Renate Hendricks (SPD)
Kandidatin Landtagswahl NRW 2010
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Renate Hendricks
Geburtstag
23.01.1952
Berufliche Qualifikation
Diplom-Sozialpädagogin
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
Bonn
Wahlkreis
Bonn II
Landeslistenplatz
11
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(...) Meiner Meinung nach lässt sich dem Problem der Kinderpornografie im Netz nicht durch leicht umgehbare Sperren, sondern durch das Löschen der entsprechenden Seiten begegnen. (...)
Kandidaten-Check
Beim Kandidaten-Check können Sie Ihre eigenen politischen
Überzeugungen mit denen Ihrer Kandidaten vergleichen.
Renate Hendricks hat sich am Kandidaten-Check beteiligt und zu allen von 31 Thesen Position bezogen.
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Frage zum Thema Gesundheit
04.05.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Hendricks,

ich bin Wähler in Ihrem Stimmbezirk und interessiere mich dafür, welche politische Linie Sie bezüglich des Nichtraucherschutzes in NRW im Landesparlament vertreten werden.

Das Nichtraucherschutzgesetz (NiSchG NRW) ist Anfang 2008 in Kraft getreten. Wenig später haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts in ihrem Urteil (BVerfG, 1 BvR 3262/07 vom 30.7.2008) entschieden, dass es rechtmäßig sei, ein striktes Rauchverbot für alle Lokale zu erlassen. Wenn hingegen, so die Richter, Ausnahmen gestattet werden (wie z.B. das Rauchen in separaten Räumen), so müssen Ausnahmen vom Rauchverbot auch für ganze Betriebe möglich sein, die sonst unzulässig benachteiligt werden. Im Zuge dieses Urteils wurde das NiSchG NRW, das bereits zahlreiche Ausnahmen beinhaltete, im Jahr 2009 novelliert und zusätzlich sogenannte Rauchergaststätten offiziell als Ausnahmen anerkannt. Die Interessensvertretung des Gastgewerbes (DEHOGA) nennt auf ihrer Webseite das NiSchG NRW "das liberalste Rauchverbotsgesetz Deutschlands".

Im Saarland wurde Anfang 2010 mit Stimmen der FDP, CDU und Grünen ein Nichtraucherschutzgesetz erlassen, das ein generelles Rauchverbot vorsieht. Es enthält zeitlich befristete Ausnahmen für Gaststätten, in denen durch bauliche Veränderungen ein Raucherraum eingerichtet wurde.

In Bayern setzt sich eine Bürgerinitiative gegen die Aufweichung des Nichtraucherschutzes ein. Ein entsprechendes Volksbegehren übertraf deutlich (1.2 Millionen) die benötigte Unterschriftenanzahl. Der sich anschließende Volksentscheid ist für Juli 2010 terminiert.

Wie schätzen Sie die Situation des Nichtraucherschutzes in NRW ein? Werden Sie sich für eine Novellierung des NiSchG NRW einsetzen, um ein generelles Rauchverbot in Gaststätten zu erreichen? Falls nein, warum benötigen Bürger und Angestellte einen umfassenderen Nichtraucherschutz im Saarland als in NRW?

Ihre Antworten werden mir und vielen anderen Wählern die Wahlentscheidung erleichtern. Vielen Dank!
Antwort von Renate Hendricks
4Empfehlungen
05.05.2010
Sehr geehrter Herr ,

ich habe eine dezidierte Meinung zu der von Ihnen angesprochenen Thematik des Nichtraucherschutzes. Diese habe ich in der Vergangenheit in meiner Funktion als Bonner Landtagsabgeordnete auch öffentlich vertreten. Zudem habe ich versucht meinen Einfluss als Abgeordnete, soweit mir dies als Angehörige einer Oppositionsfraktion möglich war, geltend zu machen. Daher möchte ich Sie mittels der beiden nachfolgenden Links zunächst auf zwei Kleine Anfragen von mir und die dazugehörigen Antworten der Landesregierung hinweisen:

www.landtag.nrw.de

www.landtag.nrw.de

Die Aussage der von Ihnen zitierten Interessensvertretung des Gastgewerbes (DE-HOGA), die das nordrhein-westfälische Nichtraucherschutzgesetz auf ihrer Webseite als das "liberalste Rauchverbotsgesetz Deutschlands" bezeichnet, kann ich von daher nur teilen. Mein Standpunkt hierzu ist, dass Lücken geschlossen und insbesondere auch der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gaststätten verbessert werden müssen. Die derzeitige Rechtsauslegung wird dem meines Erachtens nicht gerecht. Von daher möchte ich eine deutliche Verbesserung des Gesetzes erreichen, damit eine deutliche Verbesserung des Nichtraucherschutzes umgesetzt werden kann. Dass dies auch in anderen Bundesländern funktionieren kann, zeigen ja die von Ihnen aufgeführten Beispiele aus dem Saarland und aus Bayern. Ob die derzeitige nordrhein-westfälische Landesregierung die Problematik immer noch nicht als erkannt hat, oder ob sie auf einen Volksentscheid wie in Bayern "hofft", vermag ich nicht zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Renate Hendricks, MdL
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Frage zum Thema Justiz/Inneres
07.05.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Hendricks,

wie gedenken Sie sich im Falle Ihrer Wiederwahl für eine Verbesserung der Sicherheit und des Sicherheitsgefühls der Bonnerinnen und Bonner einzusetzen? Insbesondere in der letzten Zeit haben insbesondere Einbruchs- und Gewaltdelikte subjektiv stark zugenommen. Kann dieses durch Zahlen objektiv belegt werden? Welche Haltung nehmen Sie zum Einsatz privater Sicherheitsdienste in Problemvierteln ein? Glauben Sie, dass die Polizei in ihrem jetztigen Zustand noch in ausreichendem Maße für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger garantieren kann?

Mit freundlichem Gruß

M.
Antwort von Renate Hendricks
2Empfehlungen
08.05.2010
Sehr geehrter Herr ,

dem subjektiven Eindruck gestiegener Einbruchsdelikte stehen objektiv feststellbare angestiegene Zahlen von Einbrüchen im gesamten Bonner Stadtgebiet gegenüber. Insbesondere in der sog. "dunklen Jahreszeit" zwischen Oktober 2009 und März 2010 ist es zu einem Anstieg von Einbrüchen gekommen. Dabei liegt die Aufklärungsquote bei gerade zehn Prozent.

Diese niedrige Aufklärungsquote gründet sich auch in der chronischen Unterbesetzung der Bonner Polizei. Nachdem durch den Umzug der Bundesregierung nach Berlin bereits ein Großteil der Stellen weggefallen sind, sind seit 2005 noch einmal 50 Polizisten in Bonn wegrationalisiert worden. Der Altersschnitt und Krankheitsstand ist im landesweiten Vergleich mit einer der höchsten.
Um diese Problematik zu beheben, setze ich mich dafür ein:

  • dass eine zukünftige Landesregierung die Sicherheitslage in Bonn ernst nimmt
  • mehr junge Polizistinnen und Polizisten für Bonn eingestellt werden,
  • der Wissenstransfer zwischen den Generationen bei der Polizei gesichert wird
  • die Bonner Polizei mehr Präsenz auf den Straßen zeigen kann,
  • und dass nicht private Sicherheitsdienste, sondern der Staat für Sicherheit sorgt.

Die Sicherheit der Bürger ist verfassungsgemäß Aufgabe des Staates. Dem muss der Staat nachkommen.

Bürgerbüro Renate Hendricks, MdL
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