Rita Haller-Haid (SPD)
Abgeordnete Landtag Baden-Württemberg

Grunddaten
Geburtstag
08.12.1950
Berufliche Qualifikation
Sozialpädagogin
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
Tübingen
Wahlkreis
Tübingen
weitere Profile
(...) Das Projekt Stuttgart 21 steht meines Erachtens nicht im Widerspruch zum Denkmalschutz - ganz im Gegenteil. Der so genannte Bonatzbau ist ein zentraler Bestandteil des Bahnhofneubaus. (...)
Parlamentarische Arbeit
Fragen an Rita Haller-Haid
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Kultur
04.09.2011
Von:

Gestern war der Eröffnungstag zum "Tag des offenen Denkmals"; das Land hat dazu eine Broschüre herausgegeben, die mir gedruckt vorliegt. In diesem Heft der Denkmalspflege schreibt der stellvetr. Ministerpräsident und Landesvors. der SPD ein Grußwort (siehe hier: www.denkmalpflege-bw.de )
Ich zietiere:
....Unserem historischen Erbe in Baden-Württemberg gebührt jedoch mehr als ein Tag an Aufmerksamkeit. Denkmalschutz und Denkmalpflege finden nicht allein im elitären Hörsaal oder an weit entfernten Ausgrabungsorten statt. Denkmalschutz und Denkmalpflege zählen vielmehr zu den gesellschaftlichen Schwerpunktaufgaben und sind gleichzeitig nachhaltige Wirtschaftsförderung vor Ort. Auch darauf beruht der Rückhalt und das Engagement unser Bürgerinnen und Bürger.
Deshalb haben wir uns zum Ziel gesetzt, unsere Anstrengungen zur Denkmalpflege zu verstetigen. Wir haben ein reiches Erbe an Bau- und Bodendenkmalen in Baden-Württemberg erhalten. Dieses Erbe darf nicht ausgeschlagen, sondern muss für die Zukunft fit gemacht werden......
Ich frage Sie persönlich:
a) Teilen Sie diese Auffassung ?
b) Wie sehen Sie diesen Auftrag im Zusammenhang mit S21, im besonderen mit der tw.Zerstörung des denkmalgeschützten Bonatzbaus in Stuttgart?
c) Warum bekennt sich die SPD - in diesem Fall personifiziert SIe als MdL - zum Schutz dieses herausragenden Denkmals?
d) Warum unternehmen Sie da nichts dagegen? Wer sich so wie die SPD für die Erhaltung der Denkmale einsetzen will, der sollte das doch auch KONKRET tun!
Oder muss ich das als das sehen, was mir beim Lesen der SPD Homepage aufgefallen ist:
Da hat die SPD "Werbespässchen" wie einen "Phrasenmäher" zum anklicken drauf ; Sie müssten dann nämlich zuerst mal selbst ihre "Phrasen" mähen und vor der eigenen Haustüre kehren!

Ich erwarte eine zeitnahe Antwort wegen der kommenden Volksabstimmung - die Atwort ist für mich wesentlich!
Antwort von Rita Haller-Haid
bisher keineEmpfehlungen
27.10.2011
Rita Haller-Haid
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Denkmalschutz.

Im Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung ist das Bekenntnis der SPD zur Denkmalpflege in aller Deutlichkeit aufgeführt. Diese Haltung hat Dr. Nils Schmid in dem von Ihnen zitierten Grußwort noch einmal bekräftigt. Als Landtagsabgeordnete und als Person stehe ich ebenfalls dazu, die Anstrengungen zur Denkmalpflege "weiter zu verstetigen", d.h. diese stärker in den Blick zu nehmen.

Das Projekt Stuttgart 21 steht meines Erachtens nicht im Widerspruch zum Denkmalschutz - ganz im Gegenteil. Der so genannte Bonatzbau ist ein zentraler Bestandteil des Bahnhofneubaus. Wie Sie sicher wissen, bleiben Hauptgebäude und Turm vollständig erhalten, mithin der gesamte Teil, der aus der Ferne und von der Blickachse Königstraße gesehen wird.

Die beiden Flügel hinter dem Hauptbau wurden ursprünglich als Schutzmauer gegen Dampflokrauch und Lärm konzipiert. Diese Funktion haben sie seit langer Zeit eingebüßt. Daher beeinträchtigt ihr Wegfall keinesfalls das Ziel, den Bonatzbau in seiner Funktion als Ganzes zu erhalten. Auch sehe ich die Vorgaben des Denkmalschutzes nicht darin erschöpft, historische Bausubstanz Eins-zu-eins zu übernehmen.

