Reform des Bundestagswahlrechts
Reform des Bundestagswahlrechts
Nach drei Monaten ohne gültiges Wahlrecht aufgrund von koalitionsinternen Differenzen haben Union und FDP diesen Missstand behoben. Die Opposition kündigte eine Verfassungsklage an.
Hintergrundinformationen
Das Bundesverfassungsgericht hatte das bisherige Wahlrecht im Juli 2008 für verfassungswidrig erklärt und dem Bundestag bis zum 30. Juni 2011 Zeit gegeben, um eine verfassungsmäßige Regelung zu treffen. Aufgrund von koalitionsinternen Differenzen zwischen Union und FDP war die Frist allerdings verstrichen.

Die Karlsruher Richter sahen durch den Effekt des sog. "negativen Stimmgewichts" die "Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl" nach Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes verletzt. Unter bestimmten Umständen konnte das bisherige Wahlrecht zur Folge haben, dass mehr Zweitstimmen für eine Partei zu weniger Mandaten führen bzw. umgekehrt. Diese Paradoxie könne theoretisch immer dann auftreten, wenn bei einer Wahl Überhangmandate entstehen, heißt es in dem Antrag der Regierungskoalition.

Die Reform sieht vor, dass die Zweitstimmen, mit denen die Anzahl der Mandate einer Partei ermittelt werden, nicht mehr zwischen den Bundesländern verrechnet werden. Statt dessen soll jedes Bundesland seine Abgeordneten separat wählen. Überhangmandate soll es nach dem Willen von Union und FDP weiterhin geben.

Die Opposition kritisierte, weder der Effekt des negativen Stimmengewichts noch das Problem der Überhangmandate, von denen vor allem die CDU profitiere, werde mit der Reform behoben.
Kommentare von Besuchern zur Abstimmung
Kommentar #27
Mein gott, warum so kleinlich.
Eine alte volksweisheit sagt, der Trog ist der gleiche, es kommen nur andere schweine zum fressen.
und welches viech will schon freiwillig auf den trog verzichten....???
von: Jürgen von der Wiese
am: 01.08.2012 23:01
Kommentar #26
Warum wurden die Überhangmandate nicht einfach abgeschafft?

Wenn beispielsweise alle Wahlkreiskandidaten nach der Anteil ihrer (Erst-)Stimmen an der Zahl der Wahlberechtigten geordnet werden, und im Fall eines Überhangs die schlechtplatziertesten Kandidaten einer Partei "durchfallen", hätte das folgende Effekte:

  • es lohnt sich seltener, den Gegner auf eine Weise madig zu machen, mit der die Wahlbeteiligung insgesamt gesenkt wird. Weil neben dem Anteil an den Erststimmen auch der Anteil an den Wahlberechtigten relevant sein kann.

  • der Anreiz, durch "Wahlkreisgeometrie" die Wahrscheinlichkeit eines Überhangs zu erhöhen, fällt fort

Die Effekte können noch erhöht werden, wenn ein Teil der nach Listen zu vergebenden Mandate nicht nach Landeslisten, sondern nach der oben erwähnten Liste vergeben werden. So dass auch Grüne und Piraten darauf hoffen dürfen, durch ein gutes Erststimmenergebnis in dem Bundestag zu kommen, unabhängig von Landeslisten.
von: Helmut Weidner-Kim
am: 29.07.2012 08:51
Kommentar #25
Erinnern wir uns an die letzte Bundestagswahl.
Wer hat diese Regierung gewählt???- Richtig, die Wähler von CDU,CSU und
FDP. Obwohl man vorher wußte welche Leute antreten (Schäuble,Westerwelle,
Brüderle etc.)
Jetzt haben diese Wähler auch eine Mitschuld zu tragen!
Eine desolatere Regierung hatten wir noch nie.
Wöchentlich eine Katastrophe mehr. Diese Leute werden Deutschland in den
Ruin führen! Wir haben jetzt schon einen Jahreshaushalt an die anderen EU
Staaten verpfändet. Herr Schäuble sollte doch endlich nach hause gehen zu
seiner Frau- er ist nur noch peinlich wie alle anderen Mercklejahner.
Wenn jetzt bei einer neuen Umfrage für die CDU 37 % Zustimmung herauskommen- dann platzt mir das Hirn bei soviel Dummheit.
von: Manfred Fiché
am: 28.07.2012 17:11
Kommentar #24
Ich bin stocksauer und entrüstet.Wenn das tolle BVerfGer. nicht so auf dem Quivive wäre, schlitterten wir ziemlich schnell in Richtung Bananenrepublik und Parteiendiktatur, falls das nicht schon geschehen ist.
Also Mitbürger, darum auf zu den Waffen! Wehrt Euch mit allen gebotenen Mitteln!Es lohnt sich, für das Erbe von Brandt und Schmidt zu kämpfen.
von: R.Mehler
am: 28.07.2012 16:24
Kommentar #23
Nicht nur in der Fragestellung der Gestaltung des Wahlrechts, auch in der Gestaltung der demokratischen Willensbildung, der Verwwirklichung einer konstruktiv handelnden und wirkenden Kritik- und Debattegesellschaft zeigt die CDU/CSU/FDP-Regierung und deren parlamentarische Repräsentanz nummehr ganz offenbar auch in der Gestaltung des Steuerrechts über die Abgabenordnung, Zitate dazu:

Verfassungssschutz und Gemeinnützigkeit:
www.internet-law.de
...
Verfassungssschutz-Klausel gefährdet gemeinnützige Organisationen
36 NGOs kritisieren geplantes Steuergesetz 2013 / Offener Brief an Bundestagsabgeordnete

Frankfurt am Main, 27.06.2012, Pressemitteilung,
Attac Deutschland, Robin Wood
www.attac.de

Zitate Ende;
das es diesen politisch und gesetzgeberisch handelnden Gruppen viel weniger um eine demokratische Ordnung und Struktur, vielmehr wohl eher um die reine Machtsicherung um nahezu jeden Preis, hier der konsequenten Durchbrechung der demokratischen Grundordnung in Gestalt der Gewaltenteilung geht!

Denn wer die Bewertung einer poltisich handelnden Organisation einer mit geheimdienstlichen Mitteln operierenden Behörde unterstellt, die zu dem noch weder konkret dem Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig ist, sondern ausschließlich der handelnden Regierungs- also Exekutivgewalt weisungsgebunden unterstelllt ist, dazu defacto den Rechtsweg noch ausschließen will, der kann nur eines im Sinn haben, letztendlich jede Form der Kritik, jede Form der Auseinandersetzung mit seinen Handeln so weit wie möglich auszuschließen!

Wer jedoch so handelt, will eines: Eine Diktatur errichten!

Auf die qualitative Einschätzung der Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz verzichte ich mit Bezug auf das Kürzel NSU ganz ausdrücklich!
von: Gerhard Roloff
am: 28.07.2012 15:51
Ihr Kommentar zur Abstimmung
Abstimmungsergebnis