Reinhard Bütikofer (GRÜNE)
Abgeordneter EU

Grunddaten
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Politiker
Ausgeübte Tätigkeit
Politiker, MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Berlin
Bundeslistenplatz
2
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Ich habe mich mit der Diskussion um die EU-Tabakrichtlinie nicht inhaltlich befasst. Es ist mir schlicht nicht möglich, alle im Europäischen Parlament zu treffenden Entscheidungen selbst in der Sache zu prüfen. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Soziales
28.11.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Bütikofer,

ich bin nach dem Sozialgesetzbuch schwerbehindert.
Meine Behinderung sieht man mir nicht an, ich sitze nicht im Rollstuhl, mir fehlen keine Gliedmaßen, trotzdem bin ich in meinem Leben eingeschränkt.

Im Urlaub im europäischen Ausland sehe ich, genau wie hier in Deutschland, an den Kassen von Museen etc, dass es Ermäßigungen für schwerbehinderte Personen gibt.
Diese Ermäßigungen kann ich nie in Anspruch nehmen, da es auf deutschen Behindertenausweisen keinen fremdsprachlichen Hinweis bzw. Zeichen (z.B. Rollstuhl analog Behindertenparkausweis) gibt und dieser Ausweis nicht europäisch harmonisiert ist.

Warum ist der Krümmungsgrad der Bananen und Gurken wichtiger als ein harmonisierter europäischer Schwerbehindertenausweis?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Reinhard Bütikofer
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14.01.2011
Reinhard Bütikofer
Sehr geehrte Frau ,

Vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Harmonisierung europäischer Schwerbehindertenausweise.

Wir sind gerade dabei ihre Fragen zu bearbeiten und werden uns so schnell wie möglich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.

Viele Dank für Ihre Geduld.

Mit freundlichen Grüßen,

Reinhard Bütikofer
Ergänzung vom 10.04.2011
Sehr geehrte Frau ,

hier kommt die lange versprochene inhaltliche Antwort.

Ich verstehe Ihren Unmut über die fehlende Harmonisierung eines europäischen Schwerbehindertenausweises. Die Gründe, warum dies so ist, sind tatsächlich schwer zu vermitteln. Ich kann Ihnen aber versichern, dass uns das Problem durchaus bekannt ist und wir daran arbeiten, eine Verbesserung zu erreichen.

Menschen mit Behinderung, vor allem diejenigen, deren Behinderung nicht sichtbar ist, erfahren leider zu oft Diskriminierung im EU-Ausland. Dies zeigt sich darin, dass ihnen ermäßigte Fahrkarten und Eintrittspreise, aber auch Sozialeistungen verweigert werden, auf die behinderte Staatsbürger im jeweiligen Land ein Anrecht haben. Entweder stammen die Menschen mit Behinderung aus einem EU-Mitgliedsstaat, der keinen Behindertenausweis ausstellt, oder aber dieser wird nicht anerkannt.

Die Forderung nach einem gemeinsamen Behindertenausweis könnte sich auf Artikel 21 (Nichtdiskriminierung) der Charta der Grundrechte der Europäischen Union berufen. Dieser verbietet sowohl die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen, Artikel 21(1), als auch aufgrund ihrer Nationalität, Artikel 21(2). Eine mögliche Harmonisierung hätte also eine Vertragsgrundlage.

Jedoch hat die EU keine Harmonisierungskompetenz im Bereich der Sozialpolitik. Da Sozialleistungen und Nachtteilsausgleiche, wie zum Beispiel Vergünstigungen aus Steuernmittel finanziert werden, obliegt den Nationalstaaten und nicht der EU deren Festlegung. Die EU kann lediglich die Mitgliedsstaaten zur gegenseitigen Anerkennung des Behinderten-Status und des Rechtes auf Nachteilsausgleich durch entsprechende Vorlagen anregen. Dies wird in der Verordnung 2004/883 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit geregelt.

