Reinhard Grindel (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Reinhard Grindel
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
19.09.1961
Berufliche Qualifikation
Fernsehjournalist
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Rotenburg ( Wümme )
Wahlkreis
Rotenburg I - Soltau - Fallingbostel
Ergebnis
40,2%
Landeslistenplatz
16, Niedersachsen
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(...) Für den Industriestandort Deutschland ist es von entscheidender Bedeutung, dass unsere Betriebe wettbewerbsfähige Bedingungen haben, damit sie nicht ins Ausland abwandern und damit auch Arbeitsplätze verlagert werden. Ich halte es daher für richtig, dass es bei den Hilfen für von Ökosteuer besonders belastete Unternehmen bleibt und hier auf die geplanten Kürzungen verzichtet wird. Den finanziellen Ausgleich stellen wir über eine Erhöhung der Tabaksteuer und insbesondere die Steuer auf den Tabakfeinschnitt sicher. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internationales
11.11.2011
Von:

Streubomben-Abkommen, Oslo-Konvention in Gefahr?

Sehr geehrter Herr Grindel,

Die Uno plant ein weiteres Streubomben-Abkommen mit schwächeren Standards. Die Bundesregierung beteiligt sich an diesen Verhandlungen, obwohl sie die Oslo-Konvention unterzeichnet und der Bundestag die Konvention im April 2009 einstimmig ratifiziert hat.
Wie stehen Sie dazu?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Reinhard Grindel
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23.11.2011
Reinhard Grindel
Sehr geehrter Herr ,

Streubomben gehören weltweit geächtet. Daher begrüße ich es, dass die Bundesregierung sich für eine Ächtung im Rahmen eines UN-Abkommens einsetzt. Die Oslo-Konvention wird dadurch nicht berührt oder gar beeinträchtigt, sie bleibt für alle unterzeichnenden Staaten voll in Kraft. Die Bundesregierung hat sich stets bemüht, mehr Staaten zur Ratifizierung der Konvention zu bewegen.

Leider haben sich große Länder wie China, Russland und die USA der Konvention von Oslo nicht angeschlossen, dabei besitzen und produzieren gerade diese Staaten einen Großteil der weltweiten Streubomben. Deshalb sollen diese Länder durch die Initiative der UNO erreicht werden. Mit dem UN-Abkommen wird eine erste Ächtung der Streubombenmunition auf eine breite Basis gestellt. Die UN-Staaten werden gezwungen weite Teile ihrer Bestände zu vernichten und bestehende Munition wird mit weiteren Auflagen versehen. Auch wenn das Abkommen hinter der wünschenswerten vollständigen Ächtung zurückbleibt, so ist es doch ein richtiger Schritt und ein wichtiger Erfolg auf dem Weg dorthin.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Grindel
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.12.2011
Von:

Sehr geehrter Hr Grindel,

ich beschäftige mich seid langem mit der Frage, das unser Parlament in Berlin mit aktuell 620 Mitgliedern aus meiner Sicht für heutige Verhältnisse zuviele Abgeordnete hat, sicher haben unsere Grundgesetzväter damals festgelegt, das jeder Landkreis bzw. Wahlkreis einen Abgeordneten entsenden kann/muß aber ich denke das sich wie bei uns normalen Bürgern und Steuerzahlern in den letzten Jahren und Jahrzenten sich viel verändert hat, nicht zuletzt eine globalisierte Welt und ein Europa was heute mehr als jemals zuvor mieinander verbunden ist!

Warum kann sich daher die Bundesrepublik 620 Abgeordnete leisten und beispielsweise die USA mit sicher deutlich mehr Einwohnern ca. 430? Sicher ist die palamentarische Demokratie in den USA anders als in Deutschland!

Ist es nicht an der Zeit die Mitglieder im Bundestag auf ca. 400 Personen zu begrenzen natürlich mit entsprechenden Reformen der Landkreise!

