Ralf Göbel (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. (ausgeschieden)

Grunddaten
Ralf Göbel
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Südpfalz
Landeslistenplatz
11, Rheinland-Pfalz
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(...) Die irrtümliche Ansicht erfuhr wohl Nahrung, weil die Konvention der Europäischen Menschenrechte (EMRK) als geltend für die Unterzeichner des EU-Vertrages gesehen werden soll. (...) In einer früheren Fassung wurde dort die Todesstrafe, grob vereinfacht gesagt, im Falle eines Krieges, erlaubt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Senioren
05.06.2008
Von:

Hallo Herr Göbel.

Meine Eltern wohnen in der Verbandsgemeinde Edenkoben. Meine Mutter hat letztens einen Brief von der "Kurverwaltung Bad Federnheim" erhalten dass sie einen 14-tägigen Kuraufenthalt im Wert von 6.000 Euro gewonnen hätte. Sie sollte zum Abklären eine 09005 Nummer anrufen die 1,89 €/Min. kostet.
Da es den Ort Bad Federnheim gar nicht gibt möchte ich sie fragen wie kann man gegen "Lincoln & Benz Limited" vorgehen! Dass diese Firma nicht weiterhin ältere Leute um Ihre Rente bringt. Meine Mutter hat nicht angerufen. Aber ich denke es gibt viele Menschen die das "Kleingedruckte" doch nicht so einfach lesen können.

Was kann man tun um diese Firma und andere Firmen mit der gleichen Masche, zu stoppen?

MfG

Antwort von Ralf Göbel
1Empfehlung
11.07.2008
Ralf Göbel
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich empfinde die Betrügereien ebenfalls als dreist. Zuerst einmal darf ich Ihnen empfehlen, den Vorgang der Polizei und der Bundesnetzagentur (s. unten) zu melden.

Der Deutsche Bundestag hat in dieser Legislaturperiode Gesetze zu einem verbesserten Verbraucherschutz beschlossen hat. Hier sei exemplarisch das Verbraucherinformationsgesetz erwähnt. Wir bewegen uns dabei im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlicher Freiheit und dem Schutz der Verbraucher vor Übervorteilung. Diese Gratwanderung zwischen Verbraucherschutz einerseits und unternehmerischer Freiheit andererseits bleibt auch in Zukunft schwierig. Das gilt selbstverständlich nicht für Betrügereien. Diese können bereits nach jetziger Gesetzeslage strafrechtlich und zivilrechtlich belangt werden.

Im Folgenden die Informationen zur Bundesnetzagentur:

Diese hat seit einiger Zeit für die 0900er Nummern eine Kontrolle im Internet installiert. Bei rechtswidriger Nutzung kann Sie Nummern sperren und die verantwortlichen Anbieter mit Geldstrafen belegen. Näheres erfahren Sie unter auf der homepage: www.bundesnetzagentur.de Gerne stehe ich Ihnen auch für ein Gespräch hierüber zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
05.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Göbel,
laut Entwurf des DNeuG werden die beitragspflichtigen Jahre in der Rentenversicherung nicht für die Rente mit 65 angerechnet. Das bedeutet, dass ein Beamter in der Regel nicht mit 65 in Pension gehen kann, obwohl er länger als 45 Jahre gearbeitet hat. Dies ist eine krasse Benachteiligung gegenüber Beschäftigten, die 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben und mit 65 in Rente gehen können. Können Sie sich dafür einsetzen, dass Rentenbeitragsjahre für die Berechnung der Pension berücksichtigt werden ?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ralf Göbel
bisher keineEmpfehlungen
09.07.2008
Ralf Göbel
Sehr geehrter Herr ,

da es sich bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung um unterschiedliche Altersversorgungssysteme handelt, ist die von Ihnen vorgeschlagene Lösung nicht möglich.
Derjenige Beamte, der mit 65 bzw. 67 Jahren in den gesetzlichen Ruhestand tritt, hat ggf. zwei nebeneinander bestehende Ansprüche, die sich jeweils nach der Zahl der Beitragsjahre bzw. nach der Zahl der Dienstjahre als Beamter richten. Diese bisher schon geltende Rechtslage wird durch das DNeuG nicht verändert.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Göbel
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
10.06.2008
Von:

Sehr geehrter Hr. Göbel,

ist noch vor Oktober 2008 mit dem In-Kraftreten des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes zu rechnen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ralf Göbel
bisher keineEmpfehlungen
18.06.2008
Ralf Göbel
Sehr geehrter Herr ,

der Entwurf eines Dienstrechtsneuordnungsgesetzes befindet sich derzeit noch in den parlamentarischen Beratungen. Die 2./3. Lesung des Gesetzentwurfes soll nach der Sommerpause im September stattfinden.

Da das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz aber noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen muss, wird es voraussichtlich erst am 01.01.2009 in Kraft treten.

Freundliche Grüße
Ralf Göbel
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Frage zum Thema Finanzen
11.06.2008
Von:

Hallo Herr Göbel,

seit einiger Zeit geht es nun hin und her mit eventuellen Steuersenkungen. Nun wobei bei ich denke das nicht wirklich etwas dabei für die Arbeitende Bevölkerung heraus kommt. Ich verstehe nicht warum sich unsere Regierung so schwer tut damit. Der erste Weg wäre die Pendlerpauschale in voller höhe wieder einzuführen, weshalb wird gewartet bis das Bundesverfassungsgericht entscheidet?

