Reinhard Grindel (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Reinhard Grindel
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Fernsehjournalist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Rotenburg - Verden
Landeslistenplatz
16, über Liste eingezogen, Niedersachsen
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(...) In dem von Ihnen angesprochenen Fall ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. Auf der einen Seite der Landesstraße L331 befinden sich landwirtschaftliche Flächen, auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich das von Ihnen angesprochene Wohngebiet Arpsmeyerweg, das jedoch ohne direkte Zuwegung zur Landesstraße L 331 ist. Das Wohngebiet ist durch ein Waldstück von der Landesstraße abgetrennt, der Zugang führt indirekt über Gemeindestraßen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Ordentliches Mitglied
Inneres
Ordentliches Mitglied
Kultur und Medien
Stellvertretendes Mitglied
Unterausschuss Neue Medien
Fragen an Reinhard Grindel
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Frage zum Thema Kultur
16.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Grindel,
Soviel ich weiß ist Glücksspiel in Deutschland verboten bzw. streng reglementiert. Meine Frage: Handelt es sich bei Call-In –Sendungen, wie sie von 9 Live und anderen Privatsendern angeboten werden, nicht um solch illegales Glücksspiel?
Das sollte ich vielleicht begründen.

1.Es wird ein Einsatz gemacht. Auch wenn dies nur 50 Cent pro Anruf sind, so ist es doch ein Einsatz an dem die Sender verdienen, von dem sie leben.

2. Die "Fragen" sind keine Fragen, sondern in der Regel so leicht, dass selbst ein 4 Jähriger schon eine Lösung wüsste z.B. "Frauennamen mit ‚e‘ am Ende" oder "Eine Automarke".
Erfolg hat also nichts mit Geschick oder Können eines Mitspielers zu tun sondern hängt vom Losglück "Triff die richtige Leitung" ab.

3. In manchen Spielen wird ein weiteres Glücksmoment eingeführt. Im Beispiel Automarke hängen einige verdeckte Schilder an der Wand. "VW?" "Nein VW steht auf keinem der Schilder."
Mich würde außerdem interessieren, wie die Tätigkeiten dieser Sender überwacht werden, besonders seid in -meines Wissens – England, groß angelegten Manipulationen im Call-In Geschäft aufgedeckt wurden.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Reinhard Grindel
3Empfehlungen
20.08.2009
Reinhard Grindel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 16.08.2009. Für die Kontrolle von Sendern wie 9 Live sind die Landesmedienanstalten zuständig, von denen der Sender seine Lizenz erhalten hat. Im Fall von 9 Live ist das die Bayerische Landesmedienanstalt. Die BLM hat gerade eine neue Glücksspielsatzung erlassen, gegen die 9 Live geklagt hat, erfreulicherweise zumindest im einstweiligen Rechtsschutz ohne Erfolg. Wegen der 50 Cent-Grenze kann sicher von verbotenem Glücksspiel im engeren Sinne nicht gesprochen werden.

Aber persönlich bekenne ich freimütig:

1. Die deutsche Medienaufsicht-das gilt für alle Bundesländer- muss noch genauer prüfen, ob die Transparenzregeln und Bestimmungen von den Sendern eingehalten werden.

2. Ich sehe ohnehin keinen Bedarf für Fernsehsendungen, die ausschließlich die Durchführung von Gewinnspielen zum Inhalt haben. Insoweit wäre zu prüfen, ob man bei den Sendelizenzen solche "Sendungen" nicht grundsätzlich ausschließt. Sie müssen allerdings bedenken, dass vergleichbare Aktivitäten dann wahrscheinlich im Internet stattfinden.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.09.2009
Von:
-

Guten Tag Herr Grindel

Betref: www.bundestag.de
Tagesordnungspunkt 13: Teilhabe ermöglichen – Kommunales Wahlrecht einführen

Ich habe das Protokoll vom 28.05.2009 (Kommunales Wahlrecht für Ausländer) gelesen und war nicht gerade über die Zurufe die Sie getätigt haben erfreut, ich habe es als Menschenverachtend empfunden, damit haben Sie gegen Artikel 1 Grundgesetz gehandelt.
Einige der Grundrechte (nur für Deutsche Staatsangehörigen) sind eigentlich Menschenrechte. Schon aus diesem Grund kann ich nicht Deutsch werden, mein ethischer Sinn würde es mir nicht erlauben etwas zuzulassen wenn ich der Auffassung bin das die Menschen Würde angetastet wird. Ich habe nicht den Eindruck, dass die Politiker, und wahrscheinlich noch weniger die Juristen, den Sinn der Gesetze kennen. Es gibt viele Gründen die Staatsangehörigkeit nicht zu wechseln oder anzunehmen. Menschen sind Gefühlsbetont und Diskriminierungen, auch wenn nicht immer wahrgenommen führen nicht zur Bereitschaft der Einbürgerung.

Warum sollte ich die Deutsche Staatsangehörigkeit erwerben (kaufen) ?
Ich wohne seit 40 Jahren hier, bin mit ein Deutsche Staatsangehörigen verheiratet, bin in Vereine tätig und auch für die Gemeinde. Bin ich integriert ?
Sind Sie vielleicht der Meinung, dass Integration und Assimilation das gleiches bedeuten ?

