Reinhard Schultz (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Reinhard Schultz
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Studium von Politikwissenschaften, Geschichte und Volkswirtschaft, Magister Artium
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Geschäftsführer der Schultz Projekt Consult GmbH
Wahlkreis
Warendorf
Landeslistenplatz
21, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
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(...) Andererseits greifen verdeckte Ermittlungsmaßnahmen aber regelmäßig in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ein, so dass für ihre Anordnung strenge Voraussetzungen gelten und der Rechtsschutz wirksam ausgestaltet sein müssen. Deshalb haben wir das Telekommunikationsüberwachungsrecht weiter rechtsstaatlich eingegrenzt. Dadurch liegen die Hürden für die Durchführung einer Telekommunikationsüberwachung in Zukunft noch höher als jetzt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.07.2009
Von:

Hallo Herr Schultz,
was unternehmen Sie bezüglich der Anschuldigung von Frau Schmidt.Wenn das wahr ist,muß man der Sache doch nachgehen.So geht es einfach nicht,oder?Bei dem (Fuerstlichen Einkommen) dieser Frau ist das einfach Skandalös!
Wieso muß ihr Auto nach Spanien gebracht werden?
Sie konnte ja dort einen großen Leihwagen nehmen das wäre doch entschieden billiger geworden.So darf man mit Steuergeldern nicht umgehen!!!Pfui kann man da nur sagen.Als altes SPD Mitglied werde ich die Konsequenz ziehen.Je nachdem was bei einer Untersuchung,wenn genau,herauskommt.Ich erwarte ihre Stellungnahme.
MfG H.
Antwort von Reinhard Schultz
2Empfehlungen
27.07.2009
Reinhard Schultz
Sehr geehrter Herr ,

ob Frau Schmidt ihren Dienstwagen zurecht oder zu unrecht an ihren Urlaubsort kommen ließ, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich will ihr aber zunächst einmal Glauben schenken, dass sie ihn für dienstliche Termine benötigte und dass sie die Kosten für die private Nutzung persönlich trägt. Wie sie ja bereits erklärt hat, wird sie gerne bereit sein, hierüber dem Bundestag Auskunft zu geben.

Ganz sicher werde ich mich nicht am Spott und an den Vorverurteilungen beteiligen, die jetzt aus den Reihe anderer Parteien und auch aus den Medien hochkochen. Ich habe im Gegenteil nach wie vor großen Respekt vor einer Parteikollegin, die seit Jahren einen harten Kampf gegen die Lobby aus Pharmaindustrie, Ärzteschaft und Krankenkassen ausficht und es geschafft hat, das Gesundheitssystem auch gegen deren Interessen auf solide Füße zu stellen.

Und da ich weiß, was für ein harter Job das Amt der Bundesgesundheitsministerin ist, bin ich auch nicht bereit, mich an den Neiddebatten über das Einkommen von Frau Schmidt zu beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Schultz
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
28.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schultz,

wir sind Eigentümer eines Grundstücks mitten in Enniger an der Anne Frank Strasse.
Entlang der Straße, ca. 160 m lang, befinden sich sämtliche erforderliche Versorgungsleitungen für eine Wohnhausbebauung. Das Grundstück ist von Wohnhäusern umgeben.
Seit Jahren versuchen wir das Grundstück einer Wohnhausbebauung zuzuführen.
Dieses hat die Stadt Ennigerloh bisher verhindert obwohl diese zum Beispiel ca. 30.000,- Euro Kanalbaubeiträge einnehmen könnte ohne dass ihr Kosten entstehen, weil der Kanal vorhanden ist.

Die Stadt vermarktet Wohnhausgrundstücke. In Gesprächen teilte diese mit, dass sie sich durch unsere Grundstücke keine Konkurrenz schaffen will.
Auf unsere Bauvoranfrage hat die Stadt gegenüber der Baugenehmigungsbehörde, dem Kreis Warendorf, ihr Einvernehmen verweigert.

In dem in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan hat die Stadt das bisher als Wohnbaufläche dargestellte Grundstück nunmehr gegen unseren Willen als Grünfläche ausgewiesen.

Ein Normenkontrollverfahren ist hiergegen gesetzlich nicht vorgesehen.
Rechtsmittel gegen die Verweigerung der Erteilung des Einvernehmens und gegen die Flächennutzungsplanung der Stadt sind nach heutiger Gesetzeslage schwer möglich. Wir sind zu einer gütlichen Regelung bereit.
Ein Verhandlungsangebot hat die Stadt nicht angenommen.

Wir sind der Meinung, dass eine Änderung der Gesetze erforderlich ist, damit Rechtsmittel (Normenkontrollverfahren) gegen Flächennutzungspläne und gegen die Verweigerung des Einvernehmens möglich sind.
Diese Änderung wird auch zur Vermeidung langer Rechtstreitigkeiten für erforderlich gehalten. Wir empfinden das Verhalten der Stadt als eine Enteignung.

Werden Sie sich für eine Änderung einsetzen?

Wir bitten um eine Mitteilung, welche Möglichkeiten aus Ihrer Sicht bestehen, um zu einer einvernehmlichen Regelung mit der Stadt zu kommen.
Können Sie sich dafür einsetzen?

Mit freundlichen Grüssen

Gez.: Fiehe, Polklas,
Antwort von Reinhard Schultz
2Empfehlungen
01.10.2009
Reinhard Schultz
Sehr geehrte Frau ,

ich bitten Sie um Verständnis, dass ich auf abgeordnetenwatch keine personenbezogenen Fragen beantworte.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Schultz
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Ihre Frage an Reinhard Schultz
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