Regelung der Ladenöffnungszeiten
Ein Antrag zur Änderung der Ladenöffnungszeiten, der u.a. eine zeitliche Begrenzung für Samstage vorsah, wurde von der Parlamentsmehrheit abgelehnt.
Hintergrundinformationen
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung soll wie folgt geändert werden:

In dem Satz " Verkaufsstellen dürfen mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage von 0.00 bis 24.00 Uhr geöffnet sein (allgemeine Ladenöffnungszeit)" soll hinter "Sonn- und Feiertage" die Wörter "montags bis freitags" eingefügt werden. Außerdem soll der Satz "An Samstagen dürfen Verkaufstellen von 0-20 Uhr geöffnet sein" in das Ladenschutzgesetz aufgenommen werden.

Foto: King Mob/flickr

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Kommentare von Besuchern zur Abstimmung
Kommentar #2
Ich bin selbst als Friseurin bis 19 Uhr berufstätig! Und an Freitagen sogar bis 21 Uhr. Die öffnungszeiten müssen bis 22 Uhr bleiben! Schön für die Rentner die es nicht brauchen... Ich schon!
von: Thunemann
am: 08.02.2012 18:28
Kommentar #1
Ich stimme der Regelung voll zu, wer fragt nach Schichtarbeitern, Pflegediensten, Ärzten usw. Das ist nur eine Organisation des Arbeitsablaufes.
von: Dreyse Gunther
am: 24.01.2012 13:06
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