bezeichnung auch schon vorher für den Senator und auch bei seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der Firma NITHH gGmbH. Entsprechende notariell beglaubigte (und auch unterzeichnete Unterlagen) finden sich im Sonderband der Registerakte (vgl. 66 HRB 69206).
Vor diesem Hintergrund würde ich gern wissen, was Sie von einem solchen Umgang mit "Dr." halten und wie Sie es finden, wenn ein "Ph.D. (Cornell U.)" so durch rechtliche Änderungen zum "Dr." wird. Immerhin ist Herr Dräger ja nicht "nur" Verteidigungsminister gewesen, sondern im wissenschaftlichen Bereich tätig gewesen.
Herr Dr. Steffen antworte mir hier übrigens (bevor er Justizsenator wurde) am 21. Januar 2008:
"(...) es wäre in der Tat ausgesprochen peinlich, wenn zuträfe, dass Herr Dräger auch in aktuellen Veröffentlichungen als "Dr. Dräger" geführt wird. Da sollte ein Wissenschaftssenator mehr drauf achten. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass sein Staatsrat seinerzeit als falscher Professor durch die Lande lief.(...)".
Ich gehe davon aus, dass Ihnen mein positives Bemühen ersichtlich ist. Sollten mir dabei Fehler unterlaufen sein, bitte ich dies zu entschuldigen und wäre für
entsprechende Hinweise verbunden.
Mit freundliche Grüßen
C.