Mfg
(noch CDU Wähler)
Antwort von Reinhard Grindel
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30.12.2011
Reinhard Grindel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich stimme Ihrem Vorschlag, die Zahl der Bundestagsabgeordneten auf rund 400 zu reduzieren, nicht zu. Ich finde zunächst, dass der Vergleich mit den USA nicht richtig ist. Dort existiert ein reines Mehrheitswahlrecht und die Mitglieder des Repräsentantenhauses haben eine ganz andere Amtsausstattung. Unser Wahlrecht basiert auf Elementen des Mehrheits- und Verhältniswahlrechts (Erst- und Zweitstimme), was schon einmal eine größere Zahl von Parlamentsabgeordneten zur Folge hat. Dieses Wahlsystem hat sich sehr bewährt. Das ganz zentrale Argument gegen Ihren Vorschlag ist aber, dass bei einer so starken Reduzierung der Abgeordnetenzahl die Wahlkreise so groß werden würden, dass eine flächendeckende Präsenz und umfassende Wahlkreisarbeit beim besten Willen nicht mehr möglich wäre. Schon heute bestehen viele Wahlkreise nicht aus einem Landkreis, sondern aus mehreren. Gerade in den neuen Ländern würden die Wahlkreise bei Ihrem Vorschlag so groß, dass sich ein persönlicher Bezug des Abgeordneten zu der Region, die er vertreten soll, nur schwerlich erreichen ließe. Nach meiner Erfahrung steigt aber gerade in Zeiten der Globalisierung der Wunsch vieler Bürger, sich am eigenen "Kirchturm" festhalten zu können, dort in einer immer unübersichtlicher werdenden Welt Orientierung zu finden. Gerade in Zeiten der Globalisierung ist die Bürgernähe für einen Politiker, der wie ich in seinem Wahlkreis direkt gewählt wurde, von ganz besonderer Wichtigkeit. Größere Wahlkreise würden zur Folge haben, dass jeder Abgeordnete drei oder vier Wahlkreisbüros unterhalten müsste, was wiederum eine stärkere personelle Ausstattung nötig macht. Ihr Vorschlag würde den Bundestag unterm Strich also auch nicht billiger machen. Die Frage der Zusammenlegung von Landkreisen ist wiederum eine Thema für die kommunale Ebene oder für die Landespolitik. Da möchte ich mich nicht einmischen.

Reinhard Grindel MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.02.2012
Von:

Ich möchte von Ihnen gern wissen, ob sie in voller Kenntnis des ESM-Vertrages diesem Vertrag zustimmen werden. Der vom deutschen Volk geachtete Politike, Conrad Adenauer, hat sich nach beendigung des Krieges zumsammen mit dem damaligen französichen Präsidenten für ein Europa der Vaterländer ausgesprochen und als junger Mann war das für mich eine Idee für eine glückliche Zukunft unseres Landes und des deutschen Volkes.
Nun sollen wir offensichtlich zu einem europäischen Zentralstaat werden ohne als deutsches Volk gefragt zu werden. Die finanzielle Macht über das Volksvermögen haben dann nicht von uns gewählte Menschen.
ist das der Wunsch ihrer Partei und unterstützen Sie diesen Weg und damit den ESM-Vertrag?

Antwort von Reinhard Grindel
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08.02.2012
Reinhard Grindel
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Frage zum Thema der Stabilisierung des Euro und der Stärkung der Währungsunion danke ich Ihnen. Gerade wir Deutsche haben ein großes Eigeninteresse an einem nachhaltig stabilen Euro und einer funktionierenden Währungsunion. Deutschland profitiert als Exportland in besonderer Weise vom Euro. Gut 50 Prozent unserer Exporte gehen nach wie vor in den Euro-Raum. Der stabile Euro hat dafür gesorgt, dass wir unsere Waren wettbewerbsfähig anbieten konnten. Das wäre zu DM-Zeiten ungleich schwieriger und mit dem Verlust von vielen Arbeitsplätzen verbunden gewesen. Der im Außenwert starke Euro beschert uns auch günstigere Importe. Gerade bezogen auf Rohstoff- und Energieimporte hat das dazu geführt, dass die Inflation in Euro-Zeiten deutlich unter der von DM-Zeiten liegt. Dieses soll Ihnen demonstrieren, dass wir deutsche Interessen wahrnehmen, wenn wir alles Verantwortbare unternehmen, um die Euro-Zone zu stabilisieren. Es ist das Verdienst der unionsgeführten Bundesregierung, dass mit dem ESM-Vertrag ein Fiskalpakt verbunden wird. Mit diesem Fiskalpakt wird europaweit das System der deutschen Schuldenbremse weitgehend übernommen. Fiskalpakt und ESM-Vertrag werden parallel ratifiziert. Damit werden in Europa Solidarität und Solidität miteinander verbunden. Ohne Fiskalpaktumsetzung wird ein Land keine Mittel aus dem ESM erhalten. Es entsteht auch kein europäischer Zentralstaat, weil keine ESM-Entscheidungen getroffen werden können, ohne dass Deutschland dem zustimmt. Angesichts der Höhe unseres Beitrags zum Kapitalstock des ESM ist dieses gewährleistet. Mit dem ESM verhindern wir eine Ansteckungsgefahr, die zu weiteren Belastungen für die Euro-Zone führt. Dieses ist gerade für Staaten wie Portugal oder Spanien, die erhebliche Reformanstrengungen unternommen haben, von großer Bedeutung. Ich darf Ihnen nochmals versichern, dass die demokratische Kontrolle weiterhin durch den gewählten Deutschen Bundestag und insbesondere durch seinen Haushaltsausschuss erhalten bleibt. Die einmaligen Einlagen sowie jede weitere Zahlung müssen nicht nur von der Regierung, sondern selbstverständlich auch vom Parlament genehmigt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB
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Frage zum Thema Finanzen
26.02.2012
Von:
-

Sehr geehrter Herr Grindel!

