Renate Künast (GRÜNE)
Kandidatin Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Renate Künast
Jahrgang
1955
Berufliche Qualifikation
Sozialarbeiterin und Rechtsanwältin, Bundesministerin für Landwirtschft, verbraucherschutz und Ernährung
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
-
Wahlkreis
Berlin-Tempelhof - Schöneberg
Ergebnis
26,3%
Landeslistenplatz
1, Berlin
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(...) Daher haben diese Fraktionen auch den grünen Gesetzentwurf abgelehnt, der ein Rauchverbot an allen Arbeitsplätzen mit der Möglichkeit von Raucherräumen vorsieht. (...)
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
17.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Künast,

die unten aufgeführte Sachlage rutscht oft in den Bereich Soziales. Dort aber gehört sie nicht hin. Sie sind Juristin und können mir sicher diese vier Fragen angemessen beantworten.

1. Trifft es zu, dass das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) ausschließlich für die Bürger und Versicherten des Beitrittsgebietes geschaffen wurde, um deren Rentenbelange nach der Wiedervereinigung zu regeln?

2. Waren Ihrer Meinung nach die Deutschen, die vor dem Mauerfall und Wiedervereinigung die DDR verlassen haben und rechtsstaatlich in die alten Bundesländer eingegliedert wurden, zum Zeitpunkt des Beitritts der DDR als DDR-Bürger anzusehen?

3. Die ehemaligen DDR-Flüchtlinge wurden im Zug ihrer Eingliederungsverfahren nach geltendem Recht (Fremdrentenrecht) in die bundesdeutschen Sozialversicherungen übernommen. Die Rentenversicherungsträger haben den Versicherten darüber entsprechende Bescheide erteilt. Können Sie ein Gesetz nennen, das nach erfolgtem Beitritt der DDR die Löschung dieser Rentenanwartschaften und eine Neubewertung nach dem RÜG zulässt bzw. sogar verlangt? Können Sie ein Gesetz nennen, das die Versicherungsträger aus der Pflicht entlässt, die betroffenen Versicherten darüber zeitnah zu informieren, also auf die Versendung entsprechender Aufhebungsbescheide zu verzichten?

4. Der Bundestag ist lt. Grundgesetz der Gesetzgeber. Die Gesetzesvorlagen werden in der Regel von Fachleuten aus den einschlägigen Ministerien erstellt. Gesetzeskraft erhalten diese nach der Verabschiedung durch den Bundestag.
Halten Sie es für vertretbar, dass die Exekutive nach der Verabschiedung eines Gesetzes dieses Gesetz eigenmächtig auf eine weitere Zielgruppe anwendet, die bei der Debattierung und Verabschiedung des Gesetzes ausdrücklich ausgeschlossen wurde?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Renate Künast
2Empfehlungen
24.09.2009
Sehr geehrte Frau ,
 
vielen Dank für Ihre Frage.
Das Rentenüberleitungsgesetz hat zum 01.01.1992 das Rentenrecht des Sozialgesetzbuches VI auf die neuen Bundesländer übertragen. In der DDR bzw. in den neuen Bundesländern zurückgelegte Versicherungszeiten wurden in die Systematik der beitrags- und lohnbezogenen westdeutschen Rente eingefügt.
 
Auch jene BürgerInnen, die in den neuen Bundesländern leben, sind seid der deutschen Vereinigung keine BürgerInnen der DDR mehr. Dennoch werden ihre, nun zugänglichen, Versicherungsverläufe in der DDR der Berechnung der Renten zugrunde gelegt. Das halten wir für angemessen und sachgerecht.
 
Nach § 1 Fremdrentengesetz wird das Fremdrentengesetz auf Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und frühere deutsche  Staatsangehörige im Sinne des Artikels 116 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes  angewendet, wenn sie unabhängig von den Kriegsauswirkungen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der  Bundesrepublik Deutschland genommen haben, jedoch infolge der Kriegsauswirkungen en früher für sie zuständigen Versicherungsträger eines auswärtigen Staates nicht  mehr in Anspruch nehmen können. Das ist aber seit der deutschen Vereinigung nicht mehr der Fall.
 
Unseres Erachtens ist es angemessen und sachgerecht, dass Zeiten einer Versicherung in der DDR für alle, die solche Zeiten zurückgelegt haben, einheitlich ermittelt und bewertet werden.
 
Mit freundlichen Grüßen
Renate Künast
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Frage zum Thema Finanzpolitik
17.09.2009
Von:
Dr.

Sehr geehrte Frau Künast,

zentrale, aber zu wenig thematisierte Frage des Wahlkampfes ist, wie die
Lasten der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise verteilt werden. Unterm
Strich und auf längere Sicht drohen massive Einschnitte vor allem für
einkommensschwache BürgerInnen und die öffentlichen Haushalte.

