Reinhard Paß (SPD)
Kandidat Bürgermeisterwahlen Nordrhein-Westfalen 2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Reinhard Paß
Geburtstag
-
Berufliche Qualifikation
Diplom-Ingenieur Chemiker
Ausgeübte Tätigkeit
Betriebsratsvorsitzender DMT GmbH
Wohnort
-
Stadt
Essen
Ergebnis
46,1%
(...) Sollte der Streik weiter andauern, werde ich mich dafür einsetzen, dass in Essen zumindest die Notgruppen ausgeweitet werden, damit die Situation für Eltern und Kinder wieder erträglich wird. (...)
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
27.08.2009
Von:

Wie stehen Sie zum Ausbau der A 52?
Antwort von Reinhard Paß
bisher keineEmpfehlungen
28.08.2009
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage zur A 52.

Wir befürworten den Ausbau der A52 im Norden, gemäß eines seit 10 Jahre alten SPD-Parteitags-Beschluss unter Beachtung der dort formulierten Bedingungen zum Schutz der Anwohner. Die erste Bedingung bezieht sich auf die geplante Anschlussstelle an der Lierfeldstraße, die wir für die Entwicklung der Verkehre für kontraproduktiv erachten. Der Ausbau ist für eine Durchleitung von Fernverkehren gedacht, nicht für eine Attraktivierung innerstädtischer Autobahnverkehre. Die zweite Bedingung besteht darin, dass die Autobahn in Wohngebieten in Tunnellage verlaufen muss, um die Lebensqualität der Anwohner zu erhalten. Was den südlichen Teil der "A 52" betrifft, lehnen wir den Ausbau des neuen Schnellstraßen-Teilstücks A44 bzw. B227 zur A 535 entschieden ab. Eine A535 aus südlicher Richtung mit Anbindung an eine durch gestreckte A52 zieht erhebliche überregionale Verkehre an, die sich dann zusätzlich im Stadtgebiet an Knotenpunkten aufstauen und unsere Bürger unzumutbar belasten. Das ist zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Paß
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Frage zum Thema Finanzen
27.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Paß,

Patrik Köbele, Ratsherr der DKP, hat meines Wissens bisher wohl als einziges Ratsmitglied sein Ratseinkünfte veröffentlicht.
Wann werden Sie es tun?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Reinhard Paß
bisher keineEmpfehlungen
30.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Gesetzgeber hat hierzu entsprechende gesetzliche Regelungen geschaffen.

Gem. § 43 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW müssen die Ratsmitglieder und die Mitglieder der Ausschüsse gegenüber dem Oberbürgermeister Auskunft über ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse geben, soweit das für die Ausübung ihres Mandats von Bedeutung sein kann. Diese Auskunft ist vertraulich zu behandeln. Name, Anschrift, der ausgeübte Beruf sowie andere vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten können veröffentlicht werden. Grundlage für diese gesetzliche Regelung ist das seit 2005 geltende Korruptionsbekämpfungsgesetz.

Die Stadt Essen hat mit dem Einverständnis aller Ratsmitglieder von dieser "kann Vorschrift" Gebrauch gemacht und die entsprechenden Angaben auf der Internetseite der Stadt Essen veröffentlicht. Unter folgendem Link können Sie die entsprechenden Veröffentlichungen finden:

www.essen.de

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Paß
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