Ich würde es begrüßen wenn Sie eine Stellung nehmen würden und die 3 gestellten Fragen beantworten.

MfG,

-
Antwort von Reinhard Grindel
bisher keineEmpfehlungen
10.09.2009
Reinhard Grindel
Sehr geehrter Herr ,

den Vorwurf, meine Zwischenrufe seien menschenverachtend gewesen, weise ich mit allem Nachdruck zurück. Ob Sie integriert sind, kann ich nicht beurteilen. Integration heißt nicht Assimilation. Das Wahlrecht zu den kommunalen Parlamenten steht nur Deutschen und EU-Bürgern zu. Die Argumentation der CDU dazu können Sie dem Protokoll der Bundestagssitzung, aus dem Sie ja Ihren abwegigen Vorwurf erheben, sehr gut entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Grindel MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.09.2009
Von:
-

Guten Tag Herr Grindel,

Ich habe mir die Protokolle vom 24.05.2009 und vom 24.10.2007 angeschaut.
Die "Argumenten" scheinen, für mich, eher "Standpunkt" zu sein. Sätze wie "es gilt der alte Rechtsgrundsatz, wonach man Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandeln muss."
zeugen davon, dass in der Kürze der Zeit der Debatten, es nicht möglich ist eine wirklich fundierte Argumentation zu liefern.
Könnte Sie mir fundierten Argumenten oder Quellen zu solchen Argumenten nennen ?

vielen Dank im voraus.
Antwort von Reinhard Grindel
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15.09.2009
Reinhard Grindel
Sehr geehrter Herr ,

im Gegensatz zu Ihrer Behauptung sind die Argumente gegen ein Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Bürger in der Bundestagsdebatte ausreichend vorgetragen worden. Im Übrigen verweise ich auf meinen Beitrag zu Fragen der doppelten Staatsbürgerschaft in: "Doppelte Staatsbürgerschaft. Ein gesellschaftlicher Diskurs über Mehrstaatigkeit", 2005.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
18.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Grindel,

Nach der jüngsten Waffenrechtsverschärfungen für zivile Legalwaffenbesitzer ist es nach Crailsheim nun zum wiederholten Male in letzter Zeit vorgekommen, dass aus einer Behörde Schusswaffen entwendet wurden (siehe auch www.presseportal.de ). Und zum wiederholten Male wurden die gestohlenen Waffen in der Behörde nicht ordnungsgemäß gelagert. Es ist daher für mich schwer verständlich, weshalb gegenüber Behörden nicht die gleichen Maßstäbe angelegt werden sollen, wie gegenüber zivilen Legalwaffenbesitzern.

Insbesondere interessiert mich:
1. Ob es für Sie einen Unterschied macht, ob eine zivile Waffe gestohlen und ggf. misbräuchlich verwendet wird oder eine Behördenwaffe.
2. Ob Sie der Meinung sind, dass für die Aufbewahrung von behördlichen Waffen die gleichen Anforderungen gelten sollten, wie für zivile Legalwaffen?
3. Ob Polizei und andere Behörden ebenfalls unangemeldeten Kontrollen von unabhängiger Seite bezüglich der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen unterliegen bzw. unterliegen sollten.
4. Ob die nicht vorschriftsmäßige Aufbewahrung von Waffen durch Polizisten und andere Dienstwaffenträger mit den gleichen Strafen und dem Entzug der Besitzerlaubnis geahndet wird bzw. geahndet werden sollte wie bei Legalwaffenbesitzern.
5. Falls zu 2, 3 oder 4 nein: Ob sie hier ein Glaubwürdigkeitsproblem des Staates und seiner Organe gegenüber dem Bürger sehen.
6. Falls zu 2, 3 oder 4 ja: Was Sie für die nächste Legislaturperiode planen, um eben dies durchzusetzen.

Mir ist klar, dass das WaffG nicht für Behörden gilt. In den vergangenen Jahren hat sich jedoch mehrfach gezeigt, dass das WaffG sehr schnell geändert werden kann. Demnach kann das kein Hinderungsgrund sein.

Danke für Ihre Zeit, die Sie sich hier bei Abgeordnetenwatch nehmen, und freundliche Grüße

Antwort von Reinhard Grindel
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21.09.2009
Reinhard Grindel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18.09.2009. Das Waffenrecht ist nicht verschärft worden, sondern es sind vor allem die Vorschriften über die Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen verbessert worden.

Dass Waffen aus behördlichen Räumen entwendet werden, halte ich für einen skandalösen Vorgang, sofern gegen Aufbewahrungsvorschriften verstoßen wurde, die selbstverständlich auch für öffentliche Einrichtungen gelten. Ich kenne die Einzelfälle nicht und habe keine Informationen, ob gegen Dienstvorschriften verstoßen wurde. Sollte das der Fall sein, muss dies entsprechende Konsequenzen haben.

Ansonsten gelten die Vorschriften über die sichere Aufbewahrung selbstverständlich im Rahmen des dienstlichen Alltags genauso wie für die privaten Waffenbesitzer. Jeden trifft die Verantwortung, seine Waffen gegen den Zugriff von Dritten sicher aufzubewahren.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB
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