Das Haupthindernis für einen harmonisierten europaweiten Behindertenausweis liegt allerdings in den unterschiedlichen Definitionen von Behinderungen, welche von den Mitgliedsstaaten verwendet werden, begründet. Wer wie schwer behindert ist, definieren nationale Behörden im Rahmen ihrer sozialen Sicherungssysteme. Ein harmonisierter Ausweis würde eine EU-weite Definition von Behinderung erfordern. Dies ist aber zum einen kurzfristig - realistisch - nicht zu erwarten und zum anderen besteht durchaus die Möglichkeit, dass Menschen mit Behinderung, die jetzt sozial besser gestellt sind, im Zuge einer Harmonisierung die Einschränkung oder Aberkennung ihrer Unterstützung droht. Daher ist auch das Interesse der Betroffenenverbände oftmals gering, eine EU einheitliche Definition von Behinderung durchzusetzen.

Wir Grünen halten kurzfristige Lösungen für wichtig, um Diskriminierung abzubauen und allen EU-Bürger/innen die gleichen Mobilitätschancen zu eröffnen. Deswegen treiben wir politische Aktionen zur gegenseitigen Anerkennung nationaler Behindertenausweise über die Verordnung 883/2004 voran. Dadurch werden Betroffene mit Staatsbürgern des Gastlandes gleichgestellt und erhalten den gleichen Nachteilsausgleich, ohne Gefahr zu laufen die Vorteile, die sie eventuell exklusiv in ihrem Heimatland genießen, zu verlieren.

Ich hoffe ich habe Ihre Frage damit beantwortet und die Schwierigkeiten aufgezeigt, die mit einem harmonisierten europaweiten Behindertenausweis einhergehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Reinhard Bütikofer
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Frage zum Thema Gesundheit
04.12.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Bütikofer,

bitte informieren Sie mich über die Ergebnisse der mündlichen Anfrage von Herrn Eickhout im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (Auswirkung des Endes der Übergangsperiode im Rahmen der Richtlinie 2004/24/EG zu traditionellen pflanzlichen Arzneimitteln). Danke.

Eine schöne Weihnachtszeit, viel Kraft und Gesundheit für das kommende Jahr

Mit herzlichen Grüßen


Heilpraktiker/Klassische Homöopathie, Büdingen, Hessen
Antwort von Reinhard Bütikofer
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13.12.2010
Reinhard Bütikofer
Sehr geehrter Herr ,

Vielen Dank für Ihre Zuschrift zu traditionellen pflanzlichen Arzneimitteln.

Derzeit werden pflanzliche Heilmittel, die aus der ayurvedischen oder der traditionellen chinesischen Medizin stammen, in der EU als Nahrungsergänzungsmittel verkauft.

Diese Heilmittel sind zu unterscheiden von Medikamenten, die auf traditionellen pflanzlichen Inhalten basieren. In der Europäischen Union können Medikamente erst als solche auf den Markt gebracht werden, wenn sie ein Zulassungsverfahren durchlaufen haben (Artikel 6 der Richtlinie 2001/83). Sie sind bestimmt auch der Meinung, dass Medikamente verschiedenen Qualitäts-, Sicherheits- und Wirksamkeitstests unterzogen werden sollten, bevor sie vertrieben werden dürfen.

Im Jahr 2004 wurde eine Änderung dieser Regelung beschlossen: Für traditionelle pflanzliche Heilmittel, die seit mindestens 30 Jahren bekannt sind und seit 15 Jahren in der EU Anwendung finden, ist seither ein vereinfachtes Zulassungsverfahren vorgesehen. Das vorrangige Ziel dieses vereinfachten Verfahrens ist es, den freien Verkauf dieser Medikamente zu erleichtern. Für die pflanzlichen Medikamente gelten weniger strenge Regelungen, durch die aber dennoch die Sicherheit der Volksgesundheit gewahrt bleibt. Der größte Unterschied zum herkömmlichen Zulassungsverfahren besteht darin, dass keine klinischen Daten zu Sicherheit und Wirksamkeit des Medikaments bereitgestellt werden müssen.