Sie sind angetreten mit dem Versprechen, Schaden vom deutsche Volk abzuwenden. Sie wurden als Volksvertreter in den Bundestag gewählt. Sicher haben auch Sie bemerkt, dass das Volk mehrheitlich gegen eine weitere Unterstützung eines Pleitestaates und damit Milliardenverschwendung ist. Seit zwei Jahren höre ich mir an, dass kein Geld nach Griechenland fließt und die "Rettung" Griechenlands den deutschen Steuerzahler keinen Cent kosten wird. Viele verlorene Milliarden Euro später sowie der von Griechenland nachgewiesenen Unfähigkeit sowie des erwiesenen Unwillens, grundlegende Änderungen auch nur ansatzweise durch zu führen schicken Sie sich an, ein weiteres milliardenschweres "Rettungspaket" zu verschenken, wohl wissend, dass Griechenland dieses Geld nie zurückzahlen kann und wird. Ich hoffe auch nicht, dass Sie ernsthaft daran glauben, dass nach erfolgter Wahl in Griechenland die dann regierenden Politiker sich an die Versprechungen und "Unterschriften" gebunden fühlen werden.
Wie werden Sie abstimmen? Werden Sie dem Beispiel von mutigen Volksvertretern folgen und dieser Geldvernichtung endlich einen Riegel vorschieben?

Mit dringlichem Gruß

-
Antwort von Reinhard Grindel
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05.03.2012
Reinhard Grindel
Sehr geehrter Herr ,

auch wenn ich Ihre Skepsis in Bezug auf die Finanzhilfen für Griechenland verstehen kann, halte ich den Kurs der Bundesregierung in der Griechenland Frage für richtig. Die Alternativen zu dem von uns eingeschlagenen Weg beinhalten deutliche Risiken. Eine Pleite oder ein Austritt Griechenlands aus der Euro-Zone würde zu einem unberechenbaren Dominoeffekt führen und womöglich den gesamten Euroraum in eine erhebliche Schieflage bringen. Die Folgen für die Realwirtschaft wären unabsehbar. Die Gegenargumente können mich daher nicht überzeugen.

Es war ein Fehler der rot-grünen Bundesregierung, Griechenland in den Euroraum aufzunehmen. Umso erfreulicher ist es, dass SPD und Grüne den Kurs der Koalition mittragen und damit späte Einsicht beweisen.

Es ist das Verdienst der Bundeskanzlerin, dass beim Griechenland-Paket Solidarität mit Solidität verbunden wurde. Die ergriffenen Maßnahmen zeigen bereits deutlich ihre Wirkung. Andere Eurostaaten bemühen sich nun noch konsequenter ihre Haushalte in Ordnung zu halten bzw. zu bringen. Gegenüber Griechenland fährt die Bundesregierung einen harten, aber notwendigen Kurs. Auszahlungen aus dem Treuhandkonto gibt es nur Zug-um-Zug gegen die Einhaltung der Auflagen. Die Stützungssumme wurde in der Höhe begrenzt und die insbesondere von Deutschland geforderte Beteiligung des Privatsektors ist in einem hohen Maße erreicht. Es gibt klare Bedingungen, die auch von EZB und IWF kontrolliert werden müssen, weil die EU-Kommission allein keine Hilfe ist. Gleichwohl kann Griechenland noch wesentlich mehr für sein Wachstum tun. Dazu gehört eine massive Ausweitung der Privatisierungen, der Aufbau einer funktionierenden Verwaltung und ein Herunterfahren des viel zu hohen Sozialsektors.

Wir Deutschen müssen uns vor Augen halten, wie sehr wir vom Euro profitieren. Ohne die Gemeinschaftswährung wären die hervorragenden Erfolge auf dem Arbeitsmarkt und unsere sehr gute Handlungsfähigkeit trotz Wirtschaftskrise nicht möglich. Als Exportweltmeister ziehen wir aus der einheitlichen Währung unzählige Vorteile.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB
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Frage zum Thema Umwelt
26.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Grindel,

wir planen seit geraumer Zeit eine Photovoltaikanlage auf unserem Dach zu montieren.
Der Auftrag dafür wurde von uns bereits vor geraumer Zeit platziert. Die Anlage soll im März montiert werden. Leider musst ich heute mit Erschrecken aus dem Radio erfahren das bereits ab dem 9.3. die Solarförderung massiv gekürzt werden soll. Die ganze Berechnung der Finanzierung beruhte auf der ursprünglich für 2012 festgelegten Förderung... ich frage mich langsam wo die Bürgernähe unserer Bundesregierung geblieben ist. Für die Kürzung wurde ein solch kurzfristige Frist anberaumt, dass unsere Anlage nicht mehr rechtzeitig montiert werden kann.