Eine Initiative von Vermögenden hat deshalb im Mai in einem öffentlichen
Appell, der in den Medien viel Beachtung fand, eine zeitlich befristete
Vermögensabgabe gefordert. Sie sieht vor, dass Personen mit einem Vermögen von
mehr als 500.000 Euro 2009 und 2010 fünf Prozent ihres Vermögens abgeben.

Außerdem fordert die Initiative, der sich mittlerweile 37 Vermögende
angeschlossen haben, nach 2010 die Vermögensteuer wieder einzuführen. Mehr
dazu finden Sie unter www.appell-vermoegensabgabe.de.

Nach Berechnungen der Initiative würde eine solche Vermögensabgabe in den zwei
Jahren ca. 100 Milliarden Euro einbringen.

Diese Einnahmen sollen - anders als die bisherigen Konjunkturpakete - in den
ökologischen Umbau der Wirtschaft, in Personal für Bildungs-, Gesundheits- und
Pflegeeinrichtungen sowie in die Erhöhung der Transferleistungen wie Harz IV
und BaFöG investiert werden.

Einer von der Initiative in Auftrag gegebenen repräsentativen Umfrage zufolge
unterstützen 57 Prozent der Deutschen die Forderung nach einer Vermögensabgabe
(Quelle: www.tagesspiegel.de ).

Als Unterzeichnerin des Appells und Bürgerin Ihres Wahlkreises frage ich
Sie: Wie stehen Sie zu diesen Forderungen? Wenn Sie eine Vermögensabgabe
ablehnen, welche alternativen Lösungsvorschläge haben Sie für die sozialen und
ökologischen Probleme infolge der Krise?
Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Renate Künast
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24.09.2009
Sehr geehrte Frau ,
 
vielen Dank für Ihre Frage.

Ich finde den Aufruf sehr richtig und auch die von den Unterzeichnern angestrebte Verwendung der Gelder unterstütze ich. Wir Grüne wollen nach der Wahl exakt eine solche einmalige Vermögensabgabe einführen. Das haben wir bereits im Frühjahr in unserem  Wahlprogramm festgeschrieben. Damit wollen wir eine solidarische Antwort auf die Lasten durch die Finanzmarktkrise geben. Durch ausreichende Freibeträge von 1 Mio. Euro für Privatvermögen wollen wir uns auf die reichsten 1% der Bevölkerung konzentrieren. Dieses eine Prozent besitzt 23% des gesamten Vermögens, so dass wir anstreben, über 10 Jahre etwa 100 Milliarden Euro zu generieren. Damit sollen sowohl die entstandenen Schulden getilgt, also auch notwendige Investitionen in die Zukunft vorgenommen werden in Klimaschutz, Bildung und Gesundheit.  

Mit freundlichen Grüßen
Renate Künast
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Frage zum Thema Finanzpolitik
17.09.2009
Von:
Ley

Sehr geehrte Frau Künast

seit dem Erbschaftssteuerreformgesetz werden Geschwister fremden nicht verwandten Personen erbschaftssteuerlich gleichgestellt und auch bei vergleichsweise geringen Nachlässen mit einer schmerzhaft hohen Steuer belegt. Das Ergebnis ist, dass z.B. ein im Regelfall älterer Mensch, der von einem ledigen , verwitweten oder kinderlosen Bruder ( Schwester) das elterliche Haus oder einen Anteil daran im Wert von z.B. 170.000,- Euro erbt, e i n e S t e u e r i.H. v o n s a g e und s c h r e i b e 45.000,-€ ( Freibetrag 20.000,-€ - Steuersatz 30% ) zu zahlen hat.

Teilen Sie die Auffassung, dass diese Regelung im Erbschaftssteuergesetz nicht akzeptabel ist?

Würden Sie im Fall Ihrer Wahl dafür eintreten, dass das Erbschaftsteurreformgesetz hinsichtlich der Geschwisterbesteuerung im Sinn einer Regelung geändert wird, die geschwisterliche Beziehungen respektiert, verteilungsgerecht und familienpolitisch vertretbar ist und im Übrigen auch das Grundgesetz nicht missachtet ( s. Art. 6 : Schutz der Ehe und Familie).


Mit freundlichen Grüßen

H.Ley
Antwort von Renate Künast
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24.09.2009
Sehr geehrter Herr Ley,
 
vielen Dank für Ihre Frage.
Auch aus unserer Sicht ist die Erbschaftsteuerreform der großen Koalition extrem ungerecht: Es wird an überkommenen Strukturen festgehalten, denn eingetragene Lebenspartnerschaften werden weiterhin benachteiligt, ebenso auch Geschwister, Neffen und Nichten und weitere Verwandte und auch Freunde, die zwar nicht verwandtschaftlich, dafür aber persönlich oft nahe mit dem Verstorbenen verbunden waren. Gerade diese Ungerechtigkeiten führen Sie ja auch als wesentlichen Kritikpunkt an. Das wollen wir ändern.
 