Traditionelle ayurvedische und chinesische Heilmittel unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht von den traditionellen europäischen pflanzlichen Medikamenten. Sie basieren auf einem ganzheitlichen Ansatz, viele der Medikamente enthalten auch nicht-pflanzliche (z.B. mineralische oder tierische) Inhaltsstoffe. Oftmals werden sie durch Injektion verabreicht, die Dosierung ist meist so hoch, dass die Medikamente nicht ohne ärztliche Aufsicht eingenommen werden sollten, und zu guter Letzt ist es oft schwer festzustellen, wie lange diese Heilmittel bereits in der Europäischen Union angewendet werden.

All diese Punkte waren Thema in einer Mitteilung der Europäischen Kommission aus dem Jahre 2008.

Auf unser Drängen hin wurde dieses Thema am 29. November 2010 im Ausschuss für Umwelt, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments mit Vertretern der Europäischen Kommission diskutiert.

Die Kommission hat versichert, dass ayurvedische und traditionelle chinesische Heilmittel auch nach dem 30. April 2011 in der EU verkauft werden dürfen - als Nahrungsergänzungsmittel, wie es auch heute schon der Fall ist. Leider wurde auch mitgeteilt, dass es nicht geplant ist, das vereinfachte Zulassungsverfahren auf solche Heilmittel auszudehnen, die auch nicht-pflanzliche Inhaltstoffe enthalten. Auch wird daran festgehalten, dass die Produkte seit mindestens 15 Jahren in der EU angewendet werden müssen um für das vereinfachte Zulassungsverfahren in Frage zu kommen. Ein konkreter Vorschlag zur Schaffung einer eigenen Richtlinie für andere als europäische traditionelle Heilmittel wurde nicht gemacht.

Besonders letzteres ist bedauerlich, da es aus diesem Grund nicht möglich ist, einen angemessenen rechtlichen Rahmen für ayurvedische und traditionelle chinesische Heilmittel zu schaffen. Trotzdem sind wir zuversichtlich, dass diese Heilmittel weiterhin als Nahrungsergänzungsmittel in der EU vertrieben werden dürfen. Die Situation kann sicher nicht als zufriedenstellend bezeichnet werden, aber für den Moment erscheint die aktuelle Regelung der bestmögliche Kompromiss zu sein.

Wenn Sie Ihre Besorgnis direkt gegenüber der Europäischen Kommission äußern möchten, finden Sie hier die Kontaktmöglichkeiten: ec.europa.eu ec.europa.eu

Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben!

Mit freundlichen Grüßen,

Reinhard Bütikofer
Ergänzung vom 25.12.2010
Sehr geehrter Herr ,

Vielen Dank für Ihre Zuschrift zu traditionellen pflanzlichen Arzneimitteln.

Derzeit werden pflanzliche Heilmittel, die aus der ayurvedischen oder der traditionellen chinesischen Medizin stammen, in der EU als Nahrungsergänzungsmittel verkauft.

Diese Heilmittel sind zu unterscheiden von Medikamenten, die auf traditionellen pflanzlichen Inhalten basieren. In der Europäischen Union können Medikamente erst als solche auf den Markt gebracht werden, wenn sie ein Zulassungsverfahren durchlaufen haben (Artikel 6 der Richtlinie 2001/83). Sie sind bestimmt auch der Meinung, dass Medikamente verschiedenen Qualitäts-, Sicherheits- und Wirksamkeitstests unterzogen werden sollten, bevor sie vertrieben werden dürfen.

Im Jahr 2004 wurde eine Änderung dieser Regelung beschlossen: Für traditionelle pflanzliche Heilmittel, die seit mindestens 30 Jahren bekannt sind und seit 15 Jahren in der EU Anwendung finden, ist seither ein vereinfachtes Zulassungsverfahren vorgesehen. Das vorrangige Ziel dieses vereinfachten Verfahrens ist es, den freien Verkauf dieser Medikamente zu erleichtern. Für die pflanzlichen Medikamente gelten weniger strenge Regelungen, durch die aber dennoch die Sicherheit der Volksgesundheit gewahrt bleibt. Der größte Unterschied zum herkömmlichen Zulassungsverfahren besteht darin, dass keine klinischen Daten zu Sicherheit und Wirksamkeit des Medikaments bereitgestellt werden müssen[1].