Dies soll keine Debatte über Sinn- oder Unsinn der Förderung sein. Es geht mir nur um die Beantwortung der folgenden Frage:

Plant die Bundesregierung etwas zur Entschädigung von Bürgern die bereits vor Bekanntgabe der Kürzung Anlagen beauftragt hatten oder wird das als Einzelfall abgetan?

mit freundlichen Grüßen

Antwort von Reinhard Grindel
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01.03.2012
Reinhard Grindel
Sehr geehrter Herr ,

Ich verstehe Ihre Enttäuschung darüber, dass die Investition in PV Anlagen als eine sehr gute Renditemöglichkeit jetzt möglicherweise nicht mehr ganz so attraktiv ist. Allerdings bitte ich Sie ebenso um Verständnis, dass ich als verantwortlicher Politiker alle Interessen in meine Entscheidung zu diesem Thema einfließen lassen muss.

Die erhebliche finanzielle Belastung der deutschen Stromkunden ist auf Dauer im bisherigem Umfang nicht mehr vertretbar gewesen. Angesichts des sehr erheblichen Missverhältnisses zwischen der extrem hohen Subvention von PV-Anlagen und dem mageren Anteil von Solarenergie an der Stromproduktion sind Korrekturen des Fördersystems unvermeidlich gewesen. Gerade die kleineren Hausdachanlagen werden mit den geringsten Kürzungen versehen. Auch eine Begrenzung der Förderung auf 13 oder 15 Jahren, wie von Fachleuten vorgeschlagen, ist nicht vorgesehen. Es kommt auch nur zur einer Einmalabsenkung. Der Bundesverband der Verbraucherschutzzentralen kritisiert die Entscheidung der Koalition deshalb scharf und hält eine wesentlich stärkere Reduzierung für nötig. Ich bitte, auch diese Stimmen bei der Gesamtbewertung der Entscheidung zu berücksichtigen.

Die Korrekturen bei der Solarförderung konnten auch niemanden überraschen. Der Vorwurf mangelnder Planungssicherheit ist daher unberechtigt. Es war längst beschlossen, dass es im Juli zu einer Absenkung der Solarförderung um 15 % kommt auf der Grundlage eines erwarteten Zubaus entsprechender Anlagen mit einem Leistungsvolumen von 3,5 Gigawatt. Tatsächlich sind im vergangenen Jahr aber 7,5 Gigawatt zugebaut worden. Allein dieser Zubauschub zeigt, dass die Investition in PV-Anlagen entgegen der Kritik der entsprechenden Lobbyverbände immer noch äußerst attraktiv ist. Der Grund dafür ist die erhebliche Verringerung der Produktions- und Installationskosten für diese Anlagen. Im letzten Jahr galt die Faustformel, dass in dem Umfang, in dem die Förderung zurückging, sich auch die Kosten für die Anlagen reduzierten. Insofern halte ich es nicht für richtig, wenn jetzt behauptet wird, dass künftig diese Anlagen sich nicht mehr rechnen. Entsprechende Behauptungen sind schon bei der letzten Förderreduzierung erhoben worden. Diese haben sich ersichtlich als falsch erwiesen. Es ist nach Auskunft unserer Experten mit einer weiteren Reduzierung der Entstehungskosten der PV-Anlagen in Zukunft zu rechnen.

Trotz dieser ganzen Überlegungen habe ich mich in den vergangenen Tagen dafür eingesetzt, dass im Interesse eines Vertrauensschutzes über den Stichtag 9. März 2012 noch einmal beraten wird. Ich halte es durchaus für denkbar, dass im parlamentarischen Verfahren auf einen etwas späteren Zeitpunkt abgestellt wird, damit die Investoren, die jetzt gerade in der Bauphase sind, von den Entwicklungen nicht völlig überrascht werden. Vorstellbar erscheint etwa der 1. April 2012 als Stichtag. Wesentlich spätere Daten würden sicher das Sparziel gefährden. Auch eine Differenzierung, nach dem Tag des Vertragsabschlusses und der tatsächlichen Einspeisung wäre vielleicht ein gangbarer Weg, das Problem des Vertrauensschutzes zu lösen. Eine Entschädigung für bereits im Bau befindliche Anlagen, die trotz eines solchen Entgegenkommens nicht mehr rechtzeitig in Betrieb gehen können, halte ich für weder gerechtfertigt noch sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Grindel MdB
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