Ich bitte Sie auch zu bedenken, dass die 1922 eröffnete Bahnhofshalle gebaut wurde, um den Eisenbahnbetrieb der Stadt Stuttgart abzuwickeln. Zwar ist die Deutsche Bahn als Besitzerin des Grundstücks zum Denkmalschutz verpflichtet. Allerdings sieht das Denkmalschutzgesetz auch einen expliziten "Zumutbarkeitsvorbehalt" des Eigentümers vor (§6, Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale).

Deshalb gilt es in dieser Sache abzuwägen zwischen der Pflicht zum Denkmalschutz und den Anforderungen an eine moderne Eisenbahninfrastruktur. Ich bin überzeugt, dass die geplante Umsetzung hierfür einen ausgewogenen Kompromiss darstellt. Solange die historische Baussubstanz des Stuttgarter Bahnhofs wesentlich erhalten bleibt, gibt es für mich keine Zweifel an der Vereinbarkeit von Stuttgart 21 und den Aufgaben des Denkmalschutzes.

Mit freundlichen Grüßen

Rita Haller-Haid
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
02.10.2011
Von:

Ich wohne in Ammerbuch-Poltringen und mir fällt auf, dass in letzter Zeit der Flugverkehr stark zugenommen hat. Es handelt sich um Flugzeuge, die offensichtlich im Landeanflug auf Stuttgart sind. Wurde hier eine Route geänder? Gibt es einen Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau des Flughafens?
Vielen Dank!
Antwort von Rita Haller-Haid
bisher keineEmpfehlungen
06.10.2011
Rita Haller-Haid
Sehr geehrte Frau ,

besten Dank für Ihre Frage.

Ein Ausbau des Flughafens Stuttgart ist nicht geplant.

Im Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung steht dazu: "Der Flughafen Stuttgart ist ein gut ausgelasteter, aber nicht überlasteter Flughafen. Wir lehnen den Bau einer zweiten Start- und Landebahn ab."

Möglicherweise haben sich durch den Einbau eines neuen Start- und Landesystems die Flugrouten etwas geändert. Im übrigen liegt die Startbahn in etwa in Ost-West-Ausrichtung. Daher fliegen die Maschinen bei Westwindlage von Osten her an und bei der selteneren Ostwindlage von Westen her. Diese Anflüge sind im Raum Tübingen wahrnehmbar, aber eben nur bei Ostwind auf den Fildern.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Rita Haller-Haid MdL
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
19.02.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Haller-Haid,

nachdem meine Sie wiederholte höflich formulierte und fachlich unterlegte Anfrage an Sie zur Kundenfreundlichkeit des geplanten Tiefbahnhofs S 21 per Mail und per Telefon (und obwohl mir Ihr netter Büromitarbeiter beim Telefonat eine Antwort zusagte) nicht beantworteten - versuche ich nun, Ihnen eine Antwort über diese Seite zu "entlocken". Da Sie sich in den Lokalmedien nicht nur zu S21- sondern auch zu anderen Verkehrs- und Sozialthemen regelmäßig präsentieren, sollte Ihnen eine Antwort nicht schwer fallen (das von mir in meiner damaligen Anfrage beigefügte Dokument lässt sich hier nicht anhängen, sollte Ihnen aber vorliegen) - hier nochmals verkürzt meine Anfrage vom November 2011:

"......Da Sie keine Verkehrspolitikerin sind, will ich Sie nicht mit langen Sätzen über die negativen Auswirkungen von S 21 auf die Bahninfrastruktur in der Fläche, die Taktung der Züge usw. belästigen. Aber da ich Sie als Sozialpolitikerin schätze, würde es mich freuen, wenn Sie sich einige Minuten Zeit nähmen um das Dokument im Anhang (auszugsweise) zu lesen. Es steht Ihnen natürlich frei, die dort geschilderten, gravierenden Handicaps anhand anderer Quellen zu überprüfen um mir dann folgende Frage zu beantworten: Halten Sie den Tiefbahnhof für behinderten-, senioren- oder kinderwagengerecht? Halten Sie ihn - zum Beispiel im Falle eines Brandes - für mindestens so sicher wie ein ertüchtigter Kopfbahnhof ("K 21")?


Mit freundlichen Grüßen


Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.

Auf diese Antwort warten bisher 6 Interessierte
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
13.03.2012
Von:

Moin!

Laut den Stuttgarter Nachrichten www.stuttgarter-nachrichten.de möchte die Deutsche Bahn während der nächsten Sitzung des Stuttgart-21-Lenkungskreises Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe ankündigen. Es liegt auf der Hand, dass danach auch geklärt werden muss, wer für diese Mehrkosten aufkommt. Würden Sie einer weiteren Beteiligung des Landes an der Finanzierung von Stuttgart 21 zustimmen?

Ich danke im Voraus für die Antwort.


Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Ihre Frage an Rita Haller-Haid
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:
  • Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
    Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:
  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de und mit der dauerhaften Archivierung im digitalen Wählergedächtnis einverstanden.
    Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden.
    Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.