Traditionelle ayurvedische und chinesische Heilmittel unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht von den traditionellen europäischen pflanzlichen Medikamenten. Sie basieren auf einem ganzheitlichen Ansatz, viele der Medikamente enthalten auch nicht-pflanzliche (z.B. mineralische oder tierische) Inhaltsstoffe. Oftmals werden sie durch Injektion verabreicht, die Dosierung ist meist so hoch, dass die Medikamente nicht ohne ärztliche Aufsicht eingenommen werden sollten, und zu guter Letzt ist es oft schwer festzustellen, wie lange diese Heilmittel bereits in der Europäischen Union angewendet werden.

All diese Punkte waren Thema in einer Mitteilung der Europäischen Kommission aus dem Jahre 2008.[2]

Auf unser Drängen hin wurde dieses Thema am 29. November 2010 im Ausschuss für Umwelt, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments mit Vertretern der Europäischen Kommission diskutiert.[3]

Die Kommission hat versichert, dass ayurvedische und traditionelle chinesische Heilmittel auch nach dem 30. April 2011 in der EU verkauft werden dürfen - als Nahrungsergänzungsmittel, wie es auch heute schon der Fall ist. Leider wurde auch mitgeteilt, dass es nicht geplant ist, das vereinfachte Zulassungsverfahren auf solche Heilmittel auszudehnen, die auch nicht-pflanzliche Inhaltstoffe enthalten. Auch wird daran festgehalten, dass die Produkte seit mindestens 15 Jahren in der EU angewendet werden müssen um für das vereinfachte Zulassungsverfahren in Frage zu kommen. Ein konkreter Vorschlag zur Schaffung einer eigenen Richtlinie für andere als europäische traditionelle Heilmittel wurde nicht gemacht.

Besonders letzteres ist bedauerlich, da es aus diesem Grund nicht möglich ist, einen angemessenen rechtlichen Rahmen für ayurvedische und traditionelle chinesische Heilmittel zu schaffen. Trotzdem sind wir zuversichtlich, dass diese Heilmittel weiterhin als Nahrungsergänzungsmittel in der EU vertrieben werden dürfen. Die Situation kann sicher nicht als zufriedenstellend bezeichnet werden, aber für den Moment erscheint die aktuelle Regelung der bestmögliche Kompromiss zu sein.

Wenn Sie Ihre Besorgnis direkt gegenüber der Europäischen Kommission äußern möchten, finden Sie hier die Kontaktmöglichkeiten: ec.europa.eu

Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben!

Mit freundlichen Grüßen,
Reinhard Bütikofer



[1] ec.europa.eu

[2] eur-lex.europa.eu

[3] www.europarl.europa.eu
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Frage zum Thema Finanzen
07.12.2010
Von:
Max

Neuerdings wird unter der Wortführung des Herrn Juncker die Möglichkeit erwogen, nun auch deutsche Staatsanleihen in sog. Europa-Anleihen einzubringen, um die Schuldenstaaten der Eurozone zu finanzieren. Daß diese Anleihen das wichtigste Fundament der Betriebsrenten, der privaten Alterssicherung (von den Politikern den Bürgern jahrelang nahegelegt) und der Lebensversicherungen von ein paar Millionen deutscher Bürger bilden, kümmert die landfremden Oligarchen in Brüssel und Luxemburg wenig. Werden die Grünen ihre Stimme erheben, falls solche Vorhaben realisiert werden sollen?

mit freundlichen Grüßen
Max
Antwort von Reinhard Bütikofer
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06.03.2011
Reinhard Bütikofer
Lieber Herr ,

Ihre Anfrage vom Dezember ist lange liegen geblieben, wofür ich um Ihre Nachsicht bitte. Der Grund war auch ein sachlicher: Die ganze Zeit über war die Diskussion um die richtigen Instrumente in der aktuellen Debatte über die Finanzkrise mächtig im Fluss. Kommentare konnte man alle paar Tage umschreiben. Inzwischen bildet sich meines Erachtens aber mehr und mehr eine Übereinstimmung heraus, die ich für richtig halte. Man kann diese auf die Formel bringen: Solidarität im Gegenzug für Solidität. Alle Länder der Euro-Zone müssen sich zu finanzpolitischer Solidität verpflichten, damit die Solidarität durch die Stärkeren nicht in ein Fass ohne Boden fließt. Ohne die Solidarität geht es aber eben auch nicht, und diese liegt sogar im aufgeklärten Eigeninteresse der Stärkeren.