Wir wollen die Erbschaft- und Schenkungsteuer deshalb in der Zukunft grundlegend neu und modern regeln. Die Erbschaftsteuer ist für uns eine Gerechtigkeitssteuer. Und sie muss einfach und transparent für alle nachvollziehbar sein. Wir wollen deshalb auch nur noch eine Steuerklasse mit einem Tarif, die Freibeträge wollen wir entsprechend anpassen.
 
Ich hoffe, ich habe Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Renate Künast
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
18.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Künast,

wie dem Internet zu entnehmen ist, präsentieren sich die Grünen ja in diesem Wahlkampf auch als mustergültige Bürgerrechtspartei.

Quelle: www.gruene.de

Ich erinnere mich aber sehr gut an das – den Abbau der Bürgerrechte betreffende – Abstimmungsverhalten der Grünen zu Zeiten der rot-grünen Koalition.
Das wesentliche Fundament des von Schily und später Schäuble vorangetriebenen Paranoiapaketes wurde bekanntlich auch mit den Stimmen der Grünen gelegt. Die Erfassung biometrischer Merkmale in Pässen und Personalausweisen, akustische Wohnraumüberwachung sowie die Abschaffung des Bankgeheimnisses um mal einige Beispiele zu nennen.

Quelle: www.daten-speicherung.de

Aus dieser Diskrepanz zwischen Anspruch und Handeln ergibt sich meine leicht suggestive Frage, um deren Beantwortung ich Sie höflich bitten möchte: Gab es innerhalb der Partei einen zu begrüßenden Meinungswandel oder zielt das aktuelle Bürgerrechts-Engagement der Grünen vornehmlich stimmenfängerisch auf noch unentschlossene potentielle Wähler der Piratenpartei?

Wie soll ich, als klassischer Grün-Wähler, mit diesem Widerspruch umgehen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Renate Künast
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24.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.
Schwarz-Rot hat in den letzten vier Jahren unter ganz anderen Bedingungen Raubbau an den Grundrechten betrieben. Was Grüne seinerzeit in schwierigsten Verhandlungen mit Otto Schily (SPD) nach dem 11. September 2001 als bürgerrechtlichen Schutz in die Gesetze geschrieben haben (Befristung, Evaluierung etc.), hat die Große Koalition alles wieder über den Haufen geworfen.

Es gibt weder einen "Meinungswandel" noch einen "Widerspruch" in der Frage der Bürgerrechte bei den Grünen. Wir haben vielmehr dafür geworben, dass sich die gesellschaftliche Anerkennung von Bürgerrechten insgesamt verbessert. Und wir haben in der Opposition wenigstens erreicht, dass Bürgerrechte wieder stärker im gesellschaftlichen Bewusstsein verankert sind.

Wir Grüne haben uns in dieser Wahlperiode den Slogan "Meine Daten gehören mir!" zu eigen gemacht, damit der Datenklau durch Bahn, Telekom, Bahn, Google & Co. endlich aufhört. Die Änderung des Datenschutzgesetzes war zunächst auf einem richtigen Weg, bis ausgerechnet die Koalitionsfraktionen ihn wieder zerpflückt haben. Diese Bundesregierung schickt in einer Kampagne allen Ernstes einen "webman" gegen einen virtuellen "Data-Devil" ins Rennen - aber die eigentlichen Datendiebe sitzen in der Regierung.

Die FDP setzt sich ebenfalls eher für die Interessen der Chefs und Manager, als für den Datenschutz ihrer Beschäftigten ein. Die Landesregierungen mit FDP-Beteiligung zeigen den geringen Stellenwert, den die heutige FDP diesem Thema beimisst.

Wir Grüne stehen in der Tradition des Volkszählungsurteils und der Bürgerrechtsbewegung der Friedlichen Revolution. Ich bin der Meinung, dass wir uns hier überhaupt nicht verstecken müssen: Nicht vor Innenminister Schäuble und seinen Trojanern, nicht vor anderen Parteien und erst recht nicht vor der FDP.

Mit freundlichen Grüßen
Renate Künast
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Frage zum Thema Außenpolitik
21.09.2009
Von:

Falls Sie an die Bundesregierung beteiligt sind, werden Sie sich nach der Bundestagswahl für einen sofortigen Abzug aller in Deutschland stationierten Atomwaffen einsetzen?

Antwort von Renate Künast
bisher keineEmpfehlungen
25.09.2009
Sehr geehrte Frau ,

die Antwort auf Ihre Frage ist einfach: Ja!

Mit freundlichen Grüßen

Renate Künast
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Ihre Frage an Renate Künast
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