Steigende Energiepreise, die Mehrwertsteuer und die Lebenshaltung allgemein. " Der Aufschwung geht an den Menschen vorbei" war mal so ein Spruch, kein Wunder, jede Lohnerhöhung wird aufgefressen von den Steigenden Preisen. Weshalb ist es nicht möglich das Steuersystem so zu gestalten , das der Unterschied zwischen Brutto und Netto geringer ist? Die Binnennachfrage kann doch nur steigen wenn sich Arbeiten wieder Lohnt. Zur Zeit wird ein Großteil des Lohnes benötigt um Vorsorge für das Alter zu treffen. Der Weg zur Arbeit wird immer teurer und wenn man halbwegs vernünftig Abgesichert sein möchte bleibt am Ende nicht viel übrig.
Antwort von Ralf Göbel
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07.08.2008
Ralf Göbel
Hallo Herr ,

ich kann Ihren Unmut durchaus nachvollziehen. Die Gesamtbelastung durch die hohen Sozialversicherungsbeiträge und die kalte Steuerprogression sind zu hoch. Dies sind die beiden wesentlichen Ursachen dafür, dass vom Brutto so wenig Netto bei den Arbeitnehmern ankommt.

Eine Umgestaltung des Steuersystems würde also nur ein Teil des Problems aufheben. Eine weitere Aufgabe wäre die umfassende Umgestaltung des Sozialversicherungssystems.

Nun zu Ihrer Frage zu der Pendlerpauschale: es macht in einem laufenden Verfahren vor dem BVerG keinen Sinn, das dort zur Verhandlung stehende Gesetz zu ändern. Das BVerfG wird noch in diesem Jahr seine Entscheidung zur aktuellen Regelung der Pendlerpauschale verkünden. Diese Entscheidung wird Maßstab für mögliche Veränderungen sein.

Wie Sie sicherlich wissen, gilt es aber neben den strukturellen Defiziten auch auf die gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen zu reagieren. So sind die Kosten nicht nur aufgrund der Steuern gestiegen. Im Energiebereich sind es globale Entwicklungen (Ressourcenknappheit, Konflikte, fehlende Investitionen in neue Raffinerien etc.) und Umweltziele in Deutschland (Mindestpreisabnahme für Strom aus regenerativen Energien, Ausstieg aus der Atomenergie) und Europa, die den Energiepreis nicht unwesentlich mit bestimmen. Hier hat der Wähler zum Teil ganz explizit seinen Willen zum Ausdruck gebracht. Da die Energiesteuer zudem fest an die Kraftstoffmenge gekoppelt ist und steigende Preise dazu anregen, weniger zu verbrauchen, führen steigende Preise sogar dazu, dass die Energiesteuereinnahmen seit 2005 deutlich zurückgegangen sind und zwar von 40,1 Mrd. Euro in 2005 auf 38,9 Mrd. Euro in 2007.

Des Weiteren sind im Gesundheitssystem höhere Kosten durch gesamtgesellschaftliche Entwicklungen entstanden, etwa durch Wohlstandskrankheiten (ca. 20 % der Ausgaben der Krankenkassen gehen auf Folgeerkrankungen durch Übergewicht zurück, vgl. Gesundheitsbericht 2008) und durch den demographischen Wandel (durchschnittlich höherer Lebenserwartung). Den gleichen Grund haben die steigenden Zuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung.

All diese Entwicklungen haben zur Folge, dass die letztendlich steigenden Kosten durch Steuern oder Abgaben finanziert werden müssen.

Ebenso wie Sie sehe ich aber einen großen Bedarf an Reformen, um den Menschen mehr von Ihrem Lohn zu lassen. Derzeit laufen Bemühungen, um die privaten Haushalte durch steuerrechtliche Maßnahmen zu entlasten.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Göbel
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Frage zum Thema EU-Vertrag von Lissabon
19.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Göbel:

Sie schreiben zum Thema "Verpflichtung zur Aufrüstung" im Lissabon-Vertrag:

"Dies ist im Vertragstext an keiner Stelle enthalten. Die Behauptung entbehrt auch jeglicher Grundlage. Sie wird gerne von generellen Europagegnern kolportiert und zeigt die unsachlichen Argumentationsweisen."

Ihre Aussage ist nicht richtig. In Artikel 28a Abs. 3 steht: "Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern." Was soll das sonst sein außer einer Verpflichtung zur Aufrüstung? Da steht "verpflichten sich", nicht "planen", "erwägen" oder "wollen sich bemühen". Was hat so eine Bestimmung überhaupt im EU-Recht zu suchen?
Antwort von Ralf Göbel
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09.07.2008
Ralf Göbel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Meine Aussage bleibt richtig. Sie selbst bringen ja den Beweis. Dort steht "verbessern" und nicht "aufrüsten". Die Ausdrucksweise ist auch nicht sinngemäß als Aufrüstung zu interpretieren.

Wenn im Vertragstext stünde: Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich, mindestens 20 % Ihres nationalen Haushaltes in den Bereich der Rüstung zu investieren, dann würde ich Ihnen zustimmen.

Eine Verbesserung bedeutet jedoch eine Effektivierung gerade im Bereich der Zusammenarbeit. Das Ziel ist eine gemeinsame Verteidigungspolitik zu ermöglichen, die die nationale Verteidigungspolitik ergänzt aber nicht ersetzt. Dies ist ein Ziel der politischen Entscheidungsträger in den europäischen Nationalstaaten, die ein Zusammenwachsen über den Bereich der Wirtschaft hinaus anstreben. Und dies wird - meines Erachtens zu Recht – im Vertrag von Lissabon festgelegt.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Göbel
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