In dem Zusammenhang ist der Vorschlag von Herrn Juncker, Eurobonds einzuführen, mehr angefeindet worden, als er dies verdient hatte. Herr Juncker hat nämlich nicht vorgeschlagen, alle Staatsschulden aller Euroländer einfach künftig gemeinsam zu finanzieren. Sein Vorschlag lief vielmehr darauf hinaus, nur einen bestimmten Anteil, etwa Schulden eines Mitgliedslandes bis zu 60% des BIP, über Eurobonds zu finanzieren; den Rest sollten die Mitgliedsländer selber finanzieren müssen. Das hätte voraussichtlich durchaus eine zur Solidität hin treibende Wirkung. Denn für diejenigen, die wenig Staatsschulden haben, könnte die Finanzierung vergleichsweise günstig werden, während hoch verschuldete Länder für den Schuldenberg jenseits von 60% BIP selbst die Finanzierung stemmen müssten und zwar um so teurer, je mehr verschuldet sie wären.

Sicherlich ist diese Juncker-Idee kein allein selig machendes Mittel. Aber sie ist weder absurd noch ein Angriff auf deutsche Sparer.



Mit freundlichen Grüßen,

Reinhard Bütikofer
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.01.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Bütikofer,

zuerst einmal vielen Dank dafür, dass Sie der Europaabgeordnete mit den meisten beantworteten Fragen auf abgeordnetenwatch.de sind; ich finde es gut, dass dieser Kommunikationsweg offen steht.

Ich habe eine Frage zum ACTA-Abkommen, das ja, soweit ich informiert bin, in der ersten Hälfte dieses Jahres vom EU-Parlament abgesegnet werden muss. Wie steht die europäische Fraktion der Grünen dazu, und wie stehen speziell Sie dazu? Stimmt es, dass in der letzten Fassung des Abkommens auf die Einführung von Netzsperren verzichtet werden soll, mit Sicht auf die zahlreichen Proteste?

Abschließend würde mich noch interessieren, ob es schon ein Datum für die geplante Abstimmung gibt.

Herzliche Grüße,
Antwort von Reinhard Bütikofer
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22.02.2011
Reinhard Bütikofer
Sehr geehrter Herr ,

ich möchte mich für Ihre Nachricht vom 09.01.2011 bedanken.

Die europäische Fraktion der Grünen steht dem angestrebten Anti -Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) aus mehreren Gründen äußert kritisch gegenüber.

Wir Grüne stehen für eine Politik im Rahmen bestehender internationaler Organisationen. Wir sind dagegen eine neue Institution zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte, wie es das ACTA Abkommen vorsieht, zu schaffen. Vielmehr werben wir dafür eine Einigung unter der bereits bestehenden Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organisation - WIPO) zu finden.

Aus unserer Sicht viel bedenklicher ist allerdings, dass über das ACTA Abkommen abgestimmt werden soll, ohne das eine Folgenabschätzung vorliegt. Das bedeutet, dass bis jetzt unklar ist inwieweit zum Beispiel Grundrechte durch das ACTA Abkommen eingeschränkt werden und welche Auswirkungen es für die Bürger hat. Gerade die häufige Verwendung schwammiger Ausdrücke wie "dürfen" oder "können" im bisherigen Text lassen Spielraum für Interpretationen und sollen nach bisheriger Ansicht komplett dem zu schaffenden ACTA Sekretariat überlassen werden. Welche Auswirkungen dies auf die geltende Rechtslage in den Vertragsstaaten gerade bei den umschriebenen Strafmaßnahmen gegen individuelle RechteverletzerInnen hat, blieb bislang komplett unbeleuchtet.

