Der Aufgabenbereich des Ausschusses umfasst:
- die Auslegung und Anwendung des Völkerrechts, soweit diese die Europäische Union betreffen
- die Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts
- Umwelthaftung bei Umweltvergehen
- den Schutz der Rechte und Vorrechte des Europäischen Parlaments
- die Beteiligung des Paröaments an Klagen beim Europäischen Gerichtshofes