Sehr geehrter Herr

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ich gebe Ihnen grundsätzlich Recht in Ihrem Verlangen, die deutsche Sprache zu pflegen und dies auch jederzeit in Wort und Tat umzusetzen.
Es gibt nicht nur den Stuttgarter Parteibeschluß der CDU sondern auch die gesetzlich verankerte Verpflichtung für Behörden, den Grundsatz "Die Amtssprache ist deutsch", Artikel 23 BundesVerwaltungsVerfahrensGesetz (BVwVfG), im Sprach- und Schriftverkehr umzusetzen.
Nun sprechen Sie einige Beispiele für Verwendungen von Anglizismen in Leverkusen an:
Rathausgalerie: Hier hat der Betreiber (ECE) einen Namen für die von ihm mit einem Betrag von rd. 300 Mio. Euro errichtete Einkaufsmeile geprägt. Die Stadtverwaltung Leverkusen ist mit der Anmietung eines kleinen Teils dieser großen Baumaßnahme nur nachrangig beteiligt. Der Betreiber sieht in dem Namen bei seinem europaweiten Engagement einen wichtigen Teil seines Marketingkonzepts realisiert. Deshalb ist eine solche Namensgebung, wenngleich wir, die wir die deutsche Sprache lieben und um ihre Durchsetzung wenigstens in der Bundesrepublik ringen, es nicht so gerne sehen, aus eigenwirtschaflichen Interessen in diesem Falle des genannten Trägers der Bündelung einer Vielzahl von Einzelhandel in dem Projekt, wohl nicht zu vermeiden gewesen.
City Point: Auch hier haben Sie Recht, in diesem Falle war es eine Eigentümergemeinschaft gemeinsam mit unserer EVL, die ihrem Projekt diesen Namen gab. Im Rahmen der Globalisierung und dem Zusammenwachsen von Unternehmensstrukturen und der Gesellschaft nicht nur europa- sondern auch weltweit, werden wir, wie ich glaube, Ausnahmen von unseren selbstgesetzten eisernen Regeln zulassen müssen. Schauen Sie auf Flughäfen (Meeting Point), Plätze auf denen Riesenleinwände zum Mitverfolgen großer sportlicher Veranstaltungen eingerichtet werden (Public Viewing), hier soll das Besondere, fast das Einzigartige auch mit einer besonderen Bezeichnung dargestellt werden.
Ich glaube, wir dürfen zu solchen Gelegenheiten auch einmal großzügig sein. Ich glaube, wir werden auf die Zukunft orientiert, solche Ausnahmen auch weiterhin zulassen müssen.
Ich gebe Ihnen allerdings uneingeschränkt Recht, wir müssen jederzeit und jeden Tag darauf achten, dass unsere schöne deutsche Sprache nicht verschandelt wird, dass sie klar und deutlich, entsprechend auch der Rechtschreibregelungen, umgesetzt wird.
Dafür will ich mich gerne einsetzen, dafür bin ich in meinem Umfeld bekannt. Dazu bekenne ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Buchhorn