Wir Grüne haben daher zusammen mit den Linken, Sozialdemokraten und Liberalen im November 2010 eine Resolution mit Änderungsvorschlägen und dem Auftrag einer Durchführung einer Folgenabschätzung in das EU-Parlament eingebracht. Obwohl wir uns wiederum in nächtlichen Sitzungen mit den vier Fraktionen (und damit mit der Mehrheit im EU-Parlament) geeinigt hatten, waren etliche Sozialdemokraten und Liberale bei der Abstimmung am übernächsten Tag abgesprungen und machten damit den Weg frei für die Entschließung der Konservativen, mit deren Annahme zuvor niemand gerechnet hatte. Angesichts der klaren Mehrheit waren keine Änderungsanträge an den konservativen Resolutionsentwurf gestellt worden. Damit fordert das Parlament www.europarl.europa.eu nun vor dem Abschluss der Verhandlungen keinerlei verpflichtende Folgenabschätzung oder gar rechtliche Bewertung ein. Inhaltliche Veränderungen soll es danach - wenn überhaupt - nur noch im Bereich der Herkunftskennzeichnung bei Produkten geben. Lediglich die Feststellung, dass das ACTA Sekretariat den Handelsvertrag nicht auf eigene Faust ändern darf, ist eine gute, wenn auch redundante Anforderung an das Abkommen. Damit ist die Chance, ACTA in der vorliegenden Form zu verhindern, massiv gesunken. Nach dem Abschluss der Verhandlungen Ende November wird das Europaparlament im diesem Jahr zur Zustimmung gebeten. Sollte es keine massive öffentliche Wahrnehmung zum Regelungsinhalt und der Art und Weise geben, wie dieses Abkommen von einer "Koalition der Willigen" gegen die berechtigten Zweifel von Entwicklungs- und Schwellenländern und BürgerrechtlerInnen an der Öffentlichkeit vorbei verhandelt wurde, dann wird ACTA wohl verabschiedet. Die Folgen dieses Abkommens werden wir dann in den folgenden Jahren beobachten dürfen.

Zu Ihrer Frage, ob es stimmt, dass in der letzten Fassung des Abkommens auf die Einführung von Netzsperren verzichtet werden soll. Ja das stimmt tatsächlich so. Jedoch soll stattdessen den Internet Providern und Rechte Inhabern die Möglichkeit eingeräumt werden über Sperren selbst zu entscheiden. Dadurch gäbe es keine rechtlichen Richtlinien und auch keine Klagemöglichkeit gegen die Sperrungen von Inhalten. Letztendlich könnten Internet Provider und Rechte Inhaber somit willkürlich die Sperrung von Inhalten beschließen.

Ein Datum für die Abstimmung über das ACTA Abkommen steht noch nicht fest. Wir erwarten aber, dass im April das Zustimmungsverfahren von der EU Kommission an die Präsidentschaft des Europaparlaments geleitet wird. Das Parlament könnte dann noch vor dem Sommer abstimmen.

Danke für Ihr Interesse an unserer Arbeit. Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Bütikofer
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Frage zum Thema Internationales
16.01.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Bütikofer!

Ihnen ist sicher das brisante Thema "Uranmunition" bekannt. Ich verweise auf die Veröffentlichungen und Beiträge in YouTube von und über Frieder Wagner. Er hat recherchiert, welche gesundheitlichen Schäden durch dien Einsatz dieser Munition möglich sind. Warum wird dieses Thema seit längerer Zeit von allen Medien nicht mehr aufgegriffen? Warum verwenden Sie die Recherchen und diesen Film nicht für die Ziele ihrer Politik? Als ehemaliger Soldat werde ich alles versuchen, die Öffentlichkeit und eventuell Betroffene über die Gefährlichkeit und Folgeschäden dieser Munition zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Reinhard Bütikofer
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31.01.2011
Reinhard Bütikofer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ja, das Thema Uranmunition, oder DU-Munition ist mir sehr wohl bekannt. Wir Grüne kämpfen für das weltweite Verbot von DU-Munition. In dieser Frage stehen wir auf Ihrer Seite.

Auch die Beiträge von Frieder Wagner und sein Film zum tödlichen Staub sind mir bekannt, auch wenn viele der Bilder die Wagner von missgebildeten Kindern zeigt, sehr schwer zu ertragen sind. Warum die Medien sich des Themas nicht kontinuierlich annehmen, kann ich Ihnen nicht beantworten. Vielleicht liegt es an der Kurzlebigkeit des Mediengeschäfts. So ist der Film von Wagner von 2007 wohlmöglich schon wieder in Vergessenheit geraten.

Aber lassen Sie mich Ihnen ein paar positive Ausblicke geben. Der Kampf um Ächtung und Verbot dieser menschenverachtenden Munition wird ja schon eine ganze Weile geführt. Bislang verläuft die Debatte entlang der Frage des "wissenschaftlichen Beweises" - also ob man mit streng wissenschaftlicher Methodik eine klare und starke Kausalität zwischen der Verwendung dieser Munition und den Missbildungen herstellen kann. Dass bedeutet auch andere problematische Umweltfaktoren etc. ausschließen zu können. Mehrere wissenschaftliche Studien haben bislang einen klaren Beweis abgestritten. Zuletzt die SCHER-Studie, die unter der Leitung des Forschungszentrums der Europäischen Kommission (Joint Research Centre) erarbeitet wurde.

Mir allerdings reicht vollkommen als Motivation, um mich für das Verbot dieser Munition einzusetzen, dass es eine unglückselige Korrelation gibt, die unstrittig ist: In Gebieten, wo DU-Munition eingesetzt wurde gibt es unzweifelhaft eine deutlich höhere Rate an Missbildungen und Kindersterblichkeit. Ich brauche da nicht weitergehende Beweise bzw. eine so genannte "positive Kausalität". Wir Grüne sehen das genauso beim Thema erhöhte Leukämierate in der unmittelbaren Umgebung von AKWs.

Was tun? In meiner Funktion als Europaabgeordneter versuche ich mit meinen Mitteln dem Verbot auf folgender Weise ein Stück näher zu kommen: Ich bemühe mich seit einiger Zeit darum, dass der Unterausschuss Sicherheit- und Verteidigung (SEDE) im Europäischen Parlament eine Anhörung zu DU-Munition veranstaltet. Dort soll u.a. der SHER-Bericht diskutiert werden und das Engagement meiner Kolleginnen und Kollegen geweckt werden. Ich bin relativ optimistisch, dass im Rahmen der Möglichkeiten des Europäischen Parlaments (wohl gemerkt liegt das Thema formal in den Händen der nationalen Regierung) ein gewisser Druck aufgebaut werden kann. Wir haben schon in der Vergangenheit beim Thema Landminen oder Streumunition Druck auf unsere Regierungen ausüben können. Vielleicht gelingt uns ein fortschrittlicher Entschließungsantrag für das Plenum einzubringen, mit dem sich die Regierungsvertreter dann auseinander zu setzen haben.

Wir werden das Thema auch im Zusammenhang mit EU-Militärmissionen erwähnen. Es ist nicht nur inakzeptabel, dass möglicherweise NATO- oder EU-Partnerländer mit DU-Munition schießen und die Zivilbevölkerung verseuchen. Es ist auch inakzeptabel, falls Soldaten verseucht werden, die in unserem Namen große Gefahren auf sich nehmen und an Auslandsmissionen teilnehmen. Wir müssen die Bundesregierung auffordern, mit NATO- und EU-Partner einen regelmäßigen Dialog über die Waffen zu führen, die eingesetzt werden. Unter folgender Adresse können Sie den vollständigen SCHER Bericht finden:

ec.europa.eu

Ich hoffen, dass ich ausreichend auf Ihre Frage eingegangen bin und verbleibe mit freundlichen Grüssen.

Reinhard